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In einen Computer "einbrechen" - Recht -

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Baldrian:
Moin, ich hab mal eine Frage zu etwas rechtlichem.

Also, ich soll für den Chef einer Firma in den Computer eines Mitarbeiters einbrechen.
Es steht außerfrage das der Rechner dem Chef gehört (und dieser auch wirklich der Chef ist  :wink: ), die Frage die ich jetzt aber mal hab ist, darf der Chef einfach in den Rechner eines Mitarbeiters und dessen Unterlagen oder was der so auf dem Rechner hat durchsuchen?
Hat man als Angestellter vielleicht einen rechtlichen Schutz auf Privatsphäre am Arbeitsplatz?
Wie sieht es aus wenn ich gezwungen wäre einen Passwortschutz zu umgehen? Wäre das in dem Fall legal?

Raik:
Also ich glaube das kannst du ruhigen gewissens tun, weil es ist das Eigentum des Chefs und in dem Fall hatt der Mitarbeiter keine Recht!!!
Der Mitarbeiter hat ja auch an diesem Rechner ansich nichts Privates drauf zu haben sondern nur Geschäftliches!!!

Gesine:
Hallo Baldrian,

ich seh die Sache so:  Wenn es eindeutige Vertragliche Regelungen darüber gibt, dass der Arbeitnehmer den Rechner nicht für private Dinge nutzen darf, d.h. es gibt schriftliche Anweisungen, die Teil des Arbeitsvertrages sind, die ihm untersagen private E-mails zu empfangen oder zu senden, und die klar regeln, dass er nicht privat im Internet surfen darf, dann darf der Chef auf dem Rechner sich angucken, was er will.
Gibt es diese Regelung nicht, dann sind zumindest alle Dateien, die eindeutig privat sind, also alles was unter "Eigene Dateien" liegt, sowie mails, die eindeutig an den Arbeitnehmer gerichtet sind für den Chef tabu.
Hat er einen Verdacht, dass sein Angestellter den Rechner missbraucht, um eine Straftat zu begehen, oder um der Firma zu schaden, kann er den Rechner sicherstellen, und Anzeige gegen seinen Angestellten erstatten. Ein Richter kann dann anordnen, wer die Dateien sichten darf.
Wenn Dein Chef anders vorgeht ist das für ihn vielleicht einfacher, aber der Arbeitnehmer hat einen Grund, die Kündigung anzufechten, und kann auf jeden Fall ein Abfindung herausschlagen.
Ob Dir etwas passieren kann, wenn Du im Auftrag deines Chefs arbeitest, kann ich nicht beurteilen. Ich schätze mal, dass Du zwar kein Recht hast, aber auch niemand nicht verklagen wird.
Viel Problematischer ist aber, dass Dein Vertrauensverhältnis zu den anderen Mitarbeitern des Betriebs gestört wird, und keiner mehr Dir "gestehen" wird, auf welcher Seite über Gartenzwerge er sich den Trojaner eingefangen hat.

Soweit meine, nicht juristisch geschulte Meinung.

LG
Wilfried

Gesine:

--- Zitat von: Raik am November 30, 2006, 12:13:43 ---Also ich glaube das kannst du ruhigen gewissens tun, weil es ist das Eigentum des Chefs und in dem Fall hatt der Mitarbeiter keine Recht!!!
Der Mitarbeiter hat ja auch an diesem Rechner ansich nichts Privates drauf zu haben sondern nur Geschäftliches!!!

--- Ende Zitat ---

Also das stimmt so nicht ganz.
Wenn der Chef Dir einen Firmenwagen stellt, dann hat er zwar das Recht, Dir diesen Wagen auch wieder weg zu nehmen, wenn er das für nötig hält. Trotzdem darf er nicht in Deiner Aktentasche wühlen, die Du in diesem Auto liegen hast.

Wenn natürlich die Aktentasche samt Inhalt Deinem Chef gehört,  dann darf er reingucken. Und wenn Du die Pornos lose im Auto fährst dann darf er die auch an sich nehmen.

Genau so sind Deine Privatsachen auch auf einem Rechner geschützt. Innerhalb Deiner Privaten Ordner darfst Du speicher was Du willst, und bist auch dafür verantwortlich.
Wenn Du aber schriftlich hast, dass Du keine privaten Ordner haben darfst (keine private Aktentasche im Auto) dann darf der Chef auch da reingucken.
Dateien, die nicht in privaten Ordner liegen, sind auch nicht geschützt, wie der Porno auf dem Beifahrersitz.

Gruß
Wilfried

Baldrian:
Ok, danke für eure Meinung.
Wo die Daten liegen um die es geht, oder ob es diese denn überhaupt gibt, weiß ich natürlich noch überhaupt nicht. Die Frage ob es jetzt das Vertrauensverhältnis zu anderen Mitarbeitern beeinflusst oder nicht, ist schwer zu sagen. Also ich bin in der Firma nicht fest angestellt, aber schau schon des öfteren nach dem Rechten. Ob, jemand anderes das mitbekommen würde weiß ich nicht. Ich soll da am wochenende hin, wenn halt sonst keiner da ist. Dann wäre es wohl abhängig davon ob der Chef sich dann Montag vor versammelter Manschafft aufbaut und sagt "Seht mal was Herr Mayer für schlimme Dinge auf Herrn Müllers Rechner gefunden hat".
Naja, keine Ahnung. Vielleicht muss ich erstmal abwarten wie sich das dann so vor Ort entwickelt.
Ich war mir nur nicht sicher, ob es da vielleicht eindeutige Rechtsbestimmungen gibt, das der Chef das gar nicht darf oder ob es von Grund auf verboten ist zum Beispiel Sicherheitsmasnahmen zu umgehen (in manchen Ländern ist das ja so, da dürfte man theoretisch noch nicht mal sein eigenen Rechner knacken).

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