Autor Thema: Selbständigkeit  (Gelesen 45952 mal)

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Offline Baldrian

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Selbständigkeit
« am: November 06, 2006, 20:36:50 »
Moin, da es ja doch wohl öfters vorkommt, das sich hier Leute nach dem Lehrgang selbständig machen, wollte ich mal fragen, was ihr davon haltet, wenn wir vielleicht ein kleines FAQ oder Wiki zu dem Thema erstellen.
Es ist ja doch nicht ganz unkompliziert. So lässt sich vielleicht leichter ein Einstieg finden.
Es gibt natürlich viele Informationen im Internet, aber ich hatte mir dabei jetzt auch eher etwas vorgestellt, was auf eine Selbständigkeit als Computertechniker und Kleingewerbebetreibender gemünzt ist.
Oder frag ich mal umgekehrt, hat jemand der noch nicht selbständig ist Interesse an soetwas? 
          <a href="http://">1. Bevor es ernst wird</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13941#msg13941">1.1 Fehler die schnell gemacht werden</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13940#msg13940">1.2 Erstellen eins Businessplan</a>
         
          <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13936#msg13936">2. Gewerbe anmelden</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13948#msg13948">2.1 Steuern</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13947#msg13947">2.2 Namensgebung</a>
         
          <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13974#msg13974">3. Erlaubtes Betätigungsfeld als Computertechniker</a>

          <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13977#msg13977">4. Selbständig als Arbeitsloser</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13998#msg13998">4.1 Zuschüsse</a>
                    <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13999#msg13999">4.1.1 Überprüfung durch die ARGE</a>
                    <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg14002#msg14002">4.1.2 F-DUB Test</a>





« Letzte Änderung: Dezember 02, 2006, 23:05:44 von Andreas »
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Offline Raik

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Re: Selbständikeit
« Antwort #1 am: November 06, 2006, 21:17:23 »
Hallo Baldrian,


Klasse Idee!!! Ich hätte intresse dran :hail :hail :hail

Offline Ben

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Re: Selbständikeit
« Antwort #2 am: November 06, 2006, 21:40:45 »
Hey,
das ist eine gute Idee,,
ich könnte mir so eine Art Checkliste vorstellen,
als Starthilfe von denen die schon selbständig sind,
und ein Hilfenetzwerk für Probleme rund um die Selbständigkeit
und besonders auch für fachlichen Austausch.
Gruß, Ben
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen.

Offline Musikdrama

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Re: Selbständigkeit
« Antwort #3 am: November 07, 2006, 00:12:14 »
Hallo,

ich hab auch Interesse; bei mir wird das mit der (nebenberuflichen) Selbständigkeit wohl nächstes Jahr interessant. Zur Information habe ich mir schon mal zwei kostenlose Ratgeber geholt:

Sparkasse: Nikolaus Teves, Checkliste für Existenzgründer. Eine Planungshilfe zur Unternehmensgründung.
IHK: "Ich mache mich selbständig".

Beides sehr interessant. Vielleicht besorge ich nächstes Jahr noch:

Eric Tyson/Jim Shell: Existenzgründung für Dummies (allerdings schon vom Jahr 2000).

Gruß Alex
« Letzte Änderung: November 07, 2006, 00:24:40 von Musikdrama »
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Offline andre3468

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Re: Selbständikeit
« Antwort #4 am: November 07, 2006, 10:51:20 »
Bin dabei  :-D
gruß andre3468

Offline kv-70

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Re: Selbständikeit
« Antwort #5 am: November 07, 2006, 15:11:40 »
Bin auch dabei !
 :-D :-) :-D :-) :-D :-) :-D :-) :-D

Offline Martini

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Re: Selbständikeit
« Antwort #6 am: November 07, 2006, 15:17:48 »
Na klar....SUPER IDEE...

Offline Ben

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Re: Selbständikeit
« Antwort #7 am: November 07, 2006, 16:23:29 »
Hallo,

wichtige Punkte sind schonmal hier zu finden :

http://www.existenzgruender.de/

http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/karriere/selbststaendigkeit/index.html

http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/alg-ii-und-selbststaendigkeit.html


Gruß, Ben


Die Wahrheit ist irgendwo da draußen.

Offline christianpeter

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Re: Selbständikeit
« Antwort #8 am: November 07, 2006, 20:08:10 »
hallo

tolle idee , für österreich könnte ich behilflich sein, hab mich schon informiert und den weg zur selbstsändigkeit gefunden.

grüsse chris

Offline Anditoma

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Re: Selbständikeit
« Antwort #9 am: November 07, 2006, 21:09:10 »
Das ist ja gute idee,da kann mann sich schon langsam in die selbständige geschäfte reinarbeiten  :hrmm

Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #10 am: November 07, 2006, 23:58:29 »
Ok, dann werd ich mal den Anfang machen.
Ich werd jetzt einfach mal hier weiter schreiben. Wenn das ganze dann Form angenommen hat und meine selbständigen Kollegen das abgesegnet haben, kann man das ganze dann ja noch mal separat irgendwo ablegen, damit es etwas übersichtlicher wird.
Ich bitte alle die sich damit auskennen, mich zu verbessern wenn ich mich irre.


Rechtsformen:
Alles was hier steht, wird sich auf den Kleinunternehmer oder vielleicht noch teilweise auf die GBR beziehen. Jeder der vor hat etwas anderes zu gründen, der sollte sich auf jeden Fall an professionelle Unterstützung wenden.

