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Lehrbriefe für den Fernlehrgang PC-Techniker der Fernschule Weber => Allgemeines Fernschule Weber Forum => Thema gestartet von: MausMicky am Februar 21, 2005, 06:50:35
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Hallo,
weiß jemand was man alles absetzen kann, was mit dem Studium zu tun hat, und auf wieviel Jahren?
Habe irgenwo etwas gelesen das man die Lehrgangsgebühren absetzen kann. Nun habe ich mir auch ein Notebook zum lernen gekauft, kann ich das auch reinnehmen?
Danke
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Hallo MAusMicky!
Bis 2003 konntest du 960€ für die Weiterbildung absetzen. In 2004 sollen es ldt. WIESO bis über 4000€ sein. Dies betrifft
das Lehrmaterial. Computer können nach meinem Wissen nur über 3 Jahre hinweg abgesetzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass er beruflich genutzt wird. Das könnte schwirig sein, da ja noch keine berufliche Tätigkeit vorliegt.
Du kann st ja mal hier ein wenig stöbern:
http://www.monatscd.de/online-archiv/content/2005/01/03/Steuern%202005/index.htm
...und wie immer....
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@MouseMickey
Es ist so wie PCMAUS sagt. DU kannst die Kosten für den Kurs als "Kosten für berufsfremde Ausbildung" absetzen. Dafür gibt es in der Steuererklärung einen seperaten Punkt. Alles natürlich mit entsprechenden Nachweisen. Den Rechner würde ich einfach in die Werbungskosten mit reinnehmen. Anschaffungspreis (falls > 425€) durch 3 teilen und Ob der dann anerkannt wird ist Ermessen des entsprechenden Beamten.
gruß madcat
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Danke für eure Antworten.
Habt mir weitergeholfen, mal sehen was die auf dem Amt zulassen...;-)
LG