Lehrbriefe für den Fernlehrgang PC-Techniker der Fernschule Weber > Allgemeines Fernschule Weber Forum

Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?

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Daywalker:
Hi Micha

Ein Freund von mir ist Steuerberater, Ich hab den auch schoneinmal gefragt ob er den
Lehrgang ansetzen kann in der Lohnsteuer dann meinte er ja kann man auf jedenfall
ansetzen bei mir allerdings erst nächstes Jahr, weil ich ja dieses Jahr erst begonnen
hab.

Grüssle Daywalker

Bademeistermicha:
Hallo....

Ich werde das Gefühl nicht los das die Finanzbehörden je nach Bundesland eventuell sogar je nach Komune unterschiedlich entscheiden...Ich wohne in Baden-Württemberg. Von Beruf bin ich übrigens Schwimmeister....Eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber zu bekommen, das ich die Fort- und Weiterbildung für meine derzeitige berufliche Tätigkeit benötige, halte ich für ausgeschlossen ! Die Sachbearbeiterin die meinen Antrag entgegen genommen hat, meinte das wenn ich eine berufliche Tätigkeit ausübe und so eine Fortbildung mache die mit meiner beruflichen Tätigkeit nichts zu tun hat, so iss das mein "privates Vergnügen" !!! Auch wenn ich beabsichtige durch die Fort-und Weiterbildung eine neue berufliche Tätigkeit ausüben möchte !
Eventuell ist es absetzbar, wenn diese Fort-und Weiterbildung für den derzeitigen Beruf dienlich sei....oder man ist arbeitslos, etc....
Also find ich die Aussage der Fernschule irreführend und überlege mir was ich tue....!!!
Gruß Micha

Elton:
Hallo Micha,

also ich hatte mich auch vor dem Lehrgang informiert, ob man dieses Art von Weiterbildung Steuerlich absetzen kann. Ein Arbeitskollege von mir der ist Steuerberater und der sagte dass man das auf jeden Fall als Werbungskosten absetzen kann. Hatte mich auch beim einem Sachbearbeiter beim Finanzamt informiert und er bestätigte mir das ebenfalls. Ruf mal bei Weber an und laß dir die gezahlten Beiträge von 2007 bestätigt schicken und füge die bei deiner Lohnsteuer mit bei. Dürfte keine Probleme geben.

Hier noch mal die aktuelle Bundesfinanzhof  BFH Urteile : Aus- und Weiterbildung jetzt voll von der Steuer absetzbar !!!

In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof BFH die Möglichkeiten, Weiterbildungskosten von der Steuer abzusetzen, deutlich erweitert. Bisher waren Aus- und Fortbildungen, die nicht mit dem ausgeübten Beruf in Zusammenhang standen nur eng begrenzt als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Von diesem Grundsatz sind die Richter nun abgerückt.
Damit wird anerkannt, dass es im Gegensatz zu früher - keinen "Lebensberuf"  mehr gibt; das lebenslange Lernen im Berufsleben ist unentbehrlich geworden. Konsequenterweise können nun Kosten jeder Bildungsmaßnahme, die beruflich veranlasst ist, in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt für ein Erststudium ebenso wie für eine Umschulung. Es kommt lediglich darauf an, dass die Erfolgsaussichten im bestehenden oder auf einen neuen Job verbessert werden.

Gruß Steven

Tolot:
Fortbildungskosten ab 2004:

Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Ausübung eines Berufs befähigen, bzw. für ein erstes Studium (§ 12 Nr. 5 EStG) sind Kosten der Lebensführung und nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR abziehbar (R 34 LStR, R 10.9 EStR).


Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben liegen dann vor, wenn

a)   es sich um Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf handelt oder
b)   es sich um Aufwendungen für die Umschulung, die einen Berufswechsel vorbereitet, handelt oder
c)   die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist.

Es kommt also bei jedem einzelnen drauf an...
Im Zweifel die Aufwendungen immer als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend machen, schriftliche Begründung dazu, und auf den Steuerbescheid warten. Besser nicht vorab mit dem Finanzbeamten reden. Da kann sich der Laie schnell verhaspeln (auch wenn er vielleicht im Recht ist)

Ansonsten geht halt noch der Sonderausgabenabzug. (Der wird jedoch für Leute ohne steuerpflichtige Einkünfte zum Problem, da hier kein Verlustvortrag nach § 10d EStG möglich ist)

Ob es anerkannt wird liegt natürlich auch immer am einzelnen Sachbearbeiter. Wie genau prüft er den Fall? Mancher Fall soll auch mal nur schnell vom Tisch, weil z.B. andere Dinge vorrangig zu bearbeiten sind.

Gruß Tolot

comtec.up:
...sind soweit ich informiert bin als Sonderausgaben absetzbar

Uwe...




uuups,steht ja oben schon geschrieben.Ja Ja, wer lesen kann...

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