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Selbständigkeit
Baldrian:
Hallo Wilfried,
Also ich musste meinen Beitrag auch gerade noch etwas korrigieren.
Ich bin da etwas in schleudern gekommen mit den aktuellen Gesetzestexten und einer etwas älteren Ausgabe des SGB II.
Also in dem Freibetrag von 100Euro sind die notwendigen Kosten zur Geschäftsführung schon mit drin. Das heißt, diese Ausgaben müssen aus von diesem Betrag getätigt werden. Wenn das Einkommen über 400Euro liegt und man nachweisen kann, das die notwendigen Ausgaben höher als 100Euro sind, dann kann der Betrag auch noch angehoben werden.
Zu bezahlen aus diesem Betrag sind Ausgaben wie eine Haftpflichtversicherung.
Was ansonsten noch in diesen Ausgabenbereich fällt, ist vermutlich absichtlich unklar formuliert.
Ist eine Visitenkarte teil einer Ausgabe um einen Kunden bedienen zu können, genauso wie eine Rechnung? In dem Fall dürfte man diesen Betrag nicht den Ausgaben die unter den Freibetrag fallen zuschreiben, sondern es wäre einfach ein Teil der Erbrachten Leistung. Die Fahrt zum Kunden ist sowas zum Beispiel ja auch.
Auf was für Spiele sich die ARGE da einlässt oder nicht ist also nach wie vor eine Frage des SBs.
In der Praxis werden Visitenkarten zum Beispiel aber unter die Ausgaben fallen, die mit dem 100Euro Freibetrag verrechnet werden müssen, denn man lässt sie ja nicht einzeln für jeden Kunden an Ort und Stelle drucken, sondern bestellt vielleicht 200Stück im Vorraus. Ausserdem dürfte man sie auch dann nur an Kunden aber nicht an jeden verteilen, denn Werbung gehört natürlich schon wieder zu den Ausgaben die unter den 100Euro Betrag fallen.
Die Rechnung wäre also so oder so ähnlich.
Du kaufst zB. Hardware ein für 1000Euro, machst etwas Werbung für 50Euro und verkaufst sie für 2000Euro.
Nebenbei hast du natürlich noch Unkosten für Strom, und den Rechner den du Extra für den Verrkauf anschaffen musstest etc....
Wärend fürs Finanzamt ganz klar alle diese Unkosten von dem Gewinn den du in Höhe von 1000Euro mit dem Verkauf der Hardware machst, abgezogen werden können (ok, der Rechner wird über die Jahre abgesetzt aber trotzdem), sieht die ARGE nur die Rechnung 1000Euro im Einkauf ausgegeben, 2000Euro eingenommen.
ARGE lässt dich jetzt nicht von dem Gewinn an der Hardware in höhe von 1000Euro, deine Unkosten für Werbung, Strom etc abziehen, sondern sie sagt: " So, hier haben sie eine Pauschale von 100Euro, verrechnen sie das damit".
Also bleiben noch 900 Euro Gewinn. von dem darfst du jetzt 20% als Plus auf dein Konto schreiben, der Rest wird mit deinem Bezug verrechnet, also weniger für dich gezahlt.
Das heißt du hast im Monat 180Euro mehr als den normalen Bezug von der ARGE +/- was von dem 100Euro Freibetrag, der aber mit deinen Ausgaben für die Werbung u. Strom verrechnet werden musste, übrig bleibt. Die Unkosten für den Rechner musst du dir aus dem Hut zaubern.
Die Berechnung mit dem Finanzamt ist also wesentlich netter als die mit der ARGE, weil sie viel mehr von deinen Unkosten anerkennen.
Baldrian:
Zuschüsse
Zuschüsse für Arbeitslose die sich selbständig machen wollen.
Generell gilt folgendes:
Alle Zuschüsse sind so genannte Kann-Leistungen, das heißt es gibt kein Grundrecht auf die Zuschüsse sondern man muss sie bei der ARGE zu ihren Bedingungen beantragen.
Vorraussetzung ist ein Bezug von Arbeitslosen Geld der noch mindestens für drei Monate besteht. Mann darf also vor dem Antrag noch nicht selbständig.
Es muss ein Businessplan erstellt werden, welcher von einem unabhängigen Gutachter auf Wirtschaftlichkeit und eure Befähigung für euer Unternehmen geprüft wird.
Der geprüfte Businessplan muss dann noch von der ARGE abgesegnet werden.
Gründungszuschuss:
Empfänger von ALG I können einen Gründungszuschuss beantragen.
Diesen gibt es für maximal 15Monate, wobei er zunächst für 9Monate gewehrt wird, nach denen euer Unternehmen erneut geprüft wird. Die weiteren 6Monate Zuschuss können dann noch folgen.
Der Gründungszuschuss beträgt 300Euro im Monat zum regulären Bezug, welche zur Sicherung der Sozialversicherungen dienen sollen.
Einstiegsgeld:
Empfänger von ALG II können das Einstiegsgeld beantragen.
Es wird für maximal 24Monate gewehrt, wobei in der Regel immer ein Zuschuss für 6Monate erfolgt, danach wird dann erneut das Unternehmen auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Die höhe des Einstiegsgeld beträgt in der Regel 50% der Regelleistung (345Euro). Für jede weiter Person in der Bedarfsgemeinschaft können weitere 10% hinzukommen. Unter bestimmten Umständen/Finanzbedarf kann das Einstiegsgeld auf maximal 100% der Regelleistung angehoben werden.
