Autor Thema: In einen Computer "einbrechen" - Recht -  (Gelesen 6438 mal)

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Offline Baldrian

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In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« am: November 30, 2006, 11:40:40 »
Moin, ich hab mal eine Frage zu etwas rechtlichem.

Also, ich soll für den Chef einer Firma in den Computer eines Mitarbeiters einbrechen.
Es steht außerfrage das der Rechner dem Chef gehört (und dieser auch wirklich der Chef ist  :wink: ), die Frage die ich jetzt aber mal hab ist, darf der Chef einfach in den Rechner eines Mitarbeiters und dessen Unterlagen oder was der so auf dem Rechner hat durchsuchen?
Hat man als Angestellter vielleicht einen rechtlichen Schutz auf Privatsphäre am Arbeitsplatz?
Wie sieht es aus wenn ich gezwungen wäre einen Passwortschutz zu umgehen? Wäre das in dem Fall legal?
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Offline Raik

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #1 am: November 30, 2006, 12:13:43 »
Also ich glaube das kannst du ruhigen gewissens tun, weil es ist das Eigentum des Chefs und in dem Fall hatt der Mitarbeiter keine Recht!!!
Der Mitarbeiter hat ja auch an diesem Rechner ansich nichts Privates drauf zu haben sondern nur Geschäftliches!!!

Offline Gesine

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #2 am: November 30, 2006, 13:37:58 »
Hallo Baldrian,

ich seh die Sache so:  Wenn es eindeutige Vertragliche Regelungen darüber gibt, dass der Arbeitnehmer den Rechner nicht für private Dinge nutzen darf, d.h. es gibt schriftliche Anweisungen, die Teil des Arbeitsvertrages sind, die ihm untersagen private E-mails zu empfangen oder zu senden, und die klar regeln, dass er nicht privat im Internet surfen darf, dann darf der Chef auf dem Rechner sich angucken, was er will.
Gibt es diese Regelung nicht, dann sind zumindest alle Dateien, die eindeutig privat sind, also alles was unter "Eigene Dateien" liegt, sowie mails, die eindeutig an den Arbeitnehmer gerichtet sind für den Chef tabu.
Hat er einen Verdacht, dass sein Angestellter den Rechner missbraucht, um eine Straftat zu begehen, oder um der Firma zu schaden, kann er den Rechner sicherstellen, und Anzeige gegen seinen Angestellten erstatten. Ein Richter kann dann anordnen, wer die Dateien sichten darf.
Wenn Dein Chef anders vorgeht ist das für ihn vielleicht einfacher, aber der Arbeitnehmer hat einen Grund, die Kündigung anzufechten, und kann auf jeden Fall ein Abfindung herausschlagen.
Ob Dir etwas passieren kann, wenn Du im Auftrag deines Chefs arbeitest, kann ich nicht beurteilen. Ich schätze mal, dass Du zwar kein Recht hast, aber auch niemand nicht verklagen wird.
Viel Problematischer ist aber, dass Dein Vertrauensverhältnis zu den anderen Mitarbeitern des Betriebs gestört wird, und keiner mehr Dir "gestehen" wird, auf welcher Seite über Gartenzwerge er sich den Trojaner eingefangen hat.

Soweit meine, nicht juristisch geschulte Meinung.

LG
Wilfried

Offline Gesine

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #3 am: November 30, 2006, 14:04:04 »
Also ich glaube das kannst du ruhigen gewissens tun, weil es ist das Eigentum des Chefs und in dem Fall hatt der Mitarbeiter keine Recht!!!
Der Mitarbeiter hat ja auch an diesem Rechner ansich nichts Privates drauf zu haben sondern nur Geschäftliches!!!

Also das stimmt so nicht ganz.
Wenn der Chef Dir einen Firmenwagen stellt, dann hat er zwar das Recht, Dir diesen Wagen auch wieder weg zu nehmen, wenn er das für nötig hält. Trotzdem darf er nicht in Deiner Aktentasche wühlen, die Du in diesem Auto liegen hast.

Wenn natürlich die Aktentasche samt Inhalt Deinem Chef gehört,  dann darf er reingucken. Und wenn Du die Pornos lose im Auto fährst dann darf er die auch an sich nehmen.

Genau so sind Deine Privatsachen auch auf einem Rechner geschützt. Innerhalb Deiner Privaten Ordner darfst Du speicher was Du willst, und bist auch dafür verantwortlich.
Wenn Du aber schriftlich hast, dass Du keine privaten Ordner haben darfst (keine private Aktentasche im Auto) dann darf der Chef auch da reingucken.
Dateien, die nicht in privaten Ordner liegen, sind auch nicht geschützt, wie der Porno auf dem Beifahrersitz.

