Autor Thema: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?  (Gelesen 4620 mal)

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Offline Bademeistermicha

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Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« am: April 01, 2008, 10:47:50 »
Hallo liebe Forumsleser,

heute war ich beim Finanzamt und habe meine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Natürlich habe ich den Lehrgang als Werbungskosten voll angegeben ! Promt stolperte der Finanzbeamte darüber und meinte das dies NICHT mehr absetzbar sei.

Bin noch mal auf die Seite der Fernschule und habe folgendes gefunden:

Steuerliche Absetzbarkeit eines Fernstudiums
So sparen Sie Steuern

Der Staat beteiligt sich an Ihren Ausbildungskosten
Wenn die Teilnahme an diesem Fernlehrgang Ihrem beruflichen Weiterkommen in Ihrem ausgeübten Beruf dient, können Sie die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie selbständig sind, gelten die Gebühren steuerlich als Betriebsausgaben.

Auch wenn Sie die Ausbildung durch diesen Fernlehrgang dagegen als völlig neue Tätigkeit ansehen und das Fernstudium zur Vorbereitung oder Umschulung auf eine andere, bisher nicht ausgeübte Tätigkeit absolvieren, so handelt es sich steuerlich um Werbungskosten. Durch ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs haben sich die Möglichkeiten für die steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren erheblich verbessert.

Und dann hab ich mal gegoogelt und fand folgendes:

Vor wenigen Tagen haben wir noch von einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz berichtet, wonach Studiengebühren steuerlich absetzbar sein sollen. Nun berichtet Spiegel Online, dass die Lücke, aufgrund derer dies möglich war, wieder geschlossen wurde:

“Leider bezieht sich dieses Urteil auf altes Recht”, schränkt Steuerexperte Karl-Heinz Worms die Auswirkung der Neustädter Entscheidung ein. Nachdem der Bundesfinanzhof 2004 positiv für die Studenten geurteilt hatte, sah es so aus, als könnten Absolventen in den ersten Berufsjahren fortan ihre Ausgaben für das Erststudium voll absetzen - mit der Folge erheblicher Mindereinnahmen für den Staat.Deshalb beeilte sich der Gesetzgeber, die Lücke zu schließen: Noch im selben Jahr wurde das Einkommensteuerrecht geändert; das neue Gesetz ist rückwirkend seit dem 31.Dezember 2003 gültig. Jetzt zählt das Studium an der Hochschule laut Paragraph 12 im Einkommensteuergesetz zu den ‘nicht abzugsfähigen Kosten’. “Heute hat kein Student mehr eine Chance, Studiengebühren rückwirkend von der Steuer abzusetzen”, sagte Worms SPIEGEL ONLINE.

Quelle: http://www.elbelaw.de/blawg/?p=34

Was ist denn jetzt nun richtig ? Ist es noch absetzbar oder nicht ? Oder verspricht die Fernschule etwas zuviel in "Ihrer Werbung" und sollte ihre Seiten nochmal überarbeiten ?

Gruß Micha


Das schaffst Du schon...

Offline xcrowx01

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #1 am: April 01, 2008, 15:09:55 »
mir gings ähnlich letztens mich würds auch intressieren was jetzt sache ist

Offline MarkoJ

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #2 am: April 01, 2008, 16:36:35 »
Also letztes Jahr habe ich den Lehrgang aus folgenden Grund abgesetzt bekommen:

Zitat
Der Staat beteiligt sich an Ihren Ausbildungskosten
Wenn die Teilnahme an diesem Fernlehrgang Ihrem beruflichen Weiterkommen in Ihrem ausgeübten Beruf dient, können Sie die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten geltend machen.

Das Finanzamt wollte zwar noch eine schritliche Begründung von mir haben, weshalb ich den für mein beruliches Weiterkommen benötige. Aber das habe ich mir einfach von  meinem Arbeitgeber bestätigen lassen. Und schon ging es  :-)


Wie es ab diesem Jahr aussieht, kann ich leider nicht sagen.


