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Allgemeines Computer Forum => Projekte => Thema gestartet von: Baldrian am November 06, 2006, 20:36:50

Titel: Selbständigkeit
Beitrag von: Baldrian am November 06, 2006, 20:36:50
Moin, da es ja doch wohl öfters vorkommt, das sich hier Leute nach dem Lehrgang selbständig machen, wollte ich mal fragen, was ihr davon haltet, wenn wir vielleicht ein kleines FAQ oder Wiki zu dem Thema erstellen.
Es ist ja doch nicht ganz unkompliziert. So lässt sich vielleicht leichter ein Einstieg finden.
Es gibt natürlich viele Informationen im Internet, aber ich hatte mir dabei jetzt auch eher etwas vorgestellt, was auf eine Selbständigkeit als Computertechniker und Kleingewerbebetreibender gemünzt ist.
Oder frag ich mal umgekehrt, hat jemand der noch nicht selbständig ist Interesse an soetwas? 
          <a href="http://">1. Bevor es ernst wird</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13941#msg13941">1.1 Fehler die schnell gemacht werden</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13940#msg13940">1.2 Erstellen eins Businessplan</a>
         
          <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13936#msg13936">2. Gewerbe anmelden</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13948#msg13948">2.1 Steuern</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13947#msg13947">2.2 Namensgebung</a>
         
          <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13974#msg13974">3. Erlaubtes Betätigungsfeld als Computertechniker</a>

          <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13977#msg13977">4. Selbständig als Arbeitsloser</a>
               <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13998#msg13998">4.1 Zuschüsse</a>
                    <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg13999#msg13999">4.1.1 Überprüfung durch die ARGE</a>
                    <a href="http://www.pc-techniker.org/forum/index.php?topic=3513.msg14002#msg14002">4.1.2 F-DUB Test</a>





Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Raik am November 06, 2006, 21:17:23
Hallo Baldrian,


Klasse Idee!!! Ich hätte intresse dran :hail :hail :hail
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Ben am November 06, 2006, 21:40:45
Hey,
das ist eine gute Idee,,
ich könnte mir so eine Art Checkliste vorstellen,
als Starthilfe von denen die schon selbständig sind,
und ein Hilfenetzwerk für Probleme rund um die Selbständigkeit
und besonders auch für fachlichen Austausch.
Gruß, Ben
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Musikdrama am November 07, 2006, 00:12:14
Hallo,

ich hab auch Interesse; bei mir wird das mit der (nebenberuflichen) Selbständigkeit wohl nächstes Jahr interessant. Zur Information habe ich mir schon mal zwei kostenlose Ratgeber geholt:

Sparkasse: Nikolaus Teves, Checkliste für Existenzgründer. Eine Planungshilfe zur Unternehmensgründung.
IHK: "Ich mache mich selbständig".

Beides sehr interessant. Vielleicht besorge ich nächstes Jahr noch:

Eric Tyson/Jim Shell: Existenzgründung für Dummies (allerdings schon vom Jahr 2000).

Gruß Alex
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: andre3468 am November 07, 2006, 10:51:20
Bin dabei  :-D
gruß andre3468
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: kv-70 am November 07, 2006, 15:11:40
Bin auch dabei !
 :-D :-) :-D :-) :-D :-) :-D :-) :-D
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Martini am November 07, 2006, 15:17:48
Na klar....SUPER IDEE...
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Ben am November 07, 2006, 16:23:29
Hallo,

wichtige Punkte sind schonmal hier zu finden :

http://www.existenzgruender.de/

http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/karriere/selbststaendigkeit/index.html

http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/alg-ii-und-selbststaendigkeit.html


Gruß, Ben


Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: christianpeter am November 07, 2006, 20:08:10
hallo

tolle idee , für österreich könnte ich behilflich sein, hab mich schon informiert und den weg zur selbstsändigkeit gefunden.

grüsse chris
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Anditoma am November 07, 2006, 21:09:10
Das ist ja gute idee,da kann mann sich schon langsam in die selbständige geschäfte reinarbeiten  :hrmm
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 07, 2006, 23:58:29
Ok, dann werd ich mal den Anfang machen.
Ich werd jetzt einfach mal hier weiter schreiben. Wenn das ganze dann Form angenommen hat und meine selbständigen Kollegen das abgesegnet haben, kann man das ganze dann ja noch mal separat irgendwo ablegen, damit es etwas übersichtlicher wird.
Ich bitte alle die sich damit auskennen, mich zu verbessern wenn ich mich irre.


Rechtsformen:
Alles was hier steht, wird sich auf den Kleinunternehmer oder vielleicht noch teilweise auf die GBR beziehen. Jeder der vor hat etwas anderes zu gründen, der sollte sich auf jeden Fall an professionelle Unterstützung wenden.

Gewerbe anmelden:
Jeder der ein Gewerbe betreiben will braucht einen Gewerbeschein.

Ausnahmen sind die freien Berufe, wie zB. Künstler, Artzt, Anwalt, Steuerberater .... . In der Regel wird das für einen Computertechniker nicht in Frage kommen. Ausnahme bildet hier ein Selbständigkeit als Administrator. Als Administrator kann man sehr wohl freiberuflich arbeiten. Im Zweifel wird man euch beim Finanzamt weiter helfen können.

Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt, Verbraucherschutzamt .. [bitte ergänzen] anmelden.
Der Gewebeschein kostet 20 Euro. Die Gebühr kann aber regional abweichen.
Wenn ihr euch einen Gewerbeschein geholt habt, läuft der Rest von selbst. Kurzezeit später kriegt ihr automatisch Post vom Finanzamt und IHK.
Umgekehrt kann man aber auch erst zum Finanzamt gehen, sich dort eventuell zur Gründungsform beraten lassen (siehe Freie Berufe). Der weg läuft dann einfach umgekehrt. Das Gewerbeamt meldet sich etc.

Was ist dabei zu beachten?
Der Name:   Wer Kleinunternehmer ist und nicht im Handelsregister eingetragen, ist dazu verpflichtet sein Nach- und einen Vornamen im Namen seiner Firma zu führen. Allerdings darf man auch dazu einen Fantasynamen oder Berufsbezeichnung angeben.
Beispiel: Hans Muster ist richtig
                Mr. SuperComputer ist nicht erlaubt
                Mr. SuperComputer Hans Muster ist erlaubt.
Man ist allerdings auch dazu verpflichtet, wenn man zum eigenen Namen noch eine Fantasy oder Bezeichnung verwendet, in offizielen Auftreten seinen Namen anzugeben. Also auf Rechnungen Muss "Mr. SuperComputer Hans Muster" stehen, wärend ihr aber werbung für "Mr.SuperComputer" machen dürft, ohne das ihr den eigenen Namen mit angeben müsst. Wer ein Ladengeschäft hat, muss dort auch den eigenen Namen angeben.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer die im ersten Jahr einen Umsatz haben, der kleiner als 17.500 Euro ist und für das folgende Jahr, einen Umsatz erwarten, der unter 50.000Euro liegt, sind von der Umsatzsteuer befreit, darf aber im Gegenzug dazu auch keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausweisen und bekommt auch keine selbst geleistete Mehrwersteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Auf dieses Kleinunternehmerprivileg kann man aber auf Wunsch auch verzichten.




Fortsetzung folgt ...
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: madcat am November 08, 2006, 09:27:42
Hi Baldrian,
eine kurze Korrektur bei der Namensgebung. Mr.Supercomputer ist nicht erlaubt, weil bei einem nicht ins Handelsregister eingetragenen Untenehmen der Name aus dem Eigentümer-Namen besteht und man diesen um eine kurze Beschreibung der Tätigkeit der Unternehmung ergänzen kann. Z.B Maik Muster IT-Systemberatung; Netzwerkberatung M.Muster, o.ä.

gruß madcat
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 08, 2006, 13:28:59
Also soweit ich weiß, darf man zum eigenen Namen auch Etablissementbezeichnungen tragen, die ein Fantasiename ist. Nur "Mr.SuperComputer" geht natürlich nicht, aber "Mr.SuperComputer Hans Muster".
Man darf im gegensatz zu einem Kaufman aber nicht nur unter diesem Fantasienamen auftreten, weil es kein Firmenname ist (nicht im Handelsregister eingetragen). Im Schrifverkehr wie Rechnung, aber auch EMails muss man immer seinen Namen mit angeben. Auch bei einem Ladengeschäft. Bei Webung wie Anzeigen etc. dürfte man aber auch nur als "Mr.Supercomputer" auftreten.
Natürlich kann der Zusatz auch eine Berufsbezeichnung sein "Computertechniker Hans Muster". Man darf aber natürlich keine geschützten Tietel oder Berufsbezeichnungen angeben. Genauso darf man nicht das Wort "Inhaber" benutzen, weil es eine Firma vortäuschen würde, denn nur ein Kaufmann ist der Inhaber einer Firma, aber da man als Kleinunternehmer keine Firma hat, ist man auch kein Inhaber.
Soweit ich weiß sind diese Namenszusätze erlaubt, da seit 2002 immer die Rechtsform mit angegeben werden muss. Also durch den Zusatz nicht mehr eine Firma vorgetäuscht werden kann, da zB. auch ein Kaufman ein e.K. (eingetragener Kaufman) angeben muss.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 08, 2006, 14:15:36
.... Fortsezung

Umsatzsteuer:
Was ist die Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet und muss auf alle Waren mit denen gehandelt wird oder Dienstleistungen berechnet werden. Noch beträgt die MwSt 16% ab 2007 sind es aber 19% (in den Folgendenbeispielen werd ich deshalb auch schon mal mit 19% rechnen) Ausname bilden hier zum Beispiel Lebensmittel die nicht vor Ort verzehrt werden (sachen aus dem Supermarkt) sie sind nur mit 7% besteuert.
Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer und muss immer vom Endverbraucher entrichtet werden.
Das heißt, für eine Wahre oder Dienstleistung muss nur einmal effektiv MwSt gezahlt werden. Wenn man als Händler Waren einkauft und für diese MwSt zahlt und diese Ware weiterverkauft (und auch wieder MwSt berechnet) kann man die selbstgezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuer abziehen.

Wie gesagt bildet der Kleinunternehmer hier eine Ausname.
Er ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Darf dann aber auch keine MwSt ausweisen und muss selbst entrichtete MwSt auch selber tragen, darf diese also nicht als Vorsteuer geltend machen.

Ob man auf dieses Privileg der Umsatzsteuerbefreiung verzichten möchte, ist eine Frage die jeder selbst beantworten muss. Es hängt sowohl vom Geschäftsfeld als auch von Investitionen ab.

Folgende Beispiele:

Ihr Kauft Hardware für 100Euro ein und müsst als Kleinunternehmer dafür 19% MwSt zahlen, also insgesammt  119Euro. Damit ihr jetzt damit einen Gewinn von 100Euro machen könnt, müsstet ihr die Hardware für 219Euro verkaufen.
Wenn ihr aber Umsatzsteuer angemeldet habt, könntet ihr die 19Euro die ihr beim Einkauf erbracht habt, als Vorsteuer geltent machen. Der Einkauf würde euch also nur 100Euro effektiv kosten. Dafür müsst ihr aber auch selbst MwSt berechnen. um dann auch auf einen Gewinn von 100Euro zu kommen würdet ihr die Ware für 200Euro anbieten zuzüglich Mehrwertsteuer von 19% wären das für den Endkunden dann allerdings 238Euro.

Man merkt, ohne Umsatzsteuer müsst ihr die Mehrwertsteuer zwar selbsttragen, könnt dafür aber in der Regel auch selbst günstigere Angebote machen bzw. würdet ihr Eure Wahre zum gleichen Preis anbiehten, wie eine Händler der MwSt berechnet, könntet ihr sogar einen höheren Gewinn erzielen ohne das es für den Kunden einen Preisunterschied geben würde.

Diese Rechnung lohnt sich aber nur wenn euer Kundenkreis aus Privatkunden bestehen würde, denn ein Geschäftskunden, könnte wiederum die Gezahlte MwSt selbst als Vorsteuer geltend machen.
Deshalb haben Gewerbekunden auch lieber eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst.

Auch relevant ist die Umsatzsteuer, wenn ihr Sachen einkaufen müsst, die nicht wieder direckt in der Verkauf wandern. Wenn ihr zum Beispiel Diagnosegeräte kauft, dann wandern diese ja nicht wieder in den Verkauf. Als Kleinunternehmer müsstet ihr dann die Mehrwertsteuer die ihr dafür bezahlen müsst auch selber tragen. Kauft ihr also zB. Ein Diagnose gerät für 1000Euro dann müsst ihr diese 1000Euro inkl MwSt auch selbst ganz tragen. Wenn ihr aber Umsatzsteuer angemeldet habt, könnt ihr auch von den Kosten für das Diagnosegerät die geleisteten 19% MwSt als Vorsteuer geltend machen.  Das Diagnosegerät würde euch also effektiv nur um die 840Euro kosten.


Das Fazit aus diesen Beispiel müsste natürlich jeder selber ziehen.
Zusammengefasst könnte man aber sagen, wenn ihr größtenteils Privatkunden erwartet, ist das privileg als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit zusein eine gute Sache, weil ihr kostengünstiger arbeiten könnt.
Erwartet ihr allerdings Gewerbekunden und/oder plant größere oder teurere Anschaffungen, dann kann es durchaus ratsam sein auf dieses Privileg zu verzichten.