Gewerbe anmelden:
Jeder der ein Gewerbe betreiben will braucht einen Gewerbeschein.

Ausnahmen sind die freien Berufe, wie zB. Künstler, Artzt, Anwalt, Steuerberater .... . In der Regel wird das für einen Computertechniker nicht in Frage kommen. Ausnahme bildet hier ein Selbständigkeit als Administrator. Als Administrator kann man sehr wohl freiberuflich arbeiten. Im Zweifel wird man euch beim Finanzamt weiter helfen können.

Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt, Verbraucherschutzamt .. [bitte ergänzen] anmelden.
Der Gewebeschein kostet 20 Euro. Die Gebühr kann aber regional abweichen.
Wenn ihr euch einen Gewerbeschein geholt habt, läuft der Rest von selbst. Kurzezeit später kriegt ihr automatisch Post vom Finanzamt und IHK.
Umgekehrt kann man aber auch erst zum Finanzamt gehen, sich dort eventuell zur Gründungsform beraten lassen (siehe Freie Berufe). Der weg läuft dann einfach umgekehrt. Das Gewerbeamt meldet sich etc.

Was ist dabei zu beachten?
Der Name:   Wer Kleinunternehmer ist und nicht im Handelsregister eingetragen, ist dazu verpflichtet sein Nach- und einen Vornamen im Namen seiner Firma zu führen. Allerdings darf man auch dazu einen Fantasynamen oder Berufsbezeichnung angeben.
Beispiel: Hans Muster ist richtig
                Mr. SuperComputer ist nicht erlaubt
                Mr. SuperComputer Hans Muster ist erlaubt.
Man ist allerdings auch dazu verpflichtet, wenn man zum eigenen Namen noch eine Fantasy oder Bezeichnung verwendet, in offizielen Auftreten seinen Namen anzugeben. Also auf Rechnungen Muss "Mr. SuperComputer Hans Muster" stehen, wärend ihr aber werbung für "Mr.SuperComputer" machen dürft, ohne das ihr den eigenen Namen mit angeben müsst. Wer ein Ladengeschäft hat, muss dort auch den eigenen Namen angeben.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer die im ersten Jahr einen Umsatz haben, der kleiner als 17.500 Euro ist und für das folgende Jahr, einen Umsatz erwarten, der unter 50.000Euro liegt, sind von der Umsatzsteuer befreit, darf aber im Gegenzug dazu auch keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausweisen und bekommt auch keine selbst geleistete Mehrwersteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Auf dieses Kleinunternehmerprivileg kann man aber auf Wunsch auch verzichten.




Fortsetzung folgt ...
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Offline madcat

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Re: Selbständikeit
« Antwort #11 am: November 08, 2006, 09:27:42 »
Hi Baldrian,
eine kurze Korrektur bei der Namensgebung. Mr.Supercomputer ist nicht erlaubt, weil bei einem nicht ins Handelsregister eingetragenen Untenehmen der Name aus dem Eigentümer-Namen besteht und man diesen um eine kurze Beschreibung der Tätigkeit der Unternehmung ergänzen kann. Z.B Maik Muster IT-Systemberatung; Netzwerkberatung M.Muster, o.ä.

gruß madcat
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I oughta give you a shot in the head for makin' me life in this dump.

Aus gegebenem Anlass weise ich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass das von mir Geschriebene durchaus ironisch gemeint sein kann, aber nicht muss.

Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #12 am: November 08, 2006, 13:28:59 »
Also soweit ich weiß, darf man zum eigenen Namen auch Etablissementbezeichnungen tragen, die ein Fantasiename ist. Nur "Mr.SuperComputer" geht natürlich nicht, aber "Mr.SuperComputer Hans Muster".
Man darf im gegensatz zu einem Kaufman aber nicht nur unter diesem Fantasienamen auftreten, weil es kein Firmenname ist (nicht im Handelsregister eingetragen). Im Schrifverkehr wie Rechnung, aber auch EMails muss man immer seinen Namen mit angeben. Auch bei einem Ladengeschäft. Bei Webung wie Anzeigen etc. dürfte man aber auch nur als "Mr.Supercomputer" auftreten.
Natürlich kann der Zusatz auch eine Berufsbezeichnung sein "Computertechniker Hans Muster". Man darf aber natürlich keine geschützten Tietel oder Berufsbezeichnungen angeben. Genauso darf man nicht das Wort "Inhaber" benutzen, weil es eine Firma vortäuschen würde, denn nur ein Kaufmann ist der Inhaber einer Firma, aber da man als Kleinunternehmer keine Firma hat, ist man auch kein Inhaber.
Soweit ich weiß sind diese Namenszusätze erlaubt, da seit 2002 immer die Rechtsform mit angegeben werden muss. Also durch den Zusatz nicht mehr eine Firma vorgetäuscht werden kann, da zB. auch ein Kaufman ein e.K. (eingetragener Kaufman) angeben muss.
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Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #13 am: November 08, 2006, 14:15:36 »
.... Fortsezung

Umsatzsteuer:
Was ist die Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet und muss auf alle Waren mit denen gehandelt wird oder Dienstleistungen berechnet werden. Noch beträgt die MwSt 16% ab 2007 sind es aber 19% (in den Folgendenbeispielen werd ich deshalb auch schon mal mit 19% rechnen) Ausname bilden hier zum Beispiel Lebensmittel die nicht vor Ort verzehrt werden (sachen aus dem Supermarkt) sie sind nur mit 7% besteuert.
Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer und muss immer vom Endverbraucher entrichtet werden.
Das heißt, für eine Wahre oder Dienstleistung muss nur einmal effektiv MwSt gezahlt werden. Wenn man als Händler Waren einkauft und für diese MwSt zahlt und diese Ware weiterverkauft (und auch wieder MwSt berechnet) kann man die selbstgezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuer abziehen.

