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In einen Computer "einbrechen" - Recht -

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LoGaN:
Hi Baldrian :)


Freundin von mir hat jura studiert...bin da gerade am nachfragen,ob das so ohne ist.
Mir selber kommt es etwas suspect vor,sobald ich was weiss poste ich es Dir wie das Rechtlich aussieht.

Eine wichtige Frage ist, ob das gegen das Recht des Mitarbeiters auf Achtung des Privat- & Familienlebens und / oder Datenschutz verstösst oder nicht.



LoGaN:
re:Baldrian  :)


grundsätzlich gilt folgendes:
der PC gehört dem Arbeitgeber, also darf er auch in den PC einsteigen. der Arbeitnehmer darf den PC nur zu arbeitszwecken nutzen, ausser es wurde etwas anderes vereinbart. der Arbeitgeber darf auch kontrollieren, ob seine Mitarbeiter die PCs nur zu Arbeitszwecken nutzen (ist ja sein Eigentum).
zu beachten ist allerdings der DATENSCHUTZ (deutsches Datenschutzgesetz).
Weisungen des Arbeitgebers sind grundsätzlich zu befolgen. Wenn du ganz sicher sein willst, frag bei der Arbeitnehmervertretung (in Österreich ist das die Arbeiterkammer) nach.

Hoffe Ich konnte Dir etwas helfen :) schliesslich habe Ich auch dazugelernt.

lg_logan



andre3468:
Hallo Baldrian schau mal auf die Seiten

                                                                                                                                                               
 http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_11548.html 

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ass_arbeitsrecht_43.htm


Darüber gbt es eindeutige Gerichtsurteile vom BGH und BAG findest Du alles auf den Seiten.Hoffe ich konnte dir weiter helfen,der sat asgt eigntlich schon alles.
Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt. Solche Befugnisse können sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Als Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigter haben Sie jedoch keine schrankenlosen Kontrollbefugnisse.


Gruß Andre3468

Ben:
Hi,
Also die Sclüsselbegriffe sind (wie gesagt): Datenschutz und betriebliche Nutzungsvereinbarung.
Und
Gerichte können, trotz schon getroffener ähnlicher Urteile von Fall zu Fall verschieden
entscheiden.

"Der beste Schutz gegen Kriminalität am Arbeitsplatz sind immer noch zufriedene und motivierte Mitarbeiter, die sich in angenehmem und vertrauensvollem Betriebsklima frei entfalten können. Der umsichtig handelnde Arbeitgeber wird deshalb stets darum bemüht sein, nicht über das Ziel hinauszuschießen. "

Und es muß jeder selbst entscheiden auf welcher Seite er steht und wieweit er sich
(um des lieben Geldes willen) darauf einläßt
andere zu bespitzeln (und zu denunzieren) ohne sein Gewissen zu belasten und die
Freiheit zu verkaufen... *die Freiheit (der Gedanken) ist ein Grundrecht und ohne selbst die Verantwortung für seine Taten zu übernehmen und ausschließlich auf Befehl von Oben zu handeln war, und ist noch Ursache von Katastrophen jeglicher Art.*

Aber ich Glaube in diesem Sinne ist es eh gelaufen, also im positiven Sinne meine ich.

Aber was mich dann noch interessiert wäre die technische Seite, wie z.B. knacke ich ein (vergessenes) Bios- Passwort oder wie kann ich ein Benutzerkonto öffnen,
dass mit einem Passwort geschützt ist was jemandem nicht mehr einfallen will.
Und auf der anderen Seite: Gibt es einen (zuverlässigen) Schutz dagegen ?
Aber das würde dann wohl ein neues Thema werden.

Gruß, Ben

 


Baldrian:

--- Zitat ---Und es muß jeder selbst entscheiden auf welcher Seite er steht und wieweit er sich
(um des lieben Geldes willen) darauf einläßt
andere zu bespitzeln (und zu denunzieren) ohne sein Gewissen zu belasten und die
Freiheit zu verkaufen... *die Freiheit (der Gedanken) ist ein Grundrecht und ohne selbst die Verantwortung für seine Taten zu übernehmen und ausschließlich auf Befehl von Oben zu handeln war, und ist noch Ursache von Katastrophen jeglicher Art.*
--- Ende Zitat ---

Ja, aber ist der Begriff "Freiheit" doch etwas hochgestochen in so einem Fall.
Es gibt ja schließlich auch nicht immer nur die armen Angestellten, sondern auch den armen Chef, der vielleicht ausgenutzt wird, weil er seinen Leuten gutes Geld zahlt, wärend diese nur faul auf ihrer Haut rumliegen.
Und man kann es ja auch umdrehen. Wenn sich ein Arbeitnehmer die Freiheit nimmt, sich in seiner bezahlten Arbeitszeit mit privaten Dingen zu beschäftigen, dann muss er auch die Verantwortung dafür übernehmen, wenn er dabei erwischt wird und Ärger bekommt. Das ist auch Freiheit.


Im übrigen gibt es ja durchaus auch Betriebe, bei denen die Angestellten rund um die Uhr gefilmt werden und ein Keylogger jeden Tastenschlag protokolliert. In so einem Fall muss der Chef dann ja so gesehen sich gar keine Gedanken mehr zu dem Thema machen.
Angenehm ist es sicherlich aber nicht.


--- Zitat ---Aber was mich dann noch interessiert wäre die technische Seite, wie z.B. knacke ich ein (vergessenes) Bios- Passwort oder wie kann ich ein Benutzerkonto öffnen,
dass mit einem Passwort geschützt ist was jemandem nicht mehr einfallen will.
Und auf der anderen Seite: Gibt es einen (zuverlässigen) Schutz dagegen ?
--- Ende Zitat ---
Fürs Bios gibt es in der Regel Masterpasswörter. Eine einfache Passwort Abfrage unter Windows lässt sich um gehen in dem man mit einem Nicht-Microsoft Produckt auf die betreffende Partition zugreift (DOS, Linux).

Was wirklich hilft?
Verschlüsselung!

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