Selbständigkeit für Arbeitslose
Ich möchte an dieser Stelle nochmal auf die besonderen Umstände einer Selbständigkeit als Arbeitsloser eingehen.
Da immer mehr Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wird es vielleicht auch leider den einen oder anderen hier im Forum betreffen.
Einen neuen Job zu finden ist leider nicht so einfach und ein Leben auf Dauer mit den geringen Mitteln die man von der ARGE erhält auch sicherlich kein Vergnügen.
Ein eigenes Gewerbe kann da vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung sein.
Vorweg:
Glaubt nicht was euch euer Sachbearbeiter bei der ARGE eventuell erzählt.
Jeder Arbeitslose darf sich selbständig machen ohne das dadurch aus dem Bezug fällt!
Ihr braucht dafür auch keine Erlaubnis oder Genehmigung eures SB, denn das würde schließlich bedeuten, das er eure Anmeldung eines Gewerbes auch ablehnen dürfte.
Rein rechtlich ist man sogar dazu verpflichtet, wenn sich einem die Möglichkeit bietet durch so ein Gewerbe Gewinn zu machen, denn nach SGB II §2 müssen alle einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
In der Praxis, wird der SB aber vielleicht der Meinung sein, das es erst geprüft und von ihm genehmigt werden müsste, wenn ihr ein Gewerbe anmelden wollt.
Das kann zweierlei Gründe haben:
Der erste: Euer SB möchte das nicht, weil es für ihn ein Mehraufwand bedeutet.
Dann müsste er euren Bezug ständig neu festlegen und würde euch vermutlich auch öfters zu Gesicht bekommen als im lieb ist. Er sieht ganz klar seine Kaffeepause in Gefahr.
Der zweite: Euer SB ist mit den ganzen Gesetzen etwas überfordert und versucht sich an das zu klammern was er mit sicherheit weiß. Ablehnen ist immer gut.
Oder verwechselt da etwas. Wenn zum Beispiel Zuschüsse zur Gründung eines Gewerbes bei der ARGE beantragt werden (siehe Zuschüsse), muss dieser Antrag durchaus auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Wenn man sich aber einfach nur selbständig macht dann nicht.
Denn man bezieht schließlich nicht mehr Geld als vorher.
Das einzige was passieren kann und hoffentlich auch wird, ist das die ARGE euch weniger Geld zum Lebensunterhalt dazu geben muss, weil ihr selber Gewinn erzielt.
In diesem Fall heißt es also am besten schon: Einfach machen und nicht Fragen.
Alles andere ist ansonsten Verschwendung von Zeit und Nerven (und wenn man moralisch ist: Steuergeldern) die ihr für euer Gewerbe und das damit erst beginnende Gerangel mit der ARGE noch gut gebrauchen könnt.
Wenn ihr das Gewerbe angemeldet habt, müsst ihr das bei der ARGE aber natürlich anzeigen. Veränderungsmitteilung.
Sollte auf euch auf Grund dessen im Nachhinein der SB noch quer kommen, dann könnt ihr ihn auch immer noch dann darum bitten, auf was für einer Rechtsgrundlagen seine Meinung denn beruht. Da es diese nicht gibt, hat sich das dann auch schnell erledigt, schließlich müsste er auch bei Sanktionen im Bezug diese rechtlich begründen können, was er aber nicht kann.
Arbeitslos und man verdient Geld mit einem Gewerbe:
Wenn dann Geld in die Kasse kommt, müsst ihr das der ARGE natürlich mitteilen.
In der Praxis sei hier aber geraten, es auch erst dann zu tun, wenn das Geld bei euch in der Tasche gelandet ist.
Nehmen wir zum Beispiel mal an, ihr habt den Auftrag ein Netzwerk einzurichten. Dann solltet ihr das der ARGE erst dann anzeigen wenn ihr auch das Geld auf eure Rechnung erhalten habt. Das kann wesentlich sein, wenn zum Beispiel der Monat in dem ihr Arbeit und der in dem ihr euer Geld bekommt nicht identisch sind. Würdet ihr das schon im Vormonat angeben, wärend ihr arbeitet, aber noch nicht bezahlt wurdet, dann würde euch die ARGE das natürlich aber schon anrechnen und dem entsprechend weniger zahlen. Dann könnte das heißen, das es den Monat bis euer Geld vom Auftraggeber da ist nur Wasser und trockenes Brot gibt.
Generell ist es wichtig in der Berechnung eures Bezugs eine möglichst praktische Lösung zu finden. Es gibt hier keine feste Regelung und hängt leider (wie so vieles) von der Flexibilität eures SB ab.
Der Zeitraum der Berechnung und was für euch praktisch ist, hängt mit eurer Art euer Geschäft zu führen zusammen.
