Autor Thema: Selbständigkeit  (Gelesen 44585 mal)

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Offline chevalier

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Re: Selbständikeit
« Antwort #25 am: November 09, 2006, 21:00:39 »
Sorry Andreas I will try to put all my thoughts  and coments in one big back just for you, and if you want I`ll write it in german aswell.
Sir Alan

Offline kv-70

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Re: Selbständikeit
« Antwort #26 am: November 10, 2006, 10:03:22 »
Habe mal eine Frage . Was dürfen wir in unserem Nebengewerbe oder Gewerbe mit unser Weber Studium machen ? Reperatur und Verkauf oder nur Verkauf  . Die Ihk bei uns meint das ,das Zerfitikat nicht ausreichend ist für Reperatur Gewerbe . Spezial Elektroniker oder CT-Meister. Ich sollte mal herkommen und die Papiere von Weber mitbringen .

Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #27 am: November 10, 2006, 10:48:31 »
@ chevalier
Zitat
Baldrian, you seem to know all the answers anyway why ask us?
Ha ha, nein die weiß ich mit Sicherheit nicht!
An einem Businessplan bin ich zum Beispiel so gut wie verzweifelt, da kann ich von andre wohl noch eine Menge lernen. Davon mal abgesehen, gibt es sicherlich noch viel mehr Dinge die zu beachten sind, als die die ich bis jetzt aufgeführt habe.
Ich hab dieses Thema ja auch aufgemacht, mit der Frage ob Interesse an einem FAQ oder Wiki zum Thema "Selbständigkeit" besteht. Ich hab nicht gefragt, ob mir das jemand erklären kann und dann so getan als würde ich hier aufeinmal alle Antworten aus dem Hut zaubern.
Ich bin der Meinung das man in einem Forum nicht nur fragen kann, wenn man ein Problem hat, sondern das man auch einfach Wissen und Erfahrungen mit anderen teilen kann, ohne das es vielleicht ein akutes Problem gibt. 
Wenn du aber der Meinung bist, das ich mich hier nur profilieren will, dann ignoriere doch bitte einfach meine Beiträge.

Du hast sicherlich recht, wenn du schreibst das es hier in Deutschland sehr viele Gesetze gibt, aber ich halte es wiederum auch für naive, wenn man sie einfach ignoriert und mal so drauf los arbeitet.
Wie sehr man sich vor der Aufnahme eines Gewerbes jetzt mit den gesetzlichen Details auseinander setzt ist sicherlich jedem selbst überlassen. Sich zu informieren ist kein Muss, sondern eine Möglichkeit.
Aber wenn man zB. schön fröhlich vor sich her einfach Rechnung mit ausgewiesener MwSt. schreibt aber versäumt diese ans Finanzamt abzuführen, dann kann man sich bald sicherlich schön fröhlich im Gefängnis wegen Steuerhinterziehung, über seinen lockeren Umgang mit den Gesetzen freuen.
Ich bin sicherlich auch kein großer Freund von den ganzen komplizierten Gesetzen und der Bürokratie, die Frage ist nur, ob man sich es deshalb auch leisten kann diese zu ignorieren.
Ausserdem gibt es auch schließlich nicht nur Pflichten sondern auch Rechte und diese sollte man auch warnehmen können und das geht nur, wenn man sie auch kennt.


@ kv-70
Naja, die IHK ist eine gute Beratungsstelle, will dir aber sicherlich auch gerne ihre Zertifizierungen andrehen.
Bei der Gewerbeanmeldung wird man dir aber schon sagen ob du für dein Vorhaben eine Genehmigung brauchst oder nicht. Soweit ich weiß darf man zB. Software installieren u. warten so wie defekte Hardwarekomponenten tauschen. Was du nicht darfst, ist das Öffnen und reparieren von Netzteilen oder Monitoren. Das hängt wohl damit zusammen das sie Starkstrom führende Teile beinhalten und so mit in den Bereich Elektriker oder so fallen. Auf jeden Fall dann schon wieder in die Kategorie Handwerk fallen.

Aber da will ich mich jetzt auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
IHk ist auch nicht immer IHk. Da gibt es oft größere regionale Unterschiede.
"Was auch immer geschieht, nie dürft ihr so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Offline andre3468

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Re: Selbständikeit
« Antwort #28 am: November 10, 2006, 11:03:01 »
Das ist eine sehr gute Frage :kratz  aber das was dier IHK sagt stimmt nicht, wen Du ein Netzteiltauscht ist das erlaubt aber wen Du es selbst im Stand setzt darfts Du es nur wen Du Elektroniker bist.Das ist ein Grund dafür das das alle Netzteile versiegelt sind. Wenn du was öffentlich verkaufen möchtest must Du eine Gewerbe anmelden das darfst Du ja auch das must Du sogar Da Fragt dich keiner ob Du eine Ausbildung hast im bereich Verkauf.Es ist aber leider so das wir nur ein Zertifikat haben und keine Ausbildung (Lehrberuf) und die Industrie uns nicht ernst nimmt.Beispiel Dell da werden die Mitarbeiter aus intern geschult wie man ein Rechner zusammen baut.Der Name Computertechniker ist leider nicht geschützt jeder kann sich so bezeichen wenn er will.Darum sollte sich die IKK kümmern und dir nicht so ein scheiss erzählen.Ich finde die Seite leider nicht hier im Portal gibt es ein  Link zur einer Seite wo man sich ein Zertifikat für ein paar Euro kaufen kann ohne das man was von Computern versteht.
Gruß andre3468

