Autor Thema: Rechnung schreiben  (Gelesen 4947 mal)

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Offline Aturo

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Rechnung schreiben
« am: September 09, 2006, 18:26:39 »
Hallo eine Frage an alle die bereits schon eine Selbstständigkeit angefangen haben.
Ich muss dringend eine Rechnung an einen Privatkunden erstellen habe aber noch keine Umsatzsteuernummer.
Gilt das automatisch als Schwarzarbeit??? Der Betrag liegt unter 100€. Wie soll den die Rechnung aussehen um einigermaßen ernst genommen zu werden? kann ich meine normale Steuernummer vom Lohnsteuerausgleich verwenden?

Gibt es eigentlich auch OpenSource Programme für selbstständige die sich mit Auftrag,Rechnung,Buchführung, Angebote  etc. beschäftigen?

Außerdem habe ich noch gehört das als Einzelunternehmer auf gar keinen Fall eine Mwst. angeben darf was muss ich denn dann angeben???

Hoffe es kann mir jemand helfen.

Offline Baldrian

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Re: Rechnung schreiben
« Antwort #1 am: September 09, 2006, 19:12:17 »
Moin, wenn du kein Gewerbe angemeldet hast, dann ist das natürlich Schwarzarbeit.
Also vergiss das mit den Steuern und mach mit wem auch immer irgendwas aus, aber das kannst darfst du so oder so nirgens angeben.
Man darf a) entweder nur arbeiten wenn man irgendwo angestellt ist (Lohnsteuerkarte o. 400 Euro Job ) oder selbständig mit Gewerbeschein und allem was dazu gehört.
Ob Einzelunternehmer oder nicht, das hat mit der Mwst. nichts zu tun. Ich glaube der Freibetrag liegt bei 15.000Euro im Jahr, für den man keine Steuer tahlen muss und dann natürlich auch nicht berechenen darf. Andererseits gibt es auch die Vorsteuer, das heißt du zahlst ganz normal Steuern, egal was am Ende bei dir raus kommt und kannst dafür auch Steuern mitberechenen. Der praktische Unterschied ist meistens der Kundenkreis ob privat oder gewerblich.
Aber wie auch immer, wenn du keinen Gewerbeschein hast, dann solltest du keine großen Rechnungen schreiben. Reparier einem Freund seinen Computer und lass dich zum Dank zum Essen einladen, oder so.
Achso und als opensource für relativ simple Buchführung kommt mir gerade Gnucash in den Sinn oder wenn es komplexer sein soll, dann lx-office.
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von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Offline madcat

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Re: Rechnung schreiben
« Antwort #2 am: September 10, 2006, 12:57:37 »
Hallöchen,
ihr liegt beide nicht ganz Richtig.
Richtig ist: Rechnungen austellen sollte nur wer ein Gewerbe betreibt, mit Gewerbeschein und dem ganzen drum und dran.
Als Privatmann kann zwar auch Rechungen austellen (Freiberufler) und entgegengenommene Zahlungen quitieren. Diese müssen dann allerdings auch bei der Einkommenssteuererklärung als Einkommen aus selbstständiger Arbeit angegeben werden
Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer sind verschiedene Begriffe für die gleiche Steuer aber aus verschiedenen Blickwinkeln. Wenn man ein Gewerbe startet kann man sich freiwillig für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt bereiterklären. Erst ab einem Jahresumsatz von über 18000 und ein paar gequetschte Euro ist man zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Die freiwillig Voranmeldung hat am Anfang eines Gewerbes Vor- und Nachteile. Nachteilig ist, daß man in den ersten 2 Jahren monatlich eine solche Erklärung ausfüllen und ans Finanzamt geben muss. Vorteil ist, daß man die gezahlte Vorsteuer (das ist der Mehrwertsteuerbetrag den man als gewerblicher Einkäufer von einem Verkäufer berechnet bekommt) mit der von seinen Kunden eingenommenen Mehrwersteuer (diese muss explizit in der Rechnung mit Betrag ausgewiesen werden) verechnen kann. Da man am Anfang davon ausgeht, daß man in die Firma investieren muss und noch nicht soviele Kunden hat ist der dadurch entstehende Vorteil klar. Man bekommt vom Finanzamt seine mehr bezahlte Vorsteuer zurück.
Ein Beispiel: Ich gründe eine Firma und kaufe zum Start einen Computer für 1000€ netto und Papier, Stifte, Stempel, Visitenkarteen usw. für 500€ netto. Ich bekomme auf den Rechnungen entsprechend 240€ Mehrwertsteuer (aus meiner Sicht Vorsteuer) ausgewiesen. Jetzt habe ich meinen ersten Kunden und Verkaufe ihm einen Rechner für 2000€ und weise in meiner Rechnung etntsprechend 320€ Mehrwertsteuer aus (dies ist meine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt). Die Teile dafür kaufe ich bei meinem Großhändler für 1500€ + 240€ Vorsteuer. Dies ergibt folgende Rechnung:

