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Forenbetreiber verklagt wegen Nicknamen eines Mitgliedes
Andreas:
Hallo,
so endlich ist es soweit, der Wahnsinn beginnt .... :gmpf :gmpf
Forenbetreiber wurde wegen eines Nicknamens eines Mitgliedes abgemahnt.
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Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.
Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.
Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag.
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Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/60527
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html
wolli:
Die haben sie doch nicht alle :rofl :gmpf :hrmm
gramanu:
Wow,hammer!!
Aber woher soll man wissen das ein gewisser "Name" Marke ist wenn dieser bisher so auch noch nicht bekannt gemacht wurde?
Die Forderung halte ich für gegenstandslos und glaube das die Gerichte dies so auch abweisen.Das ist so ein typischer Advokaden Winkelzug.
Der Betreiber kann eigentlich nur belehrt werden für die Zukunft.....
gruß,gramanu
Baldrian:
--- Zitat ---Die Forderung halte ich für gegenstandslos und glaube das die Gerichte dies so auch abweisen.Das ist so ein typischer Advokaden Winkelzug.
--- Ende Zitat ---
Denke ich auch.
Das wird bestimmt so eine neue Welle von "Inkasso Wahnsinn" . Diese Kram mit den erfundenen Rechnungen für irgendwelche Porno Seiten.
In der Hoffnung die Leute zahlen, bevor jemand erfährt wo sie sich vermeintlich rumgetrieben haben.
--- Zitat ---Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt
--- Ende Zitat ---
Das es die Firma gar nicht gibt, ist natürlich der ober Witz.
Da braucht wohl jemand etwas Kleingeld.
Ich sollte meine Firma am besten in "Mayer Computertechnik" (mein Nachname) umbenennen. Den Namen schützen lassen und dann alle Leute die auch "Mayer" heißen verklagen.
gramanu:
He,he,
wie goil,siehste hast doch den goldenen Löffel mit in die Wiege bekommen.Man muß ihn nur finden!Theoretisch kannste dir dann schon mal ein nettes Fleckchen in Dubai kaufen :-D
gruß,gramanu
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