Offline Ben

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Re: Selbständikeit
« Antwort #29 am: November 10, 2006, 11:19:29 »
Hi,
wenn nicht die Möglichkeit bestünde sich als
Pc-Techniker selbständig zu machen,
würde Weber damit wohl keine Werbung machen:
"Das Fernstudium soll dem bestehenden Mangel an Computertechnikern abhelfen und wendet sich an
• jeden, der Service-Techniker für Computer werden möchte und mit dem Reparieren, Konfigurieren und Installieren von PCs und Peripheriegeräten Geld verdienen will.
• PC-Fachhändler, Software- und Systemhäuser.
• Fachverkäufer im Computerhandel, die ihren Service verbessern, ihr Leistungsangebot steigern und ihre Kunden qualifiziert beraten wollen.
• Betriebe und Unternehmen jeder Art, die Computer einsetzen und durch Ausbildung von Mitarbeitern die Wartung und Erhaltung der Betriebsbereitschaft, sowie die kurzfristige Behebung von Störungen und Ausfällen sicherstellen wollen.
• Fachleute verwandter Berufsbereiche, wie z.B. Telekommunikation, Fernsehtechnik, Elektronik, Funkmesstechnik, Steuerungstechnik u.a., die sich weiterbilden und die speziellen Kenntnisse der Computertechnik aneignen wollen.
• Facharbeiter, Angestellte und andere Mitarbeiter in Betrieben, die durch Steigerung ihrer Qualifikation eine höhere Wertschätzung an ihrer Arbeitsstelle und Einkommensverbesserungen anstreben oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt allgemein verbessern möchten."

Gruß, Ben
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Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #30 am: November 10, 2006, 11:47:54 »
Hier noch mal was dazu.

Eine Liste der genehmigunspflichtigen Gewerbe
http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/idem/genehmigungspflichtiges_gewerbe/index.html


Unter all diesen würde nur der Informationstechniker mit dem Bereich Computertechnik zusammen hängen. Für Tätigkeit in der Datenverarbeitung gibt es aber auch eine Ausnahme:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/Anlagen/DVMerk.pdf

Dort kann man es auch nochmal nachlesen.
Du darfst. Die Ausnahme bildet halt wie gesagt die Reparatur von Netzteilen und Monitoren etc.
Du darfst Fertigekomponenten tauschen, aber jetzt zB. keine selber herstellen (naja, das ergibt sich wohl auch nicht)

Ich hab die Sachen jetzt aber auch nur kurz zusammen gegoogelt. Vielleicht gibt es da auch noch eine bessere Aussage.

Ich schätze mal es ist einfach eine Frage der Formulierung.
Unter dem zweiten Link wird es ja auch nicht als Computerreparatur bezeichnet, sondern als PC-Service.
Aber der PC-Service beinhaltet ja trotzdem all die Dinge um die es dir hier wahrscheinlich geht.
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Offline Ben

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Re: Selbständikeit
« Antwort #31 am: November 10, 2006, 12:05:19 »
Als ich hab das hier gefunden :

PC Techniker Personen
Seit 1998 gibt es einen Meisterbrief für Büroinformationselektronik, der die Fertigung und Reparatur von PC-Geräten als "Vorbehaltsbereich" definiert, also als Tätigkeitsfeld, in dem ausgebildete Meister benötigt werden.

Dies nehmen die Bundesvereinigung für Bürotechnik bzw. der Zentralverband für Handwerk zum Anlass, verstärkt gegen Händler und PC-Service-Unternehmen vorzugehen, da nach ihrer Meinung Wartungs- und Reparaturarbeiten an PC´s zu den Kerntätigkeiten der Handwerksordnung gehören. 

Andererseits läuft unsere Weber-Qualifikation (zumindest in Hannover) bei
der ARGE als:
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Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #32 am: November 10, 2006, 13:17:01 »
Joa, aber zum Glück ist das schon älter  :-D

Zitat
EDV
 Das Übergangsgesetz aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 1998 S. 596, geändert durch Gesetz vom 31.5.2000, BGBl. I S. 774) stellt in § 1 Abs. 5 klar, dass die "strukturierte Verkabelung" nicht als wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers gilt. Damit hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass wesentliche Tätigkeiten im PC-Bereich nichthandwerklicher Art sind. Über erlaubnisfreie Tätigkeiten im EDV-Bereich informiert Sie ein gesondertes Merkblatt (PDF, 104 KB).

Das Merkblatt ist das gleiche wie das unter dem zweiten Link in meinem vorhergegangenen Beitrag.