   Firmencomputer      160€ Vorsteuer
+ Stift, Papier usw.      80€ Vorsteuer
+ Teile Einkauf           240€ Vorsteuer
- Computerverkauf      320€ eingenommene Mehrwertsteuer
---------------------------------------------------------
Gesamt                    160€ Erstattungsbetrag vom Finanzamt

Auf Rechnungen die man austellt muss die eigene Steuernummer stehen. Zusätzlich kann man die Umsatzsteuer-ID beantragen und auf den Rechnungen vermerken. Dies ist aber nur nötige wenn man Geschäfte innerhalb der EU macht oder einige Großhändler verlangen diese von ihren Kunden.
Wie Baldrian schon sagte gibt es bestimmt Open Source Progamme, mit denen man ein Buchhaltung machen kann. Achte nur darauf, daß die Software ein Zertifikat für die Einhaltung der GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) hat.
Sonst kannste die Geschichte auch auf ner Brötchentüte machen, die erkennt auch kein Finanzamt an.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

gruß madcat


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Aus gegebenem Anlass weise ich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass das von mir Geschriebene durchaus ironisch gemeint sein kann, aber nicht muss.

Offline Aturo

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Re: Rechnung schreiben
« Antwort #3 am: September 10, 2006, 21:12:49 »
Vielen Dank für die Erklärung. Wie gesagt ich habe noch keine Steuernummer was sich hoffentlich in einer Woche ändert, die Rechnung muss ich aber jetzt schon ausstellen und nicht in einer Woche oder sonst irgendwann.
Muss den für Privatkunden unbedingt auch eine Rechnung sein oder reicht da auch nur eine Quittung???

Eine weitere Frage! welche Kammer ist den für uns überhaupt zuständig?? Bei einer Anfrage in der Handwerkskammer
hab ich nur gesagt gekriegt das es ein anderer Zuständigkeitsbereich ist und die Handwerkskammer damit nichts zu tun hat.
Das heisst für mich: Soll ich den meine Selbstständigkeit überhaupt in irgendeiner Kammer melden oder nicht.

Und ich möchte auch gerne wissen welche Zahlungen fallen für mich an sobald ich den Gewerbeschein in der Hand habe ( jetzt mal das Finanzamt und die Einmalige Anmeldegebühr des Gewerbes ausgelassen)den die Handwerkskammer war in meinem Fall auch nicht sehr hilfreich und konnten ( oder wollten) mir diese Fragen nicht beantworten.

Offline madcat

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Re: Rechnung schreiben
« Antwort #4 am: September 11, 2006, 09:24:04 »
Noch keine Steuernummer? Hast du noch nie in deinem Leben eine Steuererklärung gemacht? Denn das ist die entscheidende Nummer. Du bekommst im Normalfall keine neue Steuernummer nur weil du dich Selbstständig machst.

Es ist keine Kammer "zuständig" solange du nicht im Handelsregister eingtragen bist und dies ist erst ab einem Jahresumsatz von 250000 Euro (soweit ich das noch in Erinnerung habe) verpflichtend. Man kann sich natürlich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Dann wird man automatisch Mitglied der IHK. Der Mitgliedsbeitrag ist umsatzabhängig.

