Lehrbriefe für den Fernlehrgang PC-Techniker der Fernschule Weber > Allgemeines Fernschule Weber Forum

Finanzamt-Lehrgang absetzbar oder nicht ?

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Bademeistermicha:
Hallo liebe Forumsleser,

heute war ich beim Finanzamt und habe meine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Natürlich habe ich den Lehrgang als Werbungskosten voll angegeben ! Promt stolperte der Finanzbeamte darüber und meinte das dies NICHT mehr absetzbar sei.

Bin noch mal auf die Seite der Fernschule und habe folgendes gefunden:

Steuerliche Absetzbarkeit eines Fernstudiums
So sparen Sie Steuern

Der Staat beteiligt sich an Ihren Ausbildungskosten
Wenn die Teilnahme an diesem Fernlehrgang Ihrem beruflichen Weiterkommen in Ihrem ausgeübten Beruf dient, können Sie die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie selbständig sind, gelten die Gebühren steuerlich als Betriebsausgaben.

Auch wenn Sie die Ausbildung durch diesen Fernlehrgang dagegen als völlig neue Tätigkeit ansehen und das Fernstudium zur Vorbereitung oder Umschulung auf eine andere, bisher nicht ausgeübte Tätigkeit absolvieren, so handelt es sich steuerlich um Werbungskosten. Durch ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs haben sich die Möglichkeiten für die steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren erheblich verbessert.

Und dann hab ich mal gegoogelt und fand folgendes:

Vor wenigen Tagen haben wir noch von einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz berichtet, wonach Studiengebühren steuerlich absetzbar sein sollen. Nun berichtet Spiegel Online, dass die Lücke, aufgrund derer dies möglich war, wieder geschlossen wurde:

“Leider bezieht sich dieses Urteil auf altes Recht”, schränkt Steuerexperte Karl-Heinz Worms die Auswirkung der Neustädter Entscheidung ein. Nachdem der Bundesfinanzhof 2004 positiv für die Studenten geurteilt hatte, sah es so aus, als könnten Absolventen in den ersten Berufsjahren fortan ihre Ausgaben für das Erststudium voll absetzen - mit der Folge erheblicher Mindereinnahmen für den Staat.Deshalb beeilte sich der Gesetzgeber, die Lücke zu schließen: Noch im selben Jahr wurde das Einkommensteuerrecht geändert; das neue Gesetz ist rückwirkend seit dem 31.Dezember 2003 gültig. Jetzt zählt das Studium an der Hochschule laut Paragraph 12 im Einkommensteuergesetz zu den ‘nicht abzugsfähigen Kosten’. “Heute hat kein Student mehr eine Chance, Studiengebühren rückwirkend von der Steuer abzusetzen”, sagte Worms SPIEGEL ONLINE.

Quelle: http://www.elbelaw.de/blawg/?p=34

Was ist denn jetzt nun richtig ? Ist es noch absetzbar oder nicht ? Oder verspricht die Fernschule etwas zuviel in "Ihrer Werbung" und sollte ihre Seiten nochmal überarbeiten ?

Gruß Micha


xcrowx01:
mir gings ähnlich letztens mich würds auch intressieren was jetzt sache ist

MarkoJ:
Also letztes Jahr habe ich den Lehrgang aus folgenden Grund abgesetzt bekommen:


--- Zitat ---Der Staat beteiligt sich an Ihren Ausbildungskosten
Wenn die Teilnahme an diesem Fernlehrgang Ihrem beruflichen Weiterkommen in Ihrem ausgeübten Beruf dient, können Sie die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten geltend machen.
--- Ende Zitat ---

Das Finanzamt wollte zwar noch eine schritliche Begründung von mir haben, weshalb ich den für mein beruliches Weiterkommen benötige. Aber das habe ich mir einfach von  meinem Arbeitgeber bestätigen lassen. Und schon ging es  :-)


Wie es ab diesem Jahr aussieht, kann ich leider nicht sagen.


Gruß MarkoJ

Elton:
Hallo Micha,

habe jetzt leider keine Zeit richtig zu antworten. Werde ich aber machen, so bald ich Zeit habe. Ich kann dir aber sagen, dass man das Weber Studium ein großen Teil von den Steuen absetzen kann.  :-)
Bis später.

Gruß Steven

Susanne:
Hi Micha,


--- Zitat ---heute war ich beim Finanzamt und habe meine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Natürlich habe ich den Lehrgang als Werbungskosten voll angegeben ! Promt stolperte der Finanzbeamte darüber und meinte das dies NICHT mehr absetzbar sei.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht ein Aprilscherz  :-D seitens des Finanzbeamten.....

Spaß beiseite:
die Steuererklärung für 2007 habe ich noch nicht gemacht, und mir wird auch schon ganz schlecht, wenn ich daran denke, denn in den nächsten Wochen muss ich ran. Die Steuererklärung für 2006 habe ich aber bereits, und da konnte ich ja einige Monate Weber Studium absetzen, und es wurde voll als Werbungskosten akzeptiert. Und das ohne Erklärung oder so, naja war ja auch im Jahr 2006 eine zeitlang arbeitslos.
Ich konnte auch Computerbücher, sogar den Laptop und das ehemalige ILS-Studium in früheren Jahren abschreiben. Vielleicht wird das vom Finanzbeamten unterschiedlich behandelt. Oder es gelten wirklich neue Gesetze ab 2007. Ich glaube, das Arbeitszimmer kann man nicht mehr so wie früher absetzen. Die km (bis 20) haben sie uns ja auch (vorläufig!, bis die Richter entscheiden) gestrichen, von Weiterbildung habe ich aber nichts gehört. Da bin ich ja auch mal gespannt....

Gruß Susanne

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