Gruß MarkoJ
Irren ist menschlich. Aber wer richtigen Mist bauen will, braucht einen Computer !!!

Offline Elton

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #3 am: April 01, 2008, 17:09:30 »
Hallo Micha,

habe jetzt leider keine Zeit richtig zu antworten. Werde ich aber machen, so bald ich Zeit habe. Ich kann dir aber sagen, dass man das Weber Studium ein großen Teil von den Steuen absetzen kann.  :-)
Bis später.

Gruß Steven

Offline Susanne

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #4 am: April 01, 2008, 17:32:07 »
Hi Micha,

Zitat
heute war ich beim Finanzamt und habe meine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Natürlich habe ich den Lehrgang als Werbungskosten voll angegeben ! Promt stolperte der Finanzbeamte darüber und meinte das dies NICHT mehr absetzbar sei.
Vielleicht ein Aprilscherz  :-D seitens des Finanzbeamten.....

Spaß beiseite:
die Steuererklärung für 2007 habe ich noch nicht gemacht, und mir wird auch schon ganz schlecht, wenn ich daran denke, denn in den nächsten Wochen muss ich ran. Die Steuererklärung für 2006 habe ich aber bereits, und da konnte ich ja einige Monate Weber Studium absetzen, und es wurde voll als Werbungskosten akzeptiert. Und das ohne Erklärung oder so, naja war ja auch im Jahr 2006 eine zeitlang arbeitslos.
Ich konnte auch Computerbücher, sogar den Laptop und das ehemalige ILS-Studium in früheren Jahren abschreiben. Vielleicht wird das vom Finanzbeamten unterschiedlich behandelt. Oder es gelten wirklich neue Gesetze ab 2007. Ich glaube, das Arbeitszimmer kann man nicht mehr so wie früher absetzen. Die km (bis 20) haben sie uns ja auch (vorläufig!, bis die Richter entscheiden) gestrichen, von Weiterbildung habe ich aber nichts gehört. Da bin ich ja auch mal gespannt....

Gruß Susanne
Carpe diem, denn es könnte der letzte sein, an dem du deine Träume verwirklichen kannst.

Offline Daywalker

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #5 am: April 01, 2008, 17:48:33 »
Hi Micha

Ein Freund von mir ist Steuerberater, Ich hab den auch schoneinmal gefragt ob er den
Lehrgang ansetzen kann in der Lohnsteuer dann meinte er ja kann man auf jedenfall
ansetzen bei mir allerdings erst nächstes Jahr, weil ich ja dieses Jahr erst begonnen
hab.

Grüssle Daywalker

Offline Bademeistermicha

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #6 am: April 01, 2008, 19:02:05 »
Hallo....

Ich werde das Gefühl nicht los das die Finanzbehörden je nach Bundesland eventuell sogar je nach Komune unterschiedlich entscheiden...Ich wohne in Baden-Württemberg. Von Beruf bin ich übrigens Schwimmeister....Eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber zu bekommen, das ich die Fort- und Weiterbildung für meine derzeitige berufliche Tätigkeit benötige, halte ich für ausgeschlossen ! Die Sachbearbeiterin die meinen Antrag entgegen genommen hat, meinte das wenn ich eine berufliche Tätigkeit ausübe und so eine Fortbildung mache die mit meiner beruflichen Tätigkeit nichts zu tun hat, so iss das mein "privates Vergnügen" !!! Auch wenn ich beabsichtige durch die Fort-und Weiterbildung eine neue berufliche Tätigkeit ausüben möchte !
Eventuell ist es absetzbar, wenn diese Fort-und Weiterbildung für den derzeitigen Beruf dienlich sei....oder man ist arbeitslos, etc....
Also find ich die Aussage der Fernschule irreführend und überlege mir was ich tue....!!!
Gruß Micha
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Offline Elton

