Hallo,
lustiger Text!
Aber mal im Ernst: Ich denke, wir können uns nach Abschluss des Studiums privat tatsächlich als PC-Techniker oder Computer-Techniker bezeichnen, genau so wie es die Lehrgangsbezeichnung vorgibt. Eine Bezeichnung, die wir definitiv nicht führen dürfen ist "IT-Systemelektroniker", denn das ist eine geschützte Berufsbezeichnung der Industrie- und Handelskammer (für denselben Beruf).
Bei der Anmeldung eines selbständigen Gewerbes mit dem Titel "PC-Techniker" gabs wohl schon Proteste von "echten" Technikern (an staatlichen Technikerschulen ausgebildet). "Techniker" ist eine geschützte Berufsbezeichnung, "PC-Techniker" aber nicht. Von daher sind bei einer Gewerbeanmeldung eher die Bezeichnungen "PC-Service", "EDV-Beratung", "IT-Consulting" oder andere wohlklingende Kombinationen aus diesen Begriffen zu empfehlen.
Eine interessante Frage wäre einmal, ob wir die Bezeichnung "staatlich geprüft" verwenden dürfen, z. B. "staatl. gepr. PC-Techniker". Denn eigentlich sind ja nicht wir, sondern nur unser Fernlehrgang staatlich geprüft, wie das bei allen Fernlehrgängen in Deutschland Pflicht ist. Aber die Fernschule macht mit dieser staatlichen Zertifizierung ja hemmungslos Werbung...
Herzliche Grüße
Alex