Hallo liebe Forumsleser,
heute war ich beim Finanzamt und habe meine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Natürlich habe ich den Lehrgang als Werbungskosten voll angegeben ! Promt stolperte der Finanzbeamte darüber und meinte das dies NICHT mehr absetzbar sei.
Bin noch mal auf die Seite der Fernschule und habe folgendes gefunden:
Steuerliche Absetzbarkeit eines Fernstudiums
So sparen Sie Steuern
Der Staat beteiligt sich an Ihren Ausbildungskosten
Wenn die Teilnahme an diesem Fernlehrgang Ihrem beruflichen Weiterkommen in Ihrem ausgeübten Beruf dient, können Sie die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie selbständig sind, gelten die Gebühren steuerlich als Betriebsausgaben.
Auch wenn Sie die Ausbildung durch diesen Fernlehrgang dagegen als völlig neue Tätigkeit ansehen und das Fernstudium zur Vorbereitung oder Umschulung auf eine andere, bisher nicht ausgeübte Tätigkeit absolvieren, so handelt es sich steuerlich um Werbungskosten. Durch ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs haben sich die Möglichkeiten für die steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren erheblich verbessert.
Und dann hab ich mal gegoogelt und fand folgendes:
Vor wenigen Tagen haben wir noch von einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz berichtet, wonach Studiengebühren steuerlich absetzbar sein sollen. Nun berichtet Spiegel Online, dass die Lücke, aufgrund derer dies möglich war, wieder geschlossen wurde:
“Leider bezieht sich dieses Urteil auf altes Recht”, schränkt Steuerexperte Karl-Heinz Worms die Auswirkung der Neustädter Entscheidung ein. Nachdem der Bundesfinanzhof 2004 positiv für die Studenten geurteilt hatte, sah es so aus, als könnten Absolventen in den ersten Berufsjahren fortan ihre Ausgaben für das Erststudium voll absetzen - mit der Folge erheblicher Mindereinnahmen für den Staat.Deshalb beeilte sich der Gesetzgeber, die Lücke zu schließen: Noch im selben Jahr wurde das Einkommensteuerrecht geändert; das neue Gesetz ist rückwirkend seit dem 31.Dezember 2003 gültig. Jetzt zählt das Studium an der Hochschule laut Paragraph 12 im Einkommensteuergesetz zu den ‘nicht abzugsfähigen Kosten’. “Heute hat kein Student mehr eine Chance, Studiengebühren rückwirkend von der Steuer abzusetzen”, sagte Worms SPIEGEL ONLINE.
Quelle: http://www.elbelaw.de/blawg/?p=34
Was ist denn jetzt nun richtig ? Ist es noch absetzbar oder nicht ? Oder verspricht die Fernschule etwas zuviel in "Ihrer Werbung" und sollte ihre Seiten nochmal überarbeiten ?
Gruß Micha