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In einen Computer "einbrechen" - Recht -

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Musikdrama:
Hallo,

ich bin mir über die Rechtslage auch nicht ganz im klaren, aber an Deiner Stelle würde ich

1. nochmals nachfragen, ob es eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung der Betriebsrechner gibt und mir diese in Kopie aushändigen lassen

2. mir die Anordnung vom Chef, in den Rechner einzubrechen, auch schriftlich geben lassen (v. a. weil die Sache außerhalb der Arbeitszeit am Wochenende stattfindet).

Mit diesen beiden Schriftstücken kann Dir im Prinzip nichts passieren; was dem Mitarbeiter passiert, das werden die Daten auf dem Rechner zeigen...

Gruß Alex

Musikdrama:
Hallo nochmal,

gerade ist mir beim Essen noch etwas eingefallen (jaja - beim Essen habe ich immer die besten Ideen...  :-) ):

Wenn es zwischen dem Mitarbeiter und dem Chef vor dem Arbeitsgericht zu einer Klage um die Kündigung kommt, ist es durchaus möglich, dass Du als Zeuge bzw. als Sachverständiger vorgeladen wirst. (Jaja, wenn man bei der Fernschule Weber "Computertechnik" studiert hat, ist man doch ein "Sachverständiger" - oder?  :-D ) Das ist für Dich nicht weiter schlimm, Du musst Dir nur überlegen, was Du in so einem Fall erzählst.

Beispiel: Der Arbeitgeber hat in einer Betriebsvereinbarung explizit die Nutzung von VOIP-Diensten (Skype...) verboten. Gleichzeitig stehen auf allen Rechnern, Servern und Firewalls im Firmen-Netzwerk die betreffenden Ports so sperrangelweit offen, dass der Angestellte keinerlei Hindernisse bei der Benutzung von Skype umgehen musste.

Wenn Du jetzt vor Gericht aussagst, dass Du schon seit Monaten davon gewusst und den Chef mehrmals darauf hingewiesen hast, kann das in so einem Prozess durchaus interessant sein...

Gruß

Alex

madcat:
Wenn das kein überlebenswichtiger Kunde von dir ist, würde ich die Sache einfach sein lassen. Ich glaub mit Kunden, die ein solches Verhalten an den Tag legen würde ich nichts zu tun haben wollen. Vor allem aber würde ich alle hier getroffenen Aussagen schlicht ignorieren, da ich nicht glaub, daß einer hier Rechtsanwalt oder Ähnliches ist (wenn doch tut es mir verdammt leid für ihn, das er davon nicht Leben kann und so ne armselige Computerschulung, wie wir alle hier, braucht für den Lebensunterhalt :wink:) und fundierte Erklärungen zu dieser Rechtslage abgeben kann.

gruß madcat

schnuffel:
Hallo Baldrian!

Es kommt auch noch ein bischen darauf an, wie groß die Firma ist. Wo ich
damit hinaus will ist: gibt es dort einen Betriebsrat?
Wenn ja, doch der Chef informiert diesen nicht und es sollte rauskommen,
dass er den Betriebsrat nicht informiert hat....naja, ich glaub dann könnte
er als Chef auch Schwierigkeiten bekommen....

Ansonsten haben die anderen schon recht: es kommt darauf an, was im Vertrag
des Angestellten steht.

Gruss
schnuffel

Flamingo:
Hallo Baldrian,
ich bin mit Musikdrama (Alex) einverstanden.  Auf jeden fall sollstest du es von Chef schriftlich und unterschrieben geben lassen.

Gruß

Flamingo

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