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Selbständigkeit

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Tolot:
Vorsicht! Die 410 EUR nach § 46 Abs.3 EStG sind ein Jahresbetrag.

Bitte auch niemals den Umsatz mit dem steuerlichen Gewinn verwechseln. Das machen schon genug Leute  :wink:

Gruß

frankr60:
Hallo,

das nenne ich mal einen interessanten, ausführlichen und sehr hilfreichen Thread...

kann ich gut gebrauchen... :-D

gruß
frank

ZeckeRob:
So ,Ich habe noch mal mit meiner Steuerberaterin gesprochen .
Sie berechnet ihre Gebüren nach Umsatz (der auf keinen fall mit dem steuerlichen Gewinn verwechselt werden darf) und nach dem Aufwand.
Naja bei einer Nebenberuflichen Selbstständigkeit ohne igendwelche Angestellten wird der Aufwand dann ja nicht allzu hoch sein.
Um es letztendlich genau zu wissen muß man halt mal einen Termin bei einem Seuerberater machen.
Ich hab meine Seuerberaterin aus den Gelben Seiten.
 
Gruß :Rob!!!
 

comtec.up:
...hab mich mal ein wenig schlau gemacht. Also NEBENBERUFLICHE Selbsständigkeit: 1. Gewerbe anmelden, ca.20€, IHK ca. 60€, Berufsgenossenschaft fällt weg weil keine Angestellten. Wenn man den Gewinn beim FA nicht zu hoch ansetzt entfällt auch die Vorsteuer und zum Jahresende macht man seine normale Lohnsteuererklärung und gibt die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit mit an. Dazu noch das Formular EÜR (EinnahmeÜberschussRechnung) mit sämtlichen Belegen für eingehende und ausgehende Rechnungen. Der Gewinn addiert sich zu Deinem nichtselbsständigen Einkommen, womit dann auch Deine Einkommenssteuer ansteigt. Also ich hab das von mehreren "Kleinunternehmern" gehört und hoffe daß ich richtig liege...


Gruß Uwe

ZeckeRob:
Na das hört sich ja alles ganz gut an.
Man muß nur fleißig alle Quittungen sammeln ,sich gut beraten lassen und die Buchführung nicht vor sich herschieben ,dann kann eigendlich garnichts passieren.
Man kann das Gewerbe jederzeit ja auch wieder abmelden (das ist übrigens umsonst,was ich nie gedacht hätte).

Rob!!!

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