Lehrbriefe für den Fernlehrgang PC-Techniker der Fernschule Weber > Studienkollege gesucht

Frage an Studienkollegen

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Hard Wired:
Hi vadder60,
nein dem ist nicht so. Mecki9 interessiert sich nur für den Lehrgang.
Gruss,
Hard Wired

Mecki9:
@ Susanne,Thorsten,Jobrauni
Danke für die klare Information.
Was Weber betrifft,gilt wohl der Satz "Ganz oder gar nicht" !

@ Vadder
Sorry,war keine Absicht

Baldrian:

--- Zitat ---"Das Lehrmaterial geht mit der Zahlung der Lehrgangsgebühren in Ihr Eigentum über. Es ist ausschließlich für Ihr persönliches Studium bestimmt. Sie dürfen es daher weder verkaufen und vermieten, noch verleihen oder zur Unterrichtung anderer benutzen."

--- Ende Zitat ---

Das kann einem Weber aber nicht verbieten.
Als Privatperson kann ich die Lehrbriefe verkaufen, verschenken, ins Altpapier werfen wie ich will. Ich darf vielleicht nicht gewerblich damit handeln, aber das wäre ja auch was ganz anderes.
Genauso mit dem Urheberrecht, wenn ich die Lehrbriefe nicht kommerziell vervielfälltige oder teile daraus ungefragt weiterverarbeite, ist das ganz egal.

Wer seine Lehrbriefe also privat verkaufen will / oder welche kaufen will, der kann das ohne weiteres.
Ich bräuchte meine zum Beispiel nicht mehr ....

Susanne:

--- Zitat ---Zitat
"Das Lehrmaterial geht mit der Zahlung der Lehrgangsgebühren in Ihr Eigentum über. Es ist ausschließlich für Ihr persönliches Studium bestimmt. Sie dürfen es daher weder verkaufen und vermieten, noch verleihen oder zur Unterrichtung anderer benutzen."

Das kann einem Weber aber nicht verbieten.
--- Ende Zitat ---

Hi Baldrian,

wir haben aber die Vereinbarungen mit der Anmeldung unterschrieben. Zum Nachlesen habe ich das Formular auf der HP gefunden: http://www.fernschule-weber.de/public/Anmelden.pdf (http://www.fernschule-weber.de/public/Anmelden.pdf)

Gruß Susanne

Baldrian:
Völlig egal. Der Passus ist mit Sicherheit nicht rechtsgültig. Das Bundesgesetz sieht das anders und Weber kann in AGBs oder Verträge schreiben was sie wollen und es hat keine Gültigkeit wenn es nicht dem Gesetz entspricht.


--- Zitat ---§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
--- Ende Zitat ---

Es gab auch schon einige Urteile in Europa, da zB. auch oft bei Software in den Nutzungsbestimmungen verboten wird diese weiterzuverkaufen.
In EU Ländern ist dieses aber nicht verboten und auch völlig legal. Das kann einen Weder Microsoft und Weber verbieten.

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