Gruß
Wilfried

Offline Baldrian

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #4 am: November 30, 2006, 15:05:55 »
Ok, danke für eure Meinung.
Wo die Daten liegen um die es geht, oder ob es diese denn überhaupt gibt, weiß ich natürlich noch überhaupt nicht. Die Frage ob es jetzt das Vertrauensverhältnis zu anderen Mitarbeitern beeinflusst oder nicht, ist schwer zu sagen. Also ich bin in der Firma nicht fest angestellt, aber schau schon des öfteren nach dem Rechten. Ob, jemand anderes das mitbekommen würde weiß ich nicht. Ich soll da am wochenende hin, wenn halt sonst keiner da ist. Dann wäre es wohl abhängig davon ob der Chef sich dann Montag vor versammelter Manschafft aufbaut und sagt "Seht mal was Herr Mayer für schlimme Dinge auf Herrn Müllers Rechner gefunden hat".
Naja, keine Ahnung. Vielleicht muss ich erstmal abwarten wie sich das dann so vor Ort entwickelt.
Ich war mir nur nicht sicher, ob es da vielleicht eindeutige Rechtsbestimmungen gibt, das der Chef das gar nicht darf oder ob es von Grund auf verboten ist zum Beispiel Sicherheitsmasnahmen zu umgehen (in manchen Ländern ist das ja so, da dürfte man theoretisch noch nicht mal sein eigenen Rechner knacken).
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Offline Musikdrama

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #5 am: November 30, 2006, 15:43:22 »
Hallo,

ich bin mir über die Rechtslage auch nicht ganz im klaren, aber an Deiner Stelle würde ich

1. nochmals nachfragen, ob es eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung der Betriebsrechner gibt und mir diese in Kopie aushändigen lassen

2. mir die Anordnung vom Chef, in den Rechner einzubrechen, auch schriftlich geben lassen (v. a. weil die Sache außerhalb der Arbeitszeit am Wochenende stattfindet).

Mit diesen beiden Schriftstücken kann Dir im Prinzip nichts passieren; was dem Mitarbeiter passiert, das werden die Daten auf dem Rechner zeigen...

Gruß Alex
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Offline Musikdrama

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #6 am: November 30, 2006, 16:15:26 »
Hallo nochmal,

gerade ist mir beim Essen noch etwas eingefallen (jaja - beim Essen habe ich immer die besten Ideen...  :-) ):

Wenn es zwischen dem Mitarbeiter und dem Chef vor dem Arbeitsgericht zu einer Klage um die Kündigung kommt, ist es durchaus möglich, dass Du als Zeuge bzw. als Sachverständiger vorgeladen wirst. (Jaja, wenn man bei der Fernschule Weber "Computertechnik" studiert hat, ist man doch ein "Sachverständiger" - oder?  :-D ) Das ist für Dich nicht weiter schlimm, Du musst Dir nur überlegen, was Du in so einem Fall erzählst.

Beispiel: Der Arbeitgeber hat in einer Betriebsvereinbarung explizit die Nutzung von VOIP-Diensten (Skype...) verboten. Gleichzeitig stehen auf allen Rechnern, Servern und Firewalls im Firmen-Netzwerk die betreffenden Ports so sperrangelweit offen, dass der Angestellte keinerlei Hindernisse bei der Benutzung von Skype umgehen musste.

Wenn Du jetzt vor Gericht aussagst, dass Du schon seit Monaten davon gewusst und den Chef mehrmals darauf hingewiesen hast, kann das in so einem Prozess durchaus interessant sein...

Gruß

Alex
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Offline madcat

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #7 am: November 30, 2006, 17:59:13 »
Wenn das kein überlebenswichtiger Kunde von dir ist, würde ich die Sache einfach sein lassen. Ich glaub mit Kunden, die ein solches Verhalten an den Tag legen würde ich nichts zu tun haben wollen. Vor allem aber würde ich alle hier getroffenen Aussagen schlicht ignorieren, da ich nicht glaub, daß einer hier Rechtsanwalt oder Ähnliches ist (wenn doch tut es mir verdammt leid für ihn, das er davon nicht Leben kann und so ne armselige Computerschulung, wie wir alle hier, braucht für den Lebensunterhalt :wink:) und fundierte Erklärungen zu dieser Rechtslage abgeben kann.

gruß madcat
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Aus gegebenem Anlass weise ich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass das von mir Geschriebene durchaus ironisch gemeint sein kann, aber nicht muss.

