Autor Thema: Prüfungsordnung!  (Gelesen 11596 mal)

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Offline Jobrauni

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Prüfungsordnung!
« am: Juli 17, 2009, 22:35:12 »
Hallo,

habe mal die Prüfungsordnung reingestellt!
Weil doch immer mal wieder Fragen dazu auftauchen, obwohl die ja eigentlich jeder hat :roll:
Aber so ist es einfacher :wink:
Vielleicht wird es ja festgepinnt  :roll:


Gruß Jürgen
------------------------------------------

FERNSCHULE WEBER
Abschlußprüfung 2. l a   Computertechnik Service und Reparatur
Prüfungsordnung - Seite   l
PRÜFUNGSORDNUNG
1.   Durch Unterschreiben des beiliegenden Revers verpflichten Sie sich, diese Prüfungs¬
ordnung anzuerkennen und die einschränkenden Bedingungen einzuhalten.
2.   Eine Prüfungsarbeit, die ohne vollständige Unterschrift des Revers abgegeben wird, kann
nicht bewertet werden.
3.   Hilfsmittel: Es ist allein wichtig, daß Sie die Aufgaben selbständig lösen, also ohne
fremde Hilfe. Die Computertechnik ist so komplex und entwickelt sich so schnell weiter,
daß es überhaupt keinen Sinn hat, alle Fakten auswendig zu lernen. Natürlich sollten Sie
grundlegende Begriffe und Zusammenhänge nicht jedesmal nachschlagen müssen.
Andererseits ist es sogar ein bedeutsamer Nachweis Ihrer Befähigung, wenn Sie mit
Informationsmitteln, also mit Fachliteratur, Zeitschriften und Systemdokumentation sowie
mit einschlägiger Software und mit dem Internet wirksam umgehen können. Deshalb
wollen wir die Nutzung von Hilfsmitteln nicht ausschließen: Sie dürfen das gesamte
Lehrmaterial benutzen, Software, Zeitschriften usw. - und auch nach Belieben im Internet
stöbern. (Natürlich kann die Abschlußprüfung eines Fernlehrgangs keineswegs so
„scharf sein wie in der Berufsausbildung oder im Hochschulstudium. Sie haben aber
zweifellos genügend Lebenserfahrung, um zu wissen, daß es Ihnen gar nichts bringt, wenn
Sie sich die Sache allzusehr erleichtern: schließlich werden PC-Nutzer, Personalchefs
(Einstellungsgespräch!), Vorgesetzte oder Kunden viel schärfere Prüfer sein als jeder
Lehrgangsleiter.)
4.   Stand der Technik: Es versteht sich von selbst, daß er sich weiterentwickelt, während der
Lehrgang läuft. Wir werten deshalb als richtig: (1) zutreffende Lösungen auf Grundlage
des Lehrmaterials, (2) zutreffende Lösungen auf Grundlage des jeweils aktuellen Standes
der Technik. Aufgaben, die infolge des zwischenzeitlich erreichten Standes der Technik
womöglich als gegenstandslos, also schon von der Fragestellung her als veraltet
erscheinen, beantworten Sie bitte im Sinne von Denksport- oder Übungsaufgaben auf
Grundlage des Lehrmaterials.
5.   Äußeres: Für die Lösungen müssen einseitig beschriebene, separate Blätter benutzt
werden, die ohne die einzelnen Aufgabenstellungen der Prüfungsarbeit einzusenden sind.
Alle Lösungen sind möglichst präzise und in kurzer Darstellung abzufassen. Bei Auf¬
gaben, die eine Ja/Nein-Antwort erfordern, wird eine kurze Begründung der jeweiligen
Entscheidung erwartet. Sie dürfen die Lösungsblätter auch mittels PC erstellen. Machen
Sie sich aber nicht allzuviel Arbeit mit Schriftgestaltung, Graphik usw. Es gibt keinen
Schönheitspreis! Farbige Darstellungen sind zulässig, die Farbe Rot ist aber zu ver¬
meiden.
 