Im übrigen konnte ich zu den Bezeichnungen "CT-Meister" (oder Computertechnik(er) Meister) und "spezial Elektroniker" auch überhaupt nichts finden. Diese Berufe scheint es gar nicht zu geben.

Ich denke mal, wenn du ein Gewerbe an meldest und als Betätigungsfeld "PC-Service" angibst dann ist das so vollkommen ok. Pc-Service aufgeschlüsselt = Einrichtung von Software, Austausch von Fertigteilen im PC-Bereich.

Damit solltest du recht sicher fahren.
Vermeide einfach das Wort Reparatur auch wenn der Austausch von Fertigteilen im PC in der Regel auf das Gleiche hinausläuft.
Computerreparatur kling vermutlich einfach zusehr nach Elektronik, Werkzeug und Lötkolben.
« Letzte Änderung: November 10, 2006, 14:38:28 von Baldrian »
"Was auch immer geschieht, nie dürft ihr so tief sinken,
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Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #33 am: November 10, 2006, 15:59:54 »
Selbständigkeit für Arbeitslose

Ich möchte an dieser Stelle nochmal auf die besonderen Umstände einer Selbständigkeit als Arbeitsloser eingehen.
Da immer mehr Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wird es vielleicht auch leider den einen oder anderen hier im Forum betreffen.
Einen neuen Job zu finden ist leider nicht so einfach und ein Leben auf Dauer mit den geringen Mitteln die man von der ARGE erhält auch sicherlich kein Vergnügen.
Ein eigenes Gewerbe kann da vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung sein.

Vorweg:
Glaubt nicht was euch euer Sachbearbeiter bei der ARGE eventuell erzählt.
Jeder Arbeitslose darf sich selbständig machen ohne das dadurch aus dem Bezug fällt!
Ihr braucht dafür auch keine Erlaubnis oder Genehmigung eures SB, denn das würde schließlich bedeuten, das er eure Anmeldung eines Gewerbes auch ablehnen dürfte.
Rein rechtlich ist man sogar dazu verpflichtet, wenn sich einem die Möglichkeit bietet durch so ein Gewerbe Gewinn zu machen, denn nach SGB II §2 müssen alle einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

In der Praxis, wird der SB aber vielleicht der Meinung sein, das es erst geprüft und von ihm genehmigt werden müsste, wenn ihr ein Gewerbe anmelden wollt.
Das kann zweierlei Gründe haben:

Der erste: Euer SB möchte das nicht, weil es für ihn ein Mehraufwand bedeutet.
Dann müsste er euren Bezug ständig neu festlegen und würde euch vermutlich auch öfters zu Gesicht bekommen als im lieb ist. Er sieht ganz klar seine Kaffeepause in Gefahr.

Der zweite: Euer SB ist mit den ganzen Gesetzen etwas überfordert und versucht sich an das zu klammern was er mit sicherheit weiß. Ablehnen ist immer gut.
Oder verwechselt da etwas. Wenn zum Beispiel Zuschüsse zur Gründung eines Gewerbes bei der ARGE beantragt werden (siehe Zuschüsse), muss dieser Antrag durchaus auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Wenn man sich aber einfach nur selbständig macht dann nicht.
Denn man bezieht schließlich nicht mehr Geld als vorher.
Das einzige was passieren kann und hoffentlich auch wird, ist das die ARGE euch weniger Geld zum Lebensunterhalt dazu geben muss, weil ihr selber Gewinn erzielt.

In diesem Fall heißt es also am besten schon: Einfach machen und nicht Fragen.
Alles andere ist ansonsten Verschwendung von Zeit und Nerven (und wenn man moralisch ist: Steuergeldern) die ihr für euer Gewerbe und das damit erst beginnende Gerangel mit der ARGE noch gut gebrauchen könnt.

Wenn ihr das Gewerbe angemeldet habt, müsst ihr das bei der ARGE aber natürlich anzeigen. Veränderungsmitteilung.
Sollte auf euch auf Grund dessen im Nachhinein der SB noch quer kommen, dann könnt ihr ihn auch immer noch dann darum bitten, auf was für einer Rechtsgrundlagen seine Meinung denn beruht. Da es diese nicht gibt, hat sich das dann auch schnell erledigt, schließlich müsste er auch bei Sanktionen im Bezug diese rechtlich begründen können, was er aber nicht kann.


Arbeitslos und man verdient Geld mit einem Gewerbe:

Wenn dann Geld in die Kasse kommt, müsst ihr das der ARGE natürlich mitteilen.
In der Praxis sei hier aber geraten, es auch erst dann zu tun, wenn das Geld bei euch in der Tasche gelandet ist.
Nehmen wir zum Beispiel mal an, ihr habt den Auftrag ein Netzwerk einzurichten. Dann solltet ihr das der ARGE erst dann anzeigen wenn ihr auch das Geld auf eure Rechnung erhalten habt. Das kann wesentlich sein, wenn zum Beispiel der Monat in dem ihr Arbeit und der in dem ihr euer Geld bekommt nicht identisch sind. Würdet ihr das schon im Vormonat angeben, wärend ihr arbeitet, aber noch nicht bezahlt wurdet, dann würde euch die ARGE das natürlich aber schon anrechnen und dem entsprechend weniger zahlen. Dann könnte das heißen, das es den Monat bis euer Geld vom Auftraggeber da ist nur Wasser und trockenes Brot gibt.

