Lehrbriefe für den Fernlehrgang PC-Techniker der Fernschule Weber > Allgemeines Fernschule Weber Forum
Aussichten als "Computertechniker"
Baldrian:
Zum Glück gibts ja die ICH AG. :)
pc-line:
mein letztes posting war nicht so ganz ernst gemeint, aber
die meisten stellenbeschreibungen aus dieser branche "hören " sich so an.
habe zwar noch einen it- job, schaue mich aber immer mal um. selbst cisco oder mcse zertifizierungen sind heutzutage nicht mehr so der hit.
die wenigen jobs, die es dann mal gibt, sind dann wieder nur für höhere qualifizierte leute oder es wird wenig bezahlt.
kenne genug gut qualifizierte kollegen, die sich nach kündigung mehr schlecht als recht durchschlagen. einige seit zwei jahren ohne job oder immer wieder kurz vor ende der probezeit rausschmiß und das ganze bei "lässiger" unterstützung vom arbeitsamt. meistens ist eigeninitiative angesagt.
die ich-ag ist da auch nicht so das ware, denn allein die pflichtbeiträge zur krankenversicherung usw. verbrauchen den größten teil der "fördergelder". da muß man schon eine wirklich gute idee und viel glück haben, daß aus seiner ich-ag was wird. eine chance ist es zwar schon, aber man sollte sich vorher wirklich umfassend informieren.
noch eins zum thema alter: man ist teilweise mit 30 jahren schon zu alt.
aber ich sage auch immer : nur nicht unterkriegen lassen - alles wird gut 8)
gruß
pc-line
DesirePC:
Welch spassige Zeiten sollen da noch kommen ?
Die Schröder-SPD sollte man in die Wüste schicken, die CDU/CSU und PDS ,Grüne gleich hinterher.
Ich hoffe, das es bald knallt in Deutschland, wenn man das liest, könnte man nur noch :§$% :rolleyes: 8o kotzen:
Ich frage mich wieso das Volk noch alles mitmacht.
Bei uns am Arbeitsamt stand schon als Graffiti:
"Ihr Arschlöcher"
Kann ich nur sagen: Weiter so !
Risiken und Nebenwirkungen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (wi0304-2)
Arbeitslosengeld II klingt so harmlos, ist aber in Wirklichkeit eine bittere Medizin mit Risiken und Nebenwirkungen. Fehlende Arbeitsplätze sind Hauptursache für Langzeitarbeitslosigkeit. Diese wird nicht bekämpft, sondern die Arbeitslosigkeit wird politisch verdrängt. Statt der Kürzung von Leistungen ist es erforderlich, gezielt individuelle Strategien zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser zu entwickeln. Fast 70 Prozent der Langzeitarbeitslosen sind über 45 Jahre alt. Viele sind durch die Arbeit verbraucht und gesundheitlich angeschlagen. Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt chancenlos sind, werden gesellschaftlich ausgegrenzt.
Bislang war es so: Arbeitslosenhilfe wurde auf unbegrenzte Zeit gewährt. 53 Prozent des letzten Nettolohnes erhielten Langzeitarbeitslose bislang, bei Familien waren es 57 Prozent. Im Bedarfsfall zahlte die Kommune noch zusätzlich Sozialhilfe.
Ab dem 1. Januar 2005 gilt das neue Gesetz. Das neue Arbeitslosengeld II liegt dann nur noch auf Sozialhilfeniveau.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdiente 3400 Euro Brutto. Das Arbeitslosengeld betrug 1095 Euro. Beim Arbeitslosengeld II gibt es einen Grundbetrag von 615 Euro (Lebensunterhalt plus durchschnittliche Kosten der Wohnung) plus einen Zuschlag im ersten Jahr von 160 Euro, macht insgesamt 775 Euro. Die Differenz zum Arbeitslosengeld beträgt 310 Euro. Nach einem Jahr halbiert sich der Zuschlag und läuft nach einem weiteren Jahr aus.
Arbeitslosengeld II erhalten nur "Bedürftige". Bevor der Staat hilft, muß zunächst das Ersparte aufgebraucht werden. Das Einkommen von Ehe- und Lebenspartnern wird angerechnet. Wessen Partner also bestens verdient, der erhält kein Arbeitslosengeld II. Wer mehr als 200 Euro pro Lebensjahr gespart hat, gilt als "nicht bedürftig" und bekommt keinen Cent! Die Agenda 2010 ist der massivste sozialpolitische Kahlschlag seit Bestehen der Bundesrepublik und führt viele in die Armut in den Familien.
Arbeitslos zu sein bedeutet in Zukunft, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten für etwa 350 Euro im Monat plus Unterkunft. Wenn es sein muß, an beliebigen wechselnden Orten. Wer das nicht mitmacht, kriegt gar nichts. Die Zumutbarkeitsregelungen wurden ebenfalls verändert: Es droht die Karriere vom Ingenieur zum Laubfeger in der Gemeinde. Arbeitslose sollen künftig auch einen Minijob annehmen müssen, sofern die Bezahlung ortsüblich ist. Das bedeutet nichts anderes als staatlich verordnete Zwangsarbeit. Der 4-Euro-Job des Job-Centers muß reichen, um die Familie über Wasser zu halten.