Wie gesagt bildet der Kleinunternehmer hier eine Ausname.
Er ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Darf dann aber auch keine MwSt ausweisen und muss selbst entrichtete MwSt auch selber tragen, darf diese also nicht als Vorsteuer geltend machen.

Ob man auf dieses Privileg der Umsatzsteuerbefreiung verzichten möchte, ist eine Frage die jeder selbst beantworten muss. Es hängt sowohl vom Geschäftsfeld als auch von Investitionen ab.

Folgende Beispiele:

Ihr Kauft Hardware für 100Euro ein und müsst als Kleinunternehmer dafür 19% MwSt zahlen, also insgesammt  119Euro. Damit ihr jetzt damit einen Gewinn von 100Euro machen könnt, müsstet ihr die Hardware für 219Euro verkaufen.
Wenn ihr aber Umsatzsteuer angemeldet habt, könntet ihr die 19Euro die ihr beim Einkauf erbracht habt, als Vorsteuer geltent machen. Der Einkauf würde euch also nur 100Euro effektiv kosten. Dafür müsst ihr aber auch selbst MwSt berechnen. um dann auch auf einen Gewinn von 100Euro zu kommen würdet ihr die Ware für 200Euro anbieten zuzüglich Mehrwertsteuer von 19% wären das für den Endkunden dann allerdings 238Euro.

Man merkt, ohne Umsatzsteuer müsst ihr die Mehrwertsteuer zwar selbsttragen, könnt dafür aber in der Regel auch selbst günstigere Angebote machen bzw. würdet ihr Eure Wahre zum gleichen Preis anbiehten, wie eine Händler der MwSt berechnet, könntet ihr sogar einen höheren Gewinn erzielen ohne das es für den Kunden einen Preisunterschied geben würde.

Diese Rechnung lohnt sich aber nur wenn euer Kundenkreis aus Privatkunden bestehen würde, denn ein Geschäftskunden, könnte wiederum die Gezahlte MwSt selbst als Vorsteuer geltend machen.
Deshalb haben Gewerbekunden auch lieber eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst.

Auch relevant ist die Umsatzsteuer, wenn ihr Sachen einkaufen müsst, die nicht wieder direckt in der Verkauf wandern. Wenn ihr zum Beispiel Diagnosegeräte kauft, dann wandern diese ja nicht wieder in den Verkauf. Als Kleinunternehmer müsstet ihr dann die Mehrwertsteuer die ihr dafür bezahlen müsst auch selber tragen. Kauft ihr also zB. Ein Diagnose gerät für 1000Euro dann müsst ihr diese 1000Euro inkl MwSt auch selbst ganz tragen. Wenn ihr aber Umsatzsteuer angemeldet habt, könnt ihr auch von den Kosten für das Diagnosegerät die geleisteten 19% MwSt als Vorsteuer geltend machen.  Das Diagnosegerät würde euch also effektiv nur um die 840Euro kosten.


Das Fazit aus diesen Beispiel müsste natürlich jeder selber ziehen.
Zusammengefasst könnte man aber sagen, wenn ihr größtenteils Privatkunden erwartet, ist das privileg als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit zusein eine gute Sache, weil ihr kostengünstiger arbeiten könnt.
Erwartet ihr allerdings Gewerbekunden und/oder plant größere oder teurere Anschaffungen, dann kann es durchaus ratsam sein auf dieses Privileg zu verzichten.

Im übrigen, wenn ihr zu Anfang sehr hohe Investitionen plant, aber noch keinen Einahmen erwartet, dann kann die Umsatzsteuer dabei sehr zu euren Gunsten sein. Denn die entrichtete Vorsteuer geht auch soweit, das ihr sogar Geld vom Finanzamt bekommt. Kauft ihr zB. im ersten Monat viel Geräte, aber habt noch keine Kunden, dann bekommt ihr die geleistete Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

 
Fortsetzung folgt ....
« Letzte Änderung: November 08, 2006, 15:54:02 von Baldrian »
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Offline andre3468

