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Selbständigkeit

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Baldrian:
Ok, dann werd ich mal den Anfang machen.
Ich werd jetzt einfach mal hier weiter schreiben. Wenn das ganze dann Form angenommen hat und meine selbständigen Kollegen das abgesegnet haben, kann man das ganze dann ja noch mal separat irgendwo ablegen, damit es etwas übersichtlicher wird.
Ich bitte alle die sich damit auskennen, mich zu verbessern wenn ich mich irre.


Rechtsformen:
Alles was hier steht, wird sich auf den Kleinunternehmer oder vielleicht noch teilweise auf die GBR beziehen. Jeder der vor hat etwas anderes zu gründen, der sollte sich auf jeden Fall an professionelle Unterstützung wenden.

Gewerbe anmelden:
Jeder der ein Gewerbe betreiben will braucht einen Gewerbeschein.

Ausnahmen sind die freien Berufe, wie zB. Künstler, Artzt, Anwalt, Steuerberater .... . In der Regel wird das für einen Computertechniker nicht in Frage kommen. Ausnahme bildet hier ein Selbständigkeit als Administrator. Als Administrator kann man sehr wohl freiberuflich arbeiten. Im Zweifel wird man euch beim Finanzamt weiter helfen können.

Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt, Verbraucherschutzamt .. [bitte ergänzen] anmelden.
Der Gewebeschein kostet 20 Euro. Die Gebühr kann aber regional abweichen.
Wenn ihr euch einen Gewerbeschein geholt habt, läuft der Rest von selbst. Kurzezeit später kriegt ihr automatisch Post vom Finanzamt und IHK.
Umgekehrt kann man aber auch erst zum Finanzamt gehen, sich dort eventuell zur Gründungsform beraten lassen (siehe Freie Berufe). Der weg läuft dann einfach umgekehrt. Das Gewerbeamt meldet sich etc.

Was ist dabei zu beachten?
Der Name:   Wer Kleinunternehmer ist und nicht im Handelsregister eingetragen, ist dazu verpflichtet sein Nach- und einen Vornamen im Namen seiner Firma zu führen. Allerdings darf man auch dazu einen Fantasynamen oder Berufsbezeichnung angeben.
Beispiel: Hans Muster ist richtig
                Mr. SuperComputer ist nicht erlaubt
                Mr. SuperComputer Hans Muster ist erlaubt.
Man ist allerdings auch dazu verpflichtet, wenn man zum eigenen Namen noch eine Fantasy oder Bezeichnung verwendet, in offizielen Auftreten seinen Namen anzugeben. Also auf Rechnungen Muss "Mr. SuperComputer Hans Muster" stehen, wärend ihr aber werbung für "Mr.SuperComputer" machen dürft, ohne das ihr den eigenen Namen mit angeben müsst. Wer ein Ladengeschäft hat, muss dort auch den eigenen Namen angeben.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer die im ersten Jahr einen Umsatz haben, der kleiner als 17.500 Euro ist und für das folgende Jahr, einen Umsatz erwarten, der unter 50.000Euro liegt, sind von der Umsatzsteuer befreit, darf aber im Gegenzug dazu auch keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausweisen und bekommt auch keine selbst geleistete Mehrwersteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Auf dieses Kleinunternehmerprivileg kann man aber auf Wunsch auch verzichten.