FERNSCHULE WEBER
Abschlußprüfung 2. l a   Computertechnik Service und Reparatur
Prüfungsordnung - Seite   2
6.   Fehlende und unzutreffende Lösungen: Fehlende Lösungen werden grundsätzlich als
Fehler gewertet. Eine Lösung, die nicht auf die Aufgabenstellung eingeht, wird nicht
bewertet, auch wenn die darin enthaltene Aussage richtig ist.
7.   Berechnungen: Der Rechengang ist jeweils darzustellen. Wenn Sie die Rechenhilfs¬
software nutzen, sollten Sie angeben, mit welchen Eingabe-Werten und welchen Funk¬
tionen Sie welches Ergebnis erreicht haben.  Tip: Die Bildschirm-Anzeige jeweils
ausdrucken.
8.   Rechtschreibung: Ob Sie der sog. Rechtschreibreform folgen oder nicht, ist gleichgültig.
Rechtschreibfehler wirken sich nur dann negativ aus, wenn hierdurch Fachbegriffe oder
Zusammenhänge verfälscht werden - wenn also beim besten Willen nicht mehr zu
erkennen ist, was Sie eigentlich ausdrücken wollen. Das betrifft sinngemäß Begriffe der
englischen Fachsprache.
9.   Bewertung: Die Lösungen werden nach einem Punktsystem bewertet. Einer richtigen
Lösung oder Teillösung ist eine nach dem Schwierigkeitsgrad der Prüfungsaufgabe
gestaffelte Punktzahl zugeordnet. Eine teilweise richtige oder unvollständige Lösung wird
mit einem angemessenen Teil dieser Punktzahl bewertet.
10.   Bei vollkommen richtiger Lösung aller Prüfungsaufgaben können 550 Punkte erreicht
werden).
11.   Die Prüfung umfaßt 50 Prüfungsaufgaben und 8 Zusatzaufgaben. Beim Lösen von
Zusatzaufgaben erzielte Punkte (es sind maximal 80 erreichbar) werden auf die Ge-
samt-Punktzahl angerechnet (Sie können also „Boden gutmachen", wenn Sie mit be¬
stimmten Prüfungsaufgaben einfach nicht zurechtkommen).
12.   Es wird derselbe Notenschlüssel verwendet wie bei den Hausaufgaben. (Siehe Rechen¬
hilfssoftware.) Die Aufgaben gelten als vollständig gelöst (100%), wenn 525 Punkte
erreicht werden.
13.   Zeitlicher Aufwand. Es steht niemand mit der Uhr daneben! (Also: Zeit lassen). Unser
Richtwert: Eine Studien-Woche, also 10...12 Stunden.
 
FERNSCHULEWEBER
 
Abschlußprüfung 2.1a
 
Computertechnik Service und Reparatur Prüfungsordnung - Seite   3
 
Zur Ermittlung der Gesamtnote muß der Leistungspaß unbedingt mit eingesandt werden. Die Gesamtnote wird nach folgendem Schlüssel berechnet:
n=  Summe aller Hausaufgabenlösungs- Zensuren + Zensur der Abschlußprüfung • 18                                                   
                                                            36
                             
(Nicht eingesandte Hausaufgabenlösungen werden jeweils mit 6 bewertet.)
Dem obigen Berechnungsschlüssel für die Gesamtnote ist zu entnehmen, daß fehlende Hausaufgabenlösungen zu einer schlechteren Bewertung führen.
Die Gesamtnote auf dem Zeugnis ergibt sich gemäß folgender Tabelle:

Bereich des Wertes n (s. oben)   Endnote   Leistung
von  1,0 bis 1,5   1   sehr gut
über 1,5 bis 2,5   2   gut
über 2,5 bis 3,5   3   befriedigend
über 3,5 bis 4,5   4   ausreichend
über 4,5 bis 5,5   5   mangelhaft
über 5,5   6   ungenügend
Für   eine   mangelhafte   oder  ungenügende   Leistung   wird  kein  Zeugnis,   sondern  eine Teilnahmebescheinigung erteilt.
Und nun frisch ans Werk. Das Institut wünscht Ihnen besten Prüfungserfolg!
« Letzte Änderung: Juli 17, 2009, 23:17:06 von Jobrauni »

Offline Susanne

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Re: Prüfungsordnung!
« Antwort #1 am: Juli 17, 2009, 23:04:08 »
Hi Jürgen,

...Vielleicht wird es ja festgepinnt  :roll:..
Auftrag erledigt  :-D

Super Idee! Für alle, die die Prüfungsordnung nicht bei der Hand, verlegt oder auch keine Lust haben, nachzuschauen.

Gruß Susanne


Carpe diem, denn es könnte der letzte sein, an dem du deine Träume verwirklichen kannst.