Generell ist es wichtig in der Berechnung eures Bezugs eine möglichst praktische Lösung zu finden. Es gibt hier keine feste Regelung und hängt leider (wie so vieles) von der Flexibilität eures SB ab.
Der Zeitraum der Berechnung und was für euch praktisch ist, hängt mit eurer Art euer Geschäft zu führen zusammen.
Beispiel a: Ihr fahrt in einem Monat einen sehr hohen Gewinn ein und wollt diesen im nächsten Monat wieder investieren. Zum Beispiel in die Anschaffung von Diagnose-Hardware.
Problem: Die ARGE macht mit euch monatlich Kassensturz.
Von dem hohen Gewinn bleibt kaum was, weil euch die ARGE in dem Monat nichts mehr dazu gibt. Folglich ist im nächsten Monat auch kein Geld für die Anschaffung von Diagnose-Hardware mehr da. (Berechnung: was darf ich behalten. siehe unten)
In so einem Fall wäre es schön, wenn man mit der ARGE vielleicht eine Pauschale vereinbaren könnte die quartalsweise angepasst wird.
Ihr seit freier mit euren Finanzen.

Beispiel b: Die ARGE setzt nach einem Monatseinkommen immer eine Pauschale für den Bezug der nächsten drei Monate (für ein Quartal) fest.
Problem: Im ersten Monat lief noch alles, aber in den beiden Folgemonaten könnt ihr einfach kein Kunden an Land ziehen. Die ARGE zahlt nur noch den verringerten Bezug den ihr als Pauschale vereinbart habt, aber das reicht nicht. Tja, tut mir leid Kinder, aber dieses Weihnachten essen wir in der Bahnhofsmission.
Eine monatliche Berechnung des Bezugs wäre hier schön.


Ich hoffe ihr seht worauf ich hierbei hinaus will.
Entsprechende Regelungen mit dem SB zu treffen ist vermutlich nicht immer einfach, denn leider haben Beamte nicht so wirklich ein Verständnis für Wirtschaft.
(Naja, zugegeben. Hätte ich an deren stelle vermutlich auch nicht.)
Da kann ich jedem nur Glück wünschen.

Ein ähnliches Problem, mit dem Mangel an wirtschaftlichen Verständnis eures SB werdet ihr vermutlich auch so schon haben, wenn es darum geht euren Gewinn zu ermitteln. Ein höherer Gewinn bedeutet für die ARGE natürlich geringere Zuzahlung, also wird der SB da versuchen an euren Zahlen zu drehen.
Das betrifft eure Ausgaben.
"Visitenkarten? Die braucht doch keiner! Man kann einem die Telefonnummer jawohl auch auf ein Stück Papier schreiben. Das tut es doch auch. Und wo wir schon bei dem Papier sind. Also extra Klopapier in den Geschäftsräumen? Können sie nicht zu Hause vor der Arbeit gehen? .... "

Ja, ja. So ist das halt. Dabei lernt man recht schnell, das Visitenkarten eine recht wichtige Sache sind. Aber genauso wird der SB der ARGE sicherlich auch keine Unkosten für ein Geschäftsessen anerkennen.
Das Problem ist natürlich, ihr habt dies Ausgaben trotzdem nur wird die ARGE sie nicht alle anerkennen. Dadurch habt ihr für die ARGE einen höheren Gewinn, sie müssen weniger zahlen und ihr habt weniger Geld.




Berechnung: was darf ich behalten?
Oder korrekt formuliert "was gibt es zum eigenen Einkommen noch dazu?" denn wegnehmen tut euch natürlich keiner etwas, die ARGE zahlt nur weniger.

Ansich zahlt die ARGE einfach alles weniger, was ihr an Gewinn habt.
Davon abzuziehen ist aber ein Grundfreibetrag von 100Euro.
Hinzukommen 10% des Gewinns, wenn er zwischen 100 u. 400Euro liegt,
20% wenn er zwischen 400 u. 900Euro liegt
und wieder 10% wenn er zwichen 900 u. 1500Euro liegt.

Diesen Betrag, also 100Euro + den zusätzlichen ermittelten Freibetrag, habt ihr dann im Monat mehr an Geld zur Verfügung, wenn ihr als Arbeitsloser ein Gewerbe betreibt.
Naja, wie bereits erwähnt vermutlich nicht ganz denn, die ARGE wird vermutlich nicht alle eure Ausgaben akzeptieren. In dem Grundbetrag von 100Euro sind bei einem Einkommen bis 400Euro eure notwendigen Ausgaben (Versicherung, Klopapier ...) bereits enthalten. Wenn Ihr ein höheres Einkommen habt, als 400Euro und belegen könnt, das die notwendigen Ausgaben die 100Euro überschreiten, kann ein höherer Grundbetrag angesetzt werden. "Notwendig" ist natürlich immer so eine Sache. Siehe oben.
Unterm Strich bleibt also vielleicht nicht viel mehr als der angegebene Prozentsatz.