Offline schnuffel

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #8 am: November 30, 2006, 20:00:14 »
Hallo Baldrian!

Es kommt auch noch ein bischen darauf an, wie groß die Firma ist. Wo ich
damit hinaus will ist: gibt es dort einen Betriebsrat?
Wenn ja, doch der Chef informiert diesen nicht und es sollte rauskommen,
dass er den Betriebsrat nicht informiert hat....naja, ich glaub dann könnte
er als Chef auch Schwierigkeiten bekommen....

Ansonsten haben die anderen schon recht: es kommt darauf an, was im Vertrag
des Angestellten steht.

Gruss
schnuffel

Offline Flamingo

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #9 am: Dezember 01, 2006, 11:37:34 »
Hallo Baldrian,
ich bin mit Musikdrama (Alex) einverstanden.  Auf jeden fall sollstest du es von Chef schriftlich und unterschrieben geben lassen.

Gruß

Flamingo

Offline Ben

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #10 am: Dezember 01, 2006, 11:53:45 »
Moin,
nach einigem Gestöber hab ich auf Seite 49 was gefunden, das eventuell etwas Klarheit in die Sache bringen könnte:

http://www.iznnet-kom.niedersachsen.de/IT-Sicherheit/downloads/IT-Symposium2004_IT-Recht_B%C3%BCcking.pdf

Gruß, Ben


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Offline Ben

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #11 am: Dezember 01, 2006, 12:37:21 »

Nachtrag: Die haben hier ein ähnliches Thema:

http://www.nickles.de/static_cache/537877686.html


Das ist ein rechtlicher Bereich, in dem verschiedenste Interessen und Gesetze kollidieren.
Prinzipiell ist ein PC Arbeitsgerät und Eigentum der Firma, der Admin hat entsprechende Sorgfalts- und Überwachungspflichten. Allerdings greift hier auch Privatsphäre und Datenschutz.
Knackpunkt des Ganzen ist eigentlich die Policy der Firma. Wird offiziell festgesetzt, daß Rechner und alles zugehörige nur zu beruflichen Zwecken genutzt werden dürfen und Privatdaten darauf nichts zu suchen haben, ebenso daß die Mailzugänge und der Internetzugang nur beruflich genutzt werden darf, dann handelt ein Nutzer gegen die Firmenregeln, wenn er doch privat nutzt, Du mußt also davon ausgehen (können), daß keine privaten Daten auf dem Rechner sind (zu sein haben). Ergo darfst Du sichern, löschen usw.

Sind die Rechner jedoch auch zur privaten Nutzung freigegeben oder existiert keine Richtlinie, so ändert sich das Ganze. Du mußt davon ausgehen, daß sich private Daten auf dem Rechner befinden (können). Wird in der Firma nicht offen bekannt gegeben, daß die Rechner überwacht werden und hat der Betriebsrat (sofern vorhanden) dem nicht zugestimmt, so sind private Verzeichnisse für dich tabu. Was Du jedoch darfst (nach Absprache mit der Geschäftsleitung) ist, den Internetzugang entsprechend über Firewall und/oder Proxy zu reglementieren, was Dir auch aus Sorgfaltspflicht angeraten wäre, und somit rechtlich bedenkliche Inhalte vom Netzwerk fernhalten. Ebenso Virenscanner darfst Du generell einsetzen, ebenso Contentfilter.

Die Rechtslage ist hier eindeutig: wenn der mitarbeiter nicht im arbeitsvertrag oder durch eine zusatzerklaerung darauf aufmerksam gemacht worden ist, ist schnueffeln rechtlich nicht abgesichert und du kannst maechtig aerger bekommen. U.u. muss er sogar sein schriftliches einverstaendnis erklaeren.
Zwar macht das Finanzamt stress wenn auf Firmenrechnern privates abgeht, aber der Mitarbeiter muss vom schnueffeln  in Kenntnis gesetzt werden!
Gerade wenn keine Benutzerordnung existiert kann er sogar davon ausgehen, dass nicht geschnueffelt wird.

Gruß, Ben


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Offline Baldrian

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #12 am: Dezember 01, 2006, 13:02:07 »
Jo, vielen Dank noch mal.
Ich hab vorhin auch noch etwas gestöbert und es ist wohl so.
Also wie du schon meintest, ist die private nutzung von email etc erlaubt dann darf der Chef solche sachen nicht durch gucken (Verlaufsspeicher, mails, Eigene Datein..) wenn die private Nutzung hingegen nur geduldet oder sogar verboten ist, dann darf er Stichproben machen.
Ansonsten muss eine regelmässige Überwachung vorher mitgeteielt werden.