Offline Bademeistermicha

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #2 am: Januar 21, 2011, 20:34:45 »
Hallo alle zusammen,
nach sehr langer Krankheit, in der ich auch nicht online sein konnte,bin ich nun endlich wieder dabei und freue mich mein Wissen bei der ein oder anderen Frage mit einbringen zu können....auch nach der Prüfung werde ich diesem Forum hier treu bleiben, denn die Hilfe die ich hier von dem ein oder anderen bekommen habe möchte ich gern zurück geben !
Nun aber zu meiner eigendlichen Frage zur Prüfungsordnung....sollen nur die Antworten eingesendet werden OHNE FRAGEN zu den einzelnen Antworten ???
Liebe Grüße...Micha
Das schaffst Du schon...

Offline Vadder60

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #3 am: Januar 22, 2011, 11:00:08 »
Hallo Bademeistermicha,
schön dich wieder dabei zu haben.
Zu deiner Frage, man soll die Antworten auf ein gesondertes
Blatt schreibe. Als z.B. Zu 1.), Zu 2.) usw.
 Gruß
Vadder60

Offline Susanne

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #4 am: Januar 24, 2011, 19:49:05 »
Hallo Micha,

schön, dass du wieder dabei bist. Deine Frage wurde ja schon beantwortet, ist aber auch nachzulesen in der Prüfungsordnung (siehe Beitrag 1) auf Seite 1 unter Nr. 5 Äußeres:

....ohne die einzelnen Aufgabenstellungen der Prüfungsarbeit .....

Gruß Susanne
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Offline Ulmens

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #5 am: Juni 03, 2011, 10:23:32 »
Tag. habe ne frage.
wenn ich mit rechnenhilfsoftware rechne soll ich dann ausdruken die daten.
die frage ist wie kann das schaffen?
ich meine mit calc win geht das nicht oder? :?
http://img4i.www.spoki.lv/upload/articles/49/491731/images/Vieni-no-labakajiem-13.gif

Offline Susanne

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #6 am: Juni 06, 2011, 12:21:59 »
...wenn ich mit rechnenhilfsoftware rechne soll ich dann ausdruken die daten.
die frage ist wie kann das schaffen?
ich meine mit calc win geht das nicht oder? :?

siehe Prüfungsordnung Punkt 7 unter Tipp.

Gruß Susanne
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Offline Ulmens

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #7 am: Juni 06, 2011, 16:03:05 »
Danke für antwort, der Tipp habe nicht gemerkt.
So verpasse ich immer etwas. :|
http://img4i.www.spoki.lv/upload/articles/49/491731/images/Vieni-no-labakajiem-13.gif

Offline Vadder60

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #8 am: Juni 07, 2011, 07:59:36 »
Hallo Ulmes,
wenn du im BIOS den Drucker auf ECP+EPP gestellt hast,
kannst du von einer DOS-Anwendung über den Editor alles Drucken.

Gruß
Vadder60

Offline Ulmens

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #9 am: Juni 07, 2011, 09:29:14 »
Danke für tip.
das wuste ich auch schon. :-P
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Offline Susanne

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #10 am: Juni 10, 2011, 16:46:59 »
...wenn du im BIOS den Drucker auf ECP+EPP gestellt hast,
kannst du von einer DOS-Anwendung über den Editor alles Drucken...

aber das geht doch nicht mit CalcWin, oder doch? In der MS-DOS-Anwendung gibt es doch kein "Drucken"-Button im Menü.

Gruß Susanne
Carpe diem, denn es könnte der letzte sein, an dem du deine Träume verwirklichen kannst.

Offline Ulmens

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #11 am: Juni 10, 2011, 19:53:05 »
mit CALC win geht es nicht glaube ich
das muss dann mit desktop fotoshut machen.
musste funktionieren.
hebe noch nicht versucht
 :-)
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Offline Hannes

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #12 am: Juni 11, 2011, 01:22:45 »
...wenn du im BIOS den Drucker auf ECP+EPP gestellt hast...

...muss mit einem USB-Drucker auch nicht zwangsläufig funktionieren.

In der MS-DOS-Anwendung gibt es doch kein "Drucken"-Button im Menü.

Hi Susanne, die Druck-Taste wäre hierfür die Lösung, aber da landen die "Bilder" unter Win + DOS-Fenster auch nur in die Zwischenablage; wobei das eigentlich völlig reicht, um es in einer Bildbearbeitung zu öffnen, als jpg zu speichern u. bei Bedarf zu drucken.
Für die Prüfung kann man die Bilder dann als Rechennachweis auch einfach in sein Textdokument (Word etc.) einfügen.
Ich meine, wozu der Aufwand, unter "DOS" drucken zu wollen...?


