Allgemeines Computer Forum > Projekte

Selbständigkeit

<< < (10/18) > >>

Baldrian:
Hm, so wie ich das sehe, sind das zwei Franchise Firmen oder?

Raik:
Das kann mann so sagen!!!, Ich weiß nicht so richtig was ich davon halten soll.

Ben:
Hi,
ich finde, dass das eine gute Idee ist,
denn manches schafft man nicht komplett allein,
vielleicht kann man sich auch zwecks Firmengründung zusammentun,
vielleicht auch ohne professionelle franchise Firmen,
meine Idee wäre z.B. ein Pc-Notdienst mit mehreren Leuten in Wechselschichten.
Dann muß man nicht rund um die Uhr parat sein und kann sich gegenseitig auch mal  helfen und behält die Freundin, (meine fände  Wochenend- und Nacht-Einsätze nicht so super)
Gruß, Ben   

Baldrian:

--- Zitat ---Dann muß man nicht rund um die Uhr parat sein und kann sich gegenseitig auch mal  helfen und behält die Freundin, (meine fände  Wochenend- und Nacht-Einsätze nicht so super)
--- Ende Zitat ---
He he, ja wessen schon  :roll:
Aber solch eine hohe Verfügbarkeit muss man in der Regel ja auch nicht leisten, zumindest nicht als "normaler" Computertechniker. Wenn man jetzt vielleicht bei einer großen Firma angestellt ist, dann muss man springen, aber wenn man sein eigenes kleines Unternehmen hat, dann hat man vermutlich eh keine Kunden bei denen es so eilt.
Mann arbeitet dann ja auch eher für kleinere bis mittlere Unternehmen und/oder Privatpersonen. Bei denen gibt es ja auch Wochenende und Feierabend. Da braucht des Nachts oder am WE ja auch kaum jemand den Rechner für Lebenswichtige aufgaben.
Naja und ansonsten kann man dann halt auch eine saftige Rechnung stellen.
Über das Geld freut sich dann vielleicht auch schon wieder die Freundin  :wink:


--- Zitat ---vielleicht kann man sich auch zwecks Firmengründung zusammentun,
vielleicht auch ohne professionelle franchise Firmen
--- Ende Zitat ---
Klar kann man das. Dann gründet man aber eine Gbr.
Das verhällt sich dann aber schon ziemlich anders als eine Selbständigkeit als Franchisepartner.

Ben:
Hi,
dann mach ich mal weiter:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist in Deutschland eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft.

Wer sich mit anderen zusammentut, sollte wenn möglich so viel wie möglich vertraglich absichern, denn, so wurde mir bei mehreren Beratungsgesprächen glaubhaft versichert, es gibt leicht Streit bei solchen Zusammenschlüssen.

Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für geringverdienende Selbstständige

Seit 1.1.2005 gibt es eine Alternative für geringverdienende Selbständige: Wenn das Einkommen nach Abzug der Versicherungsbeiträge, der Einkommensteuer und eines Freibetrages unter Hartz-IV-Niveau liegt, haben auch Selbständige einen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II (AlG II). Sobald auch nur ein Cent dieser Sozialleistung gezahlt wird, ist man automatisch versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge trägt die Staatskasse, eine bisher bestehende freiwillige Versicherung erlischt dann.

Der Gesetzgeber hatte damit allerdings einen potenziellen Teufelskreis geschaffen. Viele Betroffene erhalten nur deshalb die Sozialleistung, weil ihr Nettoeinkommen durch die Krankenkassen-Beiträge zu gering ist. Sobald aber AlG II bewilligt wird, entfallen diese Beiträge - und das Nettoeinkommen ist wieder zu hoch. Erst 19 Monaten nach der Einführung von Hartz IV wird dieser Kreis nun unterbrochen. Ab 1. August tritt § 26 Abs. 3 SGB II in Kraft:

"Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist."

Wer ohne diese Versicherungsbeiträge gerade noch genug zum Leben hat, muss nun nicht mehr Arbeitslosengeld II beantragen, sondern nur noch den Beitragszuschuss. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die vollen Beiträge übernommen werden - nur eben so viel, dass kein Bedarf auf Arbeitslosengeld II mehr besteht.

Gruß, Ben






Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln