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Selbständigkeit

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Ben:
Wow, das wird umfangreich...

In der Gründungsphase wird häufig der Grundstein für spätere Probleme gelegt. Eine kurze Übersicht über häufige Fehler in der Gründungsphase
Viele Unternehmen scheitern, weil bereits in der Gründungsphase falsche Entscheidungen getroffen wurden - oder noch häufiger: Entscheidungen nicht getroffen wurden. Die folgende Liste zeigt zehn typische Fehler in der Gründungsphase. Schon einer der Fehler kann das Vorhaben ernsthaft gefährden.

1. Keine klare Zielorientierung
Träume sind vage, Ziele müssen konkret sein. Träume ruhig, aber formuliere  deine Ziele so, dass in weitere Folge eine Überprüfung möglich ist. Nur dann kannst du Korrekturen durchführen. Formuliere einen möglichst genauen Zeit- und Ablaufplan: Wann sollen welche Ziele erreicht sein? Wann wieviele potentielle Kunden angesprochen, wann wieviele Abschlüsse gemacht, wann welcher Umsatz erreicht werden?

2. Bedarf wird falsch eingeschätzt
Die Begeisterung über die eigene Idee verleitet dazu, den Bedarf nicht genau zu überprüfen. Nach dem Motto: Wenn das Angebot einmal am Markt ist, wird es schon angenommen werden. Wenn ich mich reinhänge, wird es funktionieren. Ja, wird es. Aber nur, wenn ausreichend viele Menschen oder Unternehmen dein Produkt oder  Dienstleistung auch wirklich brauchen können.

3. Überbewertung der fachlichen Expertise
Schön, wenn du Experte in deinem Fachgebiet bist. Aber ein Unternehmen aufzubauen braucht mehr:
 Durchhaltevermögen, Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Selbstorganisation und vor allem auch die Fähigkeit, mit Rückschlägen umgehen zu können.

Ein Gründer ist in Wahrheit Mädchen für Alles, heute heisst das wohl: Multitaskingfähig. Du bist dein eigener Arbeitgeber und Angestellter gleichzeitig. Du bist deine eigene Personalabteilung, Verkaufsabteilung, Rechtsabteilung, Finanzabteilung, ...

4. Überbewertung des Produktes bzw. der Dienstleistung
Meist machen sich Menschen in einem Tätigkeitsfeld selbständig, in dem Sie Erfahrung haben. Sie verwenden dann Ihre gesamte Energie, um dieses Produkt bis zur Perfektion weiter zu entwickeln. Die Frage, was Kunden wirklich brauchen und sich auch leisten können, tritt in den Hintergrund.

5. Fehlendes Marketingverständnis
Marketing wird häufig mit Werbung gleichgesetzt. Fragen der Produkt-, Preis- und Distributionspolitik werden nur am Rande berücksichtigt. Die wesentliche Frage, wie das Angebot im Kontext der bereits vorhandenen Angebote positioniert werden soll, wird häufig vernachlässigt. Warum sollten Menschen oder Unternehmen gerade dein Produkt wählen? Was ist daran so anders als die Angebote der Konkurrenz?

6. Selbst- und Familienausbeutung
Immer wieder versuchen Gründer Ihren Wettbewerbsvorteil auf einen Preisvorteil zu gründen. Mehr Leistung zum gleichen Preis. 24 Stunden 7 Tage in der Woche verfügbar, Familienmitglieder, die zu einem Spottpreis mitarbeiten. Wie lange kannst du das durchhalten? Was machst du, wenn dein Partner plötzlich nicht mehr das Sekretariat betreut?

7. Anlaufphase wird unterschätzt
Im Normalfall vergehen einige Monate, bis die ersten Kunden an Land gezogen sind und noch länger, bis das erste Geld fließt. Finanzierungspläne sind oft viel zu optimistisch angesetzt. Die eigenen Reserven und der mit der Bank ausverhandelte Rahmen sind frühzeitig ausgeschöpft.

8. Schönwetterkonzepte - fehlendes Risikomanagement
Es werden keine Überlegungen angestellt, welche Faktoren das Konzept gefährden könnten. Es wird nur der Erfolgsfall durchgespielt. Für den Fall, dass das Konzept nicht aufgeht, gibt es gibt keine Entscheidungsgrundlagen.

9. Fehlende Exitstrategie
Wann ist der Moment, an dem du weißt, dass du das Selbständigenprojekt zumindest vorläufig abbrechen musst? Welche finanziellen Reserven behältst du als Sicherheit für deine eigene weitere Existenz auf der hohen Kante? Welche berufliche Optionen hast du bei einem eventuellen Fehlschlag?

10. Kein Gründungskonzept
Besonders im Dienstleistungsbereich starten viele Gründer mit eigenen finanziellen Mitteln oder mit solchen aus der Familie. Hier ist die Gefahr besonders groß, dass es gar keinen ausformulierten Businessplan gibt oder dieser nur aus ein paar Notizzetteln besteht, s.o.

Gruß, Ben

Baldrian:
Also nochmal wegen des "Namen". Ich hab hier noch mal eine Quelle dazu. Sicher ist sicher.
Wenn man das Gewerbe anmeldet, wird dort eh nur der eigene Name für das Gewerbe registriert. Nicht das da jemand auf die Idee kommt "Mr. Supercomputer" als Namen einzutragen.
Fantasie Zusätze und Berufsfeldergänzungen darf man aber trotzdem tragen, solange man nicht nur unter diesen auftritt, sondern der eigene Name auch immer dabei ist (damit man identifiziert werden kann, denn was anderes als euren Namen habt ihr ja nirgendwo registriert).

Hier noch mal ein Auszug:
(Nicht wundern das es zuerst um die freien Berufe geht, aber der spätere Text für Einzelunternehmer bezieht sich auf diesen. Also Namensgebung wie oben, Regeln dazu wie unten)


Namensgebung (Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnungen) und Angaben auf Geschäftsbriefen bei freiberuflichen Einzelunternehmungen

Zur Kennzeichnung einer Unternehmung stehen generell folgende Bestandteile zur Verfügung:
der (bürgerliche) Name der/des Eigentümer/s (Inhaber),
eine Sachbezeichnung, die den Gegenstand der Unternehmung, die Art der Tätigkeit kennzeichnet,
eine so genannte Fantasiebezeichnung, die keinen Rückschluss auf die/den Eigentümer enthalten, auf den Unternehmensgegenstand meist nur indirekt,
ein Namenszusatz, der Aufschluss über die Rechtsform gibt.
Es gibt keine extra gesetzlichen Vorschriften für die Namensgebung von freiberuflichen Einzelunternehmungen (diesbezügliche Regeln für freiberufliche GbR bzw. Partnerschaftsgesellschaften siehe die entsprechenden Punkte unter 3.2.2. – Vereinigungen).
Für Einzelunternehmungen – außer bei Einzelkaufleuten (z.B. e.K.) – gibt es keine gesetzlich festgelegten Namenszusätze. Eine Einzelunternehmung – außer, wie gesagt, die Einzelkaufleute – erkennt man daran, dass sie keinen Namenszusatz hat.

Der Name der freiberuflichen Einzelunternehmung kann also aus einem der oben beschriebenen drei Bestandteile bestehen. Für die Verständlichkeit und Aussagekraft eines Unternehmensnamen ist jedoch eine Mischung davon vorzuziehen. Besonders aussagekräftig ist immer eine Mischung aus eigenem Namen („Irene Müller“) und Sachbezeichnung („Grafik und Design“).
Die Namensgebung für eine freiberufliche Einzelunternehmung darf die Prärogative (gesetzlich eingeräumtes Vorrecht) und Bestimmungen, die für andere Rechtsformen gelten, nicht verletzen oder umgehen (siehe auch die Aussagen zu Namen bei den anderen Rechtsformen). Das gilt besonders hinsichtlich von falschen Namenszusätzen oder irreführenden Bezeichnungen.


Namensgebung (Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnungen) und Angaben auf Geschäftsbriefen bei (klein-) gewerblichen Einzelunternehmungen (Nichtkaufleuten)

Für die Namensgebung und die Geschäftsbriefe für kleingewerbliche (nichtkaufmännische) Einzelunternehmen gilt das, was dazu schon für freiberufliche Einzelunternehmungen gesagt wurde. Zusätzlich sind die §§ 15a und 15b der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Diese gelten für Gewerbebetriebe jeglichen Typs, also nicht nur, aber auch für gewerbliche Einzelunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen.

GewO § 15a Anbringung von Namen und Firma
Gewerbetreibende, die
eine offene Verkaufsstelle haben,
eine Gaststätte betreiben oder
eine sonstige offene Betriebsstätte haben,
sind verpflichtet,
ihren Familiennamen
mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
an der
Außenseite oder
am Eingang der offenen Verkaufsstelle, der Gaststätte oder der sonstigen offenen Betriebsstätte
in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.

GewO § 15b Namensangabe im Schriftverkehr
Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden,
ihren Familiennamen mit
mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
angeben.

Als Geschäftsbriefe gelten in aller Regel:
der gesamt externe Schriftverkehr, d. h. jede schriftliche Mitteilung, die an einen oder mehrere Empfänger gerichtet wird;
alle Nachrichten, die mit Hilfe neuer Telekommunikationssysteme übermittelt werden, wenn sie beim Empfänger in Schriftform (Papier oder Bildschirm) ankommen;
beispielsweise Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen sowie Bestellscheine.