Im übrigen, wenn ihr zu Anfang sehr hohe Investitionen plant, aber noch keinen Einahmen erwartet, dann kann die Umsatzsteuer dabei sehr zu euren Gunsten sein. Denn die entrichtete Vorsteuer geht auch soweit, das ihr sogar Geld vom Finanzamt bekommt. Kauft ihr zB. im ersten Monat viel Geräte, aber habt noch keine Kunden, dann bekommt ihr die geleistete Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

 
Fortsetzung folgt ....
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: andre3468 am November 08, 2006, 16:22:02
Am Anfang wen Ihr euch selbstständig macht braucht Ihr ein Gründungsplan auch Business-Plan genant.
Das Gründungskonzept (Business-Plan)
•   Ein Businessplan, was versteht man darunter?
•   Warum muss er erstellt werden?
•   Für wen ist er gedacht?
•   Was sollte drinstehen?
•   Wie umfangreich muss er sein?
Der Begriff "Businessplan" stammt aus den USA, die wörtliche Übersetzung "Geschäftsplan" wird ihm allerdings nicht ganz gerecht.
Er übernimmt - nicht nur während der Gründung - eine wichtige Funktion. Er ist vielmehr fortlaufend zu ergänzen und anzupassen.
Wenn Ihr ihn richtig nutzt, ist er das beste Instrument der Unternehmensführung.
Dein Businessplan stellt  die Verwirklichung und deine Geschäftsprojekt vor.
Du zeigst damit auch Externen (wie z.B. Banken) auf, dass dein Plan realistisch und erfolgversprechend ist - und nicht zuletzt, dass es sinnvoll ist, in Sie zu investieren.
Achtung, auch wenn Du ihn zunächst mit Blick auf das Thema Finanzierung aufsetzt, so darf dein Businessplan nach erfolgreichen Bankgesprächen nicht einfach in der Schublade verschwinden:
Er sollte "leben", das heißt mit der Weiterentwicklung deiner Geschäftsidee werden auch einzelne Aspekte des Businessplans immer wieder überarbeitet und aktualisiert.
Übrigens:
Wenn Du mehrere Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten möchtest, wird jedes Angebot zu einer eigenständigen strategischen Geschäftseinheit (kurz SGE), für die Du unter Umständen ganz unterschiedliche Strategien entwickelst, weil eventuell Märkte und Zielgruppen nicht identisch sind.
Was zeichnet den guten Businessplan aus?
Er ist klar, sachlich und logisch aufgebaut.
Mehr als 20 Seiten sollte das Werk möglichst nicht umfassen, Darstellungen ergänzen Sie durch Zahlen und Grafiken.
Welche Bausteine gehören in einen tragfähigen Businessplan?
Grundsätzlich gilt:
Du startest mit den   Ist-Angaben
•   Gegenstand des Unternehmens
•   Geschichte der Firma und/oder der Gründerperson/en
•   Rechtsform und Gesellschafter
•   Leistungsangebot und Zielgruppe
•   Markt und Standort
und schließt an mit den
Plan-Angaben
•   Unternehmensphilosophie und -kultur
•   Marketing-/Vertriebsplanung
•   Organisations- und Personalplanung
•   Finanzplanung
Gegenstand des Unternehmens
Beschreibe  in wenigen kurzen Sätzen den Gegenstand deines Unternehmens.
Also
•   Name,
•   Rechtsform,
•   Firmensitz,
•   Produkte,
•   Dienstleistung,
•   Zielgruppe
•   und Qualität!
Ein Beispiel:
Die Firma XYZ GmbH mit Sitz in Musterhausen, produziert und vertreibt Hochleistungsrechner für professionelle Softwareanwendungen in mittelständischen Unternehmen.
Geschichte der Firma und/oder der Gründerperson
Bei einer Neugründung beschreibst Du deinen persönlichen Werdegang, wie Du zu deiner Unternehmensidee gekommen bist und was Du vorhast!
Stelle hier bereits deine persönlichen und unternehmerischen Stärken heraus.
Wenn Du dich mit Partner/n selbständig machst, gehören natürlich alle Lebensläufe hier hinein.
Falls Du ein bestehendes Unternehmen übernimmst oder sich an einer Firma aktiv beteiligst,   beschreibe zusätzlich die bisherige Geschichte und Entwicklung deines Unternehmens.
•   War sie erfolgreich?
•   Warum hast Du die Firma übernommen (sich beteiligt)?
•   Worin lagen die Erfolgsfaktoren in der Vergangenheit.
•   Waren sie möglicherweise an bisherige Personen gebunden?
Gleiches gilt, falls Du dich als Franchise-Nehmer   selbständig machst.
Rechtsform und Gesellschafter
•   Welche Rechtsform wird dein Unternehmen haben und warum.
•   Wer wird in welcher Form Gesellschafter sein (Anteile)?
•   Welche Funktionen werden von welchem Partner eingenommen und was qualifiziert diesen dafür (z.B. Ausbildung, Erfahrungen, Vermögen, Funktionen außerhalb des Betriebes)?
Wer erhält welche Entscheidungsbefugnisse?
Leistungsangebot und Zielgruppe
Beschreibe hier dein Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote konkret.
Nenne dabei vor allem die besonderen Eigenschaften deines Angebotes (Produkt- und Dienstleistungsmerkmale, Preise, Qualität, Service, etc.).
An welche Zielgruppen richtet sich dein Angebot? Wie sicherst Du, dass die Kunden auch nach dem Kauf noch begeistert über deine Leistung sind? Was unterscheidet deine Leistungen von der Konkurrenz?
Wichtig:
Ermittle  was Qualität für deine Kunden bedeutet! Und wie kannst Du garantieren, dass Du immer gleich bleibende Qualität lieferst? Hast Du vor ein Qualitätszertifikat   zu erlangen (etwa ISO ?)
Was bedeutet dies für dich und Ihre Mitarbeiter?
Wenn Du selbst produzieren:
welche Fertigungsform, z. B. auftragsbezogen oder auf Lager wählst Du?
Produzierst Du mittels Fließband-, Serien- oder Werkstattfertigung?
Wie wirken sich deine Qualitätskriterien hierbei aus?
Stichwort Focussierung:
Es ist zwar grundsätzlich von Vorteil, wenn Du deinen Kunden ein umfassendes Angebot unterbreiten könntest. Achte aber darauf, dass Du bei aller Flexibilität keinen Bauchladen an Einzelleistungen entwickelst. Ermittle also, welche Leistungen Du selbst erbringen musst und welche Du zukaufen kannst (Wertschöpfungsgrad)? Denn Du musst ja nicht alles selbst machen!
Besinne dich dabei immer auf deine Kernkompetenzen, sonst verpufft deine persönliche und finanzielle Energie!
Markt und Standort
Besonders wichtig, wenn Du im
•   produzierenden Gewerbe,
•   im Einzel- bzw. Großhandel
•   oder in der Gastronomie
tätig werst:
wo ist dein Unternehmensstandort?
Begründen deine Standortentscheidung!
Berücksichtige  dabei
•   Art des Geschäftes
•   Kundenbedürfnisse und Kaufgewohnheiten
•   Kosten
•   Werbewirksamkeit und Imagefragen
•   Bebauungspläne
•   Platzbedarf und Wachstumsmöglichkeiten
•   Umweltschutz und -belastung durch Ihren Betrieb
•   Anrainer
•   allgemeine Infrastruktur, Verkehrsmittel/-anbindung, Parkplätze
•   Mitbewerber und Lieferanten
Mache dir auch Gedanken, was Du für die Zukunft beabsichtigst? Bleibe flexibel in Bezug auf Modernisierung oder Ausbau.
Unternehmensphilosophie und -kultur
Die Kultur eines Unternehmens umfasst das
•   gesamte Meinungs-, Norm- und Wertgefüge
•   und prägt das Verhalten aller Menschen, die in Ihrem Unternehmen tätig sind.
 Sie kommt in der Art und Weise zum Ausdruck,
•   wie Du ihre Aufgaben erledigen,
•   in ihrer grundsätzlichen Einstellung zur Arbeit und zum Leben,
•   in der Einstellung zu Mitarbeitern, zu Kollegen
•   und natürlich zum Kunden.
Die Maßstäbe dafür setzt  einzig und allein Du!
Entwickle deine eigene Unternehmensphilosophie.
Nehme dir dafür Zeit und Ruhe. Philosophiere darüber wie deine Unternehmenskultur sein wird - und was Du tun werst, um sie aktiv vorzuleben (wie sagt ein altes Sprichwort: "Der Fisch stinkt immer von Kopf her!".)
Deine Unternehmenskultur wird deine Strategie beeinflussen und sich durch dein ganzes Unternehmen ziehen.
Wichtig:
Überprüfen deiner Einhaltung deiner Leitsätze zur Unternehmenskultur von Zeit zu Zeit. Du west mit Sicherheit im Laufe der Monate und Jahre davon abweichen. Der Alltagsstress wird dafür sorgen. Aber diese Leitsätze repräsentieren die Vision mit der Du einmal aufgestanden bist, um etwas Großes zu unternehmen. Erinnere dich also dich und deine Mitarbeiter immer wieder daran und motiviere Sie dazu, die Unternehmensphilosophie mit Leben zu füllen und weiterzuentwickeln.
Marketing- und Vertriebsplanung
Stelle dein Marketingkonzept zusammen.
Im Einzelnen sind dies:
•   Zielgruppendefinition,
•   Produkt- und Sortimentspolitik,
•   Preis- und Konditionspolitik,
•   Vertriebspolitik,
•   Kommunikationspolitik
•   und Servicepolitik nach dem Verkauf.
Hier fließen zudem alle Punkte ein, die Du bereits in deiner Markt- und Standortbestimmung sowie deinem Leistungsangebot ermittelt hast.
Überlege  wie deine strategischen Ziele in Bezug auf
•   Marktführerschaft,
•   Marktanteil,
•   Ertrag
•   und Bekanntheit aussehen?
Welches hierbei deine
•   Erfolgsfaktoren sind,
•   welche Bedeutung und Auswirkungen allgemeine sowie spezielle Entwicklungen und Trends auf Ihre Unternehmensziele haben.
Wenn Du mehrere Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten möchtest, sind diese strategischen Überlegungen für jeden Bereich fällig (Stichwort SGE).
Organisations- und Personalplanung
Wenn Du in ein bestehendes Unternehmen einsteigen oder gleich bei Neugründung Personal einstellest:
Entwickle  anhand eines Organigramms die verschiedenen Funktionsbereiche deines  Unternehmens.
Finanzplanung
Das "A und O":
Deine Finanzplanung beinhaltet verschiedene Kalkulationen, die auf die nächsten drei Jahre      ausgelegt sein sollten!
Investitionsplan
Zunächst erstellst Du eine Liste deiner Gründungsinvestitionen, die alle Positionen kostenmäßig erfasst, die für den Start in die Selbständigkeit erforderlich sind.
Dies können beispielsweise
•   Räume,
•   Lager,
•   Maschinen,
•   Fahrzeuge,
•   Schulungskosten,
•   Beratungskosten,
•   usw.
sein.
Untersuche dabei bitte genau, ob die einzelnen Investitionen zum Starttermin wirklich notwendig sind! Ob Du dabei besser erprobte Geräte nutzt oder auf Neuentwicklungen setzt (eventuell Anlaufschwierigkeiten!)?
Diese mieten, leasen oder kaufen?
Musst du Lagerflächen bereitstellen?
Wichtigster Aspekt:
Mach dein Unternehmen so leistungsfähig und flexibel wie möglich, belaste dich aber im Anfangsstadium finanziell nicht unnötig?
Kostenplan
Er enthält alle fixen Kosten (sind unabhängig davon, ob Du nun Umsatz machst oder nicht) und die variablen Kosten (stehen in Zusammenhang mit Ihren geschäftlichen Aktivitäten).
Umsatzplan
Wie es der Titel schon sagt, führe hier deine  Umsatzerwartungen auf, und zwar netto (d. h. ohne Mehrwertsteuer, die ja nur einen Durchlaufposten darstellt, da sie als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird).
Rentabilitätsplan
Es ist deine erste Erfolgsrechnung, denn hier stellst Du deine kalkulierten Kosten dem prognostizierten Umsatz gegenüber. Unter dem Strich kommt also entweder ein Gewinn (hoffentlich) oder ein Verlust raus. Wenn Du gleich auf ein Minus kommst, rechne  alle Teilpläne bitte noch einmal sorgfältig durch.
Liquiditätsplan
Er entspricht inhaltlich dein Rentabilitätsplan. Die Einnahmen und Ausgaben werden hier jedoch in den Monaten eingetragen, in denen sie tatsächlich erwartet werden bzw. zur Zahlung fällig sind.
Achtung! Mit der Zahlungsmoral steht es derzeit nicht immer zum Besten: im Schnitt vergehen zwei Monate, bis die Kunden deine Leistung im Mark und Pfennig honoriert.
Finanzierungsplan
Neben den Planzahlen aus der Kosten-, Umsatz- und Rentabilitätskalkulation stellst Du hier dar, wie Du dein Unternehmen finanzieren möchtest.
Also in welcher Höhe Du Eigenmittel einbringen (dies können neben Geld auch Computer und weitere betriebsnotwendige Güter sein).
Und Du ermittelst, welche Investitionen Du fremdfinanzieren willst oder musst und zu welchem Zeitpunkt die Finanzspritze nötig ist.

gruß andre3468

Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Ben am November 08, 2006, 19:30:40
Wow, das wird umfangreich...

In der Gründungsphase wird häufig der Grundstein für spätere Probleme gelegt. Eine kurze Übersicht über häufige Fehler in der Gründungsphase
Viele Unternehmen scheitern, weil bereits in der Gründungsphase falsche Entscheidungen getroffen wurden - oder noch häufiger: Entscheidungen nicht getroffen wurden. Die folgende Liste zeigt zehn typische Fehler in der Gründungsphase. Schon einer der Fehler kann das Vorhaben ernsthaft gefährden.

1. Keine klare Zielorientierung
Träume sind vage, Ziele müssen konkret sein. Träume ruhig, aber formuliere  deine Ziele so, dass in weitere Folge eine Überprüfung möglich ist. Nur dann kannst du Korrekturen durchführen. Formuliere einen möglichst genauen Zeit- und Ablaufplan: Wann sollen welche Ziele erreicht sein? Wann wieviele potentielle Kunden angesprochen, wann wieviele Abschlüsse gemacht, wann welcher Umsatz erreicht werden?

2. Bedarf wird falsch eingeschätzt
Die Begeisterung über die eigene Idee verleitet dazu, den Bedarf nicht genau zu überprüfen. Nach dem Motto: Wenn das Angebot einmal am Markt ist, wird es schon angenommen werden. Wenn ich mich reinhänge, wird es funktionieren. Ja, wird es. Aber nur, wenn ausreichend viele Menschen oder Unternehmen dein Produkt oder  Dienstleistung auch wirklich brauchen können.

3. Überbewertung der fachlichen Expertise
Schön, wenn du Experte in deinem Fachgebiet bist. Aber ein Unternehmen aufzubauen braucht mehr:
 Durchhaltevermögen, Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Selbstorganisation und vor allem auch die Fähigkeit, mit Rückschlägen umgehen zu können.

Ein Gründer ist in Wahrheit Mädchen für Alles, heute heisst das wohl: Multitaskingfähig. Du bist dein eigener Arbeitgeber und Angestellter gleichzeitig. Du bist deine eigene Personalabteilung, Verkaufsabteilung, Rechtsabteilung, Finanzabteilung, ...

4. Überbewertung des Produktes bzw. der Dienstleistung
Meist machen sich Menschen in einem Tätigkeitsfeld selbständig, in dem Sie Erfahrung haben. Sie verwenden dann Ihre gesamte Energie, um dieses Produkt bis zur Perfektion weiter zu entwickeln. Die Frage, was Kunden wirklich brauchen und sich auch leisten können, tritt in den Hintergrund.

