Hier nochmal für alle Interessierten ein Tip zur Ergänzung von AGB und Verträgen,die "salvatorische Klausel"
ist eine Art selbstregelung im Bedarfsfall.......
Man muß halt nur aufpassen wenn man selbst irgendwelche Ausnahmen oder Sonderfälle in seine AGB
und Verträge einbindet sich nicht selber mit der salvatorischen Regelung aushebelt.
Hier noch der Link: http://www.sekretaer-in.de/mustertexte/salvatorische.htm