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Unreparierbares Problem?
pixeldöner:
Servus Reepa,
wenn du noch einen guten Rat annehmen möchtest : Anwaltskosten ohne Rechtsschutz ist ein ziemlich hohes Risiko. Bedenke, je länger ein Verfahren dauert, umso höher können auch die Kosten sein. Lieber auf Nummer sicher gehen, sich beraten lassen über jährlichen Beiträge (kann jährlich je nach Art der Rechtschutzversicherung zwischen ca.55-160 € betragen) und Rechtsschutzversicherung abschließen. Das sorgt für ruhigere Schlafnächte.
MfG Pixeldöner
drtesa:
@Reepa
Wenn du die Sache eskalieren willst, dann sicher hieb- und stichfest.
Das beginnt schon mit deinem jetzigen Brief.
Wenn du das nur als normalen Brief schickst, sagen die dir: Haben wir NIE bekommen. Deine Frist ist also wertlos
Machst du es als Einschreiben (gern auch mit Rückschein), sagen die dir: Wir haben einen leeren Umschlag bekommen. Deine Frist ist wertlos.
Deine einzige Chance nachzuweisen, dass du denen eine Sendung mit entsprechendem Inhalt geschickt hast, ist dich an einen Gerichtsvollzieher zu wenden, du das Ganze über selbigen per PZA/PZU zuzustellen. Nur dann hast du einen gerichtsfesten Nachweis und deine Frist ist wirksam.
Habe das Spiel schonmal mit der GEZ-Abmeldung durch, und es ist wirklich so, das bei einem Einschreiben nur bestätigt wird einen Umschlag erhalten zu haben, es wird keine Aussage über den Inhalt getroffen. Beim Normalbrief hast du noch nicht mal einen Nachweis, das du ihn überhaupt abgeschickt hast; mir wurde mal gesagt: Eine Briefsendung ist wie ein frommer Wunsch, nämlich zu hoffen das er ankommt, Anspruch darauf hat man keinen :-( (vorsätzliches Handeln ausgeschlossen)
Also an deiner Stelle würde ich auf Nummer sicher gehen....
Grüße
drtesa
Reepa:
Hallo nochmal!
Die Frist für die Rückmeldung über meine Wandlung, die ich in dem Brief gefordert hatte war am 16.4.2010. Das is jetzt ja schon hin und ich hab immer noch nichts von denen gehört, obwohl ich den Breif mit Rückschein verschickt habe. Sollte ich nicht zumindest eine Bestätigung dafür kriegen, dass zumindest der Umschlag angekommen ist? Ich hab da schließlich Geld für bezahlt! :x
drtesa:
Nein, solange das Einschreiben nicht "angekommen" ist gibt es nichts.
Wenn z.B. beim Empfänger niemand "befugt" war es anzunehmen ist es zur nächsten Poststelle gegangen und wird dort eingelagert bis es jemand abholt.
Nach 14 Tagen geht es zurück zu dir wenn es niemand abholt. Eine im Einschreiben genannte Frist beginnt zudem erst mit wirksamer Übergabe an den Empfänger. Die Benachrichtigung über ein vorliegendes Einschreiben für den Empfänger begründet keine Frist. Wenn der Empfänger es (das Einschreiben) nicht haben will (also nicht abholt)--> Pech des Versenders.
Deswegen sag ich doch: Geh zum Gerichtsvollzieher und mach es richtig. Alles andere ist nur sinnlose Geldverschwendung (OK die Post freut sich) sowie Stress und Ärger.
Grüße
drtesa
steffen04:
Moin euch allen
Ich habe mit meinen Rechner von Hardaremania das selbe problem ich werde ihn auch zurück senden, mal sehn ob das gut geht.
Steffen
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