Fortsetzung folgt: "Zuschüsse".....

 
« Letzte Änderung: November 11, 2006, 12:00:56 von Baldrian »
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Offline Gesine

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Re: Selbst�ndikeit
« Antwort #34 am: November 10, 2006, 20:28:49 »
Hallo Baldrian,

Ich finde die Informationen die Du uns hier gibst einfach Spitze.
Zum Glück betrifft es mich ja nicht, und ich hofe, dass ich in den letzten Jahren bis zur Rente darauf auch nicht mehr angewiesen sein muss. Trotzdem habe ich noch ein paar Fragen dazu.
1. Könntest Du mal eine Beispielrechnug aufmachen, was man denn noch behalten darf, wenn man bestimmte Einnahmen hat?
2. Wie sieht das denn am Jahresende mit der Steuererklärung aus? Wer ist denn im Ende wichtiger der SB der ARGE oder der beim Finanzamt? Normalerweise sollte doch nur einer von Beiden sagen dürfen, was zu den Betriebsausgaben gehört und damit Einkommensmindernd wirkt. Oder zahlt die ARGE nach, wenn man laut Finanzamt wesentlich weniger Einkommen hat, als der SB angesetzt hatte? (Irgendwie trau ich da den Finanzbeamten mehr Sachverstand zu)

Gruß
Wilfried

Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #35 am: November 11, 2006, 12:26:53 »
Hallo Wilfried,

Also ich musste meinen Beitrag auch gerade noch etwas korrigieren.
Ich bin da etwas in schleudern gekommen mit den aktuellen Gesetzestexten und einer etwas älteren Ausgabe des SGB II.
Also in dem Freibetrag von 100Euro sind die notwendigen Kosten zur Geschäftsführung schon mit drin. Das heißt, diese Ausgaben müssen aus von diesem Betrag getätigt werden. Wenn das Einkommen über 400Euro liegt und man nachweisen kann, das die notwendigen Ausgaben höher als 100Euro sind, dann kann der Betrag auch noch angehoben werden.
Zu bezahlen aus diesem Betrag sind Ausgaben wie eine Haftpflichtversicherung.
Was ansonsten noch in diesen Ausgabenbereich fällt, ist vermutlich absichtlich unklar formuliert.
Ist eine Visitenkarte teil einer Ausgabe um einen Kunden bedienen zu können, genauso wie eine Rechnung? In dem Fall dürfte man diesen Betrag nicht den Ausgaben die unter den Freibetrag fallen zuschreiben, sondern es wäre einfach ein Teil der Erbrachten Leistung. Die Fahrt zum Kunden ist sowas zum Beispiel ja auch.
Auf was für Spiele sich die ARGE da einlässt oder nicht ist also nach wie vor eine Frage des SBs.
In der Praxis werden Visitenkarten zum Beispiel aber unter die Ausgaben fallen, die mit dem 100Euro Freibetrag verrechnet werden müssen, denn man lässt sie ja nicht einzeln für jeden Kunden an Ort und Stelle drucken, sondern bestellt vielleicht 200Stück im Vorraus. Ausserdem dürfte man sie auch dann nur an Kunden aber nicht an jeden verteilen, denn Werbung gehört natürlich schon wieder zu den Ausgaben die unter den 100Euro Betrag fallen.

Die Rechnung wäre also so oder so ähnlich.
Du kaufst zB. Hardware ein für 1000Euro, machst etwas Werbung für 50Euro und verkaufst sie für 2000Euro.
Nebenbei hast du natürlich noch Unkosten für Strom, und den Rechner den du Extra für den Verrkauf anschaffen musstest etc....
Wärend fürs Finanzamt ganz klar alle diese Unkosten von dem Gewinn den du in Höhe von 1000Euro mit dem Verkauf der Hardware machst, abgezogen werden können (ok, der Rechner wird über die Jahre abgesetzt aber trotzdem), sieht die ARGE nur die Rechnung 1000Euro im Einkauf ausgegeben, 2000Euro eingenommen.
ARGE lässt dich jetzt nicht von dem Gewinn an der Hardware in höhe von 1000Euro, deine Unkosten für Werbung, Strom etc abziehen, sondern sie sagt: " So, hier haben sie eine Pauschale von 100Euro, verrechnen sie das damit".
Also bleiben noch 900 Euro Gewinn. von dem darfst du jetzt 20% als Plus auf dein Konto schreiben, der Rest wird mit deinem Bezug verrechnet, also weniger für dich gezahlt.
Das heißt du hast im Monat 180Euro mehr als den normalen Bezug von der ARGE +/- was von dem 100Euro Freibetrag, der aber mit deinen Ausgaben für die Werbung u. Strom verrechnet werden musste, übrig bleibt. Die Unkosten für den Rechner musst du dir aus dem Hut zaubern.