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Re: Selbständikeit
« Antwort #14 am: November 08, 2006, 16:22:02 »
Am Anfang wen Ihr euch selbstständig macht braucht Ihr ein Gründungsplan auch Business-Plan genant.
Das Gründungskonzept (Business-Plan)
•   Ein Businessplan, was versteht man darunter?
•   Warum muss er erstellt werden?
•   Für wen ist er gedacht?
•   Was sollte drinstehen?
•   Wie umfangreich muss er sein?
Der Begriff "Businessplan" stammt aus den USA, die wörtliche Übersetzung "Geschäftsplan" wird ihm allerdings nicht ganz gerecht.
Er übernimmt - nicht nur während der Gründung - eine wichtige Funktion. Er ist vielmehr fortlaufend zu ergänzen und anzupassen.
Wenn Ihr ihn richtig nutzt, ist er das beste Instrument der Unternehmensführung.
Dein Businessplan stellt  die Verwirklichung und deine Geschäftsprojekt vor.
Du zeigst damit auch Externen (wie z.B. Banken) auf, dass dein Plan realistisch und erfolgversprechend ist - und nicht zuletzt, dass es sinnvoll ist, in Sie zu investieren.
Achtung, auch wenn Du ihn zunächst mit Blick auf das Thema Finanzierung aufsetzt, so darf dein Businessplan nach erfolgreichen Bankgesprächen nicht einfach in der Schublade verschwinden:
Er sollte "leben", das heißt mit der Weiterentwicklung deiner Geschäftsidee werden auch einzelne Aspekte des Businessplans immer wieder überarbeitet und aktualisiert.
Übrigens:
Wenn Du mehrere Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten möchtest, wird jedes Angebot zu einer eigenständigen strategischen Geschäftseinheit (kurz SGE), für die Du unter Umständen ganz unterschiedliche Strategien entwickelst, weil eventuell Märkte und Zielgruppen nicht identisch sind.
Was zeichnet den guten Businessplan aus?
Er ist klar, sachlich und logisch aufgebaut.
Mehr als 20 Seiten sollte das Werk möglichst nicht umfassen, Darstellungen ergänzen Sie durch Zahlen und Grafiken.
Welche Bausteine gehören in einen tragfähigen Businessplan?
Grundsätzlich gilt:
Du startest mit den   Ist-Angaben
•   Gegenstand des Unternehmens
•   Geschichte der Firma und/oder der Gründerperson/en
•   Rechtsform und Gesellschafter
•   Leistungsangebot und Zielgruppe
•   Markt und Standort
und schließt an mit den
Plan-Angaben
•   Unternehmensphilosophie und -kultur
•   Marketing-/Vertriebsplanung
•   Organisations- und Personalplanung
•   Finanzplanung
Gegenstand des Unternehmens
Beschreibe  in wenigen kurzen Sätzen den Gegenstand deines Unternehmens.
Also
•   Name,
•   Rechtsform,
•   Firmensitz,
•   Produkte,
•   Dienstleistung,
•   Zielgruppe
•   und Qualität!
Ein Beispiel:
Die Firma XYZ GmbH mit Sitz in Musterhausen, produziert und vertreibt Hochleistungsrechner für professionelle Softwareanwendungen in mittelständischen Unternehmen.
Geschichte der Firma und/oder der Gründerperson
Bei einer Neugründung beschreibst Du deinen persönlichen Werdegang, wie Du zu deiner Unternehmensidee gekommen bist und was Du vorhast!
Stelle hier bereits deine persönlichen und unternehmerischen Stärken heraus.
Wenn Du dich mit Partner/n selbständig machst, gehören natürlich alle Lebensläufe hier hinein.
Falls Du ein bestehendes Unternehmen übernimmst oder sich an einer Firma aktiv beteiligst,   beschreibe zusätzlich die bisherige Geschichte und Entwicklung deines Unternehmens.
•   War sie erfolgreich?
•   Warum hast Du die Firma übernommen (sich beteiligt)?
•   Worin lagen die Erfolgsfaktoren in der Vergangenheit.
•   Waren sie möglicherweise an bisherige Personen gebunden?
Gleiches gilt, falls Du dich als Franchise-Nehmer   selbständig machst.
Rechtsform und Gesellschafter
•   Welche Rechtsform wird dein Unternehmen haben und warum.
•   Wer wird in welcher Form Gesellschafter sein (Anteile)?
•   Welche Funktionen werden von welchem Partner eingenommen und was qualifiziert diesen dafür (z.B. Ausbildung, Erfahrungen, Vermögen, Funktionen außerhalb des Betriebes)?
Wer erhält welche Entscheidungsbefugnisse?
Leistungsangebot und Zielgruppe
Beschreibe hier dein Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote konkret.
Nenne dabei vor allem die besonderen Eigenschaften deines Angebotes (Produkt- und Dienstleistungsmerkmale, Preise, Qualität, Service, etc.).
An welche Zielgruppen richtet sich dein Angebot? Wie sicherst Du, dass die Kunden auch nach dem Kauf noch begeistert über deine Leistung sind? Was unterscheidet deine Leistungen von der Konkurrenz?
Wichtig:
Ermittle  was Qualität für deine Kunden bedeutet! Und wie kannst Du garantieren, dass Du immer gleich bleibende Qualität lieferst? Hast Du vor ein Qualitätszertifikat   zu erlangen (etwa ISO ?)
Was bedeutet dies für dich und Ihre Mitarbeiter?
Wenn Du selbst produzieren:
welche Fertigungsform, z. B. auftragsbezogen oder auf Lager wählst Du?
Produzierst Du mittels Fließband-, Serien- oder Werkstattfertigung?
Wie wirken sich deine Qualitätskriterien hierbei aus?
Stichwort Focussierung:
Es ist zwar grundsätzlich von Vorteil, wenn Du deinen Kunden ein umfassendes Angebot unterbreiten könntest. Achte aber darauf, dass Du bei aller Flexibilität keinen Bauchladen an Einzelleistungen entwickelst. Ermittle also, welche Leistungen Du selbst erbringen musst und welche Du zukaufen kannst (Wertschöpfungsgrad)? Denn Du musst ja nicht alles selbst machen!
Besinne dich dabei immer auf deine Kernkompetenzen, sonst verpufft deine persönliche und finanzielle Energie!
Markt und Standort
Besonders wichtig, wenn Du im
•   produzierenden Gewerbe,
•   im Einzel- bzw. Großhandel
•   oder in der Gastronomie
