Hallo: Don 1981
Ich weiß zwar nicht viel ,aber ich weiß ,das der Fernlehrgang nicht so ohne weiteres mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
vergleichbar ist . PC Service-Techniker darf sich im Prinzip jeder nennen ,der auch nur einen Schraubenzieher zu halten in der Lage ist.
Es handelt sich also nicht um einen klassischen Ausbildungs-Beruf.
Aber ich finde ,dein Steuerberater sollte mal seinem Berufsstand die Ehre erweisen und das tun, wofür du ihn bezahlst.
Nämlich ,dich beraten!!!!! Das muß der Steuerberater eigentlich wissen ,ob dieser Lehrgang absetzbar ist ,in welchem Zusammenhang auch immer!!!!
Gruß: Rob!!!