Autor Thema: Wichtiges Urteil: Privates Surfen am Arbeitsplatz kann zu Kündigung führen  (Gelesen 1363 mal)

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Offline Ingo298

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Wer während der Arbeitszeit auf Pornoseiten im Internet surft, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. Ob die Entlassung wirksam ist, hängt von der Gesamtabwägung der Umstände ab, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag (2 AZR 581/04).

http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39134725,00.htm?h