Thema Finanzamt.
Mit Gewerbeschein kannst Du natürlich alle Kosten, die durch das gewerbe entstehen von den Steuern absetzen.
Ein Beispiel: Du verdienst bei deinem Arbeitgeber 36.000,- Euro im Jahr. Für Dein Gewerbe brauchst Du eine Werkstattausrüstung im Wert von zusammen 10.000,- Euro dann hast Du tatsächlich nur ein Einkommen von 26.000,- Euro, und auch nur dafür musst Du Steuern bezahlen. Das Geld was Dein Arbeitgeber schon an das Finanzamt überwiesen hat bekommst Du dann mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
Das ist zumindest die Theorie dahinter. Leider ist die Praxis nicht hanz so einfach. Manche Dinger kann man z.B. nicht auf einen Schlag absetzen, sondern muss sie über mehrere Jahre verteilen etc. Ein anderes Problem, das schnell mal auftritt: Das Finanzamt muss die Ausgaben nicht unbedingt anerkennen. Besonders wenn das Gewerbe keinen Gewinn abwirft, (was in den ersten Jahren ja wohl regelmäßig der Fall ist), dann wird der Lohnsteuerbescheid als vorläufig eingestuft, da der Verdacht besteht, dass das Gewerbe nur ein Hobby ist, und das ist ja nicht steuerbegünstigt. Dann wartet das FA ab, ob Du vielleicht in einenem der nächsten Jahre Gewinn erwirtschaftest. Wenn das nach fünf bis sech Jahren immer noch nicht der Fall ist, wird die Gewerbsmäßigkeit nicht mehr anerkannt, und Du mußt Die Steuern der letzten Jahre nachzahllen.
Deshalb sei vorsichtig, wie viel Du tatsächlich absetzt, wenn u nicht wenigstens Hoffnung auf Gewinn hast.
Gruß
Wilfried