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Lehrbriefe für den Fernlehrgang PC-Techniker der Fernschule Weber => Studienkollege gesucht => Thema gestartet von: Mecki9 am Januar 28, 2010, 17:24:35
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Sind einzelne Lehrbriefe von Weber auch ohne Prüfung käuflich zu erwerben ?
Nicht jeder möchte in 18 Monaten eine Prüfung in Elektronik und Digitaltechnik machen,noch dazu mit - wie hier beschrieben wird-veraltetem Lehrmaterial.
Als Newbie schätze ich mal,dass der ganze Kurs urheberrechtlich geschützt ist,konnte aber weder auf der
HP von Weber noch in den Info-Unterlagen etwas dazu lesen.
Vielleicht weiß jemand,der den Kurs macht,etwas mehr dazu.
Danke!
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Hi Mecki9,
für was brauchst du die denn?
Einen Abschluss kannst du ja damit nicht machen!
Ich würde dir ja meine geben, aber sie sind alle mit Notizen und Vermerke vollgeschrieben!
Aber ich habe gelesen das die Lehrbriefe urheberrechtlich geschützt sind!
Man müsste mal die AGB von Weber durchlesen!
Gruß Jürgen
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hei Mecki9, wie schon Jobrauni gesagt hat sind die Lehrbriefe von Weber geschützt, davon mal abgesehen selbst wenn du die Lehrbriefe bekommen tust, fehlt dir einiges, zb.: Die Antworten auf deine Hausaufgaben, die Musterlösungen, die Endprüfung das dicke Fehlersuchhandbuch was du nicht im Handel bekommst und davon mal abgesehen kostet alles drum und dran ca. 1800€, selbst wenn dir einer seine Lehrbriefe verkauft wird er es bestimmt nicht fürn Apfel und nen Ei tun...Vorschlag melde dich dort an und wenn du die Kosten Splitten tust dann Zahlst du nur 48€ im Monat...und bist in ca 1 1/2 Jahren Fertig und wenn du dann geld hast kanst du den Rest dann bestimmt auf einmal Bezahlen......
Oder suchst du in der sache was ganz bestimmtes....wir können dir hier bestimmt helfen...melde dich einfach gruß
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Hi Mecki9,
auf der Weber HP habe ich keine AGBs gefunden, aber ich habe in meinen Unterlagen, die ich bei der Anmeldung von Weber bekommen habe, folgendes gefunden:
Teilnahme-Vereinbarungen:
unter Sonstiges steht:
"Das Lehrmaterial geht mit der Zahlung der Lehrgangsgebühren in Ihr Eigentum über. Es ist ausschließlich für Ihr persönliches Studium bestimmt. Sie dürfen es daher weder verkaufen und vermieten, noch verleihen oder zur Unterrichtung anderer benutzen."
Und noch ein Tipp:
Bitte schreibe deine Mail-Adresse nicht öffentlich rein, sonst werden dir nicht nur LBs verkauft (Spam).
Gruß Susanne
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Hallo zusammen,
ich will ja nicht " unken ", aber kann das nicht auch
ein Tes für das Forum sein um heraus zu bekommen
ob wir mitmachen ?
Gruß
Vadder60
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Hi vadder60,
nein dem ist nicht so. Mecki9 interessiert sich nur für den Lehrgang.
Gruss,
Hard Wired
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@ Susanne,Thorsten,Jobrauni
Danke für die klare Information.
Was Weber betrifft,gilt wohl der Satz "Ganz oder gar nicht" !
@ Vadder
Sorry,war keine Absicht
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"Das Lehrmaterial geht mit der Zahlung der Lehrgangsgebühren in Ihr Eigentum über. Es ist ausschließlich für Ihr persönliches Studium bestimmt. Sie dürfen es daher weder verkaufen und vermieten, noch verleihen oder zur Unterrichtung anderer benutzen."
Das kann einem Weber aber nicht verbieten.
Als Privatperson kann ich die Lehrbriefe verkaufen, verschenken, ins Altpapier werfen wie ich will. Ich darf vielleicht nicht gewerblich damit handeln, aber das wäre ja auch was ganz anderes.
Genauso mit dem Urheberrecht, wenn ich die Lehrbriefe nicht kommerziell vervielfälltige oder teile daraus ungefragt weiterverarbeite, ist das ganz egal.
Wer seine Lehrbriefe also privat verkaufen will / oder welche kaufen will, der kann das ohne weiteres.
Ich bräuchte meine zum Beispiel nicht mehr ....
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Zitat
"Das Lehrmaterial geht mit der Zahlung der Lehrgangsgebühren in Ihr Eigentum über. Es ist ausschließlich für Ihr persönliches Studium bestimmt. Sie dürfen es daher weder verkaufen und vermieten, noch verleihen oder zur Unterrichtung anderer benutzen."
Das kann einem Weber aber nicht verbieten.
Hi Baldrian,
wir haben aber die Vereinbarungen mit der Anmeldung unterschrieben. Zum Nachlesen habe ich das Formular auf der HP gefunden: http://www.fernschule-weber.de/public/Anmelden.pdf (http://www.fernschule-weber.de/public/Anmelden.pdf)
Gruß Susanne
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Völlig egal. Der Passus ist mit Sicherheit nicht rechtsgültig. Das Bundesgesetz sieht das anders und Weber kann in AGBs oder Verträge schreiben was sie wollen und es hat keine Gültigkeit wenn es nicht dem Gesetz entspricht.
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Es gab auch schon einige Urteile in Europa, da zB. auch oft bei Software in den Nutzungsbestimmungen verboten wird diese weiterzuverkaufen.
In EU Ländern ist dieses aber nicht verboten und auch völlig legal. Das kann einen Weder Microsoft und Weber verbieten.
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Mag schon sein, Baldrian,
was aber, wenn Du mal was nachschlagen willst oder musst...?
Dave