Die Berechnung mit dem Finanzamt ist also wesentlich netter als die mit der ARGE, weil sie viel mehr von deinen Unkosten anerkennen.
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Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #36 am: November 13, 2006, 14:34:11 »
Zuschüsse

Zuschüsse für Arbeitslose die sich selbständig machen wollen.


Generell gilt folgendes:

Alle Zuschüsse sind so genannte Kann-Leistungen, das heißt es gibt kein Grundrecht auf die Zuschüsse sondern man muss sie bei der ARGE zu ihren Bedingungen beantragen.

Vorraussetzung ist ein Bezug von Arbeitslosen Geld der noch mindestens für drei Monate besteht. Mann darf also vor dem Antrag noch nicht selbständig.

Es muss ein Businessplan erstellt werden, welcher von einem unabhängigen Gutachter auf Wirtschaftlichkeit und eure Befähigung für euer Unternehmen geprüft wird.
Der geprüfte Businessplan muss dann noch von der ARGE abgesegnet werden.


Gründungszuschuss:
Empfänger von ALG I können einen Gründungszuschuss beantragen.
Diesen gibt es für maximal 15Monate, wobei er zunächst für 9Monate gewehrt wird, nach denen euer Unternehmen erneut geprüft wird. Die weiteren 6Monate Zuschuss können dann noch folgen.
Der Gründungszuschuss  beträgt 300Euro im Monat zum regulären Bezug, welche zur Sicherung der Sozialversicherungen dienen sollen.

Einstiegsgeld:
Empfänger von ALG II können das Einstiegsgeld beantragen.
Es wird für maximal 24Monate gewehrt, wobei in der Regel immer ein Zuschuss für 6Monate erfolgt, danach wird dann erneut das Unternehmen auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Die höhe des Einstiegsgeld beträgt in der Regel 50% der Regelleistung (345Euro). Für jede weiter Person in der Bedarfsgemeinschaft können weitere 10% hinzukommen. Unter bestimmten Umständen/Finanzbedarf kann das Einstiegsgeld auf maximal 100% der Regelleistung angehoben werden.
Das Einkommen und der Bezug werden wie bei einem normalen Einkommen berechnet.
(siehe oben). Es gibt einen Freibetrag von 100Euro zu dem jeweils 20% eines Einkommen zwischen 400 u. 900Euro oder 10% bei einem Einkommen von 900 - 1500Euro hinzugerechnet werden.
Das restliche Einkommen wird mit dem Bezug verrechnet.
Sozialversicherungsbeiträge werden nach wie vor von der ARGE übernommen.


Regionale Ausnahmen:
Es gibt regionale Ausnahmen in der Höhe und Art des Bezugs.
Das Einstiegsgeld wird in Hamburg zum Beispiel als ein einmaliger Kredit von 12.500Euro zu einem Zinssatz von 8% ausgezahlt.

Wer Ausnahmen in seiner Region kennt, der möge die doch bitte auch mitteilen.


Die ganzen Geschichten wie ICH-AG und Überbrückungsgeld gibt es seit August dieses Jahres nicht mehr.


Man merkt schnell, das vom ALG I zu ALG II schnell eine Entmündigung und Entzug in das Vertrauen des Arbeitslosen stadfindet.
Es gibt weniger Geld, kleiner Zeiträume für die der Zuschuss gewehrt wird und von dem erwirtschafteten Einkommen, darf auch nicht mehr als bei jeder anderen Art des Dazuverdienst behalten werden.
Ob das eine sinnvoller Schritt ist, wage ich zu bezweifeln.
 






So halb Off-Topic:
Weiß einer von euch wie das mit dem Absetzen von der Steuer von Computerkomponenten ist?
Also für einen Computer sind es ja drei Jahre, aber was ist wenn ich keinen ganzen Rechner neu anschaffe sondern nur Komponenten? Also zum Beispiel einen neuen Prozessor.
Wird der dann auch zugehörig zum Computer über drei Jahre abgesetzt oder kann ich den dann als Kleinteil sofort komplett absetzen? Und wenn ja, was wäre wenn ich einen Computer einfach komplett in einzelnen Teilen kaufe?
« Letzte Änderung: November 13, 2006, 14:39:48 von Baldrian »
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Offline Ben

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Re: Selbständikeit
« Antwort #37 am: November 13, 2006, 16:35:08 »
Hallo,

@Baldrian : super wichtiges Thema, und sehr informativ. Danke.
 
