Hallo carlo,
vielen Dank für Deine Antwort.
So weit ich weiß, gibt es den "Meister" nur für Handwerksberufe. Kommunikationselektroniker etc. ist aber ein Industrieberuf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu einen "Meister" gibt.
Vermtl. wird es so sein, dass, wenn ich als "PC-Techniker" selbstständig sein würde, ich dann nur "Schulungen" bzw. "Zertifizierungen" anbieten darf. Einen richtigen "Azubi" werde ich da wohl nie bekommen... (das hört sich jetzt vielleich so an, als wäre ich da "scharf" darauf, mir geht es aber rein um die rechtliche/theoretische Sachlage/Möglichkeiten)
Wichtig ist mir auch die Frage, wie ich mich "schimpfen" darf... Also die Bezeichnung "PC-Techniker" ist offenbar nicht geschützt. Darf ich mich aber "Systeminformatiker" nennen, nur weil dieser Beruf u.a. aus dem Kommunikationselektroniker (den es nicht mehr gibt) hervorgegangen ist.
Auf http://www.talentmarketing.de/stellensuche_bewerbung/schriftliche_bewerbung/schriftlbewerbung/todsuenden.htm (http://www.talentmarketing.de/stellensuche_bewerbung/schriftliche_bewerbung/schriftlbewerbung/todsuenden.htm) heißt es zu "Die häufigsten Fehler in den schriftlichen Bewerbungsunterlagen":
"falsche oder veraltete Berufsbezeichnungen weisen darauf hin, dass sich über den Beruf nicht richtig informiert wurde" [Anmerkung: gramatikalisch bleibt mir der zweite Satzteil im Hals stecken...]
Die schweizer Seite "berufsberatung.ch" führt verschieden Berufe und ihre neue Bezeichnung an: http://194.60.217.143/dyn/1203.aspx?id_zihlmann=6 (http://194.60.217.143/dyn/1203.aspx?id_zihlmann=6) - Da heißt es dann stets: Beruf [alt] entspricht Beruf [neu]...
Ein ganz einfaches Beispiel: Früher sagte man "Kindergärtner" heute sagt man "Erzieher"...
Also, darf ich mich nun "Systeminformatiker" nennen, weil dies heute dem [veralteten] "Kommunikationselektroniker" entspricht? Ich glaube, ich werde diese Frage mal der Arbeitsagentur stellen...