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #7 am: April 01, 2008, 23:46:32 »
Hallo Micha,

also ich hatte mich auch vor dem Lehrgang informiert, ob man dieses Art von Weiterbildung Steuerlich absetzen kann. Ein Arbeitskollege von mir der ist Steuerberater und der sagte dass man das auf jeden Fall als Werbungskosten absetzen kann. Hatte mich auch beim einem Sachbearbeiter beim Finanzamt informiert und er bestätigte mir das ebenfalls. Ruf mal bei Weber an und laß dir die gezahlten Beiträge von 2007 bestätigt schicken und füge die bei deiner Lohnsteuer mit bei. Dürfte keine Probleme geben.

Hier noch mal die aktuelle Bundesfinanzhof  BFH Urteile : Aus- und Weiterbildung jetzt voll von der Steuer absetzbar !!!

In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof BFH die Möglichkeiten, Weiterbildungskosten von der Steuer abzusetzen, deutlich erweitert. Bisher waren Aus- und Fortbildungen, die nicht mit dem ausgeübten Beruf in Zusammenhang standen nur eng begrenzt als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Von diesem Grundsatz sind die Richter nun abgerückt.
Damit wird anerkannt, dass es im Gegensatz zu früher - keinen "Lebensberuf"  mehr gibt; das lebenslange Lernen im Berufsleben ist unentbehrlich geworden. Konsequenterweise können nun Kosten jeder Bildungsmaßnahme, die beruflich veranlasst ist, in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt für ein Erststudium ebenso wie für eine Umschulung. Es kommt lediglich darauf an, dass die Erfolgsaussichten im bestehenden oder auf einen neuen Job verbessert werden.

Gruß Steven

Offline Tolot

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #8 am: April 02, 2008, 11:08:36 »
Fortbildungskosten ab 2004:

Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Ausübung eines Berufs befähigen, bzw. für ein erstes Studium (§ 12 Nr. 5 EStG) sind Kosten der Lebensführung und nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR abziehbar (R 34 LStR, R 10.9 EStR).


Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben liegen dann vor, wenn

a)   es sich um Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf handelt oder
b)   es sich um Aufwendungen für die Umschulung, die einen Berufswechsel vorbereitet, handelt oder
c)   die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist.

Es kommt also bei jedem einzelnen drauf an...
Im Zweifel die Aufwendungen immer als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend machen, schriftliche Begründung dazu, und auf den Steuerbescheid warten. Besser nicht vorab mit dem Finanzbeamten reden. Da kann sich der Laie schnell verhaspeln (auch wenn er vielleicht im Recht ist)

Ansonsten geht halt noch der Sonderausgabenabzug. (Der wird jedoch für Leute ohne steuerpflichtige Einkünfte zum Problem, da hier kein Verlustvortrag nach § 10d EStG möglich ist)

Ob es anerkannt wird liegt natürlich auch immer am einzelnen Sachbearbeiter. Wie genau prüft er den Fall? Mancher Fall soll auch mal nur schnell vom Tisch, weil z.B. andere Dinge vorrangig zu bearbeiten sind.

Gruß Tolot

Offline comtec.up

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #9 am: April 27, 2008, 17:25:21 »
...sind soweit ich informiert bin als Sonderausgaben absetzbar

Uwe...




uuups,steht ja oben schon geschrieben.Ja Ja, wer lesen kann...
« Letzte Änderung: April 27, 2008, 17:27:35 von comtec.up »
...wo wir sind ist immer vorn, und wenn wir hinten sind, ist hinten vorn...

Offline Benny85

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Re: Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?
« Antwort #10 am: August 16, 2008, 10:24:11 »
Habe dieses Mal die Gebühren als Sonderausgaben angegeben und auch wirklich einen Teil zurück bekommen. Allerdings muss man dann die Bescheinigung von Weber mitschicken. Die stellen dir auf Anfrage eine Bescheinigugn für's Finanzamt aus.