Das Einkommen und der Bezug werden wie bei einem normalen Einkommen berechnet.
(siehe oben). Es gibt einen Freibetrag von 100Euro zu dem jeweils 20% eines Einkommen zwischen 400 u. 900Euro oder 10% bei einem Einkommen von 900 - 1500Euro hinzugerechnet werden.
Das restliche Einkommen wird mit dem Bezug verrechnet.
Sozialversicherungsbeiträge werden nach wie vor von der ARGE übernommen.
Regionale Ausnahmen:
Es gibt regionale Ausnahmen in der Höhe und Art des Bezugs.
Das Einstiegsgeld wird in Hamburg zum Beispiel als ein einmaliger Kredit von 12.500Euro zu einem Zinssatz von 8% ausgezahlt.
Wer Ausnahmen in seiner Region kennt, der möge die doch bitte auch mitteilen.
Die ganzen Geschichten wie ICH-AG und Überbrückungsgeld gibt es seit August dieses Jahres nicht mehr.
Man merkt schnell, das vom ALG I zu ALG II schnell eine Entmündigung und Entzug in das Vertrauen des Arbeitslosen stadfindet.
Es gibt weniger Geld, kleiner Zeiträume für die der Zuschuss gewehrt wird und von dem erwirtschafteten Einkommen, darf auch nicht mehr als bei jeder anderen Art des Dazuverdienst behalten werden.
Ob das eine sinnvoller Schritt ist, wage ich zu bezweifeln.
So halb Off-Topic:
Weiß einer von euch wie das mit dem Absetzen von der Steuer von Computerkomponenten ist?
Also für einen Computer sind es ja drei Jahre, aber was ist wenn ich keinen ganzen Rechner neu anschaffe sondern nur Komponenten? Also zum Beispiel einen neuen Prozessor.
Wird der dann auch zugehörig zum Computer über drei Jahre abgesetzt oder kann ich den dann als Kleinteil sofort komplett absetzen? Und wenn ja, was wäre wenn ich einen Computer einfach komplett in einzelnen Teilen kaufe?
Ben:
Hallo,
@Baldrian : super wichtiges Thema, und sehr informativ. Danke.
Ich hab hier mal ein Beispiel für einen Fragebogen der im
Vorfeld zur Selbständigkeit auszufüllen ist und auf den sich dann das
nachfolgende Gespräch bei einer unabhängigen Gutachter-Stelle bezieht:
*PROFILING - Informationen zum Geschäftsvorhaben
1. Das Geschäftsvorhaben
1.1 Beschreiben Sie in 2-3 Sätzen Ihr Geschäftsvorhaben.
1.2 Beschreiben Sie Ihr genaues Produkt- und Dienstleistungsangebot.
1.3 Erläutern Sie das Besondere an Ihrem Geschäftsvorhaben.
1.4 Wie kommen Sie auf diese Geschäftsidee?
2. Marktinformationen
2.1 Welche Informationen haben Sie über die Branche?
2.2 Wer sind Ihre Kunden?
(Bitte beschreiben Sie Ihre Zielgruppe möglichst genau, z.B. nach Geschlecht, Alter, Einkommen, gesellschaftliche Stellung, Bildungsstand, persönliche Interessen, Single oder Paare oder Familien, etc.)
2.3 Haben Sie schon konkrete Kunden/ Kundenanfragen?
2.4 Erläutern Sie, wie stark der Wettbewerb ist und wer Ihre wichtigsten Konkurrenten sind (z.B. gelbe Seiten, Internet, etc.).
2.5 Wie unterscheiden Sie sich im Vergleich zu Ihren Wettbewerbern?
2.6 Wo wollen Sie sich selbstständig machen?
2.7 Warum haben Sie sich für diesen Standort entschieden? *
Nachdem man diesen ausgefüllt hat, wird man zu einem Gespräch bestellt,
bei dem dann die Aussichten einer Firmengründung (und damit die Förderungswürdigkeit gegenüber dem Arbeitsamt)
festgestellt und begründet wird... Vorher wird noch ein nicht ganz
unwichtiger Test durchgeführt, der sich auf die Qualitäten einer *Unternehmerpersönlichkeit* die man ja dann sein wird,
bezieht und sich f-dup nennt.
Damit soll die persönliche Eignung, die man als Selbständiger haben sollte festgestellt werden.
Hat man diese Hürden genommen liegt es
aber immer noch im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters das Vorhaben zu bewilligen oder abzulehnen.
Damit will die ARGE vermeiden, dass Zuschüsse zu Neugründungen, die
von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg haben (wie in Zeiten der ungeprüften Ich AG´s wohl oft vorgekommen) geleistet werden.
*Eher unangenehm und erinnert mich an die Gewissensprüfung die man früher als Wehrdienstverweigerer machen musste...*
Gruß, Ben
Baldrian:
--- Zitat --- Vorher wird noch ein nicht ganz
unwichtiger Test durchgeführt, der sich auf die Qualitäten einer *Unternehmerpersönlichkeit* die man ja dann sein wird,
bezieht und sich f-dup nennt.
--- Ende Zitat ---
:-o Hui, das ist ja was.
Naja, irgendwo vielleicht nicht ganz falsch, aber schon komische Nummer.
Hast du da persönliche Erfahrungen? Würde mich ja mal Interessieren wie so ein "Psycho-Test" aussieht bzw. gemacht wird.
Ben:
Hier kann man´s mal testen ...
http://www.gansen-beratung.de/seiten/fragebogen.php
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