5. Fehlendes Marketingverständnis
Marketing wird häufig mit Werbung gleichgesetzt. Fragen der Produkt-, Preis- und Distributionspolitik werden nur am Rande berücksichtigt. Die wesentliche Frage, wie das Angebot im Kontext der bereits vorhandenen Angebote positioniert werden soll, wird häufig vernachlässigt. Warum sollten Menschen oder Unternehmen gerade dein Produkt wählen? Was ist daran so anders als die Angebote der Konkurrenz?

6. Selbst- und Familienausbeutung
Immer wieder versuchen Gründer Ihren Wettbewerbsvorteil auf einen Preisvorteil zu gründen. Mehr Leistung zum gleichen Preis. 24 Stunden 7 Tage in der Woche verfügbar, Familienmitglieder, die zu einem Spottpreis mitarbeiten. Wie lange kannst du das durchhalten? Was machst du, wenn dein Partner plötzlich nicht mehr das Sekretariat betreut?

7. Anlaufphase wird unterschätzt
Im Normalfall vergehen einige Monate, bis die ersten Kunden an Land gezogen sind und noch länger, bis das erste Geld fließt. Finanzierungspläne sind oft viel zu optimistisch angesetzt. Die eigenen Reserven und der mit der Bank ausverhandelte Rahmen sind frühzeitig ausgeschöpft.

8. Schönwetterkonzepte - fehlendes Risikomanagement
Es werden keine Überlegungen angestellt, welche Faktoren das Konzept gefährden könnten. Es wird nur der Erfolgsfall durchgespielt. Für den Fall, dass das Konzept nicht aufgeht, gibt es gibt keine Entscheidungsgrundlagen.

9. Fehlende Exitstrategie
Wann ist der Moment, an dem du weißt, dass du das Selbständigenprojekt zumindest vorläufig abbrechen musst? Welche finanziellen Reserven behältst du als Sicherheit für deine eigene weitere Existenz auf der hohen Kante? Welche berufliche Optionen hast du bei einem eventuellen Fehlschlag?

10. Kein Gründungskonzept
Besonders im Dienstleistungsbereich starten viele Gründer mit eigenen finanziellen Mitteln oder mit solchen aus der Familie. Hier ist die Gefahr besonders groß, dass es gar keinen ausformulierten Businessplan gibt oder dieser nur aus ein paar Notizzetteln besteht, s.o.

Gruß, Ben
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 09, 2006, 12:44:02
Also nochmal wegen des "Namen". Ich hab hier noch mal eine Quelle dazu. Sicher ist sicher.
Wenn man das Gewerbe anmeldet, wird dort eh nur der eigene Name für das Gewerbe registriert. Nicht das da jemand auf die Idee kommt "Mr. Supercomputer" als Namen einzutragen.
Fantasie Zusätze und Berufsfeldergänzungen darf man aber trotzdem tragen, solange man nicht nur unter diesen auftritt, sondern der eigene Name auch immer dabei ist (damit man identifiziert werden kann, denn was anderes als euren Namen habt ihr ja nirgendwo registriert).

Hier noch mal ein Auszug:
(Nicht wundern das es zuerst um die freien Berufe geht, aber der spätere Text für Einzelunternehmer bezieht sich auf diesen. Also Namensgebung wie oben, Regeln dazu wie unten)


Namensgebung (Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnungen) und Angaben auf Geschäftsbriefen bei freiberuflichen Einzelunternehmungen

Zur Kennzeichnung einer Unternehmung stehen generell folgende Bestandteile zur Verfügung:
der (bürgerliche) Name der/des Eigentümer/s (Inhaber),
eine Sachbezeichnung, die den Gegenstand der Unternehmung, die Art der Tätigkeit kennzeichnet,
eine so genannte Fantasiebezeichnung, die keinen Rückschluss auf die/den Eigentümer enthalten, auf den Unternehmensgegenstand meist nur indirekt,
ein Namenszusatz, der Aufschluss über die Rechtsform gibt.
Es gibt keine extra gesetzlichen Vorschriften für die Namensgebung von freiberuflichen Einzelunternehmungen (diesbezügliche Regeln für freiberufliche GbR bzw. Partnerschaftsgesellschaften siehe die entsprechenden Punkte unter 3.2.2. – Vereinigungen).
Für Einzelunternehmungen – außer bei Einzelkaufleuten (z.B. e.K.) – gibt es keine gesetzlich festgelegten Namenszusätze. Eine Einzelunternehmung – außer, wie gesagt, die Einzelkaufleute – erkennt man daran, dass sie keinen Namenszusatz hat.

Der Name der freiberuflichen Einzelunternehmung kann also aus einem der oben beschriebenen drei Bestandteile bestehen. Für die Verständlichkeit und Aussagekraft eines Unternehmensnamen ist jedoch eine Mischung davon vorzuziehen. Besonders aussagekräftig ist immer eine Mischung aus eigenem Namen („Irene Müller“) und Sachbezeichnung („Grafik und Design“).
Die Namensgebung für eine freiberufliche Einzelunternehmung darf die Prärogative (gesetzlich eingeräumtes Vorrecht) und Bestimmungen, die für andere Rechtsformen gelten, nicht verletzen oder umgehen (siehe auch die Aussagen zu Namen bei den anderen Rechtsformen). Das gilt besonders hinsichtlich von falschen Namenszusätzen oder irreführenden Bezeichnungen.


Namensgebung (Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnungen) und Angaben auf Geschäftsbriefen bei (klein-) gewerblichen Einzelunternehmungen (Nichtkaufleuten)

Für die Namensgebung und die Geschäftsbriefe für kleingewerbliche (nichtkaufmännische) Einzelunternehmen gilt das, was dazu schon für freiberufliche Einzelunternehmungen gesagt wurde. Zusätzlich sind die §§ 15a und 15b der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Diese gelten für Gewerbebetriebe jeglichen Typs, also nicht nur, aber auch für gewerbliche Einzelunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen.

GewO § 15a Anbringung von Namen und Firma
Gewerbetreibende, die
eine offene Verkaufsstelle haben,
eine Gaststätte betreiben oder
eine sonstige offene Betriebsstätte haben,
sind verpflichtet,
ihren Familiennamen
mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
an der
Außenseite oder
am Eingang der offenen Verkaufsstelle, der Gaststätte oder der sonstigen offenen Betriebsstätte
in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.

GewO § 15b Namensangabe im Schriftverkehr
Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden,
ihren Familiennamen mit
mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
angeben.

Als Geschäftsbriefe gelten in aller Regel:
der gesamt externe Schriftverkehr, d. h. jede schriftliche Mitteilung, die an einen oder mehrere Empfänger gerichtet wird;
alle Nachrichten, die mit Hilfe neuer Telekommunikationssysteme übermittelt werden, wenn sie beim Empfänger in Schriftform (Papier oder Bildschirm) ankommen;
beispielsweise Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen sowie Bestellscheine.

Nicht als Geschäftsbriefe gelten:
der interne Schriftverkehr zwischen einzelnen Abteilungen, Büros, Filialen und Niederlassungen eines Unternehmens;
Lieferscheine, Empfangsscheine, Mahnungen, Abholbenachrichtigungen u. ä.;
alle Nachrichten, die an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet werden, z. B. Werbeschriften, Postwurfsenden und Zeitungsanzeigen.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 09, 2006, 13:57:17
... Fortsetzung

[Umsatzsteuer]
Ist es möglich zu wechseln?
Ja, wenn ihr feststellt, das es für euch doch günstiger mit Umsatzsteuer laufen würde, dann könnt ihr auch mehrwertsteur ausweisen und gebt am ende des Monats /anfang des nächsten eure Umsatzsteuervoranmeldung ab.
Aber achtung: Das ganze ist bindend!
Es gibt kein hin und her, mal mit mal ohne. Wenn ihr Mehwertsteuer erhebt, dann ist das ganze für 5 Jahre bindend beim Finanzamt.

Wer Mehrwertsteuer ausweist, muss jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ihr habt dafür Zeit bis zum 11. [ bitte verbessern wenn falsch] des folge Monats. Wer einen Steuerberater hat, kann sich einen Daueraufschub einräumen lassen. ihr habt dann einen Monat länger Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Art der Besteuerung. Wenn ihr das Formular für das Finanzamt ausfüllt, werdet ihr neben der Geschichte mit der Umsatzsteuer auch noch gefragt, wie ihr besteuert werden wollt.
Es gibt dabei die Soll- und Ist-Besteuerung.
Bei der Soll-Besteuerung wird das Besteuert was ihr in einem Monat in Rechnung gestellt habt.
Bei der Ist-Besteuerung wird das besteuert, was ihr in dem Monat auch tatsächlich an Geld erhalten habt.





Weitere Steuern und Beiträge:
Nicht nur das Finanzamt möchte was sehen.

IHK:
Wenn ihr ein Gewerbe anmeldet werdet ihr automatisch Mitglied bei der IHK.
Die Beiträge die man hier entrichten muss, sind Ortsabhängig. Da müsst ihr euch bitte bei eurer IHK vor Ort informieren. Wenn man als Kleinunternehmer einen Ertrag hat der unter 5.200 Euro liegt, ist man von den Beiträgen frei gestellt.
Dannach gibt es verschiedene Ertragsklassen. Als Kleinunternehmer werdet ihr da aber vermutlich beim Mindestbeitrag bleiben. Hier in Hamburg beträgt der im Jahr für einen Ertrag von 5.200 Euro - 25.000 Euro 51 Euro im Jahr. Wie gesagt, ist der aber immer unterschiedlich.

Gewerbesteuer:
Wer ein Gewerbe betreibt, der muss auch Gewerbesteuer zahlen. Dieses Geld geht an die Gemeinden und Kommunen.
Als Kleinunternehmer seid ihr hier aber gut raus. Denn es gibt für Einzelunternehmer einen Freibetrag von 24.500Euro.
Anmerkung: Wer vielleicht eine Gbr mit einem Freund oder so hat. Der Freibetrag bezieht sich in diesem Fall nur auf die Gesellschaft aber nicht auf die einzelnen Personen.

Einkommensteuer:
Damit verhält es sich eigentlich genauso wie mit der Lohnsteuer.
Für den Gewinn den ihr mit eurem Gewerbe einfahrt, müsst ihr natürlich vorallem Steuern zahlen. Dabei gibt es allerdings auch hier einen Freibetrag. Er beträgt 7.664 Euro für den keine Steuern gezahlt werden müssen. Hinzu kommen dann vielleicht noch andere Freibeträge für Kinder etc.

Als Kleinunternehmer ist die Buchführung und Einkommensteuererklärung zum Glück noch recht Simpel.
Ihr seid noch nichtmal verpflichtet eine EÜR (Einnahmen-Überschuß-Rechnung) zu machen. Das Finanzamt begnügt sich auch mit einer einfachen Gewinnermittlung. Also Gewinn - Verlust gegenrechnen und dann den Gewinn noch bereinigen. 
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: chevalier am November 09, 2006, 20:03:13
Hi all
just don`t talk so much and do, if you want to start something, and you feel good about it then go for it.
all the rest will fall in place later, (This form that form etc.)
Just go for it.
SIR ALAN
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: chevalier am November 09, 2006, 20:07:22
You all think to German,
to many forms, to many rules, etc. forget them and go for want you want!! :wink:
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: chevalier am November 09, 2006, 20:14:56
I know that it is hard in Germany  with all the taxes, rules etc., but if someome wants to do something and has a bit of capital, (and maybe some help from friends, parents, etc. then it will work.)
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: chevalier am November 09, 2006, 20:18:39
Hi again all
Baldrian, you seem to know all the answers anyway why ask us?
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: chevalier am November 09, 2006, 20:27:38
Neue Thema
Thanks to Andre for the cables, that I bought from him.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Andreas am November 09, 2006, 20:39:38
yes there are many rules in germany but there are no reason to make for every sentence a new posting.
this is not the first time where you do this.stop this flooding, or you get a ban.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: chevalier am November 09, 2006, 20:56:28
Hi
If it makes you feel any better I have "downloadededed" (download) all what you wrote it is very interesting, This "Selbständigkeit" is a very good thing to talk about.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: chevalier am November 09, 2006, 21:00:39
Sorry Andreas I will try to put all my thoughts  and coments in one big back just for you, and if you want I`ll write it in german aswell.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: kv-70 am November 10, 2006, 10:03:22
Habe mal eine Frage . Was dürfen wir in unserem Nebengewerbe oder Gewerbe mit unser Weber Studium machen ? Reperatur und Verkauf oder nur Verkauf  . Die Ihk bei uns meint das ,das Zerfitikat nicht ausreichend ist für Reperatur Gewerbe . Spezial Elektroniker oder CT-Meister. Ich sollte mal herkommen und die Papiere von Weber mitbringen .
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 10, 2006, 10:48:31
@ chevalier
Zitat
Baldrian, you seem to know all the answers anyway why ask us?
Ha ha, nein die weiß ich mit Sicherheit nicht!
An einem Businessplan bin ich zum Beispiel so gut wie verzweifelt, da kann ich von andre wohl noch eine Menge lernen. Davon mal abgesehen, gibt es sicherlich noch viel mehr Dinge die zu beachten sind, als die die ich bis jetzt aufgeführt habe.
Ich hab dieses Thema ja auch aufgemacht, mit der Frage ob Interesse an einem FAQ oder Wiki zum Thema "Selbständigkeit" besteht. Ich hab nicht gefragt, ob mir das jemand erklären kann und dann so getan als würde ich hier aufeinmal alle Antworten aus dem Hut zaubern.
Ich bin der Meinung das man in einem Forum nicht nur fragen kann, wenn man ein Problem hat, sondern das man auch einfach Wissen und Erfahrungen mit anderen teilen kann, ohne das es vielleicht ein akutes Problem gibt. 
Wenn du aber der Meinung bist, das ich mich hier nur profilieren will, dann ignoriere doch bitte einfach meine Beiträge.

