Hallo Micha,
lass dich nicht abhalten, schaden kann es nicht.
Wie aber bereits erwähnt, wurde schonmal vor längerer Zeit bei Weber angefragt und dies wegen der einfachen Möglichkeit der Vervielfältigung abgelehnt.
Nachvollziehbar ist es aber schon. Ein PDF lässt sich doch ruckzuck verteilen, da reicht doch ein Schwarzes Scharf und die Datei kreist für immer und ewig durch P2P Netze oder ähnliches. Mit gedruckten Werken sieht es doch schon anders aus. Willst du wirklich sieben dicke Ordner kopieren? Alleine der Zeit Aufwand wäre doch schon wahnsinnig selbst wenn es deinem Chef egal wäre, das du seinen Kopierer für solche Sachen benutzt. Nein, ein gedrucktes Werk raubzukopieren wäre schon ne ziemlich wilde Nummer, aber ein PDF bräuchte nur nen Mausklick.
Wo hier auch neulich schon in einem anderen Beitrag das Thema aufkam, auch das mit dem einscannen würde doch auf das gleiche hinauslaufen. Für den eigenen gebrauch kann es einem wohl keiner untersagen, aber wenn es einer macht und dann die Daten bereitstellt, macht er sich damit zu 100% strafbar. Denn wie sollte in so einem Fall kontrolliert werden, das nur leute die auch an dem Lehrgang teilnehmen und diesen bezahlt haben diese Datei erhalten? Das wäre kaum möglich, das könnte höchstens Weber und die wollen es aus oben genannten Gründen aber nicht. Ansonsten könnte Missbrauch doch nie ausgeschlossen werden und das reicht schon vollkommen aus für eine Abmanung und Unterlassungsklage.
Ich würde also die Finger davon lassen. Wenn Weber das ganze als OK an sieht, dann werden Sie die Sachen schon selbst als PDF veröffentlichen, denn wie auch schon geschrieben wurde, werden sie die Sachen sicherlich selbst in digitaler Form haben für die Druckerei und bräuchten keinen der das ganze scannt.
Den Kopf aber nicht hängen lassen. Ich könnte mir eine Andere Möglichkeit vorstellen.
Vielleicht ließe sich Weber ja auf eine online Version ein, auf die man nur per Passwort und Authentizierungsschlüssel zugreifen kann. Schlüssel und Passwort würden von Weber bei der Aufnahme des Lehrgangs ausgegeben. So könnte Missbrauch weitestgehen ausgeschlossen werden und trotzdem würde eine Computerversion existieren.