Ich hab hier mal ein Beispiel für einen Fragebogen der im
Vorfeld zur Selbständigkeit auszufüllen ist und auf den sich dann das
nachfolgende Gespräch bei einer unabhängigen Gutachter-Stelle bezieht:

*PROFILING  -   Informationen zum Geschäftsvorhaben

1.    Das Geschäftsvorhaben
1.1   Beschreiben Sie in 2-3 Sätzen Ihr Geschäftsvorhaben.
1.2   Beschreiben Sie Ihr genaues Produkt- und Dienstleistungsangebot.
1.3   Erläutern Sie das Besondere an Ihrem Geschäftsvorhaben.
1.4   Wie kommen Sie auf diese Geschäftsidee?
2.   Marktinformationen
2.1   Welche Informationen haben Sie über die Branche?
2.2   Wer sind Ihre Kunden?
(Bitte beschreiben Sie Ihre Zielgruppe möglichst genau, z.B. nach Geschlecht, Alter, Einkommen, gesellschaftliche Stellung, Bildungsstand, persönliche Interessen, Single oder Paare oder Familien, etc.)
2.3   Haben Sie schon konkrete Kunden/ Kundenanfragen?
2.4   Erläutern Sie, wie stark der Wettbewerb ist und wer Ihre wichtigsten Konkurrenten sind (z.B. gelbe Seiten, Internet, etc.).
2.5   Wie unterscheiden Sie sich im Vergleich zu Ihren Wettbewerbern?
2.6   Wo wollen Sie sich selbstständig machen?
2.7   Warum haben Sie sich für diesen Standort entschieden? *

Nachdem man diesen ausgefüllt hat, wird man zu einem Gespräch bestellt,
bei dem dann die Aussichten einer Firmengründung (und damit die Förderungswürdigkeit gegenüber dem Arbeitsamt)
festgestellt und begründet wird... Vorher wird noch ein nicht ganz
unwichtiger Test durchgeführt, der sich auf die Qualitäten einer *Unternehmerpersönlichkeit* die man ja dann sein wird,
bezieht und sich f-dup nennt.
Damit soll die persönliche Eignung, die man als Selbständiger haben sollte festgestellt werden.
Hat man diese Hürden genommen liegt es
aber immer noch im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters das Vorhaben zu bewilligen oder abzulehnen.
Damit will die ARGE vermeiden, dass Zuschüsse zu Neugründungen, die
von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg haben (wie in Zeiten der ungeprüften Ich AG´s wohl oft vorgekommen) geleistet werden.
 
*Eher unangenehm und erinnert mich an die Gewissensprüfung die man früher als Wehrdienstverweigerer machen musste...*

Gruß, Ben



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Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #38 am: November 13, 2006, 17:12:21 »
Zitat
Vorher wird noch ein nicht ganz
unwichtiger Test durchgeführt, der sich auf die Qualitäten einer *Unternehmerpersönlichkeit* die man ja dann sein wird,
bezieht und sich f-dup nennt.
:-o Hui, das ist ja was.
Naja, irgendwo vielleicht nicht ganz falsch, aber schon komische Nummer.
Hast du da persönliche Erfahrungen? Würde mich ja mal Interessieren wie so ein "Psycho-Test" aussieht bzw. gemacht wird.

"Was auch immer geschieht, nie dürft ihr so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Offline Ben

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Re: Selbständikeit
« Antwort #39 am: November 13, 2006, 18:46:20 »
Hier kann man´s mal testen ...


http://www.gansen-beratung.de/seiten/fragebogen.php
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen.

Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #40 am: November 13, 2006, 19:23:03 »
Hm, interessant....
Aber wenigstens ist Unternehmerpotential vorhanden, auch wenn es jetzt nicht gerade überschäumt ...  :roll:
Hätte ich den Test jetzt aber gemacht, weil ich ihn machen muss um damit zB. einen Zuschuss zubekommen, dann hätte ich aber vielleicht auch einfach bei ein paar Fragen gelogen (man vermutet bei manche ja durchaus, was wohl die top Antwort wäre), aber vielleicht hätte mich das dann auch genau deshalb zum Super-Unternehmer qualifiziert  :evil:
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Offline Anditoma

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Re: Selbständikeit
« Antwort #41 am: November 14, 2006, 18:11:00 »
  :kratz    Naja mit englisch kann ich ja nicht viel anfangen.

Gruß
Anditoma

Offline andre3468

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Re: Selbständikeit
« Antwort #42 am: November 14, 2006, 19:16:30 »
Hallo Andreas were es möglich, das du aus dem Betreff Selbständigkeit ein Richtiges Wikki machst?
Ich finde es einfach Super das Thema.

gruß andre3468

Offline Hannes

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Re: Selbständikeit
« Antwort #43 am: November 14, 2006, 20:06:42 »
Naja mit englisch kann ich ja nicht viel anfangen.

Da brauchst du aber kein englisch, um zu erkennen, dass es bescheiden ist, für jeden Satz oder Einfall hintereinander eine neue Antwort zu erstellen...(u. gegen gebräuchliche Foren-Regeln verstößt; ach ja, um "Regeln" ging's in der "Beitragsfolge" auch  :-P).

Hauptsache, du weißt, dass Hard Disk Drive (k)ein: Harter Scheiben-Antrieb ist...  :roll:
Wenn man die Natur einer Sache durchschaut hat, werden die Dinge berechenbar...