Du hast sicherlich recht, wenn du schreibst das es hier in Deutschland sehr viele Gesetze gibt, aber ich halte es wiederum auch für naive, wenn man sie einfach ignoriert und mal so drauf los arbeitet.
Wie sehr man sich vor der Aufnahme eines Gewerbes jetzt mit den gesetzlichen Details auseinander setzt ist sicherlich jedem selbst überlassen. Sich zu informieren ist kein Muss, sondern eine Möglichkeit.
Aber wenn man zB. schön fröhlich vor sich her einfach Rechnung mit ausgewiesener MwSt. schreibt aber versäumt diese ans Finanzamt abzuführen, dann kann man sich bald sicherlich schön fröhlich im Gefängnis wegen Steuerhinterziehung, über seinen lockeren Umgang mit den Gesetzen freuen.
Ich bin sicherlich auch kein großer Freund von den ganzen komplizierten Gesetzen und der Bürokratie, die Frage ist nur, ob man sich es deshalb auch leisten kann diese zu ignorieren.
Ausserdem gibt es auch schließlich nicht nur Pflichten sondern auch Rechte und diese sollte man auch warnehmen können und das geht nur, wenn man sie auch kennt.


@ kv-70
Naja, die IHK ist eine gute Beratungsstelle, will dir aber sicherlich auch gerne ihre Zertifizierungen andrehen.
Bei der Gewerbeanmeldung wird man dir aber schon sagen ob du für dein Vorhaben eine Genehmigung brauchst oder nicht. Soweit ich weiß darf man zB. Software installieren u. warten so wie defekte Hardwarekomponenten tauschen. Was du nicht darfst, ist das Öffnen und reparieren von Netzteilen oder Monitoren. Das hängt wohl damit zusammen das sie Starkstrom führende Teile beinhalten und so mit in den Bereich Elektriker oder so fallen. Auf jeden Fall dann schon wieder in die Kategorie Handwerk fallen.

Aber da will ich mich jetzt auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
IHk ist auch nicht immer IHk. Da gibt es oft größere regionale Unterschiede.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: andre3468 am November 10, 2006, 11:03:01
Das ist eine sehr gute Frage :kratz  aber das was dier IHK sagt stimmt nicht, wen Du ein Netzteiltauscht ist das erlaubt aber wen Du es selbst im Stand setzt darfts Du es nur wen Du Elektroniker bist.Das ist ein Grund dafür das das alle Netzteile versiegelt sind. Wenn du was öffentlich verkaufen möchtest must Du eine Gewerbe anmelden das darfst Du ja auch das must Du sogar Da Fragt dich keiner ob Du eine Ausbildung hast im bereich Verkauf.Es ist aber leider so das wir nur ein Zertifikat haben und keine Ausbildung (Lehrberuf) und die Industrie uns nicht ernst nimmt.Beispiel Dell da werden die Mitarbeiter aus intern geschult wie man ein Rechner zusammen baut.Der Name Computertechniker ist leider nicht geschützt jeder kann sich so bezeichen wenn er will.Darum sollte sich die IKK kümmern und dir nicht so ein scheiss erzählen.Ich finde die Seite leider nicht hier im Portal gibt es ein  Link zur einer Seite wo man sich ein Zertifikat für ein paar Euro kaufen kann ohne das man was von Computern versteht.
Gruß andre3468
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Ben am November 10, 2006, 11:19:29
Hi,
wenn nicht die Möglichkeit bestünde sich als
Pc-Techniker selbständig zu machen,
würde Weber damit wohl keine Werbung machen:
"Das Fernstudium soll dem bestehenden Mangel an Computertechnikern abhelfen und wendet sich an
• jeden, der Service-Techniker für Computer werden möchte und mit dem Reparieren, Konfigurieren und Installieren von PCs und Peripheriegeräten Geld verdienen will.
• PC-Fachhändler, Software- und Systemhäuser.
• Fachverkäufer im Computerhandel, die ihren Service verbessern, ihr Leistungsangebot steigern und ihre Kunden qualifiziert beraten wollen.
• Betriebe und Unternehmen jeder Art, die Computer einsetzen und durch Ausbildung von Mitarbeitern die Wartung und Erhaltung der Betriebsbereitschaft, sowie die kurzfristige Behebung von Störungen und Ausfällen sicherstellen wollen.
• Fachleute verwandter Berufsbereiche, wie z.B. Telekommunikation, Fernsehtechnik, Elektronik, Funkmesstechnik, Steuerungstechnik u.a., die sich weiterbilden und die speziellen Kenntnisse der Computertechnik aneignen wollen.
• Facharbeiter, Angestellte und andere Mitarbeiter in Betrieben, die durch Steigerung ihrer Qualifikation eine höhere Wertschätzung an ihrer Arbeitsstelle und Einkommensverbesserungen anstreben oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt allgemein verbessern möchten."

Gruß, Ben
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 10, 2006, 11:47:54
Hier noch mal was dazu.

Eine Liste der genehmigunspflichtigen Gewerbe
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/idem/genehmigungspflichtiges_gewerbe/index.html


Unter all diesen würde nur der Informationstechniker mit dem Bereich Computertechnik zusammen hängen. Für Tätigkeit in der Datenverarbeitung gibt es aber auch eine Ausnahme:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/Anlagen/DVMerk.pdf

Dort kann man es auch nochmal nachlesen.
Du darfst. Die Ausnahme bildet halt wie gesagt die Reparatur von Netzteilen und Monitoren etc.
Du darfst Fertigekomponenten tauschen, aber jetzt zB. keine selber herstellen (naja, das ergibt sich wohl auch nicht)

Ich hab die Sachen jetzt aber auch nur kurz zusammen gegoogelt. Vielleicht gibt es da auch noch eine bessere Aussage.

Ich schätze mal es ist einfach eine Frage der Formulierung.
Unter dem zweiten Link wird es ja auch nicht als Computerreparatur bezeichnet, sondern als PC-Service.
Aber der PC-Service beinhaltet ja trotzdem all die Dinge um die es dir hier wahrscheinlich geht.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Ben am November 10, 2006, 12:05:19
Als ich hab das hier gefunden :

PC Techniker Personen
Seit 1998 gibt es einen Meisterbrief für Büroinformationselektronik, der die Fertigung und Reparatur von PC-Geräten als "Vorbehaltsbereich" definiert, also als Tätigkeitsfeld, in dem ausgebildete Meister benötigt werden.

Dies nehmen die Bundesvereinigung für Bürotechnik bzw. der Zentralverband für Handwerk zum Anlass, verstärkt gegen Händler und PC-Service-Unternehmen vorzugehen, da nach ihrer Meinung Wartungs- und Reparaturarbeiten an PC´s zu den Kerntätigkeiten der Handwerksordnung gehören. 

Andererseits läuft unsere Weber-Qualifikation (zumindest in Hannover) bei
der ARGE als:
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 10, 2006, 13:17:01
Joa, aber zum Glück ist das schon älter  :-D

Zitat
EDV
 Das Übergangsgesetz aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 1998 S. 596, geändert durch Gesetz vom 31.5.2000, BGBl. I S. 774) stellt in § 1 Abs. 5 klar, dass die "strukturierte Verkabelung" nicht als wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers gilt. Damit hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass wesentliche Tätigkeiten im PC-Bereich nichthandwerklicher Art sind. Über erlaubnisfreie Tätigkeiten im EDV-Bereich informiert Sie ein gesondertes Merkblatt (PDF, 104 KB).

Das Merkblatt ist das gleiche wie das unter dem zweiten Link in meinem vorhergegangenen Beitrag.



Im übrigen konnte ich zu den Bezeichnungen "CT-Meister" (oder Computertechnik(er) Meister) und "spezial Elektroniker" auch überhaupt nichts finden. Diese Berufe scheint es gar nicht zu geben.

Ich denke mal, wenn du ein Gewerbe an meldest und als Betätigungsfeld "PC-Service" angibst dann ist das so vollkommen ok. Pc-Service aufgeschlüsselt = Einrichtung von Software, Austausch von Fertigteilen im PC-Bereich.

Damit solltest du recht sicher fahren.
Vermeide einfach das Wort Reparatur auch wenn der Austausch von Fertigteilen im PC in der Regel auf das Gleiche hinausläuft.
Computerreparatur kling vermutlich einfach zusehr nach Elektronik, Werkzeug und Lötkolben.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 10, 2006, 15:59:54
Selbständigkeit für Arbeitslose

Ich möchte an dieser Stelle nochmal auf die besonderen Umstände einer Selbständigkeit als Arbeitsloser eingehen.
Da immer mehr Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wird es vielleicht auch leider den einen oder anderen hier im Forum betreffen.
Einen neuen Job zu finden ist leider nicht so einfach und ein Leben auf Dauer mit den geringen Mitteln die man von der ARGE erhält auch sicherlich kein Vergnügen.
Ein eigenes Gewerbe kann da vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung sein.

Vorweg:
Glaubt nicht was euch euer Sachbearbeiter bei der ARGE eventuell erzählt.
Jeder Arbeitslose darf sich selbständig machen ohne das dadurch aus dem Bezug fällt!
Ihr braucht dafür auch keine Erlaubnis oder Genehmigung eures SB, denn das würde schließlich bedeuten, das er eure Anmeldung eines Gewerbes auch ablehnen dürfte.
Rein rechtlich ist man sogar dazu verpflichtet, wenn sich einem die Möglichkeit bietet durch so ein Gewerbe Gewinn zu machen, denn nach SGB II §2 müssen alle einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

In der Praxis, wird der SB aber vielleicht der Meinung sein, das es erst geprüft und von ihm genehmigt werden müsste, wenn ihr ein Gewerbe anmelden wollt.
Das kann zweierlei Gründe haben:

Der erste: Euer SB möchte das nicht, weil es für ihn ein Mehraufwand bedeutet.
Dann müsste er euren Bezug ständig neu festlegen und würde euch vermutlich auch öfters zu Gesicht bekommen als im lieb ist. Er sieht ganz klar seine Kaffeepause in Gefahr.

Der zweite: Euer SB ist mit den ganzen Gesetzen etwas überfordert und versucht sich an das zu klammern was er mit sicherheit weiß. Ablehnen ist immer gut.
Oder verwechselt da etwas. Wenn zum Beispiel Zuschüsse zur Gründung eines Gewerbes bei der ARGE beantragt werden (siehe Zuschüsse), muss dieser Antrag durchaus auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Wenn man sich aber einfach nur selbständig macht dann nicht.
Denn man bezieht schließlich nicht mehr Geld als vorher.
Das einzige was passieren kann und hoffentlich auch wird, ist das die ARGE euch weniger Geld zum Lebensunterhalt dazu geben muss, weil ihr selber Gewinn erzielt.

In diesem Fall heißt es also am besten schon: Einfach machen und nicht Fragen.
Alles andere ist ansonsten Verschwendung von Zeit und Nerven (und wenn man moralisch ist: Steuergeldern) die ihr für euer Gewerbe und das damit erst beginnende Gerangel mit der ARGE noch gut gebrauchen könnt.

Wenn ihr das Gewerbe angemeldet habt, müsst ihr das bei der ARGE aber natürlich anzeigen. Veränderungsmitteilung.
Sollte auf euch auf Grund dessen im Nachhinein der SB noch quer kommen, dann könnt ihr ihn auch immer noch dann darum bitten, auf was für einer Rechtsgrundlagen seine Meinung denn beruht. Da es diese nicht gibt, hat sich das dann auch schnell erledigt, schließlich müsste er auch bei Sanktionen im Bezug diese rechtlich begründen können, was er aber nicht kann.


Arbeitslos und man verdient Geld mit einem Gewerbe:

Wenn dann Geld in die Kasse kommt, müsst ihr das der ARGE natürlich mitteilen.
In der Praxis sei hier aber geraten, es auch erst dann zu tun, wenn das Geld bei euch in der Tasche gelandet ist.
Nehmen wir zum Beispiel mal an, ihr habt den Auftrag ein Netzwerk einzurichten. Dann solltet ihr das der ARGE erst dann anzeigen wenn ihr auch das Geld auf eure Rechnung erhalten habt. Das kann wesentlich sein, wenn zum Beispiel der Monat in dem ihr Arbeit und der in dem ihr euer Geld bekommt nicht identisch sind. Würdet ihr das schon im Vormonat angeben, wärend ihr arbeitet, aber noch nicht bezahlt wurdet, dann würde euch die ARGE das natürlich aber schon anrechnen und dem entsprechend weniger zahlen. Dann könnte das heißen, das es den Monat bis euer Geld vom Auftraggeber da ist nur Wasser und trockenes Brot gibt.

Generell ist es wichtig in der Berechnung eures Bezugs eine möglichst praktische Lösung zu finden. Es gibt hier keine feste Regelung und hängt leider (wie so vieles) von der Flexibilität eures SB ab.
Der Zeitraum der Berechnung und was für euch praktisch ist, hängt mit eurer Art euer Geschäft zu führen zusammen.
Beispiel a: Ihr fahrt in einem Monat einen sehr hohen Gewinn ein und wollt diesen im nächsten Monat wieder investieren. Zum Beispiel in die Anschaffung von Diagnose-Hardware.
Problem: Die ARGE macht mit euch monatlich Kassensturz.
Von dem hohen Gewinn bleibt kaum was, weil euch die ARGE in dem Monat nichts mehr dazu gibt. Folglich ist im nächsten Monat auch kein Geld für die Anschaffung von Diagnose-Hardware mehr da. (Berechnung: was darf ich behalten. siehe unten)
In so einem Fall wäre es schön, wenn man mit der ARGE vielleicht eine Pauschale vereinbaren könnte die quartalsweise angepasst wird.
Ihr seit freier mit euren Finanzen.

Beispiel b: Die ARGE setzt nach einem Monatseinkommen immer eine Pauschale für den Bezug der nächsten drei Monate (für ein Quartal) fest.
Problem: Im ersten Monat lief noch alles, aber in den beiden Folgemonaten könnt ihr einfach kein Kunden an Land ziehen. Die ARGE zahlt nur noch den verringerten Bezug den ihr als Pauschale vereinbart habt, aber das reicht nicht. Tja, tut mir leid Kinder, aber dieses Weihnachten essen wir in der Bahnhofsmission.
Eine monatliche Berechnung des Bezugs wäre hier schön.


Ich hoffe ihr seht worauf ich hierbei hinaus will.
Entsprechende Regelungen mit dem SB zu treffen ist vermutlich nicht immer einfach, denn leider haben Beamte nicht so wirklich ein Verständnis für Wirtschaft.
(Naja, zugegeben. Hätte ich an deren stelle vermutlich auch nicht.)
Da kann ich jedem nur Glück wünschen.