tätig werst:
wo ist dein Unternehmensstandort?
Begründen deine Standortentscheidung!
Berücksichtige  dabei
•   Art des Geschäftes
•   Kundenbedürfnisse und Kaufgewohnheiten
•   Kosten
•   Werbewirksamkeit und Imagefragen
•   Bebauungspläne
•   Platzbedarf und Wachstumsmöglichkeiten
•   Umweltschutz und -belastung durch Ihren Betrieb
•   Anrainer
•   allgemeine Infrastruktur, Verkehrsmittel/-anbindung, Parkplätze
•   Mitbewerber und Lieferanten
Mache dir auch Gedanken, was Du für die Zukunft beabsichtigst? Bleibe flexibel in Bezug auf Modernisierung oder Ausbau.
Unternehmensphilosophie und -kultur
Die Kultur eines Unternehmens umfasst das
•   gesamte Meinungs-, Norm- und Wertgefüge
•   und prägt das Verhalten aller Menschen, die in Ihrem Unternehmen tätig sind.
 Sie kommt in der Art und Weise zum Ausdruck,
•   wie Du ihre Aufgaben erledigen,
•   in ihrer grundsätzlichen Einstellung zur Arbeit und zum Leben,
•   in der Einstellung zu Mitarbeitern, zu Kollegen
•   und natürlich zum Kunden.
Die Maßstäbe dafür setzt  einzig und allein Du!
Entwickle deine eigene Unternehmensphilosophie.
Nehme dir dafür Zeit und Ruhe. Philosophiere darüber wie deine Unternehmenskultur sein wird - und was Du tun werst, um sie aktiv vorzuleben (wie sagt ein altes Sprichwort: "Der Fisch stinkt immer von Kopf her!".)
Deine Unternehmenskultur wird deine Strategie beeinflussen und sich durch dein ganzes Unternehmen ziehen.
Wichtig:
Überprüfen deiner Einhaltung deiner Leitsätze zur Unternehmenskultur von Zeit zu Zeit. Du west mit Sicherheit im Laufe der Monate und Jahre davon abweichen. Der Alltagsstress wird dafür sorgen. Aber diese Leitsätze repräsentieren die Vision mit der Du einmal aufgestanden bist, um etwas Großes zu unternehmen. Erinnere dich also dich und deine Mitarbeiter immer wieder daran und motiviere Sie dazu, die Unternehmensphilosophie mit Leben zu füllen und weiterzuentwickeln.
Marketing- und Vertriebsplanung
Stelle dein Marketingkonzept zusammen.
Im Einzelnen sind dies:
•   Zielgruppendefinition,
•   Produkt- und Sortimentspolitik,
•   Preis- und Konditionspolitik,
•   Vertriebspolitik,
•   Kommunikationspolitik
•   und Servicepolitik nach dem Verkauf.
Hier fließen zudem alle Punkte ein, die Du bereits in deiner Markt- und Standortbestimmung sowie deinem Leistungsangebot ermittelt hast.
Überlege  wie deine strategischen Ziele in Bezug auf
•   Marktführerschaft,
•   Marktanteil,
•   Ertrag
•   und Bekanntheit aussehen?
Welches hierbei deine
•   Erfolgsfaktoren sind,
•   welche Bedeutung und Auswirkungen allgemeine sowie spezielle Entwicklungen und Trends auf Ihre Unternehmensziele haben.
Wenn Du mehrere Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten möchtest, sind diese strategischen Überlegungen für jeden Bereich fällig (Stichwort SGE).
Organisations- und Personalplanung
Wenn Du in ein bestehendes Unternehmen einsteigen oder gleich bei Neugründung Personal einstellest:
Entwickle  anhand eines Organigramms die verschiedenen Funktionsbereiche deines  Unternehmens.
Finanzplanung
Das "A und O":
Deine Finanzplanung beinhaltet verschiedene Kalkulationen, die auf die nächsten drei Jahre      ausgelegt sein sollten!
Investitionsplan
Zunächst erstellst Du eine Liste deiner Gründungsinvestitionen, die alle Positionen kostenmäßig erfasst, die für den Start in die Selbständigkeit erforderlich sind.
Dies können beispielsweise
•   Räume,
•   Lager,
•   Maschinen,
•   Fahrzeuge,
•   Schulungskosten,
•   Beratungskosten,
•   usw.
sein.
Untersuche dabei bitte genau, ob die einzelnen Investitionen zum Starttermin wirklich notwendig sind! Ob Du dabei besser erprobte Geräte nutzt oder auf Neuentwicklungen setzt (eventuell Anlaufschwierigkeiten!)?
Diese mieten, leasen oder kaufen?
Musst du Lagerflächen bereitstellen?
Wichtigster Aspekt:
Mach dein Unternehmen so leistungsfähig und flexibel wie möglich, belaste dich aber im Anfangsstadium finanziell nicht unnötig?
Kostenplan
Er enthält alle fixen Kosten (sind unabhängig davon, ob Du nun Umsatz machst oder nicht) und die variablen Kosten (stehen in Zusammenhang mit Ihren geschäftlichen Aktivitäten).
Umsatzplan
Wie es der Titel schon sagt, führe hier deine  Umsatzerwartungen auf, und zwar netto (d. h. ohne Mehrwertsteuer, die ja nur einen Durchlaufposten darstellt, da sie als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird).
Rentabilitätsplan
Es ist deine erste Erfolgsrechnung, denn hier stellst Du deine kalkulierten Kosten dem prognostizierten Umsatz gegenüber. Unter dem Strich kommt also entweder ein Gewinn (hoffentlich) oder ein Verlust raus. Wenn Du gleich auf ein Minus kommst, rechne  alle Teilpläne bitte noch einmal sorgfältig durch.
Liquiditätsplan
Er entspricht inhaltlich dein Rentabilitätsplan. Die Einnahmen und Ausgaben werden hier jedoch in den Monaten eingetragen, in denen sie tatsächlich erwartet werden bzw. zur Zahlung fällig sind.
Achtung! Mit der Zahlungsmoral steht es derzeit nicht immer zum Besten: im Schnitt vergehen zwei Monate, bis die Kunden deine Leistung im Mark und Pfennig honoriert.
Finanzierungsplan
Neben den Planzahlen aus der Kosten-, Umsatz- und Rentabilitätskalkulation stellst Du hier dar, wie Du dein Unternehmen finanzieren möchtest.
Also in welcher Höhe Du Eigenmittel einbringen (dies können neben Geld auch Computer und weitere betriebsnotwendige Güter sein).
Und Du ermittelst, welche Investitionen Du fremdfinanzieren willst oder musst und zu welchem Zeitpunkt die Finanzspritze nötig ist.

