Hammerhart,aber was strafbaren Handlungen angeht,
@Carlos-
LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010 - 25 Qs-10 Js 1977/08-177/10
Surfen über fremde unverschlüsselte WLAN-Netzwerke nicht strafbar - Das Einwählen in ein fremdes, unverschlüsselt betriebenes WLAN-Netzwerk, um einen hierüber verfügbaren Internetzugang nutzen zu können, ist nicht strafbar.
man sollte die Öffentlichkeit besser über die Kunst des sicheren(sicher?sicher ist nur,daß garnichts sicher ist!),
Verchlüsselns aufklären,Carlos,oder?