Nunja, so werd ich das dann wohl auch angehen.
Ich werd eh mal schaun worum es denn jetzt genau geht. Wenn es jetzt nur darum geht, das irgendeiner sich da auf irgendwelchen Porno-Seiten rumtreibt, ok, dann ist das ja nicht so das problem. Wenn es jetzt aber um harte Sachen wie Betriebsspionage geht, dann werd ich ihm eh wohl lieber anraten damit zur Polizei zu gehen.

Ansonsten werd ich mich vielleicht im Zweifel lieber auf eine beratende Funktion beschränken.
Will der Chef wissen wie man nach gucken kann, auf was für Internetseiten der Mitarbeiter war, kann ich ihm ja mitteilen wie er es könnte, aber es nicht für ihn tun. Dann ist das seine Sache und ich werd die Rechnung dann auch dementsprechend ausstellen.
Denn ansich würde ich mich ansonsten durchaus auch strafbar machen, selbst wenn ich im Auftrag des Chef handel.
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Offline Bernd

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #13 am: Dezember 01, 2006, 22:46:05 »
Hmm, mal ne Frage. Wenn der Inhaber der Firma meint, dass da alles mit rechten Dingen zugeht, warum sollst du dann am Wochenende kommen, wenn sonst niemand da ist? Recht hin oder her. Solange derjenige, der den Rechner bedient, nicht dabei ist, hat es zumindest keinen besonders hohen moralischen Stellenwert

Offline Baldrian

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #14 am: Dezember 02, 2006, 16:29:18 »
Naja, moral hin oder her, ansich kann ich das schon verstehen. Wenn der Chef den Verdacht hat und diesen im Vorfeld äussert, dann könnte der Betreffende entweder entsprechende Sachen schnell verschwinden lassen oder sich ganz schön beleidigt fühlen und in der Firma schlechtwetter gegen den Chef machen.
Wenn nichts ist braucht der Chef sich da nicht gleich mit den Mitarbeitern anlegen und wenn, dann hat er Beweise für ein eventuelles Fehlverhalten in der Hand.

Ich war ja heute vor Ort und ich konnte zumindest nichts Finden was irgendwie schlimm wäre.
Insofern wird sich das wohl auch geklärt haben. So gesehen ist es doch auch gut. Besser als wenn der Chef die ganze Zeit Misstrauen gegen einen Angestellten hat. So ist die Sache dann vom Tisch.
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Offline LoGaN

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #15 am: Dezember 03, 2006, 10:24:33 »
Hi Baldrian :)


Freundin von mir hat jura studiert...bin da gerade am nachfragen,ob das so ohne ist.
Mir selber kommt es etwas suspect vor,sobald ich was weiss poste ich es Dir wie das Rechtlich aussieht.

Eine wichtige Frage ist, ob das gegen das Recht des Mitarbeiters auf Achtung des Privat- & Familienlebens und / oder Datenschutz verstösst oder nicht.




Offline LoGaN

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #16 am: Dezember 03, 2006, 11:22:48 »
re:Baldrian  :)


grundsätzlich gilt folgendes:
der PC gehört dem Arbeitgeber, also darf er auch in den PC einsteigen. der Arbeitnehmer darf den PC nur zu arbeitszwecken nutzen, ausser es wurde etwas anderes vereinbart. der Arbeitgeber darf auch kontrollieren, ob seine Mitarbeiter die PCs nur zu Arbeitszwecken nutzen (ist ja sein Eigentum).
zu beachten ist allerdings der DATENSCHUTZ (deutsches Datenschutzgesetz).
Weisungen des Arbeitgebers sind grundsätzlich zu befolgen. Wenn du ganz sicher sein willst, frag bei der Arbeitnehmervertretung (in Österreich ist das die Arbeiterkammer) nach.

Hoffe Ich konnte Dir etwas helfen :) schliesslich habe Ich auch dazugelernt.

lg_logan




Offline andre3468

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #17 am: Dezember 03, 2006, 12:12:06 »
Hallo Baldrian schau mal auf die Seiten

                                                                                                                                                               
 http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_11548.html 

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ass_arbeitsrecht_43.htm


Darüber gbt es eindeutige Gerichtsurteile vom BGH und BAG findest Du alles auf den Seiten.Hoffe ich konnte dir weiter helfen,der sat asgt eigntlich schon alles.
Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt. Solche Befugnisse können sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Als Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigter haben Sie jedoch keine schrankenlosen Kontrollbefugnisse.