Ein ähnliches Problem, mit dem Mangel an wirtschaftlichen Verständnis eures SB werdet ihr vermutlich auch so schon haben, wenn es darum geht euren Gewinn zu ermitteln. Ein höherer Gewinn bedeutet für die ARGE natürlich geringere Zuzahlung, also wird der SB da versuchen an euren Zahlen zu drehen.
Das betrifft eure Ausgaben.
"Visitenkarten? Die braucht doch keiner! Man kann einem die Telefonnummer jawohl auch auf ein Stück Papier schreiben. Das tut es doch auch. Und wo wir schon bei dem Papier sind. Also extra Klopapier in den Geschäftsräumen? Können sie nicht zu Hause vor der Arbeit gehen? .... "

Ja, ja. So ist das halt. Dabei lernt man recht schnell, das Visitenkarten eine recht wichtige Sache sind. Aber genauso wird der SB der ARGE sicherlich auch keine Unkosten für ein Geschäftsessen anerkennen.
Das Problem ist natürlich, ihr habt dies Ausgaben trotzdem nur wird die ARGE sie nicht alle anerkennen. Dadurch habt ihr für die ARGE einen höheren Gewinn, sie müssen weniger zahlen und ihr habt weniger Geld.




Berechnung: was darf ich behalten?
Oder korrekt formuliert "was gibt es zum eigenen Einkommen noch dazu?" denn wegnehmen tut euch natürlich keiner etwas, die ARGE zahlt nur weniger.

Ansich zahlt die ARGE einfach alles weniger, was ihr an Gewinn habt.
Davon abzuziehen ist aber ein Grundfreibetrag von 100Euro.
Hinzukommen 10% des Gewinns, wenn er zwischen 100 u. 400Euro liegt,
20% wenn er zwischen 400 u. 900Euro liegt
und wieder 10% wenn er zwichen 900 u. 1500Euro liegt.

Diesen Betrag, also 100Euro + den zusätzlichen ermittelten Freibetrag, habt ihr dann im Monat mehr an Geld zur Verfügung, wenn ihr als Arbeitsloser ein Gewerbe betreibt.
Naja, wie bereits erwähnt vermutlich nicht ganz denn, die ARGE wird vermutlich nicht alle eure Ausgaben akzeptieren. In dem Grundbetrag von 100Euro sind bei einem Einkommen bis 400Euro eure notwendigen Ausgaben (Versicherung, Klopapier ...) bereits enthalten. Wenn Ihr ein höheres Einkommen habt, als 400Euro und belegen könnt, das die notwendigen Ausgaben die 100Euro überschreiten, kann ein höherer Grundbetrag angesetzt werden. "Notwendig" ist natürlich immer so eine Sache. Siehe oben.
Unterm Strich bleibt also vielleicht nicht viel mehr als der angegebene Prozentsatz.



Fortsetzung folgt: "Zuschüsse".....

 
Titel: Re: Selbst�ndikeit
Beitrag von: Gesine am November 10, 2006, 20:28:49
Hallo Baldrian,

Ich finde die Informationen die Du uns hier gibst einfach Spitze.
Zum Glück betrifft es mich ja nicht, und ich hofe, dass ich in den letzten Jahren bis zur Rente darauf auch nicht mehr angewiesen sein muss. Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen dazu.
1. Könntest Du mal eine Beispielrechnug aufmachen, was man denn noch behalten darf, wenn man bestimmte Einnahmen hat?
2. Wie sieht das denn am Jahresende mit der Steuererklärung aus? Wer ist denn im Ende wichtiger der SB der ARGE oder der beim Finanzamt? Normalerweise sollte doch nur einer von Beiden sagen dürfen, was zu den Betriebsausgaben gehört und damit Einkommensmindernd wirkt. Oder zahlt die ARGE nach, wenn man laut Finanzamt wesentlich weniger Einkommen hat, als der SB angesetzt hatte? (Irgendwie trau ich da den Finanzbeamten mehr Sachverstand zu)

Gruß
Wilfried
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 11, 2006, 12:26:53
Hallo Wilfried,

Also ich musste meinen Beitrag auch gerade noch etwas korrigieren.
Ich bin da etwas in schleudern gekommen mit den aktuellen Gesetzestexten und einer etwas älteren Ausgabe des SGB II.
Also in dem Freibetrag von 100Euro sind die notwendigen Kosten zur Geschäftsführung schon mit drin. Das heißt, diese Ausgaben müssen aus von diesem Betrag getätigt werden. Wenn das Einkommen über 400Euro liegt und man nachweisen kann, das die notwendigen Ausgaben höher als 100Euro sind, dann kann der Betrag auch noch angehoben werden.
Zu bezahlen aus diesem Betrag sind Ausgaben wie eine Haftpflichtversicherung.
Was ansonsten noch in diesen Ausgabenbereich fällt, ist vermutlich absichtlich unklar formuliert.
Ist eine Visitenkarte teil einer Ausgabe um einen Kunden bedienen zu können, genauso wie eine Rechnung? In dem Fall dürfte man diesen Betrag nicht den Ausgaben die unter den Freibetrag fallen zuschreiben, sondern es wäre einfach ein Teil der Erbrachten Leistung. Die Fahrt zum Kunden ist sowas zum Beispiel ja auch.
Auf was für Spiele sich die ARGE da einlässt oder nicht ist also nach wie vor eine Frage des SBs.
In der Praxis werden Visitenkarten zum Beispiel aber unter die Ausgaben fallen, die mit dem 100Euro Freibetrag verrechnet werden müssen, denn man lässt sie ja nicht einzeln für jeden Kunden an Ort und Stelle drucken, sondern bestellt vielleicht 200Stück im Vorraus. Ausserdem dürfte man sie auch dann nur an Kunden aber nicht an jeden verteilen, denn Werbung gehört natürlich schon wieder zu den Ausgaben die unter den 100Euro Betrag fallen.

Die Rechnung wäre also so oder so ähnlich.
Du kaufst zB. Hardware ein für 1000Euro, machst etwas Werbung für 50Euro und verkaufst sie für 2000Euro.
Nebenbei hast du natürlich noch Unkosten für Strom, und den Rechner den du Extra für den Verrkauf anschaffen musstest etc....
Wärend fürs Finanzamt ganz klar alle diese Unkosten von dem Gewinn den du in Höhe von 1000Euro mit dem Verkauf der Hardware machst, abgezogen werden können (ok, der Rechner wird über die Jahre abgesetzt aber trotzdem), sieht die ARGE nur die Rechnung 1000Euro im Einkauf ausgegeben, 2000Euro eingenommen.
ARGE lässt dich jetzt nicht von dem Gewinn an der Hardware in höhe von 1000Euro, deine Unkosten für Werbung, Strom etc abziehen, sondern sie sagt: " So, hier haben sie eine Pauschale von 100Euro, verrechnen sie das damit".
Also bleiben noch 900 Euro Gewinn. von dem darfst du jetzt 20% als Plus auf dein Konto schreiben, der Rest wird mit deinem Bezug verrechnet, also weniger für dich gezahlt.
Das heißt du hast im Monat 180Euro mehr als den normalen Bezug von der ARGE +/- was von dem 100Euro Freibetrag, der aber mit deinen Ausgaben für die Werbung u. Strom verrechnet werden musste, übrig bleibt. Die Unkosten für den Rechner musst du dir aus dem Hut zaubern.

Die Berechnung mit dem Finanzamt ist also wesentlich netter als die mit der ARGE, weil sie viel mehr von deinen Unkosten anerkennen.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 13, 2006, 14:34:11
Zuschüsse

Zuschüsse für Arbeitslose die sich selbständig machen wollen.


Generell gilt folgendes:

Alle Zuschüsse sind so genannte Kann-Leistungen, das heißt es gibt kein Grundrecht auf die Zuschüsse sondern man muss sie bei der ARGE zu ihren Bedingungen beantragen.

Vorraussetzung ist ein Bezug von Arbeitslosen Geld der noch mindestens für drei Monate besteht. Mann darf also vor dem Antrag noch nicht selbständig.

Es muss ein Businessplan erstellt werden, welcher von einem unabhängigen Gutachter auf Wirtschaftlichkeit und eure Befähigung für euer Unternehmen geprüft wird.
Der geprüfte Businessplan muss dann noch von der ARGE abgesegnet werden.


Gründungszuschuss:
Empfänger von ALG I können einen Gründungszuschuss beantragen.
Diesen gibt es für maximal 15Monate, wobei er zunächst für 9Monate gewehrt wird, nach denen euer Unternehmen erneut geprüft wird. Die weiteren 6Monate Zuschuss können dann noch folgen.
Der Gründungszuschuss  beträgt 300Euro im Monat zum regulären Bezug, welche zur Sicherung der Sozialversicherungen dienen sollen.

Einstiegsgeld:
Empfänger von ALG II können das Einstiegsgeld beantragen.
Es wird für maximal 24Monate gewehrt, wobei in der Regel immer ein Zuschuss für 6Monate erfolgt, danach wird dann erneut das Unternehmen auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Die höhe des Einstiegsgeld beträgt in der Regel 50% der Regelleistung (345Euro). Für jede weiter Person in der Bedarfsgemeinschaft können weitere 10% hinzukommen. Unter bestimmten Umständen/Finanzbedarf kann das Einstiegsgeld auf maximal 100% der Regelleistung angehoben werden.
Das Einkommen und der Bezug werden wie bei einem normalen Einkommen berechnet.
(siehe oben). Es gibt einen Freibetrag von 100Euro zu dem jeweils 20% eines Einkommen zwischen 400 u. 900Euro oder 10% bei einem Einkommen von 900 - 1500Euro hinzugerechnet werden.
Das restliche Einkommen wird mit dem Bezug verrechnet.
Sozialversicherungsbeiträge werden nach wie vor von der ARGE übernommen.


Regionale Ausnahmen:
Es gibt regionale Ausnahmen in der Höhe und Art des Bezugs.
Das Einstiegsgeld wird in Hamburg zum Beispiel als ein einmaliger Kredit von 12.500Euro zu einem Zinssatz von 8% ausgezahlt.

Wer Ausnahmen in seiner Region kennt, der möge die doch bitte auch mitteilen.


Die ganzen Geschichten wie ICH-AG und Überbrückungsgeld gibt es seit August dieses Jahres nicht mehr.


Man merkt schnell, das vom ALG I zu ALG II schnell eine Entmündigung und Entzug in das Vertrauen des Arbeitslosen stadfindet.
Es gibt weniger Geld, kleiner Zeiträume für die der Zuschuss gewehrt wird und von dem erwirtschafteten Einkommen, darf auch nicht mehr als bei jeder anderen Art des Dazuverdienst behalten werden.
Ob das eine sinnvoller Schritt ist, wage ich zu bezweifeln.
 






So halb Off-Topic:
Weiß einer von euch wie das mit dem Absetzen von der Steuer von Computerkomponenten ist?
Also für einen Computer sind es ja drei Jahre, aber was ist wenn ich keinen ganzen Rechner neu anschaffe sondern nur Komponenten? Also zum Beispiel einen neuen Prozessor.
Wird der dann auch zugehörig zum Computer über drei Jahre abgesetzt oder kann ich den dann als Kleinteil sofort komplett absetzen? Und wenn ja, was wäre wenn ich einen Computer einfach komplett in einzelnen Teilen kaufe?
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Ben am November 13, 2006, 16:35:08
Hallo,

@Baldrian : super wichtiges Thema, und sehr informativ. Danke.
 
Ich hab hier mal ein Beispiel für einen Fragebogen der im
Vorfeld zur Selbständigkeit auszufüllen ist und auf den sich dann das
nachfolgende Gespräch bei einer unabhängigen Gutachter-Stelle bezieht:

*PROFILING  -   Informationen zum Geschäftsvorhaben

1.    Das Geschäftsvorhaben
1.1   Beschreiben Sie in 2-3 Sätzen Ihr Geschäftsvorhaben.
1.2   Beschreiben Sie Ihr genaues Produkt- und Dienstleistungsangebot.
1.3   Erläutern Sie das Besondere an Ihrem Geschäftsvorhaben.
1.4   Wie kommen Sie auf diese Geschäftsidee?
2.   Marktinformationen
2.1   Welche Informationen haben Sie über die Branche?
2.2   Wer sind Ihre Kunden?
(Bitte beschreiben Sie Ihre Zielgruppe möglichst genau, z.B. nach Geschlecht, Alter, Einkommen, gesellschaftliche Stellung, Bildungsstand, persönliche Interessen, Single oder Paare oder Familien, etc.)
2.3   Haben Sie schon konkrete Kunden/ Kundenanfragen?
2.4   Erläutern Sie, wie stark der Wettbewerb ist und wer Ihre wichtigsten Konkurrenten sind (z.B. gelbe Seiten, Internet, etc.).
2.5   Wie unterscheiden Sie sich im Vergleich zu Ihren Wettbewerbern?
2.6   Wo wollen Sie sich selbstständig machen?
2.7   Warum haben Sie sich für diesen Standort entschieden? *

Nachdem man diesen ausgefüllt hat, wird man zu einem Gespräch bestellt,
bei dem dann die Aussichten einer Firmengründung (und damit die Förderungswürdigkeit gegenüber dem Arbeitsamt)
festgestellt und begründet wird... Vorher wird noch ein nicht ganz
unwichtiger Test durchgeführt, der sich auf die Qualitäten einer *Unternehmerpersönlichkeit* die man ja dann sein wird,
bezieht und sich f-dup nennt.
Damit soll die persönliche Eignung, die man als Selbständiger haben sollte festgestellt werden.
Hat man diese Hürden genommen liegt es
aber immer noch im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters das Vorhaben zu bewilligen oder abzulehnen.
Damit will die ARGE vermeiden, dass Zuschüsse zu Neugründungen, die
von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg haben (wie in Zeiten der ungeprüften Ich AG´s wohl oft vorgekommen) geleistet werden.
 
*Eher unangenehm und erinnert mich an die Gewissensprüfung die man früher als Wehrdienstverweigerer machen musste...*

Gruß, Ben



Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 13, 2006, 17:12:21
Zitat
Vorher wird noch ein nicht ganz
unwichtiger Test durchgeführt, der sich auf die Qualitäten einer *Unternehmerpersönlichkeit* die man ja dann sein wird,
bezieht und sich f-dup nennt.
:-o Hui, das ist ja was.
Naja, irgendwo vielleicht nicht ganz falsch, aber schon komische Nummer.
Hast du da persönliche Erfahrungen? Würde mich ja mal Interessieren wie so ein "Psycho-Test" aussieht bzw. gemacht wird.

Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Ben am November 13, 2006, 18:46:20
Hier kann man´s mal testen ...


http://www.gansen-beratung.de/seiten/fragebogen.php
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 13, 2006, 19:23:03
Hm, interessant....
Aber wenigstens ist Unternehmerpotential vorhanden, auch wenn es jetzt nicht gerade überschäumt ...  :roll:
Hätte ich den Test jetzt aber gemacht, weil ich ihn machen muss um damit zB. einen Zuschuss zubekommen, dann hätte ich aber vielleicht auch einfach bei ein paar Fragen gelogen (man vermutet bei manche ja durchaus, was wohl die top Antwort wäre), aber vielleicht hätte mich das dann auch genau deshalb zum Super-Unternehmer qualifiziert  :evil:
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Anditoma am November 14, 2006, 18:11:00
  :kratz    Naja mit englisch kann ich ja nicht viel anfangen.