Beispiel a: Ihr fahrt in einem Monat einen sehr hohen Gewinn ein und wollt diesen im nächsten Monat wieder investieren. Zum Beispiel in die Anschaffung von Diagnose-Hardware.
Problem: Die ARGE macht mit euch monatlich Kassensturz.
Von dem hohen Gewinn bleibt kaum was, weil euch die ARGE in dem Monat nichts mehr dazu gibt. Folglich ist im nächsten Monat auch kein Geld für die Anschaffung von Diagnose-Hardware mehr da. (Berechnung: was darf ich behalten. siehe unten)
In so einem Fall wäre es schön, wenn man mit der ARGE vielleicht eine Pauschale vereinbaren könnte die quartalsweise angepasst wird.
Ihr seit freier mit euren Finanzen.
Beispiel b: Die ARGE setzt nach einem Monatseinkommen immer eine Pauschale für den Bezug der nächsten drei Monate (für ein Quartal) fest.
Problem: Im ersten Monat lief noch alles, aber in den beiden Folgemonaten könnt ihr einfach kein Kunden an Land ziehen. Die ARGE zahlt nur noch den verringerten Bezug den ihr als Pauschale vereinbart habt, aber das reicht nicht. Tja, tut mir leid Kinder, aber dieses Weihnachten essen wir in der Bahnhofsmission.
Eine monatliche Berechnung des Bezugs wäre hier schön.
Ich hoffe ihr seht worauf ich hierbei hinaus will.
Entsprechende Regelungen mit dem SB zu treffen ist vermutlich nicht immer einfach, denn leider haben Beamte nicht so wirklich ein Verständnis für Wirtschaft.
(Naja, zugegeben. Hätte ich an deren stelle vermutlich auch nicht.)
Da kann ich jedem nur Glück wünschen.
Ein ähnliches Problem, mit dem Mangel an wirtschaftlichen Verständnis eures SB werdet ihr vermutlich auch so schon haben, wenn es darum geht euren Gewinn zu ermitteln. Ein höherer Gewinn bedeutet für die ARGE natürlich geringere Zuzahlung, also wird der SB da versuchen an euren Zahlen zu drehen.
Das betrifft eure Ausgaben.
"Visitenkarten? Die braucht doch keiner! Man kann einem die Telefonnummer jawohl auch auf ein Stück Papier schreiben. Das tut es doch auch. Und wo wir schon bei dem Papier sind. Also extra Klopapier in den Geschäftsräumen? Können sie nicht zu Hause vor der Arbeit gehen? .... "
Ja, ja. So ist das halt. Dabei lernt man recht schnell, das Visitenkarten eine recht wichtige Sache sind. Aber genauso wird der SB der ARGE sicherlich auch keine Unkosten für ein Geschäftsessen anerkennen.
Das Problem ist natürlich, ihr habt dies Ausgaben trotzdem nur wird die ARGE sie nicht alle anerkennen. Dadurch habt ihr für die ARGE einen höheren Gewinn, sie müssen weniger zahlen und ihr habt weniger Geld.
Berechnung: was darf ich behalten?
Oder korrekt formuliert "was gibt es zum eigenen Einkommen noch dazu?" denn wegnehmen tut euch natürlich keiner etwas, die ARGE zahlt nur weniger.
Ansich zahlt die ARGE einfach alles weniger, was ihr an Gewinn habt.
Davon abzuziehen ist aber ein Grundfreibetrag von 100Euro.
Hinzukommen 10% des Gewinns, wenn er zwischen 100 u. 400Euro liegt,
20% wenn er zwischen 400 u. 900Euro liegt
und wieder 10% wenn er zwichen 900 u. 1500Euro liegt.
Diesen Betrag, also 100Euro + den zusätzlichen ermittelten Freibetrag, habt ihr dann im Monat mehr an Geld zur Verfügung, wenn ihr als Arbeitsloser ein Gewerbe betreibt.
Naja, wie bereits erwähnt vermutlich nicht ganz denn, die ARGE wird vermutlich nicht alle eure Ausgaben akzeptieren. In dem Grundbetrag von 100Euro sind bei einem Einkommen bis 400Euro eure notwendigen Ausgaben (Versicherung, Klopapier ...) bereits enthalten. Wenn Ihr ein höheres Einkommen habt, als 400Euro und belegen könnt, das die notwendigen Ausgaben die 100Euro überschreiten, kann ein höherer Grundbetrag angesetzt werden. "Notwendig" ist natürlich immer so eine Sache. Siehe oben.
Unterm Strich bleibt also vielleicht nicht viel mehr als der angegebene Prozentsatz.
Fortsetzung folgt: "Zuschüsse".....