Gruß Andre3468


Offline Ben

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #18 am: Dezember 04, 2006, 18:33:30 »
Hi,
Also die Sclüsselbegriffe sind (wie gesagt): Datenschutz und betriebliche Nutzungsvereinbarung.
Und
Gerichte können, trotz schon getroffener ähnlicher Urteile von Fall zu Fall verschieden
entscheiden.

"Der beste Schutz gegen Kriminalität am Arbeitsplatz sind immer noch zufriedene und motivierte Mitarbeiter, die sich in angenehmem und vertrauensvollem Betriebsklima frei entfalten können. Der umsichtig handelnde Arbeitgeber wird deshalb stets darum bemüht sein, nicht über das Ziel hinauszuschießen. "

Und es muß jeder selbst entscheiden auf welcher Seite er steht und wieweit er sich
(um des lieben Geldes willen) darauf einläßt
andere zu bespitzeln (und zu denunzieren) ohne sein Gewissen zu belasten und die
Freiheit zu verkaufen... *die Freiheit (der Gedanken) ist ein Grundrecht und ohne selbst die Verantwortung für seine Taten zu übernehmen und ausschließlich auf Befehl von Oben zu handeln war, und ist noch Ursache von Katastrophen jeglicher Art.*

Aber ich Glaube in diesem Sinne ist es eh gelaufen, also im positiven Sinne meine ich.

Aber was mich dann noch interessiert wäre die technische Seite, wie z.B. knacke ich ein (vergessenes) Bios- Passwort oder wie kann ich ein Benutzerkonto öffnen,
dass mit einem Passwort geschützt ist was jemandem nicht mehr einfallen will.
Und auf der anderen Seite: Gibt es einen (zuverlässigen) Schutz dagegen ?
Aber das würde dann wohl ein neues Thema werden.

Gruß, Ben

 


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Offline Baldrian

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #19 am: Dezember 05, 2006, 10:05:35 »
Zitat
Und es muß jeder selbst entscheiden auf welcher Seite er steht und wieweit er sich
(um des lieben Geldes willen) darauf einläßt
andere zu bespitzeln (und zu denunzieren) ohne sein Gewissen zu belasten und die
Freiheit zu verkaufen... *die Freiheit (der Gedanken) ist ein Grundrecht und ohne selbst die Verantwortung für seine Taten zu übernehmen und ausschließlich auf Befehl von Oben zu handeln war, und ist noch Ursache von Katastrophen jeglicher Art.*

Ja, aber ist der Begriff "Freiheit" doch etwas hochgestochen in so einem Fall.
Es gibt ja schließlich auch nicht immer nur die armen Angestellten, sondern auch den armen Chef, der vielleicht ausgenutzt wird, weil er seinen Leuten gutes Geld zahlt, wärend diese nur faul auf ihrer Haut rumliegen.
Und man kann es ja auch umdrehen. Wenn sich ein Arbeitnehmer die Freiheit nimmt, sich in seiner bezahlten Arbeitszeit mit privaten Dingen zu beschäftigen, dann muss er auch die Verantwortung dafür übernehmen, wenn er dabei erwischt wird und Ärger bekommt. Das ist auch Freiheit.


Im übrigen gibt es ja durchaus auch Betriebe, bei denen die Angestellten rund um die Uhr gefilmt werden und ein Keylogger jeden Tastenschlag protokolliert. In so einem Fall muss der Chef dann ja so gesehen sich gar keine Gedanken mehr zu dem Thema machen.
Angenehm ist es sicherlich aber nicht.

Zitat
Aber was mich dann noch interessiert wäre die technische Seite, wie z.B. knacke ich ein (vergessenes) Bios- Passwort oder wie kann ich ein Benutzerkonto öffnen,
dass mit einem Passwort geschützt ist was jemandem nicht mehr einfallen will.
Und auf der anderen Seite: Gibt es einen (zuverlässigen) Schutz dagegen ?
Fürs Bios gibt es in der Regel Masterpasswörter. Eine einfache Passwort Abfrage unter Windows lässt sich um gehen in dem man mit einem Nicht-Microsoft Produckt auf die betreffende Partition zugreift (DOS, Linux).

Was wirklich hilft?
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Offline Ben

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Re: In einen Computer "einbrechen" - Recht -
« Antwort #20 am: Dezember 05, 2006, 17:52:00 »
Ok, vielleicht etwas idealistisch   :kratz

Zum Biospasswort:
Das Bios würde ich per Jumper, oder mit Ausbau der Batterie (länger als ca. 2 min.)  komplett zurücksetzen, dann ist das Passwort auch futsch.

Gruß, Ben










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