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Lehrbriefe für den Fernlehrgang PC-Techniker der Fernschule Weber => Lehrbrief 1 => Thema gestartet von: ado2012 am Dezember 31, 2011, 17:13:15
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hier brauche ich auch hilfe
Nennen Sie wenigstens zwei Schutzziele der EMV-Vorschriften
danke im vorraus
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Hallo
Ich würde Sagen die Antwort liegt eigentlich schon in der Frage EMV = elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären
Interessant und vielleicht auch wissenswert zu lesen zu diesem Thema : http://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetische_Vertr%C3%A4glichkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetische_Vertr%C3%A4glichkeit)
gruß
Hans
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Hi Leute. ich bin neu hier .Ich spreche nicht so gut Deutsch .Und ich brauche ihre Hilfe für LB 5....
Ich habe was gefunden,aber ich weis nicht ob stimmt es.
Störfestigkeit gegen Magnetfelder mit energietechn. Frequenz.
Störfestigkeit gegen hochfrequente elektrom. Felder.
Thanks)
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Hallo sergejser,
zuerst willkommen im Forum und viel Erfolg beim lernen.
Es wäre gut, die Frage mit zu schreiben, da viele hier den
Ausgabestand 2.3 nicht haben.
Gruß
Vadder60
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So lautet die Aufgabe.
Nennen Sie wenigstens zwei Schutzziele der EMV-Vorschriften.
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Hab das leider bei mir nicht gefunden, aber wen ich von
den EMV- Vorschriftenkatalog ausgehe, steht da :
" dienen Maßnahmen wie Erdung, Potentialausgleich,
galvanische Trennung, Schirmung und Filterung zur
Sicherung der EMV Maßnahmen" Da auch deine Ausführung
mit dazu gehört kann es schon richtig sein. Mehr kann ich da
nicht sagen.
Viel Glück
Gruß
Vadder60
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-Störabstrahlung
-Störfestigkeit
-ESD- Festigkeit
Die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.