Gruß
Anditoma
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: andre3468 am November 14, 2006, 19:16:30
Hallo Andreas were es möglich, das du aus dem Betreff Selbständigkeit ein Richtiges Wikki machst?
Ich finde es einfach Super das Thema.

gruß andre3468
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Hannes am November 14, 2006, 20:06:42
Naja mit englisch kann ich ja nicht viel anfangen.

Da brauchst du aber kein englisch, um zu erkennen, dass es bescheiden ist, für jeden Satz oder Einfall hintereinander eine neue Antwort zu erstellen...(u. gegen gebräuchliche Foren-Regeln verstößt; ach ja, um "Regeln" ging's in der "Beitragsfolge" auch  :-P).

Hauptsache, du weißt, dass Hard Disk Drive (k)ein: Harter Scheiben-Antrieb ist...  :roll:
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Raik am November 14, 2006, 20:29:20
Hallo,

Weber hatt da auch etwas
Zitat
Kooperationspartner helfen beim Weg in die Selbständigkeit:
http://www.fernschule-weber.de/jobangebote/index.htm (http://www.fernschule-weber.de/jobangebote/index.htm)
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 14, 2006, 20:40:43
Hm, so wie ich das sehe, sind das zwei Franchise Firmen oder?
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Raik am November 14, 2006, 20:53:53
Das kann mann so sagen!!!, Ich weiß nicht so richtig was ich davon halten soll.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Ben am November 14, 2006, 21:52:13
Hi,
ich finde, dass das eine gute Idee ist,
denn manches schafft man nicht komplett allein,
vielleicht kann man sich auch zwecks Firmengründung zusammentun,
vielleicht auch ohne professionelle franchise Firmen,
meine Idee wäre z.B. ein Pc-Notdienst mit mehreren Leuten in Wechselschichten.
Dann muß man nicht rund um die Uhr parat sein und kann sich gegenseitig auch mal  helfen und behält die Freundin, (meine fände  Wochenend- und Nacht-Einsätze nicht so super)
Gruß, Ben   
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Baldrian am November 14, 2006, 23:28:05
Zitat
Dann muß man nicht rund um die Uhr parat sein und kann sich gegenseitig auch mal  helfen und behält die Freundin, (meine fände  Wochenend- und Nacht-Einsätze nicht so super)
He he, ja wessen schon  :roll:
Aber solch eine hohe Verfügbarkeit muss man in der Regel ja auch nicht leisten, zumindest nicht als "normaler" Computertechniker. Wenn man jetzt vielleicht bei einer großen Firma angestellt ist, dann muss man springen, aber wenn man sein eigenes kleines Unternehmen hat, dann hat man vermutlich eh keine Kunden bei denen es so eilt.
Mann arbeitet dann ja auch eher für kleinere bis mittlere Unternehmen und/oder Privatpersonen. Bei denen gibt es ja auch Wochenende und Feierabend. Da braucht des Nachts oder am WE ja auch kaum jemand den Rechner für Lebenswichtige aufgaben.
Naja und ansonsten kann man dann halt auch eine saftige Rechnung stellen.
Über das Geld freut sich dann vielleicht auch schon wieder die Freundin  :wink:

Zitat
vielleicht kann man sich auch zwecks Firmengründung zusammentun,
vielleicht auch ohne professionelle franchise Firmen
Klar kann man das. Dann gründet man aber eine Gbr.
Das verhällt sich dann aber schon ziemlich anders als eine Selbständigkeit als Franchisepartner.
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: Ben am November 16, 2006, 23:07:06
Hi,
dann mach ich mal weiter:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist in Deutschland eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft.

Wer sich mit anderen zusammentut, sollte wenn möglich so viel wie möglich vertraglich absichern, denn, so wurde mir bei mehreren Beratungsgesprächen glaubhaft versichert, es gibt leicht Streit bei solchen Zusammenschlüssen.

Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für geringverdienende Selbstständige

Seit 1.1.2005 gibt es eine Alternative für geringverdienende Selbständige: Wenn das Einkommen nach Abzug der Versicherungsbeiträge, der Einkommensteuer und eines Freibetrages unter Hartz-IV-Niveau liegt, haben auch Selbständige einen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II (AlG II). Sobald auch nur ein Cent dieser Sozialleistung gezahlt wird, ist man automatisch versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge trägt die Staatskasse, eine bisher bestehende freiwillige Versicherung erlischt dann.

Der Gesetzgeber hatte damit allerdings einen potenziellen Teufelskreis geschaffen. Viele Betroffene erhalten nur deshalb die Sozialleistung, weil ihr Nettoeinkommen durch die Krankenkassen-Beiträge zu gering ist. Sobald aber AlG II bewilligt wird, entfallen diese Beiträge - und das Nettoeinkommen ist wieder zu hoch. Erst 19 Monaten nach der Einführung von Hartz IV wird dieser Kreis nun unterbrochen. Ab 1. August tritt § 26 Abs. 3 SGB II in Kraft:

"Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist."

Wer ohne diese Versicherungsbeiträge gerade noch genug zum Leben hat, muss nun nicht mehr Arbeitslosengeld II beantragen, sondern nur noch den Beitragszuschuss. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die vollen Beiträge übernommen werden - nur eben so viel, dass kein Bedarf auf Arbeitslosengeld II mehr besteht.

Gruß, Ben






Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: christianpeter am November 17, 2006, 09:04:31
hallo leute

ergänzend für österreich :

gewerbebezeichnung für alles was mit software zu tun hat: dienstleistungen in der automatischen datenverarbeitung und informationstechnik.
das ist ein freies gewerbe, und benötigt keinen befähigungsnachweiss.

gewerbebezeichnung für den pc-hardwarebereich : mechatroniker für elektronik,büro und edv-systemtechnik,eigeschränkt auf wartung service und reparatur von personalcomputer.
benötigt wird: elektrotechnische ausbildung (zb: lehre), eine schulung wie zb weberstudium und die unternehmerprüfung.
die unternehmerprüfung entfällt, wenn man 3 jahre ununterbrochen, ohne konkurs oder ausgleich als unternehmer (zb im freien gewerbe) tätig war.
genehmigt und geprüft wird durch den innungsmeister der handelskammer.

als kleinunternehmer umsatzgränze ab 2007: 30000 € , wobei die umsatzsteuer herauszurechnen ist.
weiters kann man als kleiunternehmer bei der gsvg (sozialversicherung der gewerbetreibenden) einen antrag auf befreiung von sozialversicherungs- und pensionsversicherungsbeiträgen stellen, wenn man hauptberuflich unselbstständig ist. unfallversicherung ist immer zu zahlen.

bis auf weiteres grüsse chris
Titel: Re: Selbständikeit
Beitrag von: madcat am November 17, 2006, 20:48:05
Der ganze Thread hier ist echt interessant. Allerdings solltet ihr euch erstmal überlegen wie ihr anfangen wollt. Aus meiner persönlichen Erfahrung (ich bin seit 01/2005 nebenberuflich selbständig) braucht man für den start mal seine eigenen Fähigkeiten, nen Rechner und den Gewerbeschein. Alles andere ist "Nice to have" aber nicht lebensnotwendig. Nen Business-Plan brauch ich nur wenn ich von der Bank nen Haufen Geld leihen will um den Start zu finanzieren. Würde bedeuten: Ich hab vor mir 25000 Euro von der Bank zu leihen um davon nen Rechner zu kaufen, Büromöbel, nen Server, Software usw. Ob das Notwendig ist muß jeder selbst entscheiden.
Ich selbst habe mir überlegt, daß ich das was ich für Verwandte, Freunde, Bekannte und Bekannte von Bekannten bisher immer umsonst gemacht habe jetzt gegen Geld mache. Ich hatte schon nen Rechner und einiges mehr an Kenntnissen als mit die Fernschule vermittelt hat und die Sache ist aus meiner Sicht echt gut angelaufen.

gruß madcat
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Baldrian am Dezember 17, 2006, 14:57:34
Moin, ich wollte noch mal einen Hinweis für den Versandhandel geben.
Ich berechne eh kein Porto, weil ich keine Waren verkaufe, aber vielleicht ja andere. Bin halt gerade mal darüber gestolpert.

Es geht um das Porto.

Im Einkauf, also wenn man Briefmarken kauft, sind diese umsatzsteuerfrei, man kann also selbst keine Vorsteuer für Ausgaben fürs Porto geltend machen.
Anders verhält es sich aber, wenn man Sachen verschickt und dafür Versandkosten berechnet, das Porto also vom Kunden getragen wird, denn dann gehören die berechneten Porto/Versandkosten zum Umsatz und ihr müsst logischerweise auch dafür UmSt. ans Finanzamt abführen.

Das Problem oder die kleine Falle die sich daraus ergibt, ist die folgende:
Wenn das Porto im Einkauf umsatzsteuerfrei war und ihr von den berechneten Portokosten aber 16% (19% in ein paar Tagen) UmSt. abführen müsst, dann macht ihr ein Verlustgeschäft bei den Portokosten.
Bsp.:   1 Euro fürs Porto im Einkauf (ohne UmSt)
           1 Euro auf der Rechnung fürs Porto  (inkl. UmSt.)
           = 14 Cent gehen ans Finanzamt.

Also hat euch der Versand 14 Cent gekostet obwohl die Versandkosten eigentlich der Käufer tragen sollte.
Damit man keinen Verlust macht, müsste man also für den 1 Euro als Marke auf der Rechnung 1,16 Euro berechnen.
Bei dem einen Euro ist es nicht die Welt, aber wer immer fleißig Pakete verschickt, der verschenkt sonst sein Geld. Bei einem Paket zu 6,90 ist es ab nächsten Jahr immerhin schon 1,10 Euro den ihr sonst an Verlust machen würdet.
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Bigberle am Februar 21, 2007, 10:54:57
Hallo
wie habt Ihr das mit der Krankenkasse gemacht ?
Seid Ihr privat Versichert oder gesetzlich ?, und wie sind eure Erfahrungswerte wenn man eine paar Tage wegen Krankheit ausfällt ?

Gruß Bigberle
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Baldrian am Februar 21, 2007, 15:46:47
Moin, ich bin noch nach wie vor bei der TK, aber lass mich auch gerade beraten, was einen wechsel zu einer privaten Krankenversicherung angeht. Wie es ausschaut, ist eine private wohl ein gutes Stück günstiger, zumindest im meinem Fall.
Die staatlichen erheben die Beiträge nach dem Einkommen, die privaten eher nach Statistiken. Das bedeutet zum Beispiel das junge Menschen wesentlich weniger zahlen, aber auch das Frauen mehr bezahlen müssen als Männer. Die ganzen Kriterien kenn ich aber auch nicht, aber da kann man sich ja ohne weiteres beraten lassen. 
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Bigberle am Februar 21, 2007, 16:30:33
Hallo Baldrian
ich habe das Problem das mich keine Krankenkasse privat versichert, auf Grund meine Krankheit. Das habe ich schon in Erfahrung gebracht.

Gruß Bigberle
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Baldrian am Februar 23, 2007, 18:06:53
Tja, das ist natürlich die Kehrseite der Medalie. Die Privaten können sich ihre Mitglieder halt aussuchen.
Auf der anderen Seite, bist du doch aber so gesehen bei einer gesetzlichen KV doch vermutlich auch preisgünstiger aufgehoben, da sich die Beiträge einer privaten ja genau an solchen Kriterien orientieren. Wenn es eine Frage der Leistungen ist, die sind ja auch bei den gesetzlichen oft recht unterschiedlich. Mit der TK hab ich bis jetzt zumindest noch nie Probleme gehabt und auch nur gutes gehört, allerdings gehört sie auch schon zu den etwas teureren.
Auf der anderen Seite muss man sich vermutlich aber auch überlegen wie der Arzt das ganze sieht, denn die bekommen von der KV ja auch recht unterschiedliche Sätze. So gibt es auch bei den gesetzlichen KVs schon liebe und ungeliebte "Kunden" und wenn man Pech hat, lässt einen der Arzt das auch spüren. Warum lange mit dem Patienten von der billig Kasse aufhalten wenn im Wartezimmer noch die "besseren" sitzen.
Bei privaten kann das aber natürlich für den Patienten auch schon fast lästig werden, meine Freundin ist schon länger privat versichert und muss sich bei den Ärzten eher oft mit einer "Überversorgung" rumschlagen. Klar, wenn man nicht nur ruck zuck was verschreibt und ruft "der nächste bitte" sondern erstmal groß diagnostiziert, auch wenn man nur Hustensaft will.  :roll: 
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: MarkoJ am März 10, 2007, 08:42:17
Hallo,

da sich anscheinend viele ausgiebig mit dem Thema Selbständigkeit beschäftigen, wollte ich hier mal ne kleine Info loswerden, welche ich heute in der Zeitung gefunden habe!

Und zwar findet in der Zeit vom 21.- 25.03.2007 in Mainz in der Rheinland-Pfalz-Ausstellung eine Messe rund um das Thema Existenzgründung statt.

Hier werden dann u.a. folgende Fragen beantwortet:
- Wie mache ich mich selbständig?
- Wer hilft mir um möglichst schnell aus den Startlöchern zu kommen?
- Was ist beim Business-Plan zu beachten?
- Welche Zuschüsse gibt es bei Existenzgründungen?
- ...

Ich weiß jetzt zwar nicht wieviele von euch aus dem Bereich kommen, ich zumindest komme aus Wiesbaden und habe es somit nicht weit und werde auf alle Fälle mal hingehen und mir die Vorträge anhören!
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: comtec.up am Mai 29, 2008, 19:25:09
Hallo,
wie sieht es denn jetzt generell aus wenn ich mich Nebenberuflich als PC-Service selbstständig machen will. Wieviel und auf was muss ich Steuern zahlen, was für Versicherungen brauch ich unbedingt usw. Vieleicht könnte mal jemand der es schon ist den Werdegang mal kurz schildern, das ich mal so ne Vorstellung über den ganzen Ablauf bekomme. Wie gesagt, Nebenberuflich...