PS: Ich hab probeweise gerade die calcwin.exe unter Win7 Prof. (32bit) getestet; wird (erstaunlicherweise) korrekt "emmuliert". Dann brauchts nicht einmal mehr die Drucktaste, sondern nur noch das hauseigene "Snipping Tool"...

Wenn man die Natur einer Sache durchschaut hat, werden die Dinge berechenbar...

Offline Susanne

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Antw:Prüfungsordnung!
« Antwort #13 am: Juni 11, 2011, 11:55:59 »
...wenn du im BIOS den Drucker auf ECP+EPP gestellt hast...
...muss mit einem USB-Drucker auch nicht zwangsläufig funktionieren. ...

Hi Hannes,

stimmt, ich messe auf meiner Arbeit unter Win98 in einer MS-DOS-Anwendung, in der man nur über LPT drucken kann. Das liegt daran, dass die Programmierer schon lange (im Jahr 2000) die Updates eingestellt haben, und deswegen nur LPT-Drucker-Treiber in dem Programm integriert sind.

Mit der Drucktaste ..... habe ich auch in den Aufgaben sowohl in dem LB als auch in der AP den Screenshot erstellt.

Gruß Susanne
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Offline Soundso

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Re: Prüfungsordnung!
« Antwort #14 am: Mai 12, 2014, 13:24:24 »
Hallo liebe Mitstreiter, Mitstreiterinnin und alle die es bereits hinter sich gebracht haben.
Ich frage mich, wie lange man für das gesammte Studium Zeit hat, also um alle Hausaufgaben+Prüfung absolviert zu haben.
Ich bin bereits seit Oktober 2012 dabei und bereite gerade die Abgabe der HA13 vor.
Da ich min. 40h die Woche arbeiten bin, schaffe ich es kaum innerhalb eines Monats, einen komletten LB abzuarbeiten.
Meist brauche ich ca. 6 Wochen für ein LB und nun stelle ich mir die Frage, gibt es ein Limit, also eine maximale Studiendauer oder obliegt es mir, wie lange ich brauche?

Bis Ende des Jahres will ich fertig sein mit dem Studium. Dann waren es 26 Monate, 8 Monate länger als geplant  :|

Offline Vadder60

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Re: Prüfungsordnung!
« Antwort #15 am: Mai 12, 2014, 16:44:08 »
Hallo Soundso,
also ich weiß von keinem "Limit" , auch ich habe 3 Jahre bis zum
Abschluß gebraucht, wer in die Arbeit geht wird es wohl kaum eher schaffen.

Gruß
Vadder60

Offline Susanne

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Re: Prüfungsordnung!
« Antwort #16 am: Mai 12, 2014, 17:42:27 »
Hi Soundso,

also ich habe auch 30 Monate gebraucht. Eine Zeitbegrenzung gibt es nicht und du musst nicht fertig werden, dann gibt es aber auch kein Gesamt-Zeugnis.
Wer nur Zeit für das Studium hat, der schafft das auch schneller.

Gruß Susanne
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Offline Soundso

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Re: Prüfungsordnung!
« Antwort #17 am: Mai 15, 2014, 08:33:46 »
Danke für die schnelle Hilfe!
@ Susanne, verstehe ich das richtig, wenn ich länger als die vorgesehenen 18 Monate brauche, bekomme ich kein Gesamt-Zeugnis?
oder meinst du wenn ich das Studium abbreche, bekomme ich keins?

Gruß Meik

Offline Baldrian

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Re: Prüfungsordnung!
« Antwort #18 am: Mai 15, 2014, 18:18:40 »
Nein, wenn du damit durch bist, kriegst du auf jeden Fall dein Abschlusszeugnis.
Ich glaube, Susanne meinte bloß, wenn du nach 18 Monaten noch nicht durch bist, bekommst du nach 18 Monaten natürlich auch kein Zeugnis  :wink:
"Was auch immer geschieht, nie dürft ihr so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Offline Jey1

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Re: Prüfungsordnung!
« Antwort #19 am: Mai 25, 2014, 21:18:17 »
Das ist wirklich beruhigend zu lesen. Komme auch kaum hinterher. Maximal an den Wochenenden schaffe ich es mal, mir meine Unterlagen vor das Näschen zu halten.

Zwei Jobs und wenig Schlaf lassen den Kopf eher rauchen, anstatt Schaltungen usw. zu speichern.

Diese Zeilen machen mir MUT.

Super, dass es dieses Forum gibt.

  :-)
« Letzte Änderung: Mai 25, 2014, 22:19:29 von Jey1 »