Die Handelsregistereintragung braucht man nur wenn man einen Fantasienamen für seine Firma haben will und das ist viel wichtiger wenn man seine Geschäfte rechtlich nach HGB abschließen will. Gegenüber Privatkunden ist das irrelevant, da die sowieso nach BGB behandelt werden und die entsprechenden Verbraucherschutzrechte haben. Gegenüber anderen Firmen, die auch handelsregistlich Eingetragen sind gelten dann die Gesetze des HGB und diese sind da doch viel mehr auf Eigenverantwortung aufgebaut, denn man geht davon aus das ein Geschäftsmann weiß was er tut.

Wenn du einfach nur einen Gewerbeschein hast und dich z.B. Aturo Müller PC-Technik oder so nennst, kannst du einfach anfangen. Sonst sind da nirgendwo Kosten, die auf dich zukommen. Diese kommen erst wenn die Sache soweit wächst, daß man z.B. Personal braucht, oder wenn man einen Steuerberater seine Buchhaltung machen läßt usw.l

gruß madcat
 
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Offline carsten300

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Re: Rechnung schreiben
« Antwort #5 am: September 11, 2006, 22:49:08 »
Hallo!

Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, bekommst Du vom Finanzamt doch Formulare zugeschickt, auf denen Du dich zu deinem Gewerbe äußern musst. Hier hast Du auch die Möglichkeit anzugeben, ob Du einen Mehrwertsteuervorabzug machen möchtest, oder nicht. Falls Du einen Abzug machst, erhälst Du vom Finanzamt eine Ust.Id.Nummer, die Du auf den Rechnungen auch angeben musst.
Ist das nicht der Fall, ist eine Steuernummer auf den Rechnungen nicht notwendig. Allerdings ist dann ein Hinweis auf der Rechnung erforderlich, dass Du keine MwSt. ausweist und somit auch nicht abzugberechtigt bist.

LG

Carsten

Offline madcat

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Re: Rechnung schreiben
« Antwort #6 am: September 12, 2006, 09:09:32 »
Auch dies ist nicht ganz richtig.

Du bekommst Formulare vom Finanzamt und kannst dann dort den Vorsteuerabzug beantragen bzw. dich dazu freiwillig melden. Die Umsatzsteuer-ID bekommst du nur auf zusätzliche Beantragung kannst aber den Vorsteuerabzug auch ohne dies ID machen. Die Steuernummer, die auf die Rechnungen muß, hat nichts mit der Umsatzsteuermeldung zu tun sondern ist die Nummer unter der auch deine Einkommenssteuer geführt wird. Diese soll auch den Rechnungen vermerkt werden, um den Finanzbeamten eine eventuelle Querprüfung zu vereinfachen. Wird ein Kunde von dir geprüft und eine Rechnung von dir wurde von ihm steuerlich Angegeben kann der Finanzbeamte bei dir prüfen kommen ob die Rechnung auch bei dir angegeben ist. Mit der Steuernummer auf der Rechnung hat er einen schnelleren zugriff auf deine Daten.

gruß madcat
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Offline carsten300

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Re: Rechnung schreiben
« Antwort #7 am: September 12, 2006, 21:28:20 »
Danke für den Hinweis madcat. Das wußte ich in dieser Form nicht. :-)

Offline Aturo

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Re: Rechnung schreiben
« Antwort #8 am: September 15, 2006, 23:18:58 »
Hallo Danke erstmal für die nützlichen Informationen.

Noch keine Steuernummer? Hast du noch nie in deinem Leben eine Steuererklärung gemacht?

gruß madcat
 

In meinem ersten Beitrag hab ich das sogar als Frage definiert wurde aber anscheinend überflogen.

Wie soll den die Rechnung aussehen um einigermaßen ernst genommen zu werden? kann ich meine normale Steuernummer vom Lohnsteuerausgleich verwenden?


Trotzdem Danke für die Feedbacks, hat mir sehr geholfen.