Gruß Uwe
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Baldrian am Mai 29, 2008, 22:22:32
Naja ganz normal Einkommensteuer und UmSt. je nachdem ob du dein Gewerbe mit oder ohne anmeldest. Gewerbesteuer wird für dich nicht relevant sein und Lohnsteuer auch nur dann, wenn du noch angestellte hast. Also musst du im einfachsten Fall einfach nur Steuern auf dein Einkommen zahlen wie gewohnt. Versicherungen auf jeden Fall eine Haftpflicht fürs Gewerbe. Krankenversicherung etc. wirst du im Nebenjob nicht brauchen.
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: comtec.up am Mai 30, 2008, 10:41:06
...und wie sieht es mit AGB's aus, muß ich mir da was aufsetzten? Wie hoch wäre die Einkommenssteuer und was ist mit den Betriebsausgaben, brauche ich dafür ein Steuerbüro oder kann ich das selber machen. Wo kann man sich da richtig und ehrlich beraten lassen?


Uwe
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Nagel79 am Mai 30, 2008, 23:05:21
kaufmännische Kenntnisse solltest du schon haben bevor du dich selbstständig machst. :wink: Ansonsten würde ich mich bei der IHK erkundigen. Oder halt zum Steuerberater gehen, aber das wird bestimmt nicht billig.

MfG
Jens
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Baldrian am Mai 31, 2008, 09:56:02
Zitat
Wie hoch wäre die Einkommenssteuer und was ist mit den Betriebsausgaben, brauche ich dafür ein Steuerbüro oder kann ich das selber machen.
Die höhe der Einkommensteuer hängt von der höhe deines Umsatzes ab.
Wenn du bis jetzt deine Steuererklärung selbst machst, solltest du auch das hin bekommen. Steuerprogramme erleichtern hier die Arbeit, besonders wenn man auch noch sowas wie Arbeitsgeräte und deren Afa berücksichtigen muss.
Als Kleinunternehmer / Minderkaufmann musst du nur eine EÜR machen, das ist noch relativ einfach.

Zitat
Wo kann man sich da richtig und ehrlich beraten lassen?
Beim Steuerberater. Letztendlich dürfen eh nur diese wirklich Beraten und auch verbindliche Auskünfte geben.


Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: comtec.up am Juni 01, 2008, 14:10:56
...scheint ja doch komplizierter zu sein als ich dachte, werde mich dann doch wohl beim Steuerberater informieren müssen.
Danke Euch erstmal für die Infos...

Gruß Uwe
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: ZeckeRob am Juni 02, 2008, 15:30:27
Hallo Comtec.Up
Bevor ich dieses Fernstudium begonnen habe ,war ich 13Jahre im Garten und Landschaftsbau Selbstständig.
Ich hatte am anfang auch keinen blassen Schimmer ,was da alles auf mich zukommt.
Ich bin einfach zum Gewerbeamt gegangen,und hab das Gewerbe erst mal angemeldet.
Dann flatterten so nach und nach die ersten Schreiben ins Haus. IHK, Fragebogen Berufsgenossenschaft,Fragebogen vom Finanzamt.
Die IHK wollte sofort Geld ,damals ca.100 DM Pro Jahr.Für die Berufsgenossenschaft mußte ich nach einem Jahr einen Arbeitsnachweis auf einem Vordruck erbringen,wieviel Stunden ich gearbeitet habe, wieviel Stunden eventuell irgendwelche Angestellte gearbeitet haben,woraus dann der Beitrag für die Unfallversicherung berechnet wurde.
Beim Finanzamt mußte ich angeben ,wieviel ich wohl vorraussichtlich verdienen würde .Da sollte man möglichst kleine Brötchen backen,weil man sonst zuviel vorauszahlung leisten muß.
Oder man kann viel zu hoch eingeschätzt werden,wenn man sich z.b. um nix kümmert .(Ist einem Bekannten von mir passiert ,der hatte dann plötzlich Tausende Schulden ,weil er keine Steuererklärung gemacht hat,und das Finanzamt ihn dann entsprechend seiner viel zu hohen Angaben aus besagtem Fragebogen eingeschätzt hatte.)
Bei der Krankenkasse sollte man sich im Vorfeld auch informieren,was so eine Selbstständigkeit für die Beiträge bedeutet.
Wie gesagt ich hatte auch überhaupt  keinen Schimmer und bin dann auch zu einer Seuerberaterin gegangen.
Das war ein absoluter Glücksfall ,die bekam dann eine Empfangsbevollmächtigung von mir,und das Finanzamt schickte seinen ganzen Kram dann direkt dort hin.Wenn mal Aushifskräfte an oder abzumelden waren,brauchte ich dort nur anzurufen und das Steuerbüro hat sich drum gekümmert.
Über Gesetzesänderungen war das Steuerbüro immer sofort informiert und hat dementsprechend darauf reagiert,oder Fristverlängerung beantragt um   ev. anfallende Zahlungen noch etwas hinauszuzögern und so weiter und so weiter und so weiter und noch vieles vieles mehr.
Das alles hat mir immer den Rücken freigehalten weil ich mich bei irgendwelchen Problemen immer an das Steuerbüro wenden konnte. So brauchte ich mich nur noch auf das zu konzentrieren weshalb ich mich überhaupt selbstständig gemacht hatte.
Also für mich gilt: niemals ohne Steuertante oder Onkel.............
Gruß:
Rob!!!!
 
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: comtec.up am Juni 03, 2008, 21:23:51
Hallo Rob,
danke schon mal für Deine Ausführungen. Was kostet so ein Steuerbüro, berechnen die nach Aufwand oder wie geht das???

Gruß Uwe
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: ZeckeRob am Juni 03, 2008, 22:45:36
Hallo Uwe!!!
Jaaaaaaaa...... das richtet sich irgendwie nach dem Umsatz , oder dem Gewinn den  du machst.
Es wird bestimmt auch so einen Mindestsatz geben.
Wie du siehst ,hab ich die Baustelle komplett abgegeben und weiß noch nicht mal wieviel ich genau bezahlen mußte.

Aber ich werde meine "Steuertante" mal anrufen und noch mal genau nachfragen.
Ich werde Dir dann berichterstatten.

Gruß:Rob!!!

 
 
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Tolot am Juni 04, 2008, 07:53:25
Hallo!

Der Steuerberater setzt die Gebühren nach der StBGebV fest. Maßgeblich sind dabei die sogenannten Gegenstandswerte. Die entgültige Gebühr wird dann innerhalb eines daraus resultierenden Gebührenrahmens festgesetzt. Dieser Rahmen kann allerdings einen großen Spielraum lassen. Auf jeden Fall also vorher mal nachfragen.
Übrigens: Die Kosten können für dieselbe Arbeit ganz beträchtlich voneinander abweichen (je nach Berater).

Wieviel Steuern du später für das Gewerbe zu zahlen hast richtet sich nach dem steuerlichen Gewinn und deinen weiteren ganz persönlichen Einkommensverhältnissen. Jedoch ist bei einer gewerblichen Nebentätigkeit ein Gewinn bis zu 410 EUR quasi frei (Sog. Härteausgleich, § 46 Abs.3 EStG).

Gruß
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: ZeckeRob am Juni 04, 2008, 11:47:54
 :-) Na ,das ist doch schon eine sehr genaue Erklärung.
Aber ich werde trotzdem noch mal nachfragen!!!
Gruß:Rob!!!
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: comtec.up am Juni 04, 2008, 18:29:02
...ich hoffe doch daß es mehr als 400 € pro Monat werden  :-D :-D. Ich muss mir erstmal Erkundigungen einholen was man so für einen Wartungsvertrag nehmen kann. Ich werde wohl um so einen Crash-Kurs für Existenzgründer nicht rum kommen...

bis dann denn

Uwe
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Tolot am Juni 06, 2008, 08:26:47
Vorsicht! Die 410 EUR nach § 46 Abs.3 EStG sind ein Jahresbetrag.

Bitte auch niemals den Umsatz mit dem steuerlichen Gewinn verwechseln. Das machen schon genug Leute  :wink:

Gruß
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: frankr60 am Juni 07, 2008, 13:36:22
Hallo,

das nenne ich mal einen interessanten, ausführlichen und sehr hilfreichen Thread...

kann ich gut gebrauchen... :-D

gruß
frank
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: ZeckeRob am Juni 11, 2008, 12:39:14
So ,Ich habe noch mal mit meiner Steuerberaterin gesprochen .
Sie berechnet ihre Gebüren nach Umsatz (der auf keinen fall mit dem steuerlichen Gewinn verwechselt werden darf) und nach dem Aufwand.
Naja bei einer Nebenberuflichen Selbstständigkeit ohne igendwelche Angestellten wird der Aufwand dann ja nicht allzu hoch sein.
Um es letztendlich genau zu wissen muß man halt mal einen Termin bei einem Seuerberater machen.
Ich hab meine Seuerberaterin aus den Gelben Seiten.
 
Gruß :Rob!!!
 
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: comtec.up am Juni 11, 2008, 19:26:04
...hab mich mal ein wenig schlau gemacht. Also NEBENBERUFLICHE Selbsständigkeit: 1. Gewerbe anmelden, ca.20€, IHK ca. 60€, Berufsgenossenschaft fällt weg weil keine Angestellten. Wenn man den Gewinn beim FA nicht zu hoch ansetzt entfällt auch die Vorsteuer und zum Jahresende macht man seine normale Lohnsteuererklärung und gibt die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit mit an. Dazu noch das Formular EÜR (EinnahmeÜberschussRechnung) mit sämtlichen Belegen für eingehende und ausgehende Rechnungen. Der Gewinn addiert sich zu Deinem nichtselbsständigen Einkommen, womit dann auch Deine Einkommenssteuer ansteigt. Also ich hab das von mehreren "Kleinunternehmern" gehört und hoffe daß ich richtig liege...


Gruß Uwe
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: ZeckeRob am Juni 12, 2008, 00:16:33
Na das hört sich ja alles ganz gut an.
Man muß nur fleißig alle Quittungen sammeln ,sich gut beraten lassen und die Buchführung nicht vor sich herschieben ,dann kann eigendlich garnichts passieren.
Man kann das Gewerbe jederzeit ja auch wieder abmelden (das ist übrigens umsonst,was ich nie gedacht hätte).

Rob!!!
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Nagel79 am Juni 12, 2008, 08:24:02
Wie sieht es denn aus mit meinem Vermieter wenn ich Gewerbe anmelden will? Muß der mir das genehmigen?

MfG
Jens
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: ZeckeRob am Juni 12, 2008, 09:33:11
Hallo Jens
Nein meines wissens nicht ,ich habe auch in meiner Zeit in drei verschiedenen Wohnungen gewohnt und hatte meine Grätschaften alle im Auto und im Anhänger.
Einen Büroraum darfst du mit sicherheit haben (der läßt sich auch noch steuerlich absetzen),damit störst du ja auch niemanden.
Zu einem Ladenlokal darfst du deine Wohnung bestimmt nicht zweckentfremden, oder ein Riesen Firmenschild draußen anbringen,oder im Hausflur 20 Computergehäuse lagern.
Oder täglich stürmen morgens um 7-Uhr 4 Mitarbeiter deine Wohnung .
Also ich hatte bisher nirgendwo Ärger und das obwohl ich eine Baufirma  hatte ,und das hauptberuflich.
Wenn du in irgendeinem Raum in deiner Wohnung an Computern rumschraubst ,kann dir das keiner verbieten.Das macht keinen Krach und das machst du warscheinlich schon jetzt.
Meine Aussagen beziehen sich allerdings nur auf meine eigene Erfahrung,und ich habe in 13 Jahren Sebstständigkeit noch nie etwas derartiges gehört ( von Steuertante oder so).
Falls da jemand etwas gegenteiliges weiß ,würde mich das auch interessieren.(würde aber trotzdem so weitermachen wie bisher)!

Gruß: Rob!!!
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Tolot am Juni 12, 2008, 10:28:18
Man muss sich mit Sicherheit eine Genehmigung vom Vermieter einholen, wenn lt. Mietvertrag die Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Auch wenn es nur ein Nebengewerbe ist. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das sieht aber mit Sicherheit anders aus, wenn man Kundschaft hat oder sogar ein Schild an der Haustür anbringt. Das würde ich ohne Genehmigung nicht machen.

Habt ihr auch schon mal an den Telefonanschluss und das Bankkonto gedacht? Diese Verträge sind ja auch nur für Privatkunden gemacht.

Allerdings glaube ich nicht, das es negativ auffällt, solange sich alles in einem kleinen nebenberuflichen Umfang bewegt. Der Umfang des Gewerbes ist hierbei wohl der Schlüssel.

Gruß
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: comtec.up am Juni 12, 2008, 11:06:12
...genau Tolot, als Kleinunternehmer oder Freiberufler gilt man als Privatperson, glaube das so rausgehört zu haben...

