Autor Thema: LB15 Frage 5  (Gelesen 3303 mal)

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Offline don1981

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LB15 Frage 5
« am: Februar 13, 2009, 17:17:18 »
Habe zu der Frage nur 2 Aspekte gefunden:
1.Die Reparaturzeit wird sich nicht verkürzen,nur weil Reservegeräte bereitstehen verkürzt sich nicht die Reparaturzeit.
2.Die Reservegeräte können ebenfalls ausfallen sodas sich die Reparaturzeit eher verlängt als verkürzt.
Hat jemand noch was anderes gefunden?
Mfgdon1981

Offline don1981

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Re: LB15 Frage 5
« Antwort #1 am: Februar 13, 2009, 17:19:25 »
Sorry,habe vergessen die Frage mit reinzuschreiben falls die Frage nicht klar ist werde ich Sie noch ergänzen,habe zur Zeit ziemliche Zahnschmerzen also bitte mir nachsehen.Mfgdon1981

Offline Benny85

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Re: LB15 Frage 5
« Antwort #2 am: Februar 13, 2009, 17:45:55 »
Hey don,

dem ist nichts mehr hinzuzufügen, kannste ruhig so schreiben. Hatte das auch so in etwa, gibt volle Punktzahl.

LG,

Benny

Offline don1981

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Re: LB15 Frage 5
« Antwort #3 am: Februar 14, 2009, 13:50:05 »
Hi,danke für die schnelle Antwort kann d. den Lehbrief abschicken.Mfgdon1981

Offline Legioner

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Re: LB15 Frage 5
« Antwort #4 am: Februar 15, 2009, 19:08:46 »
Hallo ich hatte mir gestern auch über diese Frage Gedanken gemacht und meine Antwort fällt vom Sinn her gleich aus . Ich füge nur noch dazu das für ein Reservegerät zusätzlich Zeit für Wartungsarbeiten mit einzurechnen sind des weiteren müssen Zusatzgeräte in gewissen Intervallen auf Funktion geprüft werden . Gruß Legioner