Von arbeitslosen Singles wird bundesweite Mobilität erwartet. Welche Arbeit denn nun eigentlich genau für 5 Millionen Menschen für zumutbar erklärt wird, wurde nicht erörtert. Ebenso wenig war von einer Grundsicherung die Rede. Auch nicht von einem Mitspracherecht der Betroffenen, sondern nur von der Mitwirkungspflicht.
Aus dem Hause Clement kommen aber noch mehr Einfälle. Zum Beispiel sollen Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II nur noch umziehen dürfen, wenn sie eine Genehmigung erhalten haben. §22 schreibt vor: "Vor Abschluß eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Einwilligung der Agentur für Arbeit zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen; die Agentur für Arbeit ist nur zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind."
Eine Gemeinheit besonderer Güte haben sich die Beamten auch einfallen lassen für den Fall, daß Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II sterben. Von den Erben der Verstorbenen wird verlangt, daß vor dem Tod gezahlte Arbeitslosengeld II zurückzuzahlen. Wörtlich heißt es in § 35: "Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist der Agentur für Arbeit zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind."
Pflichtarbeit macht Arbeitnehmer gefügig und senkt das Lohnniveau. Sozialhilfebezieher müssen fast jede Arbeit annehmen - auch ohne Lohn und ohne Versicherungsschutz - wenn ein paar Mark Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Vielfalt und Einfallsreichtum zeichnen den Gesetzentwurf auch auf den Gebieten aus, wo es um Strafen gegen widerborstige Arbeitslosengeld-II-Bezieher geht. Wer einen zumutbaren Job ablehnt, wer nicht pünktlich zum Termin beim Arbeitsamt erscheint, erhält eine Sperre oder eine Kürzung .Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 Prozent bekommt man dann Lebensmittelgutscheine statt Bargeld. Bei Zweifeln über einen Sperrzeitgrund soll nicht mehr zu Gunsten des "angeklagten" Erwerbslosen entschieden werden.
Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 1.Januar 2005 sollen nun auch Gerichtsgebühren für Sozialgerichtsverfahren eingeführt werden. Das Land Baden-Württemberg brachte im Bundesrat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes" ein (Drucksache 663/03 vom 13. Februar 2004). Nach diesem Entwurf sollen "Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger" an Verfahrenskosten beteiligt werden. Auch auf einkommensschwache Arbeitslosengeld II-Bezieher kommen dann Gebühren in Höhe von 75 ¥ (1. Instanz Sozialgericht), 150 ¥ (2. Instanz Landessozialgericht) und 225 ¥ (3. Instanz Bundessozialgericht) zu. Hierzu soll jetzt das Sozialgerichtsgesetz geändert werden (§ 187 Abs. 3 SGG n. F.).
Der zukünftige Fallmanager der Bundesagentur für Arbeit behauptet, ein Sozialgesetzbuch II - Leistungsempfänger habe sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht. Er verhängt eine 12-wöchige Sperrzeit. Nach dem neuen Sozialgesetzbuch II hat der Betroffene somit auch keinen Anspruch auf Wohngeld oder sonstige Leistungen. In der Sperrzeit steht er gänzlich ohne jeden Sozialleistungsanspruch da. Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht bereit, dem Widerspruch abzuhelfen. Es bleibt dem Leistungsempfänger nur die Möglichkeit, die Sperrzeit durch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren beim Sozialgericht überprüfen zu lassen.
Bevor die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit überprüft wird, hat der Betroffene nach den geplanten Änderungen zunächst die 75 ¥ Gerichtskosten zu zahlen.
Wenn er diese Summe nicht zahlt, wird das Gerichtsverfahren nicht betrieben und es kommt zu keiner gerichtlichen Überprüfung und Entscheidung.
Ein Wunder, das nach diesen gesetzlich verankerten Brutalitäten (Sozialraub) der Volkszorn nicht wächst?
dromeike:
Hallo Desire PC ,
Ich finde das Äußerungen wie:
- Ich hoffe, das es bald knallt in Deutschland
- Ich frage mich wieso das Volk noch alles mitmacht.
- der Volkszorn nicht wächst
sehr bedenklich das ist Stammtisch-Niveau und gehört sonst zum Sprachgebrauch rechtskonserativer Kreise .
Ansonsten ist dein Posting ausführlich und Inhaltlich OK.
Viele Grüße
dromeike
Tom:
Hi,Leute ich habe es ja nun auch geschafft sogar mit "1" was mir aber auch nicht weiter hilft.Beim Arbeitsamt kannte schon mal keiner die Fernschule Weber und nach der Frage nach meiner Berufsbezeichnung habe ich gefragt was sie im Angebot haben.Die gute Frau hat mir darauf hin alles vorgelesen und ich habe dann stopp gesagt, bei dem was hinkommen könnte.Da ja auf dem Zeugnis(Diplom ich lach mich tot :lach )ja keine Bezeichnung steht.Ich fand es sowie so eine Sauerei von der Fernschule,daß ich das Mehrporto für das ganze Werbematerial in meinem Zeugnis bezahle wobei der Billigordner auch noch ausgerissen und absolut unterste Schublade war.Ich werde es mal bei Computerläden als Techniker versuchen.Also dann laßt Euch nicht unterkriegen.Tschüssi und viel Erfolg Thomas :hmm
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