Nicht als Geschäftsbriefe gelten:
der interne Schriftverkehr zwischen einzelnen Abteilungen, Büros, Filialen und Niederlassungen eines Unternehmens;
Lieferscheine, Empfangsscheine, Mahnungen, Abholbenachrichtigungen u. ä.;
alle Nachrichten, die an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet werden, z. B. Werbeschriften, Postwurfsenden und Zeitungsanzeigen.

Baldrian:
... Fortsetzung

[Umsatzsteuer]
Ist es möglich zu wechseln?
Ja, wenn ihr feststellt, das es für euch doch günstiger mit Umsatzsteuer laufen würde, dann könnt ihr auch mehrwertsteur ausweisen und gebt am ende des Monats /anfang des nächsten eure Umsatzsteuervoranmeldung ab.
Aber achtung: Das ganze ist bindend!
Es gibt kein hin und her, mal mit mal ohne. Wenn ihr Mehwertsteuer erhebt, dann ist das ganze für 5 Jahre bindend beim Finanzamt.

Wer Mehrwertsteuer ausweist, muss jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ihr habt dafür Zeit bis zum 11. [ bitte verbessern wenn falsch] des folge Monats. Wer einen Steuerberater hat, kann sich einen Daueraufschub einräumen lassen. ihr habt dann einen Monat länger Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Art der Besteuerung. Wenn ihr das Formular für das Finanzamt ausfüllt, werdet ihr neben der Geschichte mit der Umsatzsteuer auch noch gefragt, wie ihr besteuert werden wollt.
Es gibt dabei die Soll- und Ist-Besteuerung.
Bei der Soll-Besteuerung wird das Besteuert was ihr in einem Monat in Rechnung gestellt habt.
Bei der Ist-Besteuerung wird das besteuert, was ihr in dem Monat auch tatsächlich an Geld erhalten habt.





Weitere Steuern und Beiträge:
Nicht nur das Finanzamt möchte was sehen.

IHK:
Wenn ihr ein Gewerbe anmeldet werdet ihr automatisch Mitglied bei der IHK.
Die Beiträge die man hier entrichten muss, sind Ortsabhängig. Da müsst ihr euch bitte bei eurer IHK vor Ort informieren. Wenn man als Kleinunternehmer einen Ertrag hat der unter 5.200 Euro liegt, ist man von den Beiträgen frei gestellt.
Dannach gibt es verschiedene Ertragsklassen. Als Kleinunternehmer werdet ihr da aber vermutlich beim Mindestbeitrag bleiben. Hier in Hamburg beträgt der im Jahr für einen Ertrag von 5.200 Euro - 25.000 Euro 51 Euro im Jahr. Wie gesagt, ist der aber immer unterschiedlich.

Gewerbesteuer:
Wer ein Gewerbe betreibt, der muss auch Gewerbesteuer zahlen. Dieses Geld geht an die Gemeinden und Kommunen.
Als Kleinunternehmer seid ihr hier aber gut raus. Denn es gibt für Einzelunternehmer einen Freibetrag von 24.500Euro.
Anmerkung: Wer vielleicht eine Gbr mit einem Freund oder so hat. Der Freibetrag bezieht sich in diesem Fall nur auf die Gesellschaft aber nicht auf die einzelnen Personen.

Einkommensteuer:
Damit verhält es sich eigentlich genauso wie mit der Lohnsteuer.
Für den Gewinn den ihr mit eurem Gewerbe einfahrt, müsst ihr natürlich vorallem Steuern zahlen. Dabei gibt es allerdings auch hier einen Freibetrag. Er beträgt 7.664 Euro für den keine Steuern gezahlt werden müssen. Hinzu kommen dann vielleicht noch andere Freibeträge für Kinder etc.

Als Kleinunternehmer ist die Buchführung und Einkommensteuererklärung zum Glück noch recht Simpel.
Ihr seid noch nichtmal verpflichtet eine EÜR (Einnahmen-Überschuß-Rechnung) zu machen. Das Finanzamt begnügt sich auch mit einer einfachen Gewinnermittlung. Also Gewinn - Verlust gegenrechnen und dann den Gewinn noch bereinigen. 

chevalier:
Hi all
just don`t talk so much and do, if you want to start something, and you feel good about it then go for it.
all the rest will fall in place later, (This form that form etc.)
Just go for it.
SIR ALAN

chevalier:
You all think to German,
to many forms, to many rules, etc. forget them and go for want you want!! :wink:

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