Fortsetzung folgt ...

madcat:
Hi Baldrian,
eine kurze Korrektur bei der Namensgebung. Mr.Supercomputer ist nicht erlaubt, weil bei einem nicht ins Handelsregister eingetragenen Untenehmen der Name aus dem Eigentümer-Namen besteht und man diesen um eine kurze Beschreibung der Tätigkeit der Unternehmung ergänzen kann. Z.B Maik Muster IT-Systemberatung; Netzwerkberatung M.Muster, o.ä.

gruß madcat

Baldrian:
Also soweit ich weiß, darf man zum eigenen Namen auch Etablissementbezeichnungen tragen, die ein Fantasiename ist. Nur "Mr.SuperComputer" geht natürlich nicht, aber "Mr.SuperComputer Hans Muster".
Man darf im gegensatz zu einem Kaufman aber nicht nur unter diesem Fantasienamen auftreten, weil es kein Firmenname ist (nicht im Handelsregister eingetragen). Im Schrifverkehr wie Rechnung, aber auch EMails muss man immer seinen Namen mit angeben. Auch bei einem Ladengeschäft. Bei Webung wie Anzeigen etc. dürfte man aber auch nur als "Mr.Supercomputer" auftreten.
Natürlich kann der Zusatz auch eine Berufsbezeichnung sein "Computertechniker Hans Muster". Man darf aber natürlich keine geschützten Tietel oder Berufsbezeichnungen angeben. Genauso darf man nicht das Wort "Inhaber" benutzen, weil es eine Firma vortäuschen würde, denn nur ein Kaufmann ist der Inhaber einer Firma, aber da man als Kleinunternehmer keine Firma hat, ist man auch kein Inhaber.
Soweit ich weiß sind diese Namenszusätze erlaubt, da seit 2002 immer die Rechtsform mit angegeben werden muss. Also durch den Zusatz nicht mehr eine Firma vorgetäuscht werden kann, da zB. auch ein Kaufman ein e.K. (eingetragener Kaufman) angeben muss.

Baldrian:
.... Fortsezung

Umsatzsteuer:
Was ist die Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet und muss auf alle Waren mit denen gehandelt wird oder Dienstleistungen berechnet werden. Noch beträgt die MwSt 16% ab 2007 sind es aber 19% (in den Folgendenbeispielen werd ich deshalb auch schon mal mit 19% rechnen) Ausname bilden hier zum Beispiel Lebensmittel die nicht vor Ort verzehrt werden (sachen aus dem Supermarkt) sie sind nur mit 7% besteuert.
Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer und muss immer vom Endverbraucher entrichtet werden.
Das heißt, für eine Wahre oder Dienstleistung muss nur einmal effektiv MwSt gezahlt werden. Wenn man als Händler Waren einkauft und für diese MwSt zahlt und diese Ware weiterverkauft (und auch wieder MwSt berechnet) kann man die selbstgezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuer abziehen.

Wie gesagt bildet der Kleinunternehmer hier eine Ausname.
Er ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Darf dann aber auch keine MwSt ausweisen und muss selbst entrichtete MwSt auch selber tragen, darf diese also nicht als Vorsteuer geltend machen.

Ob man auf dieses Privileg der Umsatzsteuerbefreiung verzichten möchte, ist eine Frage die jeder selbst beantworten muss. Es hängt sowohl vom Geschäftsfeld als auch von Investitionen ab.

Folgende Beispiele:

Ihr Kauft Hardware für 100Euro ein und müsst als Kleinunternehmer dafür 19% MwSt zahlen, also insgesammt  119Euro. Damit ihr jetzt damit einen Gewinn von 100Euro machen könnt, müsstet ihr die Hardware für 219Euro verkaufen.
Wenn ihr aber Umsatzsteuer angemeldet habt, könntet ihr die 19Euro die ihr beim Einkauf erbracht habt, als Vorsteuer geltent machen. Der Einkauf würde euch also nur 100Euro effektiv kosten. Dafür müsst ihr aber auch selbst MwSt berechnen. um dann auch auf einen Gewinn von 100Euro zu kommen würdet ihr die Ware für 200Euro anbieten zuzüglich Mehrwertsteuer von 19% wären das für den Endkunden dann allerdings 238Euro.

Man merkt, ohne Umsatzsteuer müsst ihr die Mehrwertsteuer zwar selbsttragen, könnt dafür aber in der Regel auch selbst günstigere Angebote machen bzw. würdet ihr Eure Wahre zum gleichen Preis anbiehten, wie eine Händler der MwSt berechnet, könntet ihr sogar einen höheren Gewinn erzielen ohne das es für den Kunden einen Preisunterschied geben würde.

