Hallöchen,
ihr liegt beide nicht ganz Richtig.
Richtig ist: Rechnungen austellen sollte nur wer ein Gewerbe betreibt, mit Gewerbeschein und dem ganzen drum und dran.
Als Privatmann kann zwar auch Rechungen austellen (Freiberufler) und entgegengenommene Zahlungen quitieren. Diese müssen dann allerdings auch bei der Einkommenssteuererklärung als Einkommen aus selbstständiger Arbeit angegeben werden
Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer sind verschiedene Begriffe für die gleiche Steuer aber aus verschiedenen Blickwinkeln. Wenn man ein Gewerbe startet kann man sich freiwillig für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt bereiterklären. Erst ab einem Jahresumsatz von über 18000 und ein paar gequetschte Euro ist man zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Die freiwillig Voranmeldung hat am Anfang eines Gewerbes Vor- und Nachteile. Nachteilig ist, daß man in den ersten 2 Jahren monatlich eine solche Erklärung ausfüllen und ans Finanzamt geben muss. Vorteil ist, daß man die gezahlte Vorsteuer (das ist der Mehrwertsteuerbetrag den man als gewerblicher Einkäufer von einem Verkäufer berechnet bekommt) mit der von seinen Kunden eingenommenen Mehrwersteuer (diese muss explizit in der Rechnung mit Betrag ausgewiesen werden) verechnen kann. Da man am Anfang davon ausgeht, daß man in die Firma investieren muss und noch nicht soviele Kunden hat ist der dadurch entstehende Vorteil klar. Man bekommt vom Finanzamt seine mehr bezahlte Vorsteuer zurück.
Ein Beispiel: Ich gründe eine Firma und kaufe zum Start einen Computer für 1000€ netto und Papier, Stifte, Stempel, Visitenkarteen usw. für 500€ netto. Ich bekomme auf den Rechnungen entsprechend 240€ Mehrwertsteuer (aus meiner Sicht Vorsteuer) ausgewiesen. Jetzt habe ich meinen ersten Kunden und Verkaufe ihm einen Rechner für 2000€ und weise in meiner Rechnung etntsprechend 320€ Mehrwertsteuer aus (dies ist meine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt). Die Teile dafür kaufe ich bei meinem Großhändler für 1500€ + 240€ Vorsteuer. Dies ergibt folgende Rechnung:
Firmencomputer 160€ Vorsteuer
+ Stift, Papier usw. 80€ Vorsteuer
+ Teile Einkauf 240€ Vorsteuer
- Computerverkauf 320€ eingenommene Mehrwertsteuer
---------------------------------------------------------
Gesamt 160€ Erstattungsbetrag vom Finanzamt
Auf Rechnungen die man austellt muss die eigene Steuernummer stehen. Zusätzlich kann man die Umsatzsteuer-ID beantragen und auf den Rechnungen vermerken. Dies ist aber nur nötige wenn man Geschäfte innerhalb der EU macht oder einige Großhändler verlangen diese von ihren Kunden.
Wie Baldrian schon sagte gibt es bestimmt Open Source Progamme, mit denen man ein Buchhaltung machen kann. Achte nur darauf, daß die Software ein Zertifikat für die Einhaltung der GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) hat.
Sonst kannste die Geschichte auch auf ner Brötchentüte machen, die erkennt auch kein Finanzamt an.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
gruß madcat