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Projekte / Re: Selbständikeit
« am: November 17, 2006, 09:04:31 »
hallo leute
ergänzend für österreich :
gewerbebezeichnung für alles was mit software zu tun hat: dienstleistungen in der automatischen datenverarbeitung und informationstechnik.
das ist ein freies gewerbe, und benötigt keinen befähigungsnachweiss.
gewerbebezeichnung für den pc-hardwarebereich : mechatroniker für elektronik,büro und edv-systemtechnik,eigeschränkt auf wartung service und reparatur von personalcomputer.
benötigt wird: elektrotechnische ausbildung (zb: lehre), eine schulung wie zb weberstudium und die unternehmerprüfung.
die unternehmerprüfung entfällt, wenn man 3 jahre ununterbrochen, ohne konkurs oder ausgleich als unternehmer (zb im freien gewerbe) tätig war.
genehmigt und geprüft wird durch den innungsmeister der handelskammer.
als kleinunternehmer umsatzgränze ab 2007: 30000 € , wobei die umsatzsteuer herauszurechnen ist.
weiters kann man als kleiunternehmer bei der gsvg (sozialversicherung der gewerbetreibenden) einen antrag auf befreiung von sozialversicherungs- und pensionsversicherungsbeiträgen stellen, wenn man hauptberuflich unselbstständig ist. unfallversicherung ist immer zu zahlen.
bis auf weiteres grüsse chris
ergänzend für österreich :
gewerbebezeichnung für alles was mit software zu tun hat: dienstleistungen in der automatischen datenverarbeitung und informationstechnik.
das ist ein freies gewerbe, und benötigt keinen befähigungsnachweiss.
gewerbebezeichnung für den pc-hardwarebereich : mechatroniker für elektronik,büro und edv-systemtechnik,eigeschränkt auf wartung service und reparatur von personalcomputer.
benötigt wird: elektrotechnische ausbildung (zb: lehre), eine schulung wie zb weberstudium und die unternehmerprüfung.
die unternehmerprüfung entfällt, wenn man 3 jahre ununterbrochen, ohne konkurs oder ausgleich als unternehmer (zb im freien gewerbe) tätig war.
genehmigt und geprüft wird durch den innungsmeister der handelskammer.
als kleinunternehmer umsatzgränze ab 2007: 30000 € , wobei die umsatzsteuer herauszurechnen ist.
weiters kann man als kleiunternehmer bei der gsvg (sozialversicherung der gewerbetreibenden) einen antrag auf befreiung von sozialversicherungs- und pensionsversicherungsbeiträgen stellen, wenn man hauptberuflich unselbstständig ist. unfallversicherung ist immer zu zahlen.
bis auf weiteres grüsse chris