Diese Rechnung lohnt sich aber nur wenn euer Kundenkreis aus Privatkunden bestehen würde, denn ein Geschäftskunden, könnte wiederum die Gezahlte MwSt selbst als Vorsteuer geltend machen.
Deshalb haben Gewerbekunden auch lieber eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst.

Auch relevant ist die Umsatzsteuer, wenn ihr Sachen einkaufen müsst, die nicht wieder direckt in der Verkauf wandern. Wenn ihr zum Beispiel Diagnosegeräte kauft, dann wandern diese ja nicht wieder in den Verkauf. Als Kleinunternehmer müsstet ihr dann die Mehrwertsteuer die ihr dafür bezahlen müsst auch selber tragen. Kauft ihr also zB. Ein Diagnose gerät für 1000Euro dann müsst ihr diese 1000Euro inkl MwSt auch selbst ganz tragen. Wenn ihr aber Umsatzsteuer angemeldet habt, könnt ihr auch von den Kosten für das Diagnosegerät die geleisteten 19% MwSt als Vorsteuer geltend machen.  Das Diagnosegerät würde euch also effektiv nur um die 840Euro kosten.


Das Fazit aus diesen Beispiel müsste natürlich jeder selber ziehen.
Zusammengefasst könnte man aber sagen, wenn ihr größtenteils Privatkunden erwartet, ist das privileg als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit zusein eine gute Sache, weil ihr kostengünstiger arbeiten könnt.
Erwartet ihr allerdings Gewerbekunden und/oder plant größere oder teurere Anschaffungen, dann kann es durchaus ratsam sein auf dieses Privileg zu verzichten.

Im übrigen, wenn ihr zu Anfang sehr hohe Investitionen plant, aber noch keinen Einahmen erwartet, dann kann die Umsatzsteuer dabei sehr zu euren Gunsten sein. Denn die entrichtete Vorsteuer geht auch soweit, das ihr sogar Geld vom Finanzamt bekommt. Kauft ihr zB. im ersten Monat viel Geräte, aber habt noch keine Kunden, dann bekommt ihr die geleistete Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

 
Fortsetzung folgt ....

