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In einen Computer "einbrechen" - Recht -

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Ben:
Moin,
nach einigem Gestöber hab ich auf Seite 49 was gefunden, das eventuell etwas Klarheit in die Sache bringen könnte:

http://www.iznnet-kom.niedersachsen.de/IT-Sicherheit/downloads/IT-Symposium2004_IT-Recht_B%C3%BCcking.pdf

Gruß, Ben


Ben:

Nachtrag: Die haben hier ein ähnliches Thema:

http://www.nickles.de/static_cache/537877686.html


Das ist ein rechtlicher Bereich, in dem verschiedenste Interessen und Gesetze kollidieren.
Prinzipiell ist ein PC Arbeitsgerät und Eigentum der Firma, der Admin hat entsprechende Sorgfalts- und Überwachungspflichten. Allerdings greift hier auch Privatsphäre und Datenschutz.
Knackpunkt des Ganzen ist eigentlich die Policy der Firma. Wird offiziell festgesetzt, daß Rechner und alles zugehörige nur zu beruflichen Zwecken genutzt werden dürfen und Privatdaten darauf nichts zu suchen haben, ebenso daß die Mailzugänge und der Internetzugang nur beruflich genutzt werden darf, dann handelt ein Nutzer gegen die Firmenregeln, wenn er doch privat nutzt, Du mußt also davon ausgehen (können), daß keine privaten Daten auf dem Rechner sind (zu sein haben). Ergo darfst Du sichern, löschen usw.

Sind die Rechner jedoch auch zur privaten Nutzung freigegeben oder existiert keine Richtlinie, so ändert sich das Ganze. Du mußt davon ausgehen, daß sich private Daten auf dem Rechner befinden (können). Wird in der Firma nicht offen bekannt gegeben, daß die Rechner überwacht werden und hat der Betriebsrat (sofern vorhanden) dem nicht zugestimmt, so sind private Verzeichnisse für dich tabu. Was Du jedoch darfst (nach Absprache mit der Geschäftsleitung) ist, den Internetzugang entsprechend über Firewall und/oder Proxy zu reglementieren, was Dir auch aus Sorgfaltspflicht angeraten wäre, und somit rechtlich bedenkliche Inhalte vom Netzwerk fernhalten. Ebenso Virenscanner darfst Du generell einsetzen, ebenso Contentfilter.

Die Rechtslage ist hier eindeutig: wenn der mitarbeiter nicht im arbeitsvertrag oder durch eine zusatzerklaerung darauf aufmerksam gemacht worden ist, ist schnueffeln rechtlich nicht abgesichert und du kannst maechtig aerger bekommen. U.u. muss er sogar sein schriftliches einverstaendnis erklaeren.
Zwar macht das Finanzamt stress wenn auf Firmenrechnern privates abgeht, aber der Mitarbeiter muss vom schnueffeln  in Kenntnis gesetzt werden!
Gerade wenn keine Benutzerordnung existiert kann er sogar davon ausgehen, dass nicht geschnueffelt wird.

Gruß, Ben


Baldrian:
Jo, vielen Dank noch mal.
Ich hab vorhin auch noch etwas gestöbert und es ist wohl so.
Also wie du schon meintest, ist die private nutzung von email etc erlaubt dann darf der Chef solche sachen nicht durch gucken (Verlaufsspeicher, mails, Eigene Datein..) wenn die private Nutzung hingegen nur geduldet oder sogar verboten ist, dann darf er Stichproben machen.
Ansonsten muss eine regelmässige Überwachung vorher mitgeteielt werden.

Nunja, so werd ich das dann wohl auch angehen.
Ich werd eh mal schaun worum es denn jetzt genau geht. Wenn es jetzt nur darum geht, das irgendeiner sich da auf irgendwelchen Porno-Seiten rumtreibt, ok, dann ist das ja nicht so das problem. Wenn es jetzt aber um harte Sachen wie Betriebsspionage geht, dann werd ich ihm eh wohl lieber anraten damit zur Polizei zu gehen.

Ansonsten werd ich mich vielleicht im Zweifel lieber auf eine beratende Funktion beschränken.
Will der Chef wissen wie man nach gucken kann, auf was für Internetseiten der Mitarbeiter war, kann ich ihm ja mitteilen wie er es könnte, aber es nicht für ihn tun. Dann ist das seine Sache und ich werd die Rechnung dann auch dementsprechend ausstellen.
Denn ansich würde ich mich ansonsten durchaus auch strafbar machen, selbst wenn ich im Auftrag des Chef handel.

Bernd:
Hmm, mal ne Frage. Wenn der Inhaber der Firma meint, dass da alles mit rechten Dingen zugeht, warum sollst du dann am Wochenende kommen, wenn sonst niemand da ist? Recht hin oder her. Solange derjenige, der den Rechner bedient, nicht dabei ist, hat es zumindest keinen besonders hohen moralischen Stellenwert

Baldrian:
Naja, moral hin oder her, ansich kann ich das schon verstehen. Wenn der Chef den Verdacht hat und diesen im Vorfeld äussert, dann könnte der Betreffende entweder entsprechende Sachen schnell verschwinden lassen oder sich ganz schön beleidigt fühlen und in der Firma schlechtwetter gegen den Chef machen.
Wenn nichts ist braucht der Chef sich da nicht gleich mit den Mitarbeitern anlegen und wenn, dann hat er Beweise für ein eventuelles Fehlverhalten in der Hand.

Ich war ja heute vor Ort und ich konnte zumindest nichts Finden was irgendwie schlimm wäre.
Insofern wird sich das wohl auch geklärt haben. So gesehen ist es doch auch gut. Besser als wenn der Chef die ganze Zeit Misstrauen gegen einen Angestellten hat. So ist die Sache dann vom Tisch.

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