Uwe
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: ZeckeRob am Juni 12, 2008, 13:03:47
Ja ,in Deutschland darf man ohne Sondergenemigung warscheinlich noch nicht mal das nächste  DIXI-Klo benutzen!!
Also Telefon ist meiner Meinung nach Telefon und es ist für alle gemacht und wer selbstständig ist telefoniert viel,was die Telekom und die anderen Anbieter bestimmt nicht stört.
Und ein Geschäfts-Konto sollte man schon haben.
Gruß:
Rob !!!
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: madcat am Juni 12, 2008, 14:19:15
Hallöchen alle zusammen,
ich bin jetzt seit Januar 2005 nebenberuflich Selbstständig.  Ich hab mir vor der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis von meinem damaligen Vermieter geholt die Adresse als Firmensitz bei der Anmeldung anzugeben. Das hat folgenden Hintergrund: Die Städte heben für Gewerbebetriebe andere Abschlagszahlungen als für private Wohnungen (was Steuern und sonstige Nebenkosten angeht), dem entsprechend könnte es passieren, daß die Stadt darauf kommt das ganze Haus nicht mehr als Wohngebäude zu werten sondern als Gewerbegebäude (ja die wissen wie man das Stadtsäckle vollkriegt :)). Was dafür ausschlaggebend ist weiß ich nicht. Das wird wahrscheinlich bei nem 12 Familienhaus aufgrund des prozentualen Anteils an "Gewerbefläche" nicht so schnell passieren wie bein nem 2-Familienhaus.
Mittlerweile bin ich Hauseigentümer und da ist es so, daß man Anteilig die Finanzierungszinsen, Strom- und Heizkosten usw. als laufende Kosten für den Betrieb absetzen kann. Mein Büro macht 10% der Wohnfläche aus, dementsprechend brech ich alle Kosten auf diese 10% runter und gebe die als Aufwand für die Steuern an. Mein Telefonanschluß ist der Private und hier hab ich nen Einzelverbindungsnachweis und nehm einfach die Kosten, die über die Büronummer entstehen in den Aufwand. Ein Geschäftskonto hab ich auch nicht, sondern ein privates Girokonto. Das reicht auch wenn man seine Kunden nicht per Kreditkarte zahlen lassen muss. Worauf man allerdings noch achten muss ist die Anmeldung der Computer als sog. neuartige Rundfunkgeräte bei der GEZ. Dies gilt auch wenn man schon privat einen Fernseher angemeldet hat. Wird der Rechner für das Gewerbe benutzt und auch steuerlich veranlagt braucht er eine eigene Anmeldung bei der GEZ. Mir haben sie mit bis zu 1000 Euro Bußgeld gedroht.

gruß madcat
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Legioner am Februar 20, 2009, 00:46:39
Hallo wollte euch mal was zu Thema Selbständigkeit Posten . Ein paar Tips : Hofft nicht auf Hilfe vom Arbeitsamt ! Die haben überhaupt keine Ahnung und verweisen euch an Einrichtungen die sich VIZ oder KIZ schimpfen dort soll dem Firmengründer alles beigebracht werden was er Wissen muß ! Weit gefehlt !!! Die wollen nur euer Geld ! der erste Abend ist dort immer kostenlos , aber dann geht es los es gibt Grundkurs ca 800 Euro Erweiterter Kurs ca. 1500 Euro und Vollkurs über 2000 Euro . Der Raum gefüllt mit dubiosen Personen die am meist ein franschaise Business aufschwatzen wollen ( mit Gründern meint man es nur gut  :evil:) Erklärte der Seminarleiter was man alles so unterschreiben soll und müsse um den begehrten Buisinessplan ( Vorraussetzung für Leistungen vom Arbeitsamt ) zu bekommen . Also es gäbe da zwar den Grundkurs aber ohne den Erweiterten Kurs ging gar nix . Die beiden Kurse hatten sich nur durch einen PC Kurs unterschieden ! Einführung in Word Exel etc . Ich sagte Ihm das ich mich in dieser Branche Selbständig machen wolle , wurde aber trotzdem belehrt ich müsse diesen Kurs belegen sonst würde ich scheitern . Wenn ich hier alle meine Erfahrungen zu diesem Thema schilder würde , dan würde die Festplatte dieses Servers nicht ausreichen ! Nur so viel macht ein Buissenesplantrianing bei der IHK und last es von eurem Steuerberater absegnen ( wird anerkannt ) und Ihr habt euren Schein in der Hand aber trotzdem wirklich nützen wird er euch nichts , denn die Zahlen für einen Solchen Plan werden fast frei aus der Luft gegriffen , und haben mit der Realität nichts zu tun !! Eins noch Großhändler sind immer suuuper freundlich und haben genau für dich , den richtigen PC bereitstehen . " Die werden momentan so viel verkauft das ich schon gar nicht mehr weiß wo ich sie so schnell noch herholen soll " Die wollen alle nur verkaufen und die Interesiert das einen Scheiss ob ihr Übermorgen Insolvent seit oder nicht ! Die Dinger bekommt Ihr nie mehr los ! Eins habe ich bei meiner Selbständigkeit gelernt Misstrauen , Misstrauen und nochmals Misstrauen




Gruß euer Legioner
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Katjes05 am Februar 20, 2009, 07:32:50
Zitat
Eins habe ich bei meiner Selbständigkeit gelernt Misstrauen , Misstrauen und nochmals Misstrauen
Schon schade. Ich finde es wirklich beschämend, dass es einem seitens der Behörden (Richtlinien, Aulagen, etc) so schwer gemacht wird sich Selbständig zu machen. Ich kenne auch einen guten Techniker der es versucht hat. Nach nicht mal einem Jahr hat er seinen Laden aufgegeben. Echt ein super Typ, freundlich, kompetent, fast 24 Stunden für seine Kunden da. Er hätte für den gesamten Papierkram sehr viel Zeit am Schreibtisch verbringen müssen. Und das ist eben nichts für einen Mann der eigentlich Techniker ist und kein Steuerberater oder Bürokaufmann. Verflixter Papierkrieg.
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Legioner am Februar 27, 2009, 18:41:14
Hallo an alle Hallo Katjes05 , du sprichst mir aus der Seele ! Als Selbs ständiger musst du min 12 Stunden am Tag erreichbar sein . Das heißt aber nicht das du dann Feierabend hast ! Ne ne dann geht der Mist mit Kassenbuch usw . Erst richtig los ! Wenn man abends nach Hause kommt hat man dazu erst recht keine Lust , also der Sonntag den ganzen Kram von der Woche nachtragen . Kontoauszüge mit Datum usw. usw . Urlaub kannst du auch vergessen , max mal einen Wochenend  Trip . Da kann ste dann  auch nicht abschalten , könnte ja am Samstag einer von deinen Kunden angerufen haben , denen im Büro der PC abgestürzt ist . Und diese Kunden ( Firmen ) die brauch ste das du überleben kannst . Die Firmen sind die Pflicht die Privaten die Kür ! Ganz wichtig für jeden der sich Selbständig machen will , ist das du einen Steuerberater hast der sich auf Gründer spezialisiert hat oder sich wenigstens dort super auskennt . Und einen Firmenberater an der Hand hat , den man fragen kann , bevor der Karren fest gefahren ist ! Notfalls hin zur IHK die haben dort Spezialisten ! Das Geld ist gut investiert . Naja will aber keinen abschrecken Deutschland ist das Land der Gründer und es gibt auch Vorteile . Man ist sein eigener Chef .


Euer Legioner
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: PC-MEGGES am Februar 27, 2009, 20:20:32
Hallo Legioner,
darf ich fragen ob Du hauptberuflich selbststädig bist?
Hört sich alles nicht gerade ermutigend an,das Ganze. :-(
Ich wollte den PC-Service auch erst mal längere Zeit nebenher anbieten, um zunächst den
Einstieg zu schaffen und schon mal einen Kundenstamm zu haben.
Obs irgenwann ganz zum "daheim bleiben" reichen wird, muß sich zeigen. Der Spaßfaktor spielt aber auch ne Rolle,
als Tüftler und Schrauber mit Vorliebe für Feines und Kompliziertes ist alles rund um den PC fast schon das Paradies.

Zu den Arbeitszeiten:
Was ist besser: 12 Stunden für den Chef schuften oder 12 Stunden direkt in die eigene Tasche? :-D

Jahrelang hab ich in einem Metallbetrieb schön für 2 gearbeitet und bin nach den täglichen Überstunden(und jeden Samstag)
tot nach Hause gekommen.... die Firma hat gebrummt, aber die Mitarbeiter haben nie was gesehen von Zulagen, Prämien,
Weihnachts-oder Urlaubsgeld, aber der Oberste hat sich alles mögliche an Luxusgütern gegönnt und dann noch rumgejammert
wie teuer alles ist (mehr will ich net schreiben, sonst platze ich und der Server auch.... :x)
Mein tariflicher Urlaub wurde mir genauso verboten wie das nehmen der Plusstunden als Freizeit ,
mein ex-Chef hätte am liebsten noch den Zeitpunkt der Toilettengänge bestimmt. :evil:
Die Plusstunden hab ich dann natürlich auf die Abrechnung bekommen, für ganze 4 Euro/St. netto,
vom passablem Stundenlohn blieb bei 250 St. und Steuerklasse 1 nichts übrig.
Nun noch mal zu der Frage oben....... :?

Nachdem ein guter Kollege rausgeekelt wurde,hab ich endlich den Mut gefaßt das Weite zu Suchen und bin seit Dezember in einer
Firme,die Sondermaschinen baut..... :lol:
Einfach gesagt : Ein TOP-JOB!

Aber meine Ziele verfolge ich weiter, klar! Dafür tu ich mir dieses Studium an! :wink:

Gruß an alle!

Pitti  :wink:
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Legioner am Februar 27, 2009, 22:41:19
Hallo zu deiner Frage ja ich bin full time Selbständig und habe 1 Vollzeit Angestellten und einen 400 Euro Jobber . Deine Aussagen gerade aus dem Metallbereich kann ich bis ins Detail nachvollziehen , da ich nach abgebrochenem Informatikstudium eine Lehre als Maschinenschlosser und danach meinen Meister gemacht habe . Alle deine Ausführungen kommen mir vor wie aus dem eigenem Leben . Aber du musst davon ausgehen wenn du deine Firma gründest hast du die selben Arbeitszeiten und noch viel mehr , mit dem Unterschied das hier den Sonntag oft noch ein Arbeitstag ist . Und du was wirklich nicht zu unterschätzen ist immer unter druck stehst neben deiner Arbeit ( PC Techniker ) noch dein Büro kommt und am wichtigsten du brauchst Kundschaft die bereit ist für gute Arbeit auch gutes Geld zu Zahlen . Und dazu gehört Fingerspitzengefühl und Präsenz . Aber wie schon geschrieben es hat auch riesen Vorteile , ich arbeite für mich und keiner pinkelt mir ans Knie ! Aber um hierher zu kommen habe ich sehr viel Lehrgeld gelassen . Vertauen und Gutmütigkeit kann man sich fast nicht mehr leisten . Früher hatte ich immer über meine Arbeitgeber geschimpft und war der Meinung wirklich nicht gerecht für meine Arbeit entlohnt zu werden . Jetzt arbeite ich noch mehr und auf die Stunden gesehen für weniger Geld ! Und trotzdem würde ich meinen alten Job nicht zurück haben wollen . Alles was ich euch hier sagen will ist eigentlich , Selbstständigkeit ist kein Selbstläufer sonder du musst jeden Tag zusätzlich zu deiner eigentlichen Arbeit noch vieles zusätzlich leisten .  :-o Aber mache es trotzdem den wer nichts wagt der nichts gewinnt . Jedoch muss ich zu bedenken geben wenn du es nebenbei machen willst , dann kannst du es höchstens im erweiterten Bekanntenkreis betreiben , denn wenn du die Kunden haben möchtest die dir auch finanziell weiterhelfen , brauchst du auf jeden Fall Firmenkunden mit Wartungsverträgen usw. Und da musst du immer erreichbar sein . Ich habe oft schon ein schlechtes Gewissen , wenn ich Sonntags Abends um 23 Uhr nicht ans Telefon gehen , weil mache ich es nicht ist garantiert bei der Firma X oder Y der SOHO ausgefallen und die brauchen mich morgen früh um 5 Uhr das sie um 7Uhr wieder die Arbeit auf nehmen können . So ich höre mal auf den jetzt , muss ich für morgen noch ne Festplatte sichern .





Wollte dich nicht abschrecken euer Legioner
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: PC-MEGGES am März 02, 2009, 20:50:34
Hallo Legioner,
vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag. :-)
Ja,der Einstieg in dieses Geschäft wird nicht einfach sein, aber wenn ich es nicht versuche,
werde ich mich ewig ärgern, und falls ich mal arbeitslos werden sollte, fehlt mir natürlich die
Möglichkeit, richtig in den PC-Service einzusteigen. Nicht zu vergessen, daß die Technik rasant
weitergeht (bin gespannt auf die CeBit.... :wink:).
Daß das Geschäft knüppelhart ist, kann ich mir gut vorstellen.... was würden meine Bekannten sagen,
wenn ich ihnen nach einer 2-stündigen Tüftelei am PC ne Rechnung über 100 Euro schicken würde?
Die würdens bezahlen und mich nicht mehr kennen... d.h. sie suchen sich jemand anderen in Bekanntenkreis,
ders umsonst macht. :-o
Wenns um Notfälle geht wie defektes OS oder Datenrettung sind die Leute gewiss zahlungsfreudiger.

Sorgen mach ich mir um meine künftigen Zulieferer. Die Firmen, die groß Einkaufen können, haben den Vorteil und
machen den kleinen Abnehmern schwer zu schaffen.
Die Leute kaufen lieber bei Ebay zum Ramschpreis, verzichten auf jeglichen Service, und hängen im Garantiefall in der Warteschlange (überlastete 1-Mann-Firmen.....  :|).
Aber jene Leute laufen beim ersten Problem zum lokalen Händler und hoffen auf kostenlosen Service.

Herzlichst,

Pitti  :-D





Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Legioner am März 02, 2009, 22:45:45
Hallo PC Megges genau so ist es deshalb kann ich dir nur raten lass dir nicht von irgendwelchen Großhändlern ( die es natürlich nur gut mit dir meinen ) PC`s auf Vorrat andrehen . Die Dinger bekommst du nie mehr los ! Komplett PC`s nur auf Bestellung . Dauert gar nicht so lange und du weist das Di Ihn auch los bekommst ! Mit dem Bekanntenkreis hast Du im Prinzip zwar Recht , aber gerade da muss man lernen zu unterscheiden . Jemand der bei dir zum malern kommt nimmt unter der Hand auch zwischen 10 und 15 Euro und der ist weit weniger Qualifiziert .  Achso wenn du PC`s für lau reparierst wird dein Freundeskreis sich rapide vergrößern ( meine Erfahrung ) . Wenns bei dir soweit ist , melde dich noch mal hab da ein paar gute Adressen .


Gruß Legioner 
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: PC-MEGGES am März 11, 2009, 22:05:11
Hallo Legioner!
Vielen Dank noch für Deinen Beitrag!
Ich denk im Sommer werd ich mich, nachdem ich die Prüfung hinter mir hab und einige "vorrausgeschobene" Arbeiten am und im Haus erledigt sind,
mit der Gewerbeanmeldung befassen.Vielen Dank für Dein Angebot, werde mich gerne Melden wenn soweit ist. :wink:

Ja...die guten Freunde! :-D Ich vermeide es mittlerweile, von meinen Kenntnissen zu berichten, sonst hab ich neben Arbeit und Studium ständig "Kundschaft", die wie gesagt gern meine wenige Freitzeit für lau in Anspruch nehmen möchte....
Das war vor Jahren beim Reparieren von Fahrzeugen anders.... aber die sind den Leuten eh mehr wert.

Herzlichst,

Pitti :-)
Titel: Re: Selbständigkeit
Beitrag von: Legioner am März 12, 2009, 11:54:34
Ja Hallo , muss doch noch mal zurück posten , Ich finde es lustig , habe auch jahrelang Autos repariert , ohne Gewerbe , genau wie du sagst ! Man hat hier und da mal ein Almosen bekommen ! Von dem Geld hatte ich mir dann meist Spezialwerkzeuge gekauft Von Hazet oder Gedore , dann war das Geld auch wieder weg .
Ich wünsche dir auf jeden Fall alles gute ! Und das wichtigste ist der absolute Wille es durch zuziehen komme da was wolle .


Gruß Legioner