gruß andre3468


Offline Ben

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Re: Selbständikeit
« Antwort #15 am: November 08, 2006, 19:30:40 »
Wow, das wird umfangreich...

In der Gründungsphase wird häufig der Grundstein für spätere Probleme gelegt. Eine kurze Übersicht über häufige Fehler in der Gründungsphase
Viele Unternehmen scheitern, weil bereits in der Gründungsphase falsche Entscheidungen getroffen wurden - oder noch häufiger: Entscheidungen nicht getroffen wurden. Die folgende Liste zeigt zehn typische Fehler in der Gründungsphase. Schon einer der Fehler kann das Vorhaben ernsthaft gefährden.

1. Keine klare Zielorientierung
Träume sind vage, Ziele müssen konkret sein. Träume ruhig, aber formuliere  deine Ziele so, dass in weitere Folge eine Überprüfung möglich ist. Nur dann kannst du Korrekturen durchführen. Formuliere einen möglichst genauen Zeit- und Ablaufplan: Wann sollen welche Ziele erreicht sein? Wann wieviele potentielle Kunden angesprochen, wann wieviele Abschlüsse gemacht, wann welcher Umsatz erreicht werden?

2. Bedarf wird falsch eingeschätzt
Die Begeisterung über die eigene Idee verleitet dazu, den Bedarf nicht genau zu überprüfen. Nach dem Motto: Wenn das Angebot einmal am Markt ist, wird es schon angenommen werden. Wenn ich mich reinhänge, wird es funktionieren. Ja, wird es. Aber nur, wenn ausreichend viele Menschen oder Unternehmen dein Produkt oder  Dienstleistung auch wirklich brauchen können.

3. Überbewertung der fachlichen Expertise
Schön, wenn du Experte in deinem Fachgebiet bist. Aber ein Unternehmen aufzubauen braucht mehr:
 Durchhaltevermögen, Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Selbstorganisation und vor allem auch die Fähigkeit, mit Rückschlägen umgehen zu können.

Ein Gründer ist in Wahrheit Mädchen für Alles, heute heisst das wohl: Multitaskingfähig. Du bist dein eigener Arbeitgeber und Angestellter gleichzeitig. Du bist deine eigene Personalabteilung, Verkaufsabteilung, Rechtsabteilung, Finanzabteilung, ...

4. Überbewertung des Produktes bzw. der Dienstleistung
Meist machen sich Menschen in einem Tätigkeitsfeld selbständig, in dem Sie Erfahrung haben. Sie verwenden dann Ihre gesamte Energie, um dieses Produkt bis zur Perfektion weiter zu entwickeln. Die Frage, was Kunden wirklich brauchen und sich auch leisten können, tritt in den Hintergrund.

5. Fehlendes Marketingverständnis
Marketing wird häufig mit Werbung gleichgesetzt. Fragen der Produkt-, Preis- und Distributionspolitik werden nur am Rande berücksichtigt. Die wesentliche Frage, wie das Angebot im Kontext der bereits vorhandenen Angebote positioniert werden soll, wird häufig vernachlässigt. Warum sollten Menschen oder Unternehmen gerade dein Produkt wählen? Was ist daran so anders als die Angebote der Konkurrenz?

6. Selbst- und Familienausbeutung
Immer wieder versuchen Gründer Ihren Wettbewerbsvorteil auf einen Preisvorteil zu gründen. Mehr Leistung zum gleichen Preis. 24 Stunden 7 Tage in der Woche verfügbar, Familienmitglieder, die zu einem Spottpreis mitarbeiten. Wie lange kannst du das durchhalten? Was machst du, wenn dein Partner plötzlich nicht mehr das Sekretariat betreut?

7. Anlaufphase wird unterschätzt
Im Normalfall vergehen einige Monate, bis die ersten Kunden an Land gezogen sind und noch länger, bis das erste Geld fließt. Finanzierungspläne sind oft viel zu optimistisch angesetzt. Die eigenen Reserven und der mit der Bank ausverhandelte Rahmen sind frühzeitig ausgeschöpft.

8. Schönwetterkonzepte - fehlendes Risikomanagement
Es werden keine Überlegungen angestellt, welche Faktoren das Konzept gefährden könnten. Es wird nur der Erfolgsfall durchgespielt. Für den Fall, dass das Konzept nicht aufgeht, gibt es gibt keine Entscheidungsgrundlagen.

9. Fehlende Exitstrategie
Wann ist der Moment, an dem du weißt, dass du das Selbständigenprojekt zumindest vorläufig abbrechen musst? Welche finanziellen Reserven behältst du als Sicherheit für deine eigene weitere Existenz auf der hohen Kante? Welche berufliche Optionen hast du bei einem eventuellen Fehlschlag?