andre3468:
Am Anfang wen Ihr euch selbstständig macht braucht Ihr ein Gründungsplan auch Business-Plan genant.
Das Gründungskonzept (Business-Plan)
•   Ein Businessplan, was versteht man darunter?
•   Warum muss er erstellt werden?
•   Für wen ist er gedacht?
•   Was sollte drinstehen?
•   Wie umfangreich muss er sein?
Der Begriff "Businessplan" stammt aus den USA, die wörtliche Übersetzung "Geschäftsplan" wird ihm allerdings nicht ganz gerecht.
Er übernimmt - nicht nur während der Gründung - eine wichtige Funktion. Er ist vielmehr fortlaufend zu ergänzen und anzupassen.
Wenn Ihr ihn richtig nutzt, ist er das beste Instrument der Unternehmensführung.
Dein Businessplan stellt  die Verwirklichung und deine Geschäftsprojekt vor.
Du zeigst damit auch Externen (wie z.B. Banken) auf, dass dein Plan realistisch und erfolgversprechend ist - und nicht zuletzt, dass es sinnvoll ist, in Sie zu investieren.
Achtung, auch wenn Du ihn zunächst mit Blick auf das Thema Finanzierung aufsetzt, so darf dein Businessplan nach erfolgreichen Bankgesprächen nicht einfach in der Schublade verschwinden:
Er sollte "leben", das heißt mit der Weiterentwicklung deiner Geschäftsidee werden auch einzelne Aspekte des Businessplans immer wieder überarbeitet und aktualisiert.
Übrigens:
Wenn Du mehrere Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten möchtest, wird jedes Angebot zu einer eigenständigen strategischen Geschäftseinheit (kurz SGE), für die Du unter Umständen ganz unterschiedliche Strategien entwickelst, weil eventuell Märkte und Zielgruppen nicht identisch sind.
Was zeichnet den guten Businessplan aus?
Er ist klar, sachlich und logisch aufgebaut.
Mehr als 20 Seiten sollte das Werk möglichst nicht umfassen, Darstellungen ergänzen Sie durch Zahlen und Grafiken.
Welche Bausteine gehören in einen tragfähigen Businessplan?
Grundsätzlich gilt:
Du startest mit den   Ist-Angaben
•   Gegenstand des Unternehmens
•   Geschichte der Firma und/oder der Gründerperson/en
•   Rechtsform und Gesellschafter
•   Leistungsangebot und Zielgruppe
•   Markt und Standort
und schließt an mit den
Plan-Angaben
•   Unternehmensphilosophie und -kultur
•   Marketing-/Vertriebsplanung
•   Organisations- und Personalplanung
•   Finanzplanung
Gegenstand des Unternehmens
Beschreibe  in wenigen kurzen Sätzen den Gegenstand deines Unternehmens.
Also
•   Name,
•   Rechtsform,
•   Firmensitz,
•   Produkte,
•   Dienstleistung,
•   Zielgruppe
•   und Qualität!
Ein Beispiel:
Die Firma XYZ GmbH mit Sitz in Musterhausen, produziert und vertreibt Hochleistungsrechner für professionelle Softwareanwendungen in mittelständischen Unternehmen.
Geschichte der Firma und/oder der Gründerperson
Bei einer Neugründung beschreibst Du deinen persönlichen Werdegang, wie Du zu deiner Unternehmensidee gekommen bist und was Du vorhast!
Stelle hier bereits deine persönlichen und unternehmerischen Stärken heraus.
Wenn Du dich mit Partner/n selbständig machst, gehören natürlich alle Lebensläufe hier hinein.
Falls Du ein bestehendes Unternehmen übernimmst oder sich an einer Firma aktiv beteiligst,   beschreibe zusätzlich die bisherige Geschichte und Entwicklung deines Unternehmens.
•   War sie erfolgreich?
•   Warum hast Du die Firma übernommen (sich beteiligt)?
•   Worin lagen die Erfolgsfaktoren in der Vergangenheit.
•   Waren sie möglicherweise an bisherige Personen gebunden?
Gleiches gilt, falls Du dich als Franchise-Nehmer   selbständig machst.
Rechtsform und Gesellschafter
•   Welche Rechtsform wird dein Unternehmen haben und warum.
•   Wer wird in welcher Form Gesellschafter sein (Anteile)?
