Autor Thema: AP 2.1 a Frage 14  (Gelesen 1152 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline carlo

  • Full Member
  • **
  • Beiträge: 206
  • Bewertung der Beiträge: 4
  • Geschlecht: Männlich
    • Profil anzeigen
AP 2.1 a Frage 14
« am: Dezember 06, 2009, 19:07:52 »
Alles gute zum NIKOLAUS AN ALLE :-)

Habe die Antwort leider geschräddert. :-o

Ein Unternehmen hat ein Netzwerkanalysator für 5000€ angeschaft.
Das Finanzamt will aber nicht.......

Meine Rekonstruktion der Antwort ist.:

Durch eine kontinuierliche Überwachung des Netzwerkes mit einem „Netzwerkanalysator“
können frühzeitig Hinweise auf Veränderungen erkannt werden
(z.B. sogenannte Flaschenhälse beim Datentransfer (könnten sich Negativ auswirken),

Ein Ausfall des Netzwerkes könnte am Ende auch für das Finanzamt teurer kommen,
(verdorbene Ware, entgangener Gewinn, Kundenverlust (sind unzufrieden, weil nicht zuverlässig )
Arbeitsplätze währen in Gefahr, Steuermindereinnahmen (Umsatz, Gewerbe, u.s.w. )

kann ich das so stehen lassen?

Danke für hinweise

MfG

carlo
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Jobrauni

  • Forumsmitglied des Jahres 2008
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1175
  • Bewertung der Beiträge: 18
  • Geschlecht: Männlich
  • "Der Teufel steckt im Detail"
    • Profil anzeigen
Re: AP 2.1 a Frage 14
« Antwort #1 am: Dezember 06, 2009, 19:28:19 »
Hi  carlo,

danke für den Nikolaus, dir auch einen schönen :wink:
Ja kannst so stehen lassen, mehr habe ich auch nicht!
Aber ich habe so geschrieben als ob ich dem Finanzamt einen Brief schreibe!

Gruß Jürgen