Freie Software
In Interpretation der Definition der Free Software Foundation (FSF) bezeichnet man solche Software als frei, deren Lizenz jedem, der dies möchte, mindestens folgende Freiheitsrechte einräumt:
Die Freiheit, das Programm zu jedem Zwecke auszuführen.
Die Freiheit, Kopien des Programms anzufertigen und zu verbreiten, sowohl gegen Entgelt als auch kostenlos.
Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu studieren. Voraussetzung dafür ist der Zugang zum Quellcode.
Die Freiheit, das Programm an eigene Bedürfnisse anzupassen oder zu verbessern.
Die Freiheit, das veränderte Programm zu verbreiten. Schutz der Freiheiten durch ein Copyleft ist hierbei erlaubt.
Im Gegensatz zu freier Software wird Software, die diesen Bedingungen nicht genügt, als proprietäre oder unfreie Software bezeichnet.
Um zu gewährleisten, dass Freiheit Nr. 5 der Gemeinschaft zugute kommt, enthält insbesondere die führende Lizenz freier Software, die GNU General Public License (GPL), eine Copyleft-Bestimmung zum Schutz der einmal eingeräumten Freiheiten: Ein verändertes GPL-Programm muss bei Weiterverbreitung wiederum frei sein.
Aber auch Lizenzen ohne Copyleft werden von der FSF als frei betrachtet, wie z.B. die BSD-Lizenz
Der in englischen Texten enthaltene Hinweis Free as free speech not as free beer (frei wie freie Meinungsäußerung, nicht wie Freibier) ist im Deutschen kaum nötig, da nur selten frei mit kostenlos assoziiert wird. Freie Software ist jedoch deutlich zu unterscheiden vom Begriff Freeware, der eine andere Bedeutung hat.
Mehr zu dem Thema: http://www.deshalbfrei.org/