•   Welche Funktionen werden von welchem Partner eingenommen und was qualifiziert diesen dafür (z.B. Ausbildung, Erfahrungen, Vermögen, Funktionen außerhalb des Betriebes)?
Wer erhält welche Entscheidungsbefugnisse?
Leistungsangebot und Zielgruppe
Beschreibe hier dein Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote konkret.
Nenne dabei vor allem die besonderen Eigenschaften deines Angebotes (Produkt- und Dienstleistungsmerkmale, Preise, Qualität, Service, etc.).
An welche Zielgruppen richtet sich dein Angebot? Wie sicherst Du, dass die Kunden auch nach dem Kauf noch begeistert über deine Leistung sind? Was unterscheidet deine Leistungen von der Konkurrenz?
Wichtig:
Ermittle  was Qualität für deine Kunden bedeutet! Und wie kannst Du garantieren, dass Du immer gleich bleibende Qualität lieferst? Hast Du vor ein Qualitätszertifikat   zu erlangen (etwa ISO ?)
Was bedeutet dies für dich und Ihre Mitarbeiter?
Wenn Du selbst produzieren:
welche Fertigungsform, z. B. auftragsbezogen oder auf Lager wählst Du?
Produzierst Du mittels Fließband-, Serien- oder Werkstattfertigung?
Wie wirken sich deine Qualitätskriterien hierbei aus?
Stichwort Focussierung:
Es ist zwar grundsätzlich von Vorteil, wenn Du deinen Kunden ein umfassendes Angebot unterbreiten könntest. Achte aber darauf, dass Du bei aller Flexibilität keinen Bauchladen an Einzelleistungen entwickelst. Ermittle also, welche Leistungen Du selbst erbringen musst und welche Du zukaufen kannst (Wertschöpfungsgrad)? Denn Du musst ja nicht alles selbst machen!
Besinne dich dabei immer auf deine Kernkompetenzen, sonst verpufft deine persönliche und finanzielle Energie!
Markt und Standort
Besonders wichtig, wenn Du im
•   produzierenden Gewerbe,
•   im Einzel- bzw. Großhandel
•   oder in der Gastronomie
tätig werst:
wo ist dein Unternehmensstandort?
Begründen deine Standortentscheidung!
Berücksichtige  dabei
•   Art des Geschäftes
•   Kundenbedürfnisse und Kaufgewohnheiten
•   Kosten
•   Werbewirksamkeit und Imagefragen
•   Bebauungspläne
•   Platzbedarf und Wachstumsmöglichkeiten
•   Umweltschutz und -belastung durch Ihren Betrieb
•   Anrainer
•   allgemeine Infrastruktur, Verkehrsmittel/-anbindung, Parkplätze
•   Mitbewerber und Lieferanten
Mache dir auch Gedanken, was Du für die Zukunft beabsichtigst? Bleibe flexibel in Bezug auf Modernisierung oder Ausbau.
Unternehmensphilosophie und -kultur
Die Kultur eines Unternehmens umfasst das
•   gesamte Meinungs-, Norm- und Wertgefüge
•   und prägt das Verhalten aller Menschen, die in Ihrem Unternehmen tätig sind.
 Sie kommt in der Art und Weise zum Ausdruck,
•   wie Du ihre Aufgaben erledigen,
•   in ihrer grundsätzlichen Einstellung zur Arbeit und zum Leben,
•   in der Einstellung zu Mitarbeitern, zu Kollegen
•   und natürlich zum Kunden.
Die Maßstäbe dafür setzt  einzig und allein Du!
Entwickle deine eigene Unternehmensphilosophie.
Nehme dir dafür Zeit und Ruhe. Philosophiere darüber wie deine Unternehmenskultur sein wird - und was Du tun werst, um sie aktiv vorzuleben (wie sagt ein altes Sprichwort: "Der Fisch stinkt immer von Kopf her!".)
Deine Unternehmenskultur wird deine Strategie beeinflussen und sich durch dein ganzes Unternehmen ziehen.
Wichtig:
Überprüfen deiner Einhaltung deiner Leitsätze zur Unternehmenskultur von Zeit zu Zeit. Du west mit Sicherheit im Laufe der Monate und Jahre davon abweichen. Der Alltagsstress wird dafür sorgen. Aber diese Leitsätze repräsentieren die Vision mit der Du einmal aufgestanden bist, um etwas Großes zu unternehmen. Erinnere dich also dich und deine Mitarbeiter immer wieder daran und motiviere Sie dazu, die Unternehmensphilosophie mit Leben zu füllen und weiterzuentwickeln.