10. Kein Gründungskonzept
Besonders im Dienstleistungsbereich starten viele Gründer mit eigenen finanziellen Mitteln oder mit solchen aus der Familie. Hier ist die Gefahr besonders groß, dass es gar keinen ausformulierten Businessplan gibt oder dieser nur aus ein paar Notizzetteln besteht, s.o.

Gruß, Ben
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen.

Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #16 am: November 09, 2006, 12:44:02 »
Also nochmal wegen des "Namen". Ich hab hier noch mal eine Quelle dazu. Sicher ist sicher.
Wenn man das Gewerbe anmeldet, wird dort eh nur der eigene Name für das Gewerbe registriert. Nicht das da jemand auf die Idee kommt "Mr. Supercomputer" als Namen einzutragen.
Fantasie Zusätze und Berufsfeldergänzungen darf man aber trotzdem tragen, solange man nicht nur unter diesen auftritt, sondern der eigene Name auch immer dabei ist (damit man identifiziert werden kann, denn was anderes als euren Namen habt ihr ja nirgendwo registriert).

Hier noch mal ein Auszug:
(Nicht wundern das es zuerst um die freien Berufe geht, aber der spätere Text für Einzelunternehmer bezieht sich auf diesen. Also Namensgebung wie oben, Regeln dazu wie unten)


Namensgebung (Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnungen) und Angaben auf Geschäftsbriefen bei freiberuflichen Einzelunternehmungen

Zur Kennzeichnung einer Unternehmung stehen generell folgende Bestandteile zur Verfügung:
der (bürgerliche) Name der/des Eigentümer/s (Inhaber),
eine Sachbezeichnung, die den Gegenstand der Unternehmung, die Art der Tätigkeit kennzeichnet,
eine so genannte Fantasiebezeichnung, die keinen Rückschluss auf die/den Eigentümer enthalten, auf den Unternehmensgegenstand meist nur indirekt,
ein Namenszusatz, der Aufschluss über die Rechtsform gibt.
Es gibt keine extra gesetzlichen Vorschriften für die Namensgebung von freiberuflichen Einzelunternehmungen (diesbezügliche Regeln für freiberufliche GbR bzw. Partnerschaftsgesellschaften siehe die entsprechenden Punkte unter 3.2.2. – Vereinigungen).
Für Einzelunternehmungen – außer bei Einzelkaufleuten (z.B. e.K.) – gibt es keine gesetzlich festgelegten Namenszusätze. Eine Einzelunternehmung – außer, wie gesagt, die Einzelkaufleute – erkennt man daran, dass sie keinen Namenszusatz hat.

Der Name der freiberuflichen Einzelunternehmung kann also aus einem der oben beschriebenen drei Bestandteile bestehen. Für die Verständlichkeit und Aussagekraft eines Unternehmensnamen ist jedoch eine Mischung davon vorzuziehen. Besonders aussagekräftig ist immer eine Mischung aus eigenem Namen („Irene Müller“) und Sachbezeichnung („Grafik und Design“).
Die Namensgebung für eine freiberufliche Einzelunternehmung darf die Prärogative (gesetzlich eingeräumtes Vorrecht) und Bestimmungen, die für andere Rechtsformen gelten, nicht verletzen oder umgehen (siehe auch die Aussagen zu Namen bei den anderen Rechtsformen). Das gilt besonders hinsichtlich von falschen Namenszusätzen oder irreführenden Bezeichnungen.


Namensgebung (Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnungen) und Angaben auf Geschäftsbriefen bei (klein-) gewerblichen Einzelunternehmungen (Nichtkaufleuten)

Für die Namensgebung und die Geschäftsbriefe für kleingewerbliche (nichtkaufmännische) Einzelunternehmen gilt das, was dazu schon für freiberufliche Einzelunternehmungen gesagt wurde. Zusätzlich sind die §§ 15a und 15b der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Diese gelten für Gewerbebetriebe jeglichen Typs, also nicht nur, aber auch für gewerbliche Einzelunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen.

GewO § 15a Anbringung von Namen und Firma
Gewerbetreibende, die
eine offene Verkaufsstelle haben,
eine Gaststätte betreiben oder
eine sonstige offene Betriebsstätte haben,
sind verpflichtet,
ihren Familiennamen
mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
an der
Außenseite oder
am Eingang der offenen Verkaufsstelle, der Gaststätte oder der sonstigen offenen Betriebsstätte
in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.

GewO § 15b Namensangabe im Schriftverkehr
Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden,
ihren Familiennamen mit
mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
angeben.

Als Geschäftsbriefe gelten in aller Regel:
der gesamt externe Schriftverkehr, d. h. jede schriftliche Mitteilung, die an einen oder mehrere Empfänger gerichtet wird;
alle Nachrichten, die mit Hilfe neuer Telekommunikationssysteme übermittelt werden, wenn sie beim Empfänger in Schriftform (Papier oder Bildschirm) ankommen;
beispielsweise Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen sowie Bestellscheine.