Offline Raik

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Re: Selbständikeit
« Antwort #44 am: November 14, 2006, 20:29:20 »
Hallo,

Weber hatt da auch etwas
Zitat
Kooperationspartner helfen beim Weg in die Selbständigkeit:
http://www.fernschule-weber.de/jobangebote/index.htm (http://www.fernschule-weber.de/jobangebote/index.htm)

Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #45 am: November 14, 2006, 20:40:43 »
Hm, so wie ich das sehe, sind das zwei Franchise Firmen oder?
"Was auch immer geschieht, nie dürft ihr so tief sinken,
von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Offline Raik

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Re: Selbständikeit
« Antwort #46 am: November 14, 2006, 20:53:53 »
Das kann mann so sagen!!!, Ich weiß nicht so richtig was ich davon halten soll.

Offline Ben

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Re: Selbständikeit
« Antwort #47 am: November 14, 2006, 21:52:13 »
Hi,
ich finde, dass das eine gute Idee ist,
denn manches schafft man nicht komplett allein,
vielleicht kann man sich auch zwecks Firmengründung zusammentun,
vielleicht auch ohne professionelle franchise Firmen,
meine Idee wäre z.B. ein Pc-Notdienst mit mehreren Leuten in Wechselschichten.
Dann muß man nicht rund um die Uhr parat sein und kann sich gegenseitig auch mal  helfen und behält die Freundin, (meine fände  Wochenend- und Nacht-Einsätze nicht so super)
Gruß, Ben   
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen.

Offline Baldrian

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Re: Selbständikeit
« Antwort #48 am: November 14, 2006, 23:28:05 »
Zitat
Dann muß man nicht rund um die Uhr parat sein und kann sich gegenseitig auch mal  helfen und behält die Freundin, (meine fände  Wochenend- und Nacht-Einsätze nicht so super)
He he, ja wessen schon  :roll:
Aber solch eine hohe Verfügbarkeit muss man in der Regel ja auch nicht leisten, zumindest nicht als "normaler" Computertechniker. Wenn man jetzt vielleicht bei einer großen Firma angestellt ist, dann muss man springen, aber wenn man sein eigenes kleines Unternehmen hat, dann hat man vermutlich eh keine Kunden bei denen es so eilt.
Mann arbeitet dann ja auch eher für kleinere bis mittlere Unternehmen und/oder Privatpersonen. Bei denen gibt es ja auch Wochenende und Feierabend. Da braucht des Nachts oder am WE ja auch kaum jemand den Rechner für Lebenswichtige aufgaben.
Naja und ansonsten kann man dann halt auch eine saftige Rechnung stellen.
Über das Geld freut sich dann vielleicht auch schon wieder die Freundin  :wink:

Zitat
vielleicht kann man sich auch zwecks Firmengründung zusammentun,
vielleicht auch ohne professionelle franchise Firmen
Klar kann man das. Dann gründet man aber eine Gbr.
Das verhällt sich dann aber schon ziemlich anders als eine Selbständigkeit als Franchisepartner.
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Offline Ben

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Re: Selbständikeit
« Antwort #49 am: November 16, 2006, 23:07:06 »
Hi,
dann mach ich mal weiter:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist in Deutschland eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft.

Wer sich mit anderen zusammentut, sollte wenn möglich so viel wie möglich vertraglich absichern, denn, so wurde mir bei mehreren Beratungsgesprächen glaubhaft versichert, es gibt leicht Streit bei solchen Zusammenschlüssen.

Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für geringverdienende Selbstständige

Seit 1.1.2005 gibt es eine Alternative für geringverdienende Selbständige: Wenn das Einkommen nach Abzug der Versicherungsbeiträge, der Einkommensteuer und eines Freibetrages unter Hartz-IV-Niveau liegt, haben auch Selbständige einen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II (AlG II). Sobald auch nur ein Cent dieser Sozialleistung gezahlt wird, ist man automatisch versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge trägt die Staatskasse, eine bisher bestehende freiwillige Versicherung erlischt dann.

Der Gesetzgeber hatte damit allerdings einen potenziellen Teufelskreis geschaffen. Viele Betroffene erhalten nur deshalb die Sozialleistung, weil ihr Nettoeinkommen durch die Krankenkassen-Beiträge zu gering ist. Sobald aber AlG II bewilligt wird, entfallen diese Beiträge - und das Nettoeinkommen ist wieder zu hoch. Erst 19 Monaten nach der Einführung von Hartz IV wird dieser Kreis nun unterbrochen. Ab 1. August tritt § 26 Abs. 3 SGB II in Kraft:

"Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist."

Wer ohne diese Versicherungsbeiträge gerade noch genug zum Leben hat, muss nun nicht mehr Arbeitslosengeld II beantragen, sondern nur noch den Beitragszuschuss. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die vollen Beiträge übernommen werden - nur eben so viel, dass kein Bedarf auf Arbeitslosengeld II mehr besteht.

Gruß, Ben






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