Marketing- und Vertriebsplanung
Stelle dein Marketingkonzept zusammen.
Im Einzelnen sind dies:
•   Zielgruppendefinition,
•   Produkt- und Sortimentspolitik,
•   Preis- und Konditionspolitik,
•   Vertriebspolitik,
•   Kommunikationspolitik
•   und Servicepolitik nach dem Verkauf.
Hier fließen zudem alle Punkte ein, die Du bereits in deiner Markt- und Standortbestimmung sowie deinem Leistungsangebot ermittelt hast.
Überlege  wie deine strategischen Ziele in Bezug auf
•   Marktführerschaft,
•   Marktanteil,
•   Ertrag
•   und Bekanntheit aussehen?
Welches hierbei deine
•   Erfolgsfaktoren sind,
•   welche Bedeutung und Auswirkungen allgemeine sowie spezielle Entwicklungen und Trends auf Ihre Unternehmensziele haben.
Wenn Du mehrere Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten möchtest, sind diese strategischen Überlegungen für jeden Bereich fällig (Stichwort SGE).
Organisations- und Personalplanung
Wenn Du in ein bestehendes Unternehmen einsteigen oder gleich bei Neugründung Personal einstellest:
Entwickle  anhand eines Organigramms die verschiedenen Funktionsbereiche deines  Unternehmens.
Finanzplanung
Das "A und O":
Deine Finanzplanung beinhaltet verschiedene Kalkulationen, die auf die nächsten drei Jahre      ausgelegt sein sollten!
Investitionsplan
Zunächst erstellst Du eine Liste deiner Gründungsinvestitionen, die alle Positionen kostenmäßig erfasst, die für den Start in die Selbständigkeit erforderlich sind.
Dies können beispielsweise
•   Räume,
•   Lager,
•   Maschinen,
•   Fahrzeuge,
•   Schulungskosten,
•   Beratungskosten,
•   usw.
sein.
Untersuche dabei bitte genau, ob die einzelnen Investitionen zum Starttermin wirklich notwendig sind! Ob Du dabei besser erprobte Geräte nutzt oder auf Neuentwicklungen setzt (eventuell Anlaufschwierigkeiten!)?
Diese mieten, leasen oder kaufen?
Musst du Lagerflächen bereitstellen?
Wichtigster Aspekt:
Mach dein Unternehmen so leistungsfähig und flexibel wie möglich, belaste dich aber im Anfangsstadium finanziell nicht unnötig?
Kostenplan
Er enthält alle fixen Kosten (sind unabhängig davon, ob Du nun Umsatz machst oder nicht) und die variablen Kosten (stehen in Zusammenhang mit Ihren geschäftlichen Aktivitäten).
Umsatzplan
Wie es der Titel schon sagt, führe hier deine  Umsatzerwartungen auf, und zwar netto (d. h. ohne Mehrwertsteuer, die ja nur einen Durchlaufposten darstellt, da sie als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird).
Rentabilitätsplan
Es ist deine erste Erfolgsrechnung, denn hier stellst Du deine kalkulierten Kosten dem prognostizierten Umsatz gegenüber. Unter dem Strich kommt also entweder ein Gewinn (hoffentlich) oder ein Verlust raus. Wenn Du gleich auf ein Minus kommst, rechne  alle Teilpläne bitte noch einmal sorgfältig durch.
Liquiditätsplan
Er entspricht inhaltlich dein Rentabilitätsplan. Die Einnahmen und Ausgaben werden hier jedoch in den Monaten eingetragen, in denen sie tatsächlich erwartet werden bzw. zur Zahlung fällig sind.
Achtung! Mit der Zahlungsmoral steht es derzeit nicht immer zum Besten: im Schnitt vergehen zwei Monate, bis die Kunden deine Leistung im Mark und Pfennig honoriert.
Finanzierungsplan
Neben den Planzahlen aus der Kosten-, Umsatz- und Rentabilitätskalkulation stellst Du hier dar, wie Du dein Unternehmen finanzieren möchtest.
Also in welcher Höhe Du Eigenmittel einbringen (dies können neben Geld auch Computer und weitere betriebsnotwendige Güter sein).
Und Du ermittelst, welche Investitionen Du fremdfinanzieren willst oder musst und zu welchem Zeitpunkt die Finanzspritze nötig ist.

gruß andre3468

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