Hallo,
bevor ich mich zum Thema Ich-Ag äußere, möchte ich mich eben kurz vorstellen.
Ich heiße Wilfried, bin beinahe 50 Jahre alt, und in der glücklichen Lage, eine feste Anstellung im Rettungsdienst zu haben, und das schon seit mehr als 20 Jahren. Diesen Kurs mache ich eigentlich nur als Hobby, und weil es ja doch vielleicht ganz nützlich ist, wenn man in seinem Beruf so nebenbei auch noch ein kleines Netzerk administriert, dass man auch über die Technik becheid weiß.
Neben diesem Hauptberuf habe ich (bzw meine Frau) auch noch ein kleines Gewerbe laufen (www.katzen-ferien-pension.de (http://www.katzen-ferien-pension.de) ), insofern habe ich schon einschlägige
Erfahrungen mit Existenzgründung.
Warum muss es unbedingt eine Ich-AG sein. Eine Ich-AG ist etwas ganz tolles, wenn man berechtigte Hoffnungen hat, von den Einnahmen des Gewerbes leben zu können, dann erleichtert einem das Geld vom Arbeitsamt die ersten Monate bis alles angelaufen ist. Wenn ich aber nicht sicher seinb kann, dass ich von meinem neuen Geschäft leben kann, wäre es ja Wahnsinn auf das Arbeitslosengeld oder -hilfe zu verzichten.
Woher weiss ich aber, ob ich davon leben kann oder nicht?
Probiert es doch einfach aus. Keiner kann Euch verwehren auch in der Arbeitslosigkeit ein Gewerbe anzumelden. Solange Ihr kein zu versteuerndes Einkommen daraus erwirtschaftet, ändert sich an den Zahlungen von Arbeitsamt gar nichts. Und dass Ihr kein zu versteuerndes Einkommen habt, dafür müsst Ihr halt sorgen, indem Ihr alles was Ihr durch Euer neues Gewerbe verdient gleich wieder für Eure Firma ausgebt. Wenn Ihr dann nach einem halben oder ganzen Jahr seht, dass Ihr mehr einnehmt, als Ihr ausgeben könnt, ist es immer noch Zeit, sich beim Arbeitsamt das Übergangsgeld zu holen.
Genau so ist es, wenn man Hauptberuflich schon eine feste, aber ungeliebte Beschäftigung hat. Gewerbe anmelden, und zunächst einmal nebenerweblich tätig werden, bis man weiss, dass man davon auch leben kann. Aber Vorsicht. Nebenerwerblich irgendwo tätig sein muss dem (Haupt-)Arbeitgeber gemeldet sein, und der kann einem die Genehmigung dazu verweigern, wenn die nebenberufliche Tätigkeit der hauptberuflichen zu ähnlich ist. Wenn ich z.B. als Verkäufer in einem Bekleidungsgeschäft arbeite, darf ich mich nicht unbedingt als Änderungsschneider nebenerwerblich selbstständig machen (Interessenskonflikt). Oder wenn ich als Kellner fest angestellt bin, darf ich nicht gleichzeitig als selbständiger Pächter einer Gaststätte arbeiten, da dann der Erholungszweck der Arbeitspausen nicht mehr gegeben ist. Wenn der eigene Job aber etwas völlig anderes ist, kann keiner einem die Genehmigung verweigern.
@Dromeike
Umsatzsteuer (16%) wird frühestens ab 17000 und etwas Euro im ersten Jahr fällig, davon bist Du noch weit entfernt, es sei denn Du zhlst sie freiwillig, um Deinerseits alle Mehrwertsteuer von Deinen Einkäufen abziehen zu können. Das würde ich Dir aber nicht raten, denn Deine Anschaffungen im ersten Jahr dürften nicht so gewaltig sein, dass es sich lohnt.
Grüße aus der Wesermarsch
Wilfried