Nicht als Geschäftsbriefe gelten:
der interne Schriftverkehr zwischen einzelnen Abteilungen, Büros, Filialen und Niederlassungen eines Unternehmens;
Lieferscheine, Empfangsscheine, Mahnungen, Abholbenachrichtigungen u. ä.;
alle Nachrichten, die an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet werden, z. B. Werbeschriften, Postwurfsenden und Zeitungsanzeigen.
"Was auch immer geschieht, nie dürft ihr so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #17 am: November 09, 2006, 13:57:17 »
... Fortsetzung

[Umsatzsteuer]
Ist es möglich zu wechseln?
Ja, wenn ihr feststellt, das es für euch doch günstiger mit Umsatzsteuer laufen würde, dann könnt ihr auch mehrwertsteur ausweisen und gebt am ende des Monats /anfang des nächsten eure Umsatzsteuervoranmeldung ab.
Aber achtung: Das ganze ist bindend!
Es gibt kein hin und her, mal mit mal ohne. Wenn ihr Mehwertsteuer erhebt, dann ist das ganze für 5 Jahre bindend beim Finanzamt.

Wer Mehrwertsteuer ausweist, muss jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ihr habt dafür Zeit bis zum 11. [ bitte verbessern wenn falsch] des folge Monats. Wer einen Steuerberater hat, kann sich einen Daueraufschub einräumen lassen. ihr habt dann einen Monat länger Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Art der Besteuerung. Wenn ihr das Formular für das Finanzamt ausfüllt, werdet ihr neben der Geschichte mit der Umsatzsteuer auch noch gefragt, wie ihr besteuert werden wollt.
Es gibt dabei die Soll- und Ist-Besteuerung.
Bei der Soll-Besteuerung wird das Besteuert was ihr in einem Monat in Rechnung gestellt habt.
Bei der Ist-Besteuerung wird das besteuert, was ihr in dem Monat auch tatsächlich an Geld erhalten habt.





Weitere Steuern und Beiträge:
Nicht nur das Finanzamt möchte was sehen.

IHK:
Wenn ihr ein Gewerbe anmeldet werdet ihr automatisch Mitglied bei der IHK.
Die Beiträge die man hier entrichten muss, sind Ortsabhängig. Da müsst ihr euch bitte bei eurer IHK vor Ort informieren. Wenn man als Kleinunternehmer einen Ertrag hat der unter 5.200 Euro liegt, ist man von den Beiträgen frei gestellt.
Dannach gibt es verschiedene Ertragsklassen. Als Kleinunternehmer werdet ihr da aber vermutlich beim Mindestbeitrag bleiben. Hier in Hamburg beträgt der im Jahr für einen Ertrag von 5.200 Euro - 25.000 Euro 51 Euro im Jahr. Wie gesagt, ist der aber immer unterschiedlich.

Gewerbesteuer:
Wer ein Gewerbe betreibt, der muss auch Gewerbesteuer zahlen. Dieses Geld geht an die Gemeinden und Kommunen.
Als Kleinunternehmer seid ihr hier aber gut raus. Denn es gibt für Einzelunternehmer einen Freibetrag von 24.500Euro.
Anmerkung: Wer vielleicht eine Gbr mit einem Freund oder so hat. Der Freibetrag bezieht sich in diesem Fall nur auf die Gesellschaft aber nicht auf die einzelnen Personen.

Einkommensteuer:
Damit verhält es sich eigentlich genauso wie mit der Lohnsteuer.
Für den Gewinn den ihr mit eurem Gewerbe einfahrt, müsst ihr natürlich vorallem Steuern zahlen. Dabei gibt es allerdings auch hier einen Freibetrag. Er beträgt 7.664 Euro für den keine Steuern gezahlt werden müssen. Hinzu kommen dann vielleicht noch andere Freibeträge für Kinder etc.

Als Kleinunternehmer ist die Buchführung und Einkommensteuererklärung zum Glück noch recht Simpel.
Ihr seid noch nichtmal verpflichtet eine EÜR (Einnahmen-Überschuß-Rechnung) zu machen. Das Finanzamt begnügt sich auch mit einer einfachen Gewinnermittlung. Also Gewinn - Verlust gegenrechnen und dann den Gewinn noch bereinigen. 
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Re: Selbständikeit
« Antwort #18 am: November 09, 2006, 20:03:13 »
Hi all
just don`t talk so much and do, if you want to start something, and you feel good about it then go for it.
all the rest will fall in place later, (This form that form etc.)
Just go for it.
SIR ALAN
Sir Alan

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Re: Selbständikeit
« Antwort #19 am: November 09, 2006, 20:07:22 »
You all think to German,
to many forms, to many rules, etc. forget them and go for want you want!! :wink:
Sir Alan

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Re: Selbständikeit
« Antwort #20 am: November 09, 2006, 20:14:56 »
I know that it is hard in Germany  with all the taxes, rules etc., but if someome wants to do something and has a bit of capital, (and maybe some help from friends, parents, etc. then it will work.)
Sir Alan

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Re: Selbständikeit
« Antwort #21 am: November 09, 2006, 20:18:39 »
Hi again all
Baldrian, you seem to know all the answers anyway why ask us?
Sir Alan

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Re: Selbständikeit
« Antwort #22 am: November 09, 2006, 20:27:38 »
Neue Thema
Thanks to Andre for the cables, that I bought from him.
Sir Alan

Offline Andreas

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Re: Selbständikeit
« Antwort #23 am: November 09, 2006, 20:39:38 »
yes there are many rules in germany but there are no reason to make for every sentence a new posting.
this is not the first time where you do this.stop this flooding, or you get a ban.
with best regards ....

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Re: Selbständikeit
« Antwort #24 am: November 09, 2006, 20:56:28 »
Hi
If it makes you feel any better I have "downloadededed" (download) all what you wrote it is very interesting, This "Selbständigkeit" is a very good thing to talk about.
Sir Alan