Das klingt nach einer Standart-Abmahnung. Da gibt es mittlerweile Anwälte, die darauf spezialisiert sind. Das ist halt so mit dem Namensrecht. Nur mit dem Eintrag ins Handelsregister ist man berechtigt einen "Fantasie"-Firmennamen zu führen, dabei wird dann auch von der IHK ein Unbedenklichkeits-Gutachten erstellt. Nur mit diesem kann die Eintragung erfolgen. Ohne die Eintragung ins Handelsregister darf die eigene Firma nur den eigenen Namen führen + einen Zusatz der die Tätigkeit beschreibt z.B.: Mayer Netzwerkberatung, Schmidt IT Systemberatung usw. Namen wie Media-Markt, Me myself and Eye (MME), Kondomi usw. nur mit Eintrag ins HR.
Man kann übrigens auch Abgemahnt werden wenn man kein Impressum auf der Homepage führt, in dem die wichtigsten Angaben zur Firma enthalten sind u.a. Steuernummer und eine Kontakttelefonnummer. Abmahnungen sind ein echt nettes Geschäft für Anwälte.
Wenn man in einem Prospekt z.B. einen UVP vom Hersteller genannt bekommt, dieser aber mit der UVP auf der Homepage des Herstellers nicht übereinstimmt, kann man sich einen findigen Anwalt suchen, den Laden abmahnen lassen und sich den Reibach teilen. Ist natürlich nicht ganz so einfach, weil man aus der gleichen Branche kommen muß und dadurch einen Wettbewerbsnachteil befürchten muss und so weiter und so fort.
Sachen gibts ist doch nett oder?
gruß madcat