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Genügt die Weber Ausbildung

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Nagel79:
Warst du beim Verbraucherschutzamt oder beim Gewerbeaufsichtsamt/Ordnungsamt?  :-D
Eben solange man nur die Komponenten austauscht darf sich wirklich jeder in dieser Branche Selbstständig machen. (wenn er voll Geschäftsfähig ist)


Gruß
Jens

Baldrian:
Also hier in Hamburg muss man zur Gewerbeanmeldung zum Verbraucherschutzamt.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist meines Wissens nach dafür da um zum Beispiel Räumlickeiten zu kontrollieren bei denen bestimmte Auflagen bestehen (Gastronomie usw.),

Nagel79:
Also in Hannover muss man zum Gewerbeaufsichtsamt. Ich denke dann mal das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.


Gruß
Jens

Nette:
Hab heute bzw. gestern nochmal bei einem sehr kompetenten Ausbilder (er ist auch seit vielen Jahren im Prüfungsausschuss bei der IHK) für meinen speziellen Fall nachgefragt.

Also, habe ihn direkt gefragt, wenn ich nach meiner Umschulung zur ITK (und dem WEBER-Zertifikat in der Tasche) im PC-Bereich arbeiten wolle, mit Reparatur und dgl., was würde ich dazu benötigen?
Er meinte, ich könne direkt im Anschluss an die UM einen 3-monatigen Fach-Übergreifenden-Lehrgang nur für den Elektrobereich machen, weil ohne dem geht überhaupt nichts. Er sagte, ich würde eigentlich nur noch 9 Wochen brauchen, da ich ja mit den ITE-Männern schon 1 Woche mitgemacht habe, aber es sind mindestens ganze 10 Wochen Pflicht.
Ich solle mir in meiner Praktikumsphase, das sind 6 Monate, gleich eine Firma suchen, wo ich z.B. im Netzwerkbereich mitarbeiten könne, zwecks Verkabelungen legen/anschließen etc. (hatte ich ohnehin vor)...

Ich spreche jetzt NUR von meinem Beispiel und von OBERBAYERN wo ich die UM mache.

Baldrian, Du bist aus Hamburg? :-o
Toll, ich habe über 10 Jahre in HH gelebt, freue mich hier in Bayern immer riesig, wenn ich mal einen Hamburger zu Ohren bekomme. Ich liebe diesen Dialekt...

LG Nette

Volker-Sch:
Hallo Techniker!

Habe eine Seite gefunden die für uns von Interesse sein könnte bezüglich nach der Ausbildung bei Weber als PC-Techniker.
Nach den Informationen auf dieser Seite muss man zumindest Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten sein.

http://www.epv-verlag.de


Gruß Volker-Sch

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