Sonstiges > Off-Topic
Forenbetreiber verklagt wegen Nicknamen eines Mitgliedes
madcat:
@manuel
Hi,
nein das wäre ja zu einfach für unsere Bürokraten. Du mußt zu einem Notar um den zu bitten einen EIntrag ins Handelsregister für dich zu veranlassen. Der schickt dich dann zur IHK um dort den von dir erdachten Namen prüfen zu lassen und die IHK stellt dann ein Gutachten aus, daß der Name so verwendbar ist. Das bringst du dann zu deinem Notar und der kümmert sich dann um den Rest. Der ganze Spaß ist natürlich mit Gebühren. Die sind aber überall anders soweit ich weiß. Außerdem hat das ganze auch noch rechtliche Konsequenzen. Du wirst dann nämlich nicht mehr nach dem BGB rechtlich betrachtet sondern gilst als Vollkaufmann und wirst rechtlich nach dem HGB betrachtet. Was das im Einzelnen bedeutet würde hier den Rahmen sprengen und ist mir auch nicht im vollen Umfang geläufig. Aber in Sachen Gewährleistung und Garantie ist dann einiges anders. Auch deine Rechte und Pflichten als Gewerbetreibemnder sind etwas anders geregelt.
gruß madcat
hadischma:
Hi Madcat,
du hast mich mit deinen Beiträgen zur Firmengründung echt neugierig gemacht.
Wenn ich also richtig verstanden habe, werde ich , wenn ich mich selbständig mache grundsätzlich nach dem HGB und nicht mehr nach dem BGB behandelt.
Wie ist es denn wenn ich mich selbständig mache und eine Firma nach bürgerlichem Recht gründe.
Nach meiner Auffassung ist durch diese Rechtsform sowohl das HGB als auch das BGB Recjtsgrundlage,
oder liege ich da falsch,
Gruß
hadischma
Baldrian:
Das HGB gilt für dich nur, wenn du dich ins Handelsregister eintragen lässt,
du kannst dich aber auch ohne selbstständig machen.
Als GBR (Geselschaft bürgerlichen Rechts) kannst du dich
nicht ins Handelsregister eintragen lassen, also würdest du auch nicht nach dem HGB behandelt.
Eine GBR die sich ins Handelsregister eintragen läst, wird meines Wissens dadurch zur OHG.
Übrigens, wo es hier auch schon um Firmen Namen ging.
Als Minder-Kaufman muß man zwar den eigenen Namen tragen, als GBR kann man aber auch einen Fantasie Namen tragen. Der eigene Name muß aber im Schriftverkehr mit geführt werden.
madcat:
@hadschima
Baldrian hat vollkommen recht. Das wollte ich aber auch so zum Ausdruck bringen. Wenn mein Beitrag missverständlich war bitte ich das zu entschuldigen. Wichtig ist um damit nicht durcheinander zu kommen ist die richtige Rechtsform. Ich habe mal die wichtigsten Merkblätter der IHK zusammengetragen und angehängt.
gruß madcat
hadischma:
Hi Baldrian u. Madcat,
danke für die Aufklärung. Ist gut dass man auf Experten